
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine staatliche Kauf- und Leasingförderung für Elektroautos (je nach Einkommen, Kinderzahl und Fahrzeugtyp zwischen 1.500 und 6.000 Euro).
Bereits seit Juli 2025 profitieren vor allem Unternehmen und Selbstständige von Sonderabschreibungen und einer höheren Preisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.
Wer ein E-Fahrzeug kaufen will, sollte verschiedene Finanzierungsoptionen wie Leasing, Ratenkredit und Gebrauchtwagen vergleichen, um die besten Konditionen zu sichern.
E-Auto-Zuschüsse ab 2026 – so lange läuft die Förderung
Neu ab Januar 2026: Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm beschlossen, das für neu zugelassenen E-Autos und besonders klimafreundliche Plug-in-Hybride rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 wieder direkte Zuschüsse für private Haushalte vorsieht. Das Förderprogramm ist bis 2029 angelegt und damit auf eine Laufzeit von rund drei bis vier Jahren ausgerichtet.
Parallel dazu profitieren Unternehmen und Selbstständige bereits seit Mitte 2025 von steuerlichen Vorteilen, etwa durch Sonderabschreibungen und eine höhere Preisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung. Damit gibt es erstmals wieder eine zweigleisige Förderung für Elektromobilität in Deutschland.
Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Angaben des Bundes reicht das Budget für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge.
Trotz einer zeitweisen Stagnation in Deutschland waren bis Januar 2025 insgesamt mehr als 2,5 Millionen Elektroautos zugelassen. Dabei entfällt ein erheblicher Teil der Neuzulassungen auf Unternehmen und Dienstwagen. Allein im ersten Halbjahr 2025 kamen mehr als 297.000 Elektroautos hinzu. Ein Plus von 38,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Anzahl der Pkw mit emissionsarmen oder nichtfossilen Antriebsarten steigt allerdings nicht mehr ganz so stark, denn der private Markt reagierte sensibel auf den Wegfall des Umweltbonus seit Mitte Dezember 2023, während gewerbliche Zulassungen das Gesamtbild stabilisierten. Die Bundesregierung hatte ursprünglich das Ziel von 15 Millionen rein elektrisch betriebenen Autos bis 2030; aktuelle Prognosen bewegen sich eher zwischen 7 und 11 Millionen.
Unterdessen wächst der globale E-Auto-Markt weiter. Der weltweite Absatz von reinen Elektrofahrzeugen stieg 2024 um knapp 10 Prozent. Plug-in-Hybride legten sogar um 58 Prozent zu. Treiber dieser Entwicklung bleibt vor allem China, während Europa langsamer wächst.
Starkes Wachstum und mehr Ladepunkte erwartet
Für Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet dies, dass das Angebot an E-Autos weiter wächst. Die Preise dürften sinken. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) erwartet allein für 2025 rund 297.000 Neuzulassungen von reinen E-Autos und 200.000 Neuzulassungen von