
Für viele Bürgerinnen und Bürger bringt das Jahr 2026 Veränderungen, Entlastungen oder finanzielle Einschnitte: Von mehr Mindestlohn, Ganztagsbetreuung bis hin zu neuen Regelungen und Gesetzen. Hier sind die wichtigsten Entwicklungen, die Sie im Auge behalten sollten.
Der Steuerfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, damit das grundlegende Lebensniveau ohne Einkommensteuer gewährleistet ist.
Der Kinderfreibetrag inklusive Erziehungsfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.
Spitzensteuersatz verschiebt sich um 2 Prozent
Der Spitzensteuersatz liegt auch 2026 bei 42 Prozent. Neu ist im kommenden Jahr, dass der Betrag, bei dem dieser Spitzensteuersatz greift, sich leicht nach oben auf ein Einkommen von 69.879 Euro verschiebt (2025: waren es 68.481 Euro). Dies entspricht der Inflationsrate und beugt einer sogenannten Kalten Progression vor.
Ehrenamtliche sollen steuerlich entlastet werden
Für Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, steigt die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Die Pauschale bekommen zum Beispiel Trainerinnen oder Chorleiter. Zudem werden Haftungsrisiken reduziert: Menschen im Ehrenamt haften künftig nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Grenze dafür soll von 840 auf 3.300 Euro angehoben werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende
Gutverdienende sollen künftig stärker in die Sozialkassen einzahlen. Konkret bedeutet das: In der gesetzlichen Rentenversicherung werden voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro Beiträge fällig. Einkommensteile darüber hinaus bleiben beitragsfrei.
Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben: Künftig sollen Beiträge bis zu einem monatlichen Einkommen von 5.812,50 Euro erhoben werden. Damit erhöht sich der Anteil, den höhere Einkommen zur Finanzierung des Sozialversicherungssystems leisten.
Die Anpassungen entsprechen der durchschnittlichen Lohnerhöhung in den vergangenen 12 Monaten.
Bulgarien bekommt den Euro
Ab dem 1. Januar ist es so weit: Bulgarien ist das nächste Land, in dem der Euro eingeführt wird. Die Landeswährung „Lew“ ist dann Geschichte. Vor allem für Reisende in das Land wird damit vieles einfacher: Geldwechsel und zusätzliche Gebühren entfallen, Preise lassen sich einfacher vergleichen, Kartenzahlungen werden unkomplizierter. Allerdings rechnen Beobachter vorerst mit leicht steigenden Preisen in Hotels und Restaurants.
Der feste Umrechnungskurs liegt bei 1,95583 Lew pro Euro. Das ist exakt derselbe Kurs, zu dem einst die D-Mark in den Euro überging.
Transparente Löhne durch das Entgelttransparenzgesetz: Das ändert sich für Beschäftigte
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt die neue EU-Richtlinie und das darauf aufbauende nationale Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) klare Vorteile:
Bereits im Bewerbungsprozess erhalten sie verbindliche Informationen zum Gehalt, wodurch Verhandlungen fairer und Erwartungsdiskussionen transparenter werden. Beschäftigte profitieren zudem davon, dass Arbeitgeber jährlich offenlegen müssen, nach welchen Kriterien Löhne festgelegt werden. Mögliche Ungleichbehandlungen werden damit leichter sichtbar.
In Deutschland bleibt der Auskunftsanspruch ab 200 Beschäftigten bestehen: Mitarbeitende können also gezielt nachfragen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu ähnlichen Positionen eingeordnet ist. Insgesamt stärkt die neue Regelung die eigene Position, schafft mehr Klarheit und kann helfen, unfaire Lohnunterschiede aufzudecken.
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Im Jahr 2027 ist dann eine Steigerung um 70 Cent auf 14,60 Euro geplant.
