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Mutter lädt Elektroauto auf wahrend der Vater und das Kind in der Einfahrt ausgelassen sind.

E-Auto-Finanzierung leicht gemacht: Optionen & Förderungen

Leasing, Kredit oder Gebrauchtkauf
Der Staat belebt die E-Auto-Förderung neu: Ab 2026 gelten Kauf- und Leasingprämien wieder auch für private Haushalte. Unternehmen profitieren bereits seit Mitte 2025 von Steuervorteilen. Nun werden auch Privathaushalte berücksichtigt – und auch bestimmte Plug-in-Hybride bleiben förderfähig. Was jetzt gilt, für wen sich der Umstieg lohnt und wie Betriebe sparen können.
Das Wichtigste in Kürze
  • Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine staatliche Kauf- und Leasingförderung für Elektroautos (je nach Einkommen, Kinderzahl und Fahrzeugtyp zwischen 1.500 und 6.000 Euro).

  • Bereits seit Juli 2025 profitieren vor allem Unternehmen und Selbstständige von Sonderabschreibungen und einer höheren Preisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.

  • Wer ein E-Fahrzeug kaufen will, sollte verschiedene Finanzierungsoptionen wie Leasing, Ratenkredit und Gebrauchtwagen vergleichen, um die besten Konditionen zu sichern.

E-Auto-Zuschüsse ab 2026 – so lange läuft die Förderung

Neu ab Januar 2026: Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm beschlossen. Es gilt für neu zugelassenen E-Autos und besonders klimafreundliche Plug-in-Hybride rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 wieder direkte Zuschüsse für private Haushalte vorsieht. Das Förderprogramm ist bis 2029 angelegt und damit auf eine Laufzeit von rund drei bis vier Jahren ausgerichtet.

Parallel dazu profitieren Unternehmen und Selbstständige bereits seit Mitte 2025 von steuerlichen Vorteilen, etwa durch Sonderabschreibungen und eine höhere Preisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung. Damit gibt es erstmals wieder eine zweigleisige Förderung für Elektromobilität in Deutschland.

Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Angaben des Bundes reicht das Budget für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge.

Zur Autofinanzierung

Förderungen für private Haushalte

Unabhängig, ob Kauf oder Leasing: Mit der neuen Elektroauto-Prämie werden für Neuzulassungen rückwirkend ab 1. Januar 2026 auch wieder private Haushalte berücksichtigt. Je nach persönlicher Situation und Fahrzeugtyp sind 1.500 bis 6.000 Euro Förderung möglich.

Es gibt

  • keine Preisobergrenze,
  • keine Beschränkung auf europäische Produktion
  • und keine Förderung für Gebrauchtwagen. 

Beantragung der E-Auto-Prämie

Die E-Auto-Prämie können Sie auf dem Portal der Förderzentrale beantragen. Sie benötigen dazu ein BundID-Konto, für das Sie sich mit dem ELSTER-Zertifikat oder dem Personalausweis identifizieren, sofern dieser über die Online-Funktion verfügt. Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen.

Sie müssen den Antrag für die Kaufprämie spätestens 12 Monate nach Zulassung des Fahrzeugs stellen.

Die Förderung erhalten Sie nach der Zulassung. Das heißt, Sie müssen zunächst die volle Summe des Autos bezahlen und erhalten die Förderung erst im Nachgang.

Dabei ist die neue Förderung mehrstufig aufgebaut:

  1. Grundlage ist die Basisförderung

    Ausgangspunkt ist eine Basisförderung nach Fahrzeugtyp.

    • Reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos erhalten 3.000 Euro,
    • bestimmte Plug-in-Hybride 1.500 Euro

    – allerdings nur, wenn sie entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren können.

