
2026 steigen die Krankenkassenbeiträge deutlich: Die GKV hebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent an. In der PKV müssen viele Versicherte sogar mit etwa13 Prozent höheren Beiträgen rechnen.
Haupttreiber sind stark steigende Gesundheitskosten: Teurere Krankenhausbehandlungen, neue Medikamente und moderne Diagnostik erhöhen den finanziellen Druck auf die Kassen.
GKV-Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht: Steigt der Zusatzbeitrag, kann die Kasse (mit zwei Monaten Frist) gewechselt werden. PKV-Versicherte können Kosten dämpfen: etwa durch Tarifwechsel, höheren Selbstanteil oder unabhängige Beratung.
Krankenversicherung im Stress: Ein System am Limit
Deutschland leistet sich eines der komplexesten und teuersten Gesundheitssysteme Europas: mit stetig steigenden Ausgaben für Kliniken, Medikamente, Facharztversorgung und Personal.
Die Versicherten verteilen sich auf rund 93 gesetzliche Krankenkassen und etwa 41 private Krankenversicherungsunternehmen.
Rund 74,5 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert.
Etwa 8,8 Millionen verfügen über eine private Krankenversicherung
Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Diese Pflicht soll verhindern, dass Menschen im Krankheitsfall ohne Schutz dastehen. Sie bewirkt aber zugleich, dass die finanziellen Belastungen des Systems auf alle Beitragszahlenden verteilt werden.
Wieder ein Rekord: PKV erhöht Beiträge kräftig
Für Privatversicherte wird es besonders ungemütlich: Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) rechnet damit, dass rund 60 Prozent der Privatversicherten im Jahr 2026 höhere Beiträge zahlen müssen, im Durchschnitt 13 Prozent mehr. 2025 waren die Beiträge zuvor bereits stark gestiegen (durchschnittlich um etwa 18 Prozent).
Die Erhöhung betrifft mehr als 5 Millionen Privatversicherte. Viele Verträge werden zum 1. Januar 2026 angepasst, andere im Laufe des Jahres; wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen für Beitragsanpassungen erfüllt sind.
Was sich 2026 bei der GKV ändert
Für gesetzlich Versicherte bringt das Jahr 2026 ebenfalls spürbare Veränderungen; wenn auch weniger drastisch als in der PKV. Der allgemeine Beitragssatz bleibt zwar stabil bei 14,6 Prozent, doch der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist der prozentuale Aufschlag, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt, um Reserven aufzubauen. Ein rechnerischer Mittelwert, der nicht unterschritten werden darf. Jede Krankenkasse legt ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst fest. Mehrere Kassen liegen bereits heute über dem Durchschnitt und haben ihre Beiträge für 2026 schon angehoben:
- Die IKK classic und die ZF BKK verlangen 3,4 Prozent,
- die mkk – Meine Krankenkasse 3,5 Prozent
- und die KKH sogar 3,78 Prozent.
Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass der tatsächliche Durchschnitt 2026 sogar spürbar über 3 Prozent liegen könnte – unter anderem wegen steigender Medikamentenpreise und Doppelstrukturen in der ambulanten Versorgung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich sowohl den allgemeinen Beitrag als auch den Zusatzbeitrag hälftig.
Das Sparpaket 2026 kommt, entlastet aber nur kurzfristig
Kompromiss im Vermittlungsausschuss: Nach wochenlangem Streit hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das zuvor gestoppte Sparpaket am 18. Dezember 2025 doch noch ermöglicht Es sieht einen einmaligen Kostendeckel von 1,8 Milliarden Euro vor, der 2026 den Anstieg der Krankenhausausgaben bremsen soll.
Die Kliniken dürfen ihre Preise 2026 weniger stark erhöhen. Für die einen ist das ein notwendiger Kompromiss, für die anderen ein „Verschiebebahnhof“,
- weil Krankenhäuser zwar kurzfristig weniger Geld bekommen,
- die Kassen dadurch vorübergehend entlastet werden,
- die Belastung aber ab 2027 zurückkehrt.
