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Ein Mann mit rosa gefärbten Haaren arbeitet in einem Cafe und befüllt die Theke mit Paninis.

Nebenjob und Zuverdienst: 30 Möglichkeiten, nebenbei Geld zu verdienen 

Nebenverdienst
Um finanzielle Engpässe zu überbrücken, sich zusätzlich etwas leisten zu können oder zur Selbstverwirklichung: Ein Nebenjob kann sowohl Chancen bieten als auch eine große Herausforderung darstellen. Wir stellen 30 Möglichkeiten vor und zeigen wichtige Punkte auf, die Sie vorab klären sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Rund 2 Millionen Menschen in Deutschland gehen neben ihrer Haupttätigkeit noch einer Nebentätigkeit nach.

  • Zweitjobs sind grundsätzlich erlaubt. Angestellte müssen sich einen Nebenjob aber unter Umständen vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

  • Minijobs und Nebentätigkeiten als Übungsleiterin oder Übungsleiter, Ausbilderin oder Ausbilder sowie Erzieherin oder Erzieher sind oft mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden.

Nebenjobs sind in Deutschland nicht selten

Etwa 4,7 Prozent der erwerbstätigen Personen in Deutschland hatten im Jahr 2024 neben ihrer Haupttätigkeit noch einen Nebenjob (Quelle: Arbeitskräfteerhebung, Statistisches Bundesamt). Das sind rund 2 Millionen Menschen. Vor allem im mittleren Alter zwischen 25 und 54 Jahren gehen Menschen neben dem Hauptjob zusätzlichen Beschäftigungen nach (über 5 Prozent).

Interessant: Frauen haben mit 5,3 Prozent etwas häufiger Nebenjobs als Männer (4,2 Prozent). Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass das daran liegt, dass Frauen insgesamt häufiger als Männer in Teilzeit arbeiten. Unter Teilzeitarbeitenden sind Nebenjobs generell stärker vertreten als unter Vollzeitbeschäftigten.

Der Unterschied zwischen Nebenjob und Zuverdienst

Ob das Geld nicht ausreicht, Sie Sparpotenziale schaffen möchten oder die Berufung Geld einbringt: Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen Nebenjob und Zuverdienst:

  • Ein Nebenjob ist eine regelmäßige Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Er kann sowohl in derselben Branche wie der Hauptjob als auch in einer anderen Branche ausgeübt werden. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Einkünfte daraus versteuern. Eine Ausnahme kann bei einem Minijob bestehen. Mehr dazu erfahren Sie im Steuerteil dieses Artikels.
  • Ein Zuverdienst hingegen ist ein zusätzliches Einkommen, das unregelmäßig erzielt wird, zum Beispiel durch gelegentliche Tätigkeiten. Bei vielen Tätigkeiten gibt es hierbei steuerliche Freigrenzen. Die Wichtigsten erklären wir Ihnen unten in diesem Artikel.

Die Tätigkeit selbst kann in bestimmten Fällen dieselbe sein. Der Unterschied liegt rein in der Art, wie sie ausgeübt wird. Sie wissen, ob Sie einem Nebenjob oder einem Zuverdienst nachgehen möchten? Im Folgenden finden Sie beliebte Möglichkeiten.

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arbeiten Personen mit Nebenjob durchschnittlich in der Nebentätigkeit (Arbeitskräfteerhebung, Statistisches Bundesamt, 2024).

Diese 15 beliebten Nebenjobs sollten Sie kennen – online und offline

Welcher Nebenjob für jemanden geeignet ist, hängt natürlich von den persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften ab – aber auch von Angebot und Nachfrage vor Ort. So kann es etwa unterschiedlich schwer sein, als selbstständige Person an Aufträge zu kommen. Für die Situation vieler Menschen ist es außerdem wichtig, ob sie das Geld nebenbei auch von zu Hause aus verdienen können. Deshalb unterteilen wir in der folgenden Tabelle …

  • … in Nebenjobs aus dem Homeoffice (vor allem online)
  • … und Jobs außer Haus, etwa in einem Unternehmen, Betrieb oder im Freien.

Diese 15 beliebten Zuverdienste sollten Sie kennen – online, offline und passiv

Und wenn es kein regelmäßiger Nebenjob sein soll? Im Folgenden stellen wir Ihnen zur Inspiration 15 mögliche Zuverdienste vor. Auch hier unterteilen wir nach online und offline. Weil sich viele Menschen für Zuverdienste als passives Einkommen interessieren, haben wir außerdem Tätigkeiten aufgenommen, die zumindest ein Potenzial in dieser Hinsicht haben.