Mindestausbildungsvergütung: Azubis bekommen 6,2 Prozent mehr
Auch Auszubildende bekommen nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) mehr Geld. Die Mindestvergütung für Azubis steigt 2026:
- im ersten Lehrjahr auf 724 Euro
- im zweiten Jahr 854 Euro
- im dritten Lehrjahr auf 977 und
- bei einem vierten Ausbildungsjahr auf 1.014 Euro monatlich.
Höhere Minijob-Grenze
Menschen, die einem Minijob nachgehen, können ab Januar bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Bisher waren es 556 Euro.
Die Aktivrente kommt
Menschen, die sich zu ihrer Rente noch etwas dazuverdienen möchten, sollen davon steuerlich profitieren. Mit der sogenannten Aktivrente sollen sie künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen dürfen. Das Gesetz dafür muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Steuervorteile gelten nicht für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.
Mehr Geld bei Kindern
Auch Eltern und Erziehungsberechtigte bekommen mehr Geld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat erhöht.
Anstieg nur mäßig: Unterhalt für Trennungskinder
Ab 2026 steigen die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle leicht an. Minderjährige erhalten je nach Altersstufe 4 Euro mehr, auch der Mindestunterhalt für Volljährige wächst auf 698 Euro.
Neue Regelungen beim Elternunterhalt
Der Selbstbehalt für erwachsene Kinder, die Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen, weil diese beispielsweise pflegebedürftig werden, wurde erhöht. Nachkommen dürfen mindestens 2.650 Euro bereinigtes Nettoeinkommen für sich behalten. Für mit ihnen zusammenlebende Ehepartner oder -partnerinnen wird ein Mindestbetrag von 2.120 Euro angesetzt.
Bei Großeltern gibts nun erstmals Vorgaben zum angemessenen Selbstbehalt
Beim sogenannten Enkelunterhalt gelten erstmals vergleichbare Grenzen wie beim Elternunterhalt. Enkelunterhalt müssen Großeltern zahlen, wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhaltsverpflichtungen für ihre Kinder nachzukommen.
Die Selbstbehalte für Unterhalt gegenüber eigenen Kindern bleiben unverändert.
Recht auf Ganztagsbetreuung kommt
Der Wechsel von der Kita in die Grundschule bringt für viele Eltern Betreuungslücken mit sich. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll damit Schluss sein: Dann erhalten alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Jahr für Jahr kommt anschließend eine weitere Klassenstufe hinzu, bis der Anspruch für alle Grundschulkinder gilt.
Rentenerhöhung ab Sommer
Rentnerinnen und Rentner können sich ab Sommer 2026 sehr wahrscheinlich über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Zum 1. Juli sollen die Renten angehoben werden. Erhöht wird vermutlich um 3,7 Prozent, so geht es aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervor. Den genauen Rentenanstieg legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung aber erst im Frühjahr fest.
Sie haben Post: Das bedeutet das neue Wehrdienstgesetz für junge Menschen
Ab 2026 soll die Bundeswehr wieder eine Wehrerfassung durchführen. Das heißt: Alle 18-jährigen Frauen und Männer bekommen Post und werden gebeten, einen Fragebogen zu ihrer Eignung und Motivation auszufüllen. Für Männer wäre die Teilnahme verpflichtend, für Frauen freiwillig.
Wichtig: Die Regelung ist noch nicht final, denn Bundestag und Bundesrat müssen auch hier den Plänen erst noch zustimmen. Für junge Menschen bedeutet das vor allem, dass sie sich auf eine neue Form von Erfassung einstellen sollten. Konkrete Verpflichtungen hängen jedoch vom endgültigen Beschluss ab.
Bürgergeld wird Grundsicherung – und der Ton wird schärfer
Aus dem Bürgergeld soll Grundsicherung werden. Doch der neue Name bringt auch härtere Regeln: Wer ohne guten Grund Termine versäumt, Bewerbungen nicht abschickt oder eine Qualifizierung abbricht, riskiert 30 Prozent weniger Geld.