  2. Förderhöhe ist einkommensabhängig

    Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro, sofern der Haushalt förderberechtigt ist. Je nach Einkommen kann dieser Betrag steigen: Zunächst greift also der Einkommensbonus (noch bevor Kinderzuschläge berücksichtigt werden):

    • Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt (mehr als 80.000 Euro ohne Kinder, mit Kindern entsprechend höher), erhalten keine staatliche Förderung – auch keine Basisförderung.
    • Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 60.000 Euro erhalten zusätzlich 1.000 Euro zur Basisförderung. Beispielhaft heißt das: Basisförderung 3.000 Euro + 1.000 Euro Bonus = 4.000 Euro.
    • Liegt das Einkommen sogar bei höchstens 45.000 Euro, greift die höchste Förderstufe: insgesamt auf 5.000 Euro.
    Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Betrag, auf den am Ende tatsächlich Einkommensteuer gezahlt wird (also abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge). 
  • 3. Förderhöhe berücksichtigt Kinderanzahl

    Zusätzlich gibt es einen Kinderbonus. Familien profitieren damit etwas mehr als Alleinstehende.

    • Für die ersten beiden Kinder erhöht sich die Förderung um jeweils 500 Euro,
    • insgesamt gibt es unabhängig von der Anzahl weiterer Kinder maximal 1.000 Euro.

Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2035

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos gilt bis Ende 2035.Der Bund fördert so alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden.

Die Förderung gilt allerdings nur maximal 10 Jahre. Sollten Sie beispielsweise Ihr E-Auto am 1. April 2024 zugelassen haben, endet die Steuerbefreiung zum 31. März 2034. 

Vorteile eines E-Kennzeichens 

Mit einem E-Kennzeichen profitieren Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos in vielen Städten von kommunalen Vorteilen, etwa kostenlosem Parken oder der Nutzung von Busspuren. Umfang und Verfügbarkeit dieser Regelungen unterscheiden sich je nach Kommune.



Wie Sie als Privatperson ein Elektroauto finanzieren

Elektromobilität hat ihren Preis, die Anschaffungskosten sind hoch. Elektroautos kosten im Durchschnitt weiterhin deutlich mehr als vergleichbare Verbrenner.  Aber egal, ob reines E-Auto oder Plug-in-Hybrid: Günstige Finanzierungsangebote gleichen dies oft aus. Ratenkredite mit flexiblen Raten ermöglichen es Ihnen, die Zahlungen an Ihre finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Banken und Händler bieten diverse Angebote für die Finanzierung neuer oder gebrauchter Elektrofahrzeuge. Ein gründlicher Vergleich hilft Ihnen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

  • Klassischer Autokredit: bleibt eine Option, erfordert aber genaue Kalkulation der Gesamtkosten.
  • Leasing: kann eine Alternative sein, besonders wenn Hersteller attraktive Konditionen anbieten.
  • Gebrauchtwagenkauf: könnte attraktiver werden, da mehr E-Autos auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.

Einfluss der Anzahlung auf Ihre Kfz-Kosten

Die Höhe der Anzahlung hat einen wesentlichen Einfluss auf Ihre monatlichen Raten beim E-Auto-Kredit. Eine höhere Anzahlung kann die Kreditkosten erheblich senken, weil ein geringerer Betrag zu finanzieren ist. Dadurch sinkt der finanzielle Druck. Beim Abschluss eines E-Autokredits oder eines traditionellen Autokredits sollten Sie daher genau überlegen, wie viel Anzahlung für Ihre finanziellen Möglichkeiten sinnvoll ist.

Leasing versus Autokredit: ein Vergleich

Bei der Finanzierung eines Fahrzeugs bieten Leasing und Autokredit unterschiedliche Vorzüge. Leasing hat den Vorteil, dass Sie monatlich niedrigere Kosten und regelmäßig Zugriff auf neue Fahrzeugmodelle haben. Aber mit einem Autokredit geht das Fahrzeug nach Ende der Abzahlung in Ihren Besitz über. Das bedeutet aber oft höhere Zinsen und damit höhere monatliche Kosten. Daher sollten Sie vor dem Kauf zwischen Leasing und Autokredit vergleichen, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Das Abo als Alternative: flexibel, aber ohne Förderung

Neben Kauf, Kredit und klassischem Leasing gibt es mit dem Auto-Abo eine weitere Möglichkeit, ein Elektroauto zu nutzen. Auto-Abos bieten meist feste Laufzeiten, häufig von mehreren Monaten bis etwa einem Jahr, und beinhalten in der Regel Leistungen wie Versicherung, Wartung und Zulassung in einer monatlichen Rate. Staatliche Kauf- oder Leasingprämien gelten dafür jedoch nicht, da es sich nicht um einen klassischen Kauf- oder Leasingvertrag handelt. Für Menschen, die Elektromobilität zunächst ausprobieren oder sich nicht langfristig binden möchten, kann ein Auto-Abo dennoch eine flexible Alternative sein.

