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Mutter lädt Elektroauto auf wahrend der Vater und das Kind in der Einfahrt ausgelassen sind.

E-Auto-Finanzierung leicht gemacht: Optionen & Förderungen

Leasing, Kredit oder Gebrauchtkauf
Seit der Umweltbonus weg ist, müssen Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen genau rechnen. Aber es gibt einige Möglichkeiten, günstiger zu kaufen sowie neue Förderoptionen. Wir erklären, wie am Ende mehr Geld in Ihrem Portemonnaie bleibt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Seit Wegfall des Umweltbonus gibt es keine neuen staatlichen Förderungen mehr für private Käufer und Käuferinnen von Elektrofahrzeugen, mögliche Anreize werden aber noch diskutiert.

  • Seit Juli 2025 profitieren vor allem Unternehmen und Selbstständige von Sonderabschreibungen und einer höheren Preisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.

  • Wer ein E-Fahrzeug kaufen will, sollte verschiedene Finanzierungsoptionen wie Leasing, Ratenkredit und Gebrauchtwagen vergleichen, um die besten Konditionen zu sichern.

Ziel: Von 2,5 auf 10 Millionen E-Autos bis 2030

Trotz der aktuellen Stagnation in Deutschland waren bis Januar 2025 insgesamt mehr als 2,5 Millionen Elektroautos zugelassen. Allein im ersten Halbjahr 2025 kamen mehr als 297.000 Elektroautos hinzu. Ein Plus von 38,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der Pkw mit emissionsarmen oder nichtfossilen Antriebsarten steigt allerdings nicht mehr ganz so stark – hauptsächlich aufgrund des Wegfalls der Umweltprämie. Dennoch nimmt sie kontinuierlich zu.

  • Die Bundesregierung hatte ursprünglich das Ziel von 15 Millionen rein elektrisch betriebenen Autos bis 2030;
  • aktuelle Prognosen bewegen sich eher zwischen 7 und 11 Millionen.

Unterdessen wächst der globale E-Auto-Markt weiter. Der weltweite Absatz von reinen Elektrofahrzeugen stieg 2024 um knapp 10 Prozent auf rund 11 Millionen. Plug-in-Hybride legten sogar um 58 Prozent auf 6,4 Millionen Einheiten zu. Treiber dieser Entwicklung bleibt vor allem China.

Starkes Wachstum und mehr Ladepunkte erwartet

Für Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet dies, dass das Angebot an E-Autos weiter wächst. Die Preise dürften sinken. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) erwartet allein für 2025 rund 297.000 Neuzulassungen von reinen E-Autos und 200.000 Neuzulassungen von Plug-in-Hybriden. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass sich die Rahmenbedingungen für Elektromobilität verbessern.  Nach Zahlen der Bundesnetzagentur gab es Anfang Juni 2025 mehr als 169.082 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Bundesregierung strebt bis 2030 den Ausbau auf mehr als 1 Million öffentliche Ladepunkte an, was bei der aktuellen Dynamik eine ambitionierte Zielsetzung ist.

Förderungen in der Diskussion
Kaufprämie? Social Leasing? Gebrauchtwagen?

Die Bundesregierung hat bislang keine beschlossene neue Kaufprämie ab Januar 2026 vorgelegt. Diskutiert werden zwar einkommensabhängige Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro, doch verbindlich ist das noch nicht.

Geplant ist außerdem ein Social-Leasing-Programm für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, das aus dem EU-Klimasozialfonds finanziert werden soll. Ein realistischer Starttermin wäre frühestens 2027.

Die Details werden derzeit erarbeitet; insbesondere die genaue Ausgestaltung und die Frage einer Einbeziehung von Gebrauchtfahrzeugen.

Ein Gesetzesbeschluss ist bisher nicht erfolgt, soll aber zeitnah auf den Weg gebracht werden, damit die Förderung zum Jahreswechsel 2025/2026 startet.

