
Die Einkommensteuer greift etwas später und sinkt dadurch für alle Einkommen geringfügig.
Mehrbelastungen entstehen durch den etwas höheren CO2-Preis.
Wie viel Sie dadurch am Ende mehr oder weniger auf Ihrem Konto haben, erfahren Sie hier.
Zu Ihren Gunsten: Steuersenkungen und höhere Freibeträge
Grundfreibetrag und Einkommensteuer
Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.348 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro, 2025 bei 12.096 Euro.
Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Betrag entsprechend doppelt so hoch. Für 2026 macht das 24.696 Euro.
Das heißt nicht, dass Sie per se 252 Euro zusätzlich von Ihrem Brutto erhalten. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift nur später. Angenommen Sie verdienen in diesem Jahr als alleinstehende Person – wie auch schon im vergangenen Jahr – 12.348 Euro, dann haben Sie 2025 nur auf die „letzten“ 252 Euro etwas mehr als 14 Prozent Steuern gezahlt, also etwa 35 Euro. Diese 35 Euro erhalten Sie im Jahr 2026 zusätzlich ausgezahlt und müssen Sie nicht als Steuer abführen.
Ihre Steuerersparnis auf einen Blick
Wie viel Einkommensteuern Sie abführen müssen, können Sie in der nachfolgenden Grafik für sich ablesen. Suchen Sie auf der x-Achse Ihr jährliches Bruttoeinkommen. Auf der y-Achse sehen Sie, wie viel Sie davon 2026 (blaue Linie) als Einkommensteuer leisten müssen. Die rötliche Linie zeigt Ihnen, wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer 2025 war.
Übersichtlicher aber dafür nur für ausgewählte Einkommenshöhen können Sie die abzuführende Einkommensteuer in der folgenden Tabelle sehen. Die Tabelle zeigt auch, wie groß die Ersparnis bei der Einkommensteuer für ausgewählte Bruttojahreseinkommen ist.
Festgehalten sind die Sätze im § 32a Einkommensteuertarif des Einkommensteuergesetz (EStG).
Steuersätze steigen später
Wie viel Steuern Sie auf Ihr Gehalt zahlen, hängt von dessen Höhe ab. Der Prozentsatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. Allerdings verschieben sich auch hier die Beträge.
Beispiel: Mussten steuerlich einzeln Veranlagte 2025 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro 14,3 Prozent Einkommensteuer zahlen, führen Sie 2025 auf denselben Betrag nur noch 14,1 Prozent ab. Dadurch werden Ihnen nun auf Jahressicht 86 Euro netto mehr ausgezahlt.
Spitzenverdienende profitieren am stärksten
Besonders stark erhöht haben sich die Grenzwerte für den Spitzensteuersatz: von 68.481 Euro zu versteuerndem Einkommen auf 69.879 Euro. Das entspricht 5.823,25 Euro pro Monat.
Die Begründung: Wer eine Gehaltssteigerung erhält, die der Inflationsrate des vergangenen Jahres entspricht, soll nicht in einen höheren Steuersatz rutschen. Entsprechend greift der gleiche Steuersatz 2026 erst bei einem 2 Prozent höheren Einkommen als im Vorjahr. Wer eine geringere oder keine Gehaltserhöhung erhält, muss daher 2026 etwas weniger Einkommensteuer zahlen als 2025. Spitzenverdienerinnen und -verdiener müssen dadurch 224 Euro weniger Einkommensteuern zahlen als noch im Vorjahr.
Die Anpassungen, die sich an den allgemeinen Gehaltserhöhungen orientieren, sollen der sogenannten kalte Progression entgegenwirken. Diese wird häufig missverstanden. Denn auch ohne die Anpassungen würden Sie nach jeder Gehaltserhöhung mehr Geld ausgezahlt bekommen als ohne Gehaltserhöhung. Nur würden Sie auf Ihre zusätzlich verdienten Euros – und nur auf diese – einen höheren Steueranteil abführen als auf die bisherige Gehaltssumme.
Solidaritätszuschlag
Die wenigsten Steuerpflichtigen in Deutschland zahlen noch einen Solidaritätszuschlag, da er 2021 für etwa 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahler und -zahlerinnen abgeschafft wurde. Die Freigrenze steigt 2025 für Einzelveranlagte deutlich auf 20.350 Euro gezahlte Gesamtjahressteuer.
Kinderfreibetrag
Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag. Dieser steigt 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro. Pro Elternteil sind das 3.414 Euro.
Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat.
Rente
Rentnerinnen und Rentner profitieren seit 2026 von der Aktivrente. Das bedeutet: Arbeiten sie weiter, dürfen sie bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Aktivrente gilt zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag.
Strom und Gas
Entlastungen gibt es auch bei Strom und Gas. Zum einen wurde die Gasspeicherumlage abgeschafft. Das macht für einen durchschnittlichen Haushalt, der mit Gas heizt, eine Ersparnis von etwa 60 Euro pro Jahr. Das Netzentgelt bei der Stromversorgung wird seit 2026 über den Bundeshaushalt finanziert. Die Stromrechnung einer Familie mit einem Stromverbrauch von 3.500 kw/h sinkt dadurch pro Jahr um etwa 100 Euro.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wurde zum 1. Januar 2026 erhöht. Sie beträgt nun auch für die ersten 20 Kilometer 38 Cent/km statt zuvor 30 Cent/km. Wer einen Arbeitsweg von 20 Kilometern hat, erhält so 352 Euro mehr an Steuern vom Finanzamt zurück. Sollten Sie 10 Kilometer zur Arbeit zurücklegen müssen – egal ob zu Fuß, mit dem Auto, mit dem Rad oder dem Nahverkehr – erhalten Sie dementsprechend durch die Änderungen 176 Euro mehr über Ihre Steuererklärung zurück. Allerdings profitieren Sie nur davon, wenn Sie bereits den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro für Werbungskosten ausgereizt haben.
