Sichere Geldanlage
Verschiedene Laufzeiten
Garantierte Zinsen
Sicher investieren, fest profitieren
Sie wählen aus, welchen Betrag Sie von Ihrem Girokonto anlegen möchten. Das Geld wird für die gewünschte Laufzeit auf Ihr Festgeldkonto übertragen. Dabei wissen Sie schon von Anfang an, mit welchen Zinsen Sie rechnen können. Und am Ende der Laufzeit können Sie Ihre Festgeldanlage samt Rendite zurückbekommen – oder neu anlegen. Sie entscheiden. Es gibt keine versteckten Kosten. Festgeld ist sicher, optimal kalkulierbar und unkompliziert.
Sie gehen kein Risiko ein: Ihre Festgeldanlage ist durch die gesetzliche Einlagensicherung und unser Sicherungssystem geschützt. Alle Sparkassen garantieren die Rückzahlung der bei ihnen angelegten Spareinlagen in voller Höhe.
Festgeldkonten bieten feste Zinssätze für die gesamte Laufzeit der Anlage. Das bedeutet, dass die Zinsen nicht sinken, selbst wenn die Marktzinsen fallen.
Sie können aus einer Reihe von Laufzeiten wählen. So wissen Sie genau, wann Sie auf Ihre Geldanlage samt Zinsen zugreifen können.
Aufgrund der garantierten Zinsen und der festgelegten Anlagedauer können Sie genau berechnen, über wie viel Geld Sie am Ende der Laufzeit verfügen können.
Beim Festgeldkonto wissen Sie genau, was Sie erwartet. Es gibt keine versteckten Gebühren oder andere negative Überraschungen.
Sie können Ihr Festgeldkonto bequem online oder in Ihrer Sparkassen-Filiale vor Ort eröffnen.
Um ein Festgeldkonto zu eröffnen, brauchen Sie in der Regel ein Girokonto der jeweiligen Sparkasse als Verrechnungskonto. Sie haben noch keines? Dann können Sie vorab bequem und rasch ein Konto eröffnen.
Um Festgeld online anzulegen und viele andere Bankgeschäfte bequem von zu Hause aus erledigen zu können, müssen Sie einmalig Ihr Online-Banking aktivieren. Wenn Sie möchten, schalten Sie auch Ihr Elektronisches Postfach für die Kontoauszüge frei. Wenn Sie Online-Banking bereits nutzen, entfällt dieser Schritt für Sie.
Füllen Sie im Online-Banking den Antrag für die Festgeldanlage aus, wählen Sie Ihre Wunschlaufzeit und überprüfen Sie Ihre Angaben. Schicken Sie das Formular ab und bestätigen Sie mit einer TAN. Ihr Festgeldkonto wird sofort eröffnet. Die Vertragsunterlagen finden Sie daraufhin in Ihrem Elektronischen Postfach.
Hinweis: Alternativ können Sie Ihr Festgeldkonto natürlich auch in Ihrer Sparkassen-Filiale vor Ort eröffnen. In diesem Fall brauchen Sie nur ein Girokonto bei der jeweiligen Sparkasse. Wir sind gern für Sie da.
Die Zinsen für die Festgeldanlage unterscheiden sich je nach Sparkasse. Wie hoch die Zinsen momentan bei Ihrer Sparkasse sind, erfahren Sie auf deren Webseite, im Online-Banking oder in Ihrer Filiale.
Je nach Sparkasse gelten bei der Festgeldanlage unterschiedliche Mindestbeträge. Davon abgesehen können Sie grundsätzlich frei entscheiden, welche Summe Sie als Festgeld anlegen möchten.
Möglich ist es auch, dass Sie den Anlagebetrag aufteilen und in mehreren Festgeldkonten anlegen. Dadurch können Sie in den Genuss einer Zinstreppe kommen: Durch die Aufteilung können Sie regelmäßig auf einen Teil des Geldes zugreifen – oder diesen erneut anlegen.
Tipp: Lesen Sie auch unsere Artikel zum Geld anlegen, um für Ihre Bedürfnisse passende Investments zu finden.
Der Anlagebetrag wird nach Abschluss des Festgeldkontos entweder automatisch von Ihrem Girokonto abgebucht, oder Sie überweisen den Betrag selbst. Fragen Sie einfach Ihre Sparkasse, wie das weitere Vorgehen aussieht.
Sie können entscheiden, ob Sie die Geldanlage ausbezahlt haben möchten – oder die Laufzeit verlängert werden soll. Kontaktieren Sie dazu Ihre Sparkasse spätestens 5 Arbeitstage vor Laufzeitende. Möglicherweise verlängert sich die Laufzeit automatisch, wenn Sie nichts tun.
Informationen für Ihren konkreten Fall finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen zum Festgeldkonto. Wenn Sie das Konto online abgeschlossen und das Elektronische Postfach freigeschaltet haben, stehen Ihnen die Informationen dort zur Verfügung.
Je nach Vertrag kann sich das Festgeld automatisch verlängern, wenn Sie nicht selbst aktiv werden. Der Vertrag verlängert sich dann um dieselbe Laufzeit zu dem dann aktuellen Zinssatz. So haben Sie keinen Aufwand mit der Geldanlage.
Sie möchten lieber über Ihr Geld verfügen? Informieren Sie Ihre Sparkasse einfach spätestens 5 Arbeitstage vor Laufzeitende. Die Anlagesumme wird Ihnen dann auf Ihr Girokonto ausbezahlt.
In punkto Sicherheit sind Festgeld und Sparbrief vergleichbar. Beim Sparbrief sind jedoch oft längere Laufzeiten möglich als beim Festgeld. Außerdem besteht ein wichtiger Unterschied am Laufzeitende: Ein Sparbrief wird üblicherweise automatisch ausbezahlt, wenn das Ende der Laufzeit erreicht ist. Beim Festgeld entscheidet oft der Anleger oder die Anlegerin: Soll das Geld ausbezahlt oder wiederangelegt werden? Wird der Anleger oder die Anlegerin nicht selbst aktiv, kann sich die Anlage um dieselbe Laufzeit verlängern. Die Zinsen werden an die aktuelle Zinssituation angepasst.
Wie auf einem Festgeldkonto gehört auch die Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto zu den Möglichkeiten der sicheren Geldanlage. Zwischen Tagesgeld und Festgeld gibt es jedoch einige Unterschiede:
Bei den Zinsen, die Sie für Ihr Festgeld erhalten, handelt es sich um Kapitalerträge. Das bedeutet: Sie unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Indem Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie direkt von Ihrem Steuerfreibetrag profitieren. Sie verhindern damit, dass wir automatisch Steuern für Ihre Festgeldanlage an das Finanzamt abführen müssen – oder können den abgeführten Betrag zumindest reduzieren.
Aktuell liegt der Steuerfreibetrag bei der Abgeltungssteuer bei 1.000 Euro (bei Verheirateten und Verpartnerten: 2.000 Euro). Das heißt konkret: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf jährlich 1.000 Euro (beziehungsweise Verheiratete und Verpartnerte zusammen 2.000 Euro) steuerfrei über Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen einnehmen. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um die Kapitalertragsteuer, die für jede Person, bei der entsprechende Kapitalerträge anfallen, von den Finanzinstituten automatisch an das Finanzamt abgegolten werden muss. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Kapitalertragsteuer.