Möglichkeit 1: Online gelegentlich Geld dazuverdienen

  • Handwerk und Kunst: Wer künstlerisch oder handwerklich begabt ist, kann handgefertigte Artikel auf Plattformen wie Etsy oder Kleinanzeigen anbieten. Oder lassen Sie diese verkaufen, beispielsweise über ebay-Verkaufsagenten oder -agentinnen.
  • Verkauf von Gold, Schmuck oder Kunstwerken: Wer entsprechende eigene Wertsachen besitzt, kann diese anbieten. Wenn Sie innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkaufen, sind Gewinne nur bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei; darüber sind sie vollständig steuerpflichtig. Verkaufen Sie nach Ablauf der Spekulationsfrist, sind die Gewinne unabhängig von der Höhe steuerfrei.
  • Online-Umfragen: Unternehmen suchen oft Teilnehmende an Online-Umfragen. Für das Teilen ihrer Meinungen erhalten sie jeweils eine kleine finanzielle Entschädigung.
  • Digitale Verkäufe: Auch digitale Produkte können sich verkaufen lassen, etwa wenn Sie von anderen beauftragt werden, ein Logo oder eine Website zu erstellen.
  • Affiliate-Marketing: Hier bewerben Sie Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen. Sie verdienen eine Provision für jeden Verkauf, der über Ihren Affiliate-Link generiert wird. Dafür können Sie eigene Social-Media-Kanäle nutzen. Dies gilt auch bei einem eigenen Blog.

Hinweis: Achten Sie auf seriöse Auftraggeber. Wenn Sie online verkaufen, sollten Sie außerdem die Steuern im Blick behalten. Denn Verkaufsplattformen sind seit 2023 verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern besonders aktive Verkäuferinnen und Verkäufer zu melden. Das gilt auch für Privatpersonen. Stuft das Finanzamt dann Ihren Handel als gewerblich ein, müssen Sie Ihre Verkäufe möglicherweise versteuern.

Möglichkeit 2: Offline gelegentlich Geld dazuverdienen

  • Ferienfreizeiten begleiten: Als Betreuerin oder Betreuer können Sie während der Schulferien Geld dazuverdienen. Besonders interessant: Hierbei kann es steuerliche Vergünstigungen über die Übungsleiterpauschale geben. Mehr dazu beschreiben wir im Steuerteil weiter unten in diesem Artikel.
  • Gartenarbeit: Helfen Sie Menschen bei der Pflege ihrer Gärten, zum Beispiel beim Rasenmähen, Heckenschnitt oder Beikraut jäten. Die Tätigkeiten unterscheiden sich je nach Saison.
  • Ernteunterstützung: Als Erntehelferin oder Erntehelfer packen Personen in der Landwirtschaft mit an. Je nach Produkt variieren die Monate, in denen Unterstützung gebraucht wird.
  • Produkte testen: Hier geht es darum, für Marktforschungsinstitute Lebensmittel, Drogerieartikel oder Haushaltswaren verschiedener Hersteller zu testen.
  • Nachbarschaftshilfe: Eine Nachbarin sucht jemanden, der den umgefallenen Baum vor der Garage kleinsägt. Ein anderer Nachbar braucht Unterstützung mit dem Aufbau der Küche. Wer entsprechend begabt ist beziehungsweise mit den jeweiligen Geräten umzugehen weiß, wird bei solchen Gelegenheitsjobs hin und wieder fündig. Eine entsprechend flexible Zeitplanung vorausgesetzt.
  • Saisonale Feste: Einen Stand am Weihnachtsmarkt betreuen, auf dem Volksfest die Lichtanlage steuern oder sich als Schiffschaukelbremser auf dem Jahrmarkt verdingen – auf Festen gibt es oft viele Möglichkeiten, Geld dazuzuverdienen.
  • Fundraising: Hier unterstützen Sie gemeinnützige Organisationen dabei, Spenden für wichtige Zwecke zu sammeln. Oft ist das nicht nur als regelmäßiger Nebenjob möglich, sondern auch als Zuverdienst zu besonders gefragten Jahreszeiten, etwa vor Weihnachten.

Möglichkeit 3: Passiv gelegentlich Geld verdienen

  • Immobilienvermietung: Eigentümerinnen und Eigentümer können ihr Haus oder ihre Wohnung über Plattformen wie Airbnb anbieten, während sie verreisen. Mieterinnen und Mieter sollten dabei vorab die Erlaubnis der Vermieterseite einholen. Achtung: Je nach Ort kann eine maximale Anzahl an möglichen Vermietungstagen gelten, wenn kurzfristig an Touristen vermietet wird. Mieteinnahmen von weniger als 520 Euro pro Jahr bleiben normalerweise steuerfrei. Der Betrag von 520 Euro ist allerdings kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Das bedeutet: Wenn Ihre Mieteinnahmen höher sind, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen versteuern.
  • Autovermietung: Sie können Ihr Auto über Plattformen an Privatpersonen vermieten. Achtung: Hier gilt eine steuerliche Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für die gelegentliche Vermietung. Wenn Sie Ihr Auto regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht vermieten, kann das als gewerbliche Tätigkeit gelten. Dann muss es komplett versteuert werden.
  • Autowerbung: Das Bekleben des eigenen Autos mit Werbung geht schnell und kann je nach Größe des Aufklebers und Auftraggebers bis zu ein paar hundert Euro bringen. Achtung: Der ADAC warnt vor unseriösen Anbietern.