Ehrenamt
Mit dem Jahreswechsel wurde auch der Betrag erhöht, den Sie im Ehrenamt steuerfrei verdienen dürfen. Die Änderungen sehen vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro jährlich steigt. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich.
Mehrwertsteuersenkung
Die Mehrwertsteuer (im Gesetz: Umsatzsteuer) in der Gastronomie sinkt. Egal, ob sie Speisen vor Ort genießen oder mitnehmen: Künftig fallen nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer an. Zuvor gab es unterschiedliche Sätze. Dass sich daraus eine Ersparnis für Sie ableitet, erscheint allerdings unwahrscheinlich, da in Umfragen viele Gastronomen angegeben haben, die Ersparnis aufgrund anderer Kostensteigerungen nicht weitergeben zu können oder zu wollen.
Agrardiesel
Die Landwirte erhalten wieder eine Steuererstattung für Diesel. Dieser war in den vergangenen Jahren abgeschmolzen wurden und sollte zeitnah ganz wegfallen. Dagegen protestierten viele Landwirte. Mit Erfolg: Ab 2026 gibt es wie ursprünglich 21,48 Cent je Liter Diesel vom Staat zurück. Auf die Lebensmittelpreise wird sich das aber vermutlich kaum auswirken.
Mit der Online-Steuerklärung der Sparkassen können Sie Ihre Steuern bequem elektronisch abwickeln. Die steuerrelevanten Daten werden automatisch zusammengestellt.
Nachteilig: Höhere Steuern und Abgaben
Sozialbeiträge
Vorab: Sozialbeiträge sind keine Steuer, da sie mit einem Versicherungsanspruch einhergehen. Dennoch bestimmen auch sie darüber, wie viel Geld von Ihrem Gehalt auf Ihrem Konto landet. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag, den Sie zahlen müssen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt dann nicht zusätzlich in die jeweilige Sozialversicherung – der prozentuale Anteil, der vom Bruttoeinkommen abgeht, sinkt daher sogar. Davon profitieren Gutverdienende – wie jedes Jahr – etwas später.
So hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen in 2024, 2025 und 2026.
Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an
Die Sozialbeiträge in Deutschland sind 2025 deutlich gestiegen. 2026 aber bleiben die Sätze für die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Pflegeversicherung unverändert.
Dafür haben gut die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzbeiträge angehoben oder planen diese zeitnah. Im Durchschnitt steigen sie um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent.
CO2-Steuer
Damit weniger Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen wird, hat die Bundesregierung einen Preis für CO2 festgelegt. Dieser wirkt wie eine Steuer und wird unter anderem für fossile Brennstoffe und Kraftstoffe fällig. 2025 kostete eine Tonne CO2 55 Euro. 2026 bewegt sich der Preis marktabhängig zwischen 55 und 65 Euro.
Diese Regelung soll auch 2027 gelten.
Wie sehr Sie das belastet, hängt davon ab, wie viel CO2 Sie verbrauchen. CO2-arme oder -freie Alternativen sollen auf diese Weise gefördert werden. Konkret heißt das unter anderem, ein Liter Benzin oder Diesel kostet seit Januar 2026 wegen des höheren CO2-Preises bis zu 3 Cent mehr.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatte 2024 berechnet, was die Anhebung des CO2-Preises um 15 Euro je Tonne bedeutet. Damals kam das IW für einen Alleinstehenden auf etwa 90 Euro zusätzliche Kosten, für Familien auf Mehrausgaben von 150 Euro. Da dieses Jahr der CO2-Preis nur um maximal 10 Euro steigt, dürften die Mehrkosten bei höchsten 60 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für Familien betragen. Allerdings hängt der konkrete Effekt erheblich davon ab, wie die genauen Lebensumstände sind. Etwa wie viel Auto Sie fahren und wie Sie Ihre Wohnung heizen.
Was sich in Summe 2026 ändert
Alles in allem dürfte die einige etwas mehr Netto vom Brutto behalten. Ein Beispiel für eine Alleinverdienerin ohne Kinder mit 30.000 Euro Bruttogehalt: Die Einkommensteuer sinkt um 86 Euro. Sollte Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag um den durchschnittlichen Wert erhöht haben, schmälert sich ihr Nettogehalt um ungefähr 60 Euro.
Dafür spart sie bei Strom und Gas als 1-Personen-Haushalt etwa 60 Euro. Mindestens ein Teil davon geht für den höheren CO2-Preis drauf. Ob und wie stark sie von Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie und beim Agrardiesel profitiert, lässt sich schwer beziffern.
Unterm Strich ändert sich für die Alleinverdienerin aus dem Beispiel wenig. Durch die Pendlerpauschale kann sich allerdings ein Plus von bis zu 352 Euro ergeben, zumindest wenn der Sparerpauschbetrag bereits ausgereizt ist und sie 20 km oder mehr zur Arbeit fährt.
Damit folgt das Jahr aber der Regel. Denn es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben ständig steigt. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Anteil Ihres Einkommens, den Sie netto ausgezahlt bekommen, hat sich seit 2011 kaum verändert.
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