Kredite vergleichen: So finanzieren Sie Ihr E-Auto clever

Um Ihr Elektrofahrzeug optimal zu finanzieren, ist es auch wichtig, unterschiedliche Kreditangebote zu vergleichen. Dafür sollten Sie die verschiedenen Bankkonditionen einschließlich Zinssätzen und Laufzeiten prüfen. Spezielle E-Auto-Kredite bieten oft günstigere Bedingungen. Diese Vorteile können eine informierte Entscheidung über die besten Finanzierungsangebote für Ihr Budget erleichtern.

Verhandlungsoptionen beim Kauf eines Elektroautos

Obwohl der direkte Umweltbonus für Privatkäufer und -käuferinnen eingestellt ist, gibt es Wege, den Kauf eines neuen Elektroautos finanziell zu erleichtern. Viele Händler bieten besondere Finanzierungsanreize, und durch steuerliche Vorteile können Sie indirekt profitieren. Eine gut überlegte Finanzplanung kann diese Angebote als wirkungsvolle Hilfe nutzen.

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Förderungen für Unternehmen

 

  1. Steuervergünstigungen für Kauf oder Leasing von E-Autos:

    Anstelle direkter Zuschüsse gibt es steuerliche Vorteile in Form von Sonderabschreibungen, um die Liquidität der Firmen zu erhöhen. Unternehmen, die betriebliche Elektrofahrzeuge kaufen, können im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich abschreiben. Im zweiten Jahr sollen es weitere 10 Prozent sein. Die Regelungen gelten für E-Autos, die zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.

  2. Erhöhung des Bruttolistenpreises für E-Dienstwagen:

    Die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung von elektrisch betriebenen Firmenwagen wurde von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.

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Häufige Fragen zur Finanzierung von Elektroautos

  1. Mit einem Elektroauto sind Sie umweltfreundlicher unterwegs als mit einem herkömmlichen Verbrenner. Vorteile sind auch geringere Emissionen und in der Regel niedrigere Betriebskosten und weniger Wartung. Nachteilig sind jedoch die oft höheren Anschaffungskosten, begrenzte Reichweiten und eine noch nicht flächendeckende Ladeinfrastruktur, was längere Reisen erschweren kann. Allerdings verbessern sich Reichweiten, Ladezeiten und das Ladenetz kontinuierlich.

  2. Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Abhängig von Modell, Ausstattung und Hersteller liegen die Preise aber meist höher als bei vergleichbaren Verbrennern. Gebrauchte E-Autos sind entsprechend günstiger.

    Am Ende zählt die Gesamtkostenrechnung. Dazu gehören neben dem Kaufpreis auch Kosten für Versicherung, Wartung und Strom sowie die Beachtung des jeweiligen Wertverlusts. Durch die neue staatliche Kauf- und Leasingprämie ab 2026 können sich die Anschaffungskosten für Neuwagen um 1.500 bis 6.000 Euro reduzieren. Der ADAC analysiert regelmäßig, welche Elektroautos unter dem Strich welche Gesamtkosten verursachen.

  3. Ob Kaufen oder Leasen sinnvoller ist, hängt von Fahrverhalten, finanziellen Möglichkeiten und Flexibilitätswunsch ab.

    • Leasing lohnt sich, wenn regelmäßig das neueste Modell gewünscht ist und monatliche Kosten planbar bleiben sollen.
    • Kaufen eignet sich bei langer Nutzung und hoher jährlicher Fahrleistung; es ist langfristig oft günstiger, birgt aber das Risiko des Wertverlusts.

    Ein Vergleich der Gesamtkosten (TCO-Rechner) hilft, die individuell beste Option zu finden.

    Faustregel: Für Vielfahrende ist Kaufen meist besser. Für Flexibilität und ein möglichst neues Auto punktet Leasing.