Rechtliches und Steuern: 4 Dinge, die Sie vorab zur Nebentätigkeit wissen müssen

1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen für eine Nebentätigkeit oft die Erlaubnis des Arbeitgebers.

Grundsätzlich darf jeder und jede einer zusätzlichen Beschäftigung nachgehen. Dabei dürfen allerdings keine Interessenkonflikte zum Hauptberuf entstehen. In Arbeitsverträgen ist daher oft geregelt, dass eine zusätzliche Tätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss.

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eine solche Klausel. Lassen Sie sich die Einwilligung vorab schriftlich von der Personalabteilung oder Ihrer vorgesetzten Person geben, um spätere Ärgernisse zu vermeiden.

2. Angestellte dürfen eine Maximalzeit an Arbeitsstunden nicht überschreiten.

Wenn Sie im Haupt- oder Nebenjob angestellt sind, dürfen Sie in beiden Tätigkeiten zusammen nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem dürfen Sie 8 Arbeitsstunden am Tag im Durchschnitt nicht überschreiten. Genaueres dazu regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3.

Tipp: Der gesetzliche Mindestlohn gilt – unabhängig davon, wie viele Stunden jemand arbeitet – auch im Minijob.

3. Wenn Sie in der Nebentätigkeit nicht angestellt sind, müssen Sie sich anmelden.

Sie führen einen Nebenjob als Minijob (geringfügige Beschäftigung) aus? Dann meldet Sie Ihr Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale an. Sind Sie hingegen nicht angestellt und möchten zusätzlich Geld verdienen, müssen Sie normalerweise selbst aktiv werden und sich selbstständig machen.

Wählen Sie die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen. Gewerbe müssen außerdem eine Gewerbeanmeldung durchführen. Normalerweise läuft diese über die Stadt. Die Stadt reicht die Anmeldung an das Finanzamt weiter. Je nach Branche müssen Sie sich auch im Handelsregister eintragen oder Mitglied in der Berufsgenossenschaft werden.

Als Freiberuflerin oder Freiberufler müssen Sie das Finanzamt kontaktieren und eine Steuernummer beantragen. Vergessen Sie als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer nicht, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.

Tipp: Für Selbstständige ist es sinnvoll, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Hier geht das Geld ein, wenn Sie Ihrer Kundschaft Rechnungen stellen.

4. Bedenken Sie das Thema Steuern – so früh wie möglich.

Wer nebenbei ein zusätzliches Einkommen hat, muss diesen Nebenverdienst in der Regel versteuern. Dazu gibt es jedoch Ausnahmen:

  • Minijobs sind für Sie oft lohnsteuerfrei, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. Sozialabgaben fallen dann nur in Form von Rentenversicherungsbeiträgen an. Für die Steuerfreiheit dürfen Sie nicht mehr als 556 Euro im Monat beziehungsweise jährlich maximal 6.672 Euro (Stand 2025) dazuverdienen. Ab Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob bei 603 Euro; zum Januar 2027 steigt sie auf 633 Euro.
  • Für Tätigkeiten als Übungsleiterin oder Übungsleiter, Ausbilderin oder Ausbilder, Erzieherin oder Erzieher oder in vergleichbaren Bereichen können Sie bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei und sozialabgabenfrei dazu verdienen. Voraussetzung: Der Auftraggeber ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
  • Rentnerinnen und Rentner dürfen voraussichtlich ab 2026 mit der Aktivrente 2.000 Euro pro Monat lohnsteuerfrei dazuverdienen.

Von den Ausnahmen abgesehen, gelten in Sachen Steuern die bekannten Freibeträge. Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro. Bis zu diesem Gesamtbetrag können Sie steuerfrei Geld verdienen. Bringen Ihre Tätigkeiten zusammen mehr Geld ein, müssen Sie grundsätzlich Steuern bezahlen. Die genaue Höhe hängt dabei vom Einkommen und der Steuerklasse ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Steuerberatung über die steuerlichen Auswirkungen eines Nebenverdiensts konkret für Ihren Fall.

Passives Einkommen durch Sparprodukte: Alternative zur Nebentätigkeit?

