
Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage sparen Haushalte bis zu 60 Euro jährlich, Unternehmen bis zu 5 Prozent ihres Gaspreises.
Die künftige Finanzierung durch den Klima- und Transformationsfonds ist umstritten, da fossile Altlasten mit Klimageldern bezahlt werden.
Die Umlage soll abgeschafft werden, könnte im Krisenfall jedoch zurückkehren – vor allem eine Klausel sorgt für Unsicherheit.
3,4 Milliarden Euro weniger Belastung
Die Bundesregierung entlastet Haushalte und Unternehmen spürbar bei den Gaskosten: Ab dem 1. Januar 2026 wird die sogenannte Gasspeicherumlage vollständig abgeschafft. Die Umlage wurde 3 Jahre zuvor eingeführt, um die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Befüllung der deutschen Gasspeicher zu sichern. Sie sollte Versorgungssicherheit gewährleisten.
Künftig übernimmt der Bund diese Kosten über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen jährlich um etwa 3,4 Milliarden Euro.

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soll die Entlastung für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen betragen
Darum wurde die Umlage eingeführt
Seit Herbst 2022 ist die Gasspeicherumlage fester Bestandteil des Gaspreises. Aktuell beträgt sie etwa 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Sie dient dazu, die zusätzlichen Kosten für die verpflichtende Befüllung der Gasspeicher zu decken. Nach der Energiekrise in Folge des Kriegs in der Ukraine sollte die Umlage die Versorgungssicherheit in Deutschland absichern.
Bisher wurden die Kosten auf alle Gaskunden umgelegt, egal ob Privathaushalte oder Unternehmen. Für private Verbraucherinnen und Verbraucher machte sie zuletzt rund 2,4 Prozent ihres Gaspreises aus. Bei Großkunden lag der Anteil bei etwa 5 Prozent. Ziel war es, die Kosten anteilig auf die Kundschaft zu übertragen und so staatliche Hilfen zumindest zeitweise zu verringern.
Das ändert sich durch die Abschaffung
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage wird der Bund über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Kosten für die Befüllung der Speicher tragen. Das entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, da die Umlage nicht mehr auf ihre Gasrechnungen aufgeschlagen wird.
Konkret bedeutet das: Ein typischer Vierpersonenhaushalt kann, je nach individuellem Gasverbrauch, bis zu 60 Euro im Jahr sparen. Für gewerbliche Kleinbetriebe, Unternehmen und große Industriekonzerne dürften die Einsparungen deutlich größer ausfallen, da sie bisher einen höheren Umlageanteil getragen haben.
Was bedeutet das konkret für Ihre Gasrechnung?
- Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026 vollständig aus der Gasrechnung.
- Der monatliche Abschlag für Gas reduziert sich so um den Anteil der Umlage, was je nach Verbrauch zwischen 2,50 und 5 Euro im Monat sparen kann.
- Bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt entspricht dies bis zu 60 Euro Ersparnis pro Jahr.
- Die Gaspreise bleiben jedoch weiterhin von anderen Faktoren abhängig, wie dem Weltmarktpreis, dem Gasverbrauch und Infrastrukturkosten.
- Unternehmen profitieren ebenso von einer spürbaren Kostenreduktion, vor allem Großkunden mit hohen Gasmengen.
So wird die Entlastung umgesetzt
Die Entlastung wird ab 2026 voraussichtlich über die Energielieferanten an alle Kunden weitergegeben. Sie sind verpflichtet, diese Änderung umzusetzen. Das heißt, die Gasspeicherumlage entfällt auf den Gasrechnungen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ab dem ersten Quartal 2026 eine entsprechend geringere Gasrechnung erhalten.
Bis Ende 2025 bleibt die Umlage allerdings weiterhin bestehen. Die Bundesregierung muss noch einen negativen Saldo aus den Befüllungsmaßnahmen der vergangenen Jahre ausgleichen. Das war ursprünglich bis 2027 über die Umlage geplant, wird aber nun vom Bundeshaushalt getragen.
Das sind die beiden wichtigsten Kritikpunkte
Die neue Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds sorgt für kontroverse Diskussionen. Denn der KTF wurde eigentlich als Förderinstrument für Klimaschutz und die Energiewende eingerichtet. In der Kritik steht nun, dass ausgerechnet diese Gelder zur Finanzierung einer Umlage genutzt werden, die historisch mit fossilen Energieträgern zusammenhängt. Diese Verwendung verwässere den Zweck des Fonds und widerspreche den Zielen für den Klimaschutz.
Zudem gibt es im aktuellen Gesetzentwurf Passagen, die eine Wiedereinführung der Umlage in Krisenfällen erlauben könnten. So würde der Bund im Notfall wieder auf die Umlage zurückgreifen können, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist oder der Bundeshaushalt keine Mittel bereitstellen kann. Diese Hintertür sorgt für Unsicherheit bei Branchenvertretern und Verbraucherschützern.
Mehr Entlastung für die Wirtschaft und mögliche Maßnahmen für Privathaushalte
Neben der Abschaffung der Gasspeicherumlage konzentriert sich die Bundesregierung auf weitere Entlastungen für Unternehmen, insbesondere in der Industrie. So soll ab 2026 eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe in Kraft treten. Allerdings wird diese Senkung vorerst nicht auf alle ausgeweitet. Die allgemeine Stromsteuer bleibt zunächst unverändert. Die Netzentgelte, also Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, könnten ebenfalls überprüft werden, um die Belastung für Unternehmen zu senken.
Für private Haushalte gilt daher: Eine Ergänzung zu der anstehenden Ersparnis sollte eine energetische Sanierung sein, um Gaskosten nachhaltig zu senken und das eigene Zuhause zukunftsfähig zu machen. Das ist unter anderem möglich durch Dämmungen oder den Umstieg auf erneuerbare Technologien. So lassen sich langfristig Kosten senken und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern vermindern.
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Stand: 14.08.2025