Förderungen für Unternehmen (beschlossen):  

  1. Steuervergünstigungen für Kauf oder Leasing von E-Autos:

    Anstelle direkter Zuschüsse gibt es steuerliche Vorteile in Form von Sonderabschreibungen, um die Liquidität der Firmen zu erhöhen. Unternehmen, die betriebliche Elektrofahrzeuge kaufen, können im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich abschreiben. Im zweiten Jahr sollen es weitere 10 Prozent sein. Die Regelungen sollen für E-Autos gelten, die zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.

  2. Erhöhung des Bruttolistenpreises für E-Dienstwagen:

    Die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung von elektrisch betriebenen Firmenwagen soll von 70.000 Euro auf 100.000 Euro steigen.

Förderungen für private Haushalte (optional):

  1. Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung:

    Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die bisher bis Ende 2030 galt, wurde vom Bundeskabinett beschlossen, bis Ende 2035 verlängert zu werden. Das heißt, Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit – die maximale Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035.

  2. Social-Leasing:

    Laut Koalitionsvertrag soll es ein Leasingprogramm für Elektroautos und Plug-in-Hybridautos geben, das dank staatlicher Förderung sehr günstige monatliche Raten für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bietet, die für den Arbeitsweg auf ein Auto angewiesen sind. Finanziert werden soll dies aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds. Das Programm soll spätestens 2027 starten, so die Erwartungen der SPD-Bundestagsfraktion.

  3. Kaufprämie:

    Aktuell ist keine Kaufprämie beschlossen. Ob es künftig eine solche – ähnlich dem Umweltbonus – geben wird, ist unklar. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist davon nicht explizit die Rede: „Wir werden die E-Mobilität mit Kaufanreizen fördern“, heißt es dort nur.

Lokaler Bonus:  Mit einem E-Kennzeichen können Sie in vielen Städten kostenlos parken oder die Busspuren nutzen.

Hinweis
So müssen Sie Fördermittel nicht zurückzahlen

Der Umweltbonus für Privatkunden ist nicht mehr möglich. Sie profitieren noch von früheren Förderungen? Dann ist wichtig zu beachten, dass Ihr E-Auto mindestens 12 Monate auf Sie zugelassen sein muss, bei Leasing 24 Monate. Bei vorzeitiger Abmeldung müssen Sie den Bundesanteil zurückzahlen.

Wie Sie als Privatperson ein Elektroauto finanzieren

Elektromobilität hat ihren Preis, die Anschaffungskosten sind hoch. Elektroautos kosten im Schnitt etwa 53.000 Euro. Aber egal ob reines E-Auto oder Plug-in-Hybrid: Günstige Finanzierungsangebote gleichen dies oft aus. Ratenkredite mit flexiblen Raten ermöglichen es Ihnen, die Zahlungen an Ihre finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Banken und Händler bieten diverse Angebote für die Finanzierung neuer oder gebrauchter Elektrofahrzeuge. Ein gründlicher Vergleich hilft Ihnen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

  • Klassischer Autokredit: bleibt eine Option, erfordert aber genaue Kalkulation der Gesamtkosten.
  • Leasing: kann eine Alternative sein, besonders wenn Hersteller attraktive Konditionen anbieten.
  • Gebrauchtwagenkauf: könnte attraktiver werden, da mehr E-Autos auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.

Einfluss der Anzahlung auf Ihre Kfz-Kosten

Die Höhe der Anzahlung hat einen wesentlichen Einfluss auf Ihre monatlichen Raten beim E-Auto-Kredit. Eine höhere Anzahlung kann die Kreditkosten erheblich senken, weil ein geringerer Betrag zu finanzieren ist. Dadurch sinkt der finanzielle Druck. Beim Abschluss eines E-Autokredits oder eines traditionellen Autokredits sollten Sie daher genau überlegen, wie viel Anzahlung für Ihre finanziellen Möglichkeiten sinnvoll ist.