Es ist ein Traum vieler Menschen: Was ist, wenn Sie Ihr Geld so gut anlegen, dass Sie dadurch weniger oder sogar gar nicht mehr arbeiten müssen? Oder zumindest keine Nebentätigkeit mehr brauchen? Wer darüber nachdenkt, sollte Folgendes wissen:

  • Besonders sichere Geldanlagen – etwa ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto – bringen oft eine vergleichsweise niedrige Rendite. Damit Sie aus Ihrer Geldanlage ein Plus machen, muss die Rendite mindestens über der Inflationsrate liegen.
  • Wer seine Investitionen geschickt auf mehrere attraktive Anlageklassen und voneinander wenig abhängige Titel aufteilt, verteilt das Risiko. Und gewinnt dadurch an Sicherheit. So können beispielsweise Aktien, aktiv gemanagte Fonds oder passiv gemanagte ETFs interessant werden. Je nach Auswahl können Sie damit Chancen auf eine attraktive Rendite haben.
  • Auch wer wenig Kapital zur Verfügung hat, kann mit regelmäßigen Sparformen über einen längeren Zeitraum dennoch ein kleines Vermögen ansparen. Das ist etwa mit den passenden Aktiensparplänen oder Fondssparplänen möglich.
  • Geld sparen hat immer 2 Seiten: Sie können nicht nur die Einnahmen erhöhen, sondern auch die Ausgaben senken. Wer möchte, kann sich mit Lebensstilen wie dem Minimalismus befassen, um sich auf die wichtigen Dinge zu fokussieren – und Unwichtiges gezielt wegzulassen. Frugalistinnen und Frugalisten sparen hingegen für einen frühen Ruhestand, teilweise durch einen radikalen Verzicht. Ziel ist dabei meist die finanzielle Freiheit.
Checkliste: Reflektieren Sie Ihre Ziele aus der Nebentätigkeit

Wer freut sich nicht über ein Zusatzeinkommen? Doch einen Nebenverdienst muss man sich im Grunde auch „leisten“ können. Schließlich investieren Sie etwas Kostbares: Ihre Zeit. Stellen Sie sich daher vorab folgende persönliche Fragen:

  • Habe ich die Wahl oder brauche ich das Geld unbedingt?
  • Was will ich mit der zusätzlichen Tätigkeit erreichen?
  • Wird mir trotz der zusätzlichen Arbeit genug Zeit für andere Dinge bleiben, die mir wichtig sind?
  • Welche Risiken birgt eine zusätzliche Tätigkeit? Kann ich es mir beispielsweise auch wieder anders überlegen? Oder bin ich dann durch notwendige Investitionen gebunden?
Tipp:

 Wird Ihnen versprochen, schnell an Geld zu kommen, zuhause Geld im Schlaf zu verdienen, nur einen geringen zeitlichen Aufwand zu haben – dann schmunzeln Sie das Angebot am besten einfach weg. Im schlimmsten Fall zahlen Sie sonst obendrauf. Die besten Möglichkeiten, nebenbei Geld zu verdienen, stecken immer hinter seriösen Angeboten. 

Häufige Fragen zum Nebenjob

  1. Es gibt in Deutschland keine feste Verdienstgrenze, bis zu der Sie „ohne Anmeldung“ nebenher arbeiten und Geld verdienen dürfen.

  2. Es gibt keine allgemeine Obergrenze, wie viel Geld Sie neben einem Vollzeitjob verdienen dürfen. Wichtig ist, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten (etwa Arbeitszeit, Ruhezeiten, Konkurrenzverbot) einhalten. Oft müssen Nebentätigkeiten außerdem vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wichtig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist außerdem, dass sie mit Hauptjob und Nebenjob zusammen nicht über die gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten (im Schnitt maximal 48 Stunden pro Woche) kommen.

  3. Es gibt in Deutschland keine pauschale Grenze, bis zu der sämtliche Nebeneinkünfte steuerfrei sind. Sie werden grundsätzlich zu Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet und unterliegen dann der Einkommensteuer, soweit Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) liegt.

    Bestimmte Nebeneinkünfte können aber durch Sonderregelungen steuerfrei oder pauschal besteuert sein. Das gilt etwa für die Ehrenamtspauschale und gelegentliche private Veräußerungsgeschäfte. Bei Letzteren gilt dann eine einjährige Spekulationsfrist.

  4. Gut bezahlte Homeoffice-Jobs gibt es in Deutschland oft in digitalisierten Branchen wie Information und Kommunikation sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. In diesen Bereichen wird ein hoher Anteil der Stellen überhaupt remote ausgeschrieben.

    3 typische Beispiele für gut bezahlte Jobs im Homeoffice:

    • Softwareentwicklerin oder Softwareentwickler
    • Data Scientist
    • Steuerberaterin oder Steuerberater

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