  4. Die Kosten für das Leasing eines E-Autos hängen stark vom Modell, dem Anbieter, der Leasingdauer, der Laufleistung und eventuellen Sonderzahlungen ab. Nutzen Sie für detailliertere Informationen Leasingrechner. Diese finden Sie auf Autohausseiten oder direkt bei den Herstellern.

  5. Ja, gebrauchte Elektroautos können Sie sowohl kaufen als auch leasen. Der Markt für gebrauchte E-Autos wächst stetig, was mehr Auswahl und bessere Konditionen ermöglicht.

    Das Leasen von gebrauchten Elektroautos ist zwar (noch) nicht so weit verbreitet wie bei Neuwagen. Einige Autohäuser und Leasinggesellschaften bieten aber Leasingverträge für sogenannte Jahreswagen oder junge Gebrauchte an. Der Vorteil liegt in den niedrigeren monatlichen Raten und oft kürzeren Vertragslaufzeiten – ideal für Leute, die sich nicht langfristig binden möchten oder erste Erfahrungen mit einem E-Auto sammeln wollen.

  6. Gebrauchte E-Autos können Sie über spezialisierte Händler, Herstellerportale oder Leasingplattformen leasen. Zuerst wählen Sie ein Fahrzeug aus, legen dann die Laufzeit, Kilometerleistung und gegebenenfalls eine Sonderzahlung fest und schließen nach Bonitätsprüfung den Vertrag ab.

  7. Achten Sie beim Leasing von gebrauchten E-Autos vor allem auf den Akkuzustand (Kapazität, Ladezyklen, Garantie) und mögliche Zusatzkosten, zum Beispiel, was über die Vertragslaufleistung hinaus gefahrene Kilometer kosten. Restlaufzeit und -wert beeinflussen darüber hinaus die Leasingrate stark. Lesen Sie das Kleingedruckte, beispielsweise, wer welche Schäden zahlt. Prüfen Sie, ob es versteckte Kosten wie Überführungskosten, Schlussraten oder Servicepflichten gibt.

  8. Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie nicht herum, diese ist auch für geleaste E-Autos gesetzlich vorgeschrieben. Beim Leasing eines neuen E-Autos empfiehlt der ADAC dringend eine Vollkaskoversicherung, damit Sie im Falle eines Unfalls oder anderer Schäden am Fahrzeug umfangreich abgesichert sind.

  9. Seit 2026 gibt es für Privathaushalte wieder eine staatliche Kauf- und Leasingprämie für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Je nach Einkommen, Kinderzahl und Fahrzeugtyp sind 1.500 bis 6.000 Euro Förderung möglich.

    Die Neuerungen für Unternehmen:

    • Steuerliche Sonderabschreibungen: Unternehmen können seit Juli 2025 im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines E-Autos steuerlich abschreiben; in den Folgejahren dann gestaffelt weitere Anteile. Diese Regelung gilt befristet für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
    • Erhöhung der Preisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung: Die Obergrenze für die 0,25-prozentige Besteuerung wird von 70.000 auf 100.000 Euro steigen.
  10. Ja – unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem für Unternehmen und Selbstständige. Das sind die aktuell geltenden Regelungen:

    • Kfz-Steuerbefreiung: Für neu zugelassene Elektroautos besteht derzeit eine Kfz-Steuerbefreiung, die bis Ende 2035 gilt, maximal aber 10 Jahre nach Erstzulassung.
    • Sonderabschreibung: Für Unternehmen gilt seit dem 1. Juli 2025 eine neue beschleunigte Abschreibung („Turbo-AfA“) für betrieblich genutzte, rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden, im darauffolgenden Jahr weitere 10 Prozent; die restlichen Anteile werden über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Die Regelung kann die Liquidität von Unternehmen deutlich verbessern.
    • Dienstwagenbesteuerung: Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent-Regelung des geldwerten Vorteils. Der maximale Bruttolistenpreis wurde auf bis zu 100.000 Euro angehoben. Fahrzeuge oberhalb dieser Grenze fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung.
    • Gebrauchtwagen: Privatpersonen profitieren indirekt vom wachsenden Markt für gebrauchte Elektroautos, etwa durch sinkende Preise. Eine direkte steuerliche Förderung beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gibt es jedoch nicht.

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