Im Jobcenter soll künftig gelten:
- 1. Fehltritt: Verwarnung
- 2. Fehltritt: 30 Prozent weniger Geld
- 3. Fehltritt: Zahlung wird eingestellt.
Noch ist nichts endgültig beschlossen, doch klar ist: Die Politik will deutlicher Druck auf Leistungsbeziehende ausüben.
Reparieren statt wegwerfen: Neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher
Ab Ende Juli muss das Recht auf Reparatur als Teil der EU-Verbraucherrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Hersteller müssen für viele Produkte künftig Reparaturen ermöglichen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen noch 5 bis 10 Jahre nach Ablauf der Gewährleistung bereithalten.
Auch die Transparenz für Käuferinnen und Käufer verbessert sich: Unternehmen müssen klarer über Gewährleistungsfristen, Haltbarkeitsgarantien, Reparierbarkeit und die Mindestdauer von Software-Updates informieren. Dazu kommen einheitliche Labels, die auf einen Blick zeigen, wie langlebig und reparierbar ein Produkt ist.
Widerruf per Klick: Neues Recht für Online-Bestellungen
Auch im Verbraucherschutz tut sich etwas: Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts soll der Widerruf von Online-Bestellungen deutlich einfacher werden.
Künftig soll gelten: Was sich per Klick abschließen lässt, muss sich auch per Klick widerrufen lassen. Dafür wird ein verpflichtender Widerrufs-Button auf den Websites der Anbieter eingeführt, ähnlich dem Kündigungsbutton, den es bereits gibt.
Neu ist außerdem: Die Regelung soll erstmals auch für per Fernabsatz abgeschlossene Versicherungsverträge gelten. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Widerruf künftig ohne Umwege und gut sichtbar direkt online auslösen können.
Deutschlandticket wird 2026 erneut teurer
Ab Januar steigt der Preis des Deutschlandtickets erneut, diesmal von 58 auf 63 Euro pro Monat. Nach Branchenangaben nutzen aktuell rund 14 Millionen Menschen das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert, Förderung kommt zurück
Elektroautos bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundestag hat die Förderung bis 2030 verlängert. Wer jetzt auf ein E-Auto umsteigt, kann damit bis zu zehn Jahre von der Steuerbefreiung profitieren. Auch die E-Auto-Förderung für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen soll zurückkommen.
Digitaler Führerschein kommt schon 2026
Deutschland will den digitalen Führerschein bereits spätestens Ende 2026 einführen, wie der ADAC mitteilt. EU-weiter Start ist erst 2030. Künftig können Führerschein und Fahrzeugschein bequem per Smartphone vorgezeigt werden. Die digitale Version ergänzt den bisherigen Kartenführerschein, ersetzt ihn aber nicht.
Pendlerpauschale wird erhöht
Rechtzeitig zum Jahreswechsel: Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Damit will die Bundesregierung pendelnde Berufstätige steuerlich mehr als bisher entlasten.
Neue Pflicht beim Gebrauchtwagenverkauf ab 2026
Ab 2026 braucht jeder, der einen Gebrauchtwagen verkauft, einen gültigen TÜV-Nachweis oder ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Ausnahmen gelten nur bei Verkäufen innerhalb der Familie oder an enge Freunde.
CO2-Steuer
Heizen mit Öl und Gas kann 2026 teurer werden, weil sich der CO₂-Preis für die fossilen Brennstoffe erhöht, heißt es bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Demnach wird er innerhalb eines Preiskorridors von 55 bis maximal 65 Euro liegen. Derzeit sind es 55 Euro pro Tonne.
Führerscheinumtausch – wer ist 2026 dran?
Weitere Jahrgänge sind im kommenden Jahr verpflichtet, ihren alten Führerschein in das neue Scheckkartenformat umzutauschen. Bis zum 19. Januar 2026 müssen das Personen tun, die 1999 bis 2001 geboren wurden.
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Stand 16. Dezember, mit dpa



