Kapitalerträge steuerfrei sichern
Sie erleichtern sich die Steuererklärung
Automatische Verlängerung
Mit dem Freistellungsauftrag Steuern sparen
Auch bei Kapitalerträgen werden Steuern fällig. Wenn Sie Ihrer Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie sich den Sparerpauschbetrag sichern. So kassieren Sie Ihre Zinsen steuerfrei.
Gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch
Ein Auftrag für alle Konten bei Ihrer Sparkasse
Kann verteilt werden auf mehrere Banken
Einrichtung im Online-Banking, über ein Formular im Downloadcenter oder in der Filiale
Kapitalerträge sind Einkünfte, die Sie durch Ihre Geldanlagen erwirtschaften – beispielsweise über Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Auf solche Einkünfte müssen Sie eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zahlen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer.
Im Normalfall behalten wir diese Steuern ein und leitet sie an das Finanzamt weiter. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie sich jedoch einen Freibetrag sichern – den sogenannten Sparerpauschbetrag.
Jeder Bürger darf jährlich 1.000 Euro steuerfrei über Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen einnehmen. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie sich den Freibetrag sichern. Auf diese Weise sparen Sie Geld. Denn mit dem Auftrag müssen Sie erst dann Steuern zahlen, wenn Ihre Kapitaleinkünfte den Freibetrag überschreiten.
Haben Sie Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Sparkassen oder Banken, können Sie Ihren Freibetrag auch aufteilen. Sie können beispielsweise 500 Euro bei uns und die restlichen 500 Euro bei einem anderen Institut freistellen. Achten Sie darauf, dass Sie die Obergrenze des Sparerpauschbetrags dabei nicht überschreiten.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie sich die gezahlte Abgeltungssteuer später im Rahmen Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Auch wenn Sie den Freibetrag überschritten und mehr als 1.000 Euro aus Ihren Geldanlagen erzielt haben, kann sich eine Steuererklärung lohnen.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist für alle sinnvoll, die geringe Einkünfte, aber hohe Erträge aus Ihren Geldanlagen erzielen. Das ist beispielweise häufiger bei Rentnern, Studenten oder Kindern der Fall. Mit der Bescheinigung müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen, auch wenn Ihre Erträge höher als der Sparerpauschbetrag sind. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese Bescheinigung bekommen Sie von Ihrem Finanzamt. Sie können diese dann bei uns einreichen.
Sie haben noch Fragen – sprechen Sie uns einfach an.