Leasing versus Autokredit: ein Vergleich

Bei der Finanzierung eines Fahrzeugs bieten Leasing und Autokredit unterschiedliche Vorzüge. Leasing hat den Vorteil, dass Sie monatlich niedrigere Kosten und regelmäßig Zugriff auf neue Fahrzeugmodelle haben. Aber mit einem Autokredit geht das Fahrzeug nach Ende der Abzahlung in Ihren Besitz über. Das bedeutet aber oft höhere Zinsen und damit höhere monatliche Kosten. Daher sollten Sie vor dem Kauf zwischen Leasing und Autokredit vergleichen, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Kredite vergleichen: So finanzieren Sie Ihr E-Auto clever

Um Ihr Elektrofahrzeug optimal zu finanzieren, ist es auch wichtig, unterschiedliche Kreditangebote zu vergleichen. Dafür sollten Sie die verschiedenen Bankkonditionen einschließlich Zinssätzen und Laufzeiten prüfen. Spezielle E-Auto-Kredite bieten oft günstigere Bedingungen. Diese Vorteile können eine informierte Entscheidung über die besten Finanzierungsangebote für Ihr Budget erleichtern.

Erleichterungen beim Kauf eines Elektroautos

Obwohl der direkte Umweltbonus für Privatkäufer und -käuferinnen eingestellt ist, gibt es Wege, den Kauf eines neuen Elektroautos finanziell zu erleichtern. Viele Händler bieten besondere Finanzierungsanreize, und durch steuerliche Vorteile können Sie indirekt profitieren. Eine gut überlegte Finanzplanung kann diese Angebote als wirkungsvolle Hilfe nutzen.

Verhandlungsoptionen beim Kauf eines Elektroautos

Obwohl der direkte Umweltbonus für Privatkäufer und -käuferinnen eingestellt ist, gibt es Wege, den Kauf eines neuen Elektroautos finanziell zu erleichtern. Viele Händler bieten besondere Finanzierungsanreize, und durch steuerliche Vorteile können Sie indirekt profitieren. Eine gut überlegte Finanzplanung kann diese Angebote als wirkungsvolle Hilfe nutzen.

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Häufige Fragen zur Finanzierung von Elektroautos

  1. Mit einem Elektroauto sind Sie umweltfreundlicher unterwegs als mit einem herkömmlichen Verbrenner. Vorteile sind auch geringere Emissionen und in der Regel niedrigere Betriebskosten und weniger Wartung. Nachteilig sind jedoch die oft höheren Anschaffungskosten, begrenzte Reichweiten und eine noch nicht flächendeckende Ladeinfrastruktur, was längere Reisen erschweren kann.

  2. Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Der durchschnittliche Preis eines neuen Elektroautos (E-Auto) in Deutschland liegt im Jahr 2025 zwischen 35.000 und 55.000 Euro, abhängig von Modell, Ausstattung und Hersteller. Gebrauchte E-Autos sind günstiger und kosten im Durchschnitt etwa 30.000 Euro, wobei einige Modelle bereits für unter 20.000 Euro erhältlich sind.

    Am Ende zählt die Gesamtkostenrechnung. Dazu gehören neben dem Kaufpreis auch Kosten für Versicherung, Wartung und Strom sowie die Beachtung des jeweiligen Wertverlusts. Der ADAC analysiert regelmäßig, welche Elektroautos unter dem Strich welche Gesamtkosten verursachen.

  3. Ob Kaufen oder Leasen sinnvoller ist, hängt von Fahrverhalten, finanziellen Möglichkeiten und Flexibilitätswunsch ab.

    • Leasing lohnt sich, wenn regelmäßig das neueste Modell gewünscht ist und monatliche Kosten planbar bleiben sollen.
    • Kaufen eignet sich bei langer Nutzung und hoher jährlicher Fahrleistung; es ist langfristig oft günstiger, birgt aber das Risiko des Wertverlusts.

    Ein Vergleich der Gesamtkosten (TCO-Rechner) hilft, die individuell beste Option zu finden.

    Faustregel: Für Vielfahrer ist Kaufen meist besser. Für Flexibilität und ein möglichst neues Auto punktet Leasing.

  4. Die Kosten für das Leasing eines E-Autos hängen stark vom Modell, dem Anbieter, der Leasingdauer, der Laufleistung und eventuellen Sonderzahlungen ab. Nutzen Sie für detailliertere Informationen Leasingrechner. Diese finden Sie auf Autohausseiten oder direkt bei den Herstellern.