Der Vermittlungsausschuss hat das Paket ermöglicht, um Beitragserhöhungen abzubremsen. Das ist jedoch keine dauerhafte Maßnahme. Ab 2027 entsteht erneut Druck: Die Kliniken bekommen den „fehlenden“ Betrag später über höhere Vergütungen zurück.
Für Patientinnen und Patienten ändert sich durch den Eingriff nichts: Es handelt sich nicht um eine Kürzung von Leistungen, und es hat keine Auswirkungen auf Behandlungen, Termine oder medizinische Versorgung. Gespart wird ausschließlich auf der Kostenseite der Kliniken, nicht bei den Versicherten. Es ist also keine Einsparung bei Patienten.
Für die Krankenhäuser ist der Kostendeckel eine spürbare Belastung. Sie bekommen 2026 weniger Geld, als sie aufgrund steigender Personal-, Energie- und Sachkosten eigentlich benötigen würden. Das kann je nach Haus sehr unterschiedliche Folgen haben: Wirtschaftlich schwächere Kliniken müssen Investitionen verschieben, manche Häuser können geplante Personalaufstockungen nicht umsetzen, und kleinere Einrichtungen geraten möglicherweise in eine angespannte Liquiditätslage – es ist sogar von gekündigten Kreditlinien die Rede, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presseagentur. Die medizinischen Leistungen für Patientinnen und Patienten sollen zwar unverändert bleiben, doch der wirtschaftliche Druck hinter den Kulissen steigt deutlich.
Zwei Systeme, eine Kostenlawine
PKV und GKV: Die beiden Krankenkassenversicherungen
Deutschland ist das einzige Land in Europa, das bis heute ein duales System aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen aufrechterhält. Dieses Modell ermöglicht zwar Wettbewerb und individuelle Tarife, führt aber zu hohen Verwaltungskosten, komplizierten Abrechnungsstrukturen und einer politisch viel diskutierten Zweiteilung zwischen den jeweiligen Versicherten.
- Wie die Private Krankenversicherung funktioniert
Die Private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert Beiträge nach individuellem Risiko, während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Solidaritätsprinzip organisiert ist und die Beiträge vom Einkommen abhängen. Bei der PKV bestimmen dagegen Alter, Gesundheitszustand und gewünschter Leistungsumfang den Beitrag. Das ermöglicht häufig einen erweiterten Leistungsrahmen und mitunter schnellere Arzttermine, kann aber auch zu höheren Prämien, Selbstbeteiligungen und spürbar steigenden Kosten im Alter führen.
Für die PKV gilt eine Versicherungspflichtgrenze. Sie lag 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich (bzw. 6.150 Euro monatlich). Für 2026 steigt sie auf 77.400 Euro brutto jährlich (bzw. 6.450 Euro monatlich). Wer als Arbeitnehmer darüber verdient, kann in die Private Krankenversicherung wechseln.
- Wie die Gesetzliche Krankenversicherung funktioniert
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) folgt dem Solidaritätsprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge in einen gemeinsamen Topf – unabhängig von Alter oder individuellem Krankheitsrisiko. Das sorgt dafür, dass jede und jeder Zugang zu medizinischer Versorgung hat, auch wenn Einkommen oder Gesundheitszustand unterschiedlich sind. Zusatzbeiträge der Kassen ermöglichen Leistungsunterschiede, während einheitliche Vorgaben bestimmen, welche Behandlungen für alle Versicherten übernommen werden.
Jedes Jahr legt die Bundesregierung fest, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung sein soll. Diese Grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen überhaupt Beiträge erhoben werden. Zum Jahresbeginn steigt die Beitragsbemessungsgrenze: Künftig werden bis zu 5.812,50 Euro (statt 5.512,50 Euro) Monatsbrutto beziehungsweise 69.750 Euro (statt 66.150 Euro) Jahreseinkommen für die Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr als den Höchstsatz.
Warum gesetzliche Kassen höhere Beiträge erwarten
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen für 2026 mit einer deutlich schwierigeren Finanzlage. Ihre Ausgaben steigen voraussichtlich um 6,9 Prozent je Versicherten, während die beitragspflichtigen Einkommen der Mitglieder nur um 4,0 Prozent wachsen. Zusätzlich sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, ihre Mindestreserven wieder aufzufüllen. Dafür müssen sie weitere Milliarden zurücklegen, was den finanziellen Druck zusätzlich erhöht.
Das bedeutet: Auch wenn der Vermittlungsausschuss das Sparpaket am 18. Dezember 2025 ermöglicht hat und damit eine einmalige Ausgabenbremse der Kliniken für 2026 greift: Mit den 1,8 Milliarden Euro lassen sich Beitragssprünge bestenfalls dämpfen, aber nicht vollständig verhindern. Denn zentrale Kostentreiber wie teure Medikamente, der demografische Wandel oder Doppelstrukturen in der ambulanten Versorgung bleiben bestehen. Fachleute warnen deshalb, dass Zusatzbeitragserhöhungen 2026 trotz Sparpaket wahrscheinlich sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben Klage gegen den Bund eingereicht, weil sie sich bei der Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger deutlich unterversorgt sehen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands müsse der Staat zwar die medizinische Versorgung sicherstellen, überlasse den Kassen jedoch rund zwei Drittel der tatsächlichen Kosten: ein Fehlbetrag von derzeit etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Kassen sprechen von einer „rechtswidrigen Unterfinanzierung“. Deshalb wurden die ersten Verfahren beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht; weitere folgen.
Das können Versicherte jetzt tun
Wer steigende Beiträge abfedern möchte, kann selbst aktiv werden. Die wichtigsten Stellschrauben im Überblick.
GKV – gesetzlich Krankenversicherte
Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags können Sie bis zum Monatsende wechseln. Die neue Kasse übernimmt meist die Kündigung.
Beiträge vergleichen: Zusatzbeiträge liegen je nach Kasse teils zwischen unter 2 Prozent und über 4 Prozent.
Leistungen prüfen: Bonusprogramme, Vorsorgeangebote und digitale Services unterscheiden sich stark.
Wechseln, wenn es passt: Oft lassen sich Kosten senken, ohne Leistungsnachteile zu haben.
Fristen beachten: Kündigung zwei Monate zum Monatsende; Hinweis auf Sonderkündigung muss im Schreiben der Kasse stehen.
PKV – privat Krankenversicherte
Internen Tarifwechsel prüfen: Häufig möglich ohne neue Gesundheitsprüfung; kann Beiträge deutlich senken.
Selbstbehalt anpassen: Höherer Selbstbehalt = niedrigerer Monatsbeitrag (nur sinnvoll mit Rücklagen).
Leistungen hinterfragen: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, hoher Zahnersatz treiben die Prämie – oft anpassbar.
Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei Beitragserhöhung meist zwei Monate nach Zugang. Erst kündigen, wenn neue PKV bestätigt.
Gesundheitsprüfung beachten: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer immer erforderlich.
Langfristige Entlastung planen: Beitragsentlastungstarife oder zusätzliche Rückstellungen können helfen.
Ausblick: Der Beitrag wächst, der Reformbedarf auch
Ob gesetzlich oder privat versichert: Viele Fachleute gehen davon aus, dass die aktuellen Beitragserhöhungen nicht das Ende der Entwicklung sind. Sie warnen: Ohne tiefgreifende Reformen könne der Gesamtbeitrag in wenigen Jahren sogar die Marke von 20 Prozent und mehr erreichen.
Die Bundesregierung plant zwar für 2026 eine umfassende Reform der Krankenversicherung, hat jedoch mit dem Kompromiss kurz vor Jahresende nur eine kurzfristige Entlastung für 2026 erreicht. Ab 2027 entfällt die Sparwirkung vollständig, sodass die Finanzlage der Kassen erneut unter Druck geraten dürfte, weil sie die gedämpften Vergütungen nicht vollständig über höhere Einnahmen kompensieren können.
Für Versicherte bedeutet das: Die großen strukturellen Fragen lassen sich nicht kurzfristig lösen, aber die eigene Situation lässt sich gestalten. Regelmäßige Kassen- oder Tarifvergleiche und das Prüfen von Leistungen werden immer wichtiger. Wer seinen Vertrag regelmäßig überprüft, kann zumindest so sein Budget etwas besser schützen.
Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!
Stand: 19.12.2025