  5. Ja, gebrauchte Elektroautos können Sie sowohl kaufen als auch leasen. Der Markt für gebrauchte E-Autos wächst stetig, was mehr Auswahl und bessere Konditionen ermöglicht.

    Das Leasen von gebrauchten Elektroautos ist zwar (noch) nicht so weit verbreitet wie bei Neuwagen. Einige Autohäuser und Leasinggesellschaften bieten aber Leasingverträge für sogenannte Jahreswagen oder junge Gebrauchte an. Der Vorteil liegt in den niedrigeren monatlichen Raten und oft kürzeren Vertragslaufzeiten – ideal für Leute, die sich nicht langfristig binden möchten oder erste Erfahrungen mit einem E-Auto sammeln wollen.

  6. Gebrauchte E-Autos können Sie über spezialisierte Händler, Herstellerportale oder Leasingplattformen leasen. Zuerst wählen Sie ein Fahrzeug aus, legen dann die Laufzeit, Kilometerleistung und gegebenenfalls eine Sonderzahlung fest und schließen nach Bonitätsprüfung den Vertrag ab.

  7. Achten Sie beim Leasing von gebrauchten E-Autos vor allem auf den Akkuzustand (Kapazität, Ladezyklen, Garantie) und mögliche Zusatzkosten, zum Beispiel, was über die Vertragslaufleistung hinaus gefahrene Kilometer kosten. Restlaufzeit und -wert beeinflussen darüber hinaus die Leasingrate stark. Lesen Sie das Kleingedruckte, beispielsweise, wer welche Schäden zahlt. Prüfen Sie, ob es versteckte Kosten wie Überführungskosten, Schlussraten oder Servicepflichten gibt.

  8. Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie nicht drum rum, diese ist auch für geleaste E-Autos gesetzlich vorgeschrieben. Beim Leasing eines neuen E-Autos empfiehlt der ADAC dringend eine Vollkaskoversicherung, damit Sie im Falle eines Unfalls oder anderer Schäden am Fahrzeug umfangreich abgesichert sind.

  9. Aktuell gibt es für Privatpersonen keine direkten Zuschüsse für den Kauf von E-Autos. Die staatliche Förderung (Umweltbonus) ist am 17. Dezember 2023 ausgelaufen. Für 2025 sind jedoch neue Fördermaßnahmen geplant, die sich an Unternehmen und Selbstständige sowie private Haushalte richten.

    Die Neuerungen für Unternehmen sind bereits beschlossen:

    • Steuerliche Sonderabschreibungen: Unternehmen können im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines E-Autos steuerlich abschreiben.
    • Erhöhung der Preisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung: Die Obergrenze für die 0,25-prozentige Besteuerung wird von 70.000 Euro auf 100.000 Euro steigen.

    Für Privatpersonen gibt es Diskussionen über mögliche neue Anreize:

    • Ladestrom-Guthaben von 1.000 Euro für öffentliche Ladesäulen
    • Steuerliche Absetzbarkeit eines Teils der Anschaffungskosten für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen
    • Social-Leasing-Angebote für Menschen mit niedrigen Einkommen

    Diese Pläne sind aber noch nicht beschlossen. Aufgrund der aktuellen politischen Situation in Deutschland ist unsicher, ob und wann sie umgesetzt werden.

  10. Sie können ein Elektroauto unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dies sind die aktuellen Regelungen für Unternehmen und Selbstständige:

    • Sonderabschreibung: Seit Juli 2024 können Unternehmen 20 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Beschlossen wurde nun, dass Firmen für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, künftig im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises und im Folgejahr weitere 10 Prozent abschreiben können. In den darauffolgenden Jahren sind weitere Abschreibungen möglich.
    • Dienstwagenbesteuerung: Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent-Regelung. Der maximale Bruttolistenpreis für diese Regelung wird auf 95.000 Euro angehoben. Fahrzeuge, die diese Grenze überschreiten, fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung.
    • Gebrauchtwagen: Privatpersonen können indirekt durch einen wachsenden Gebrauchtwagenmarkt profitieren. Für sie gibt es derzeit keine direkte steuerliche Förderung beim Kauf eines E-Autos. Jedoch sind jetzt neu zugelassene Elektroautos bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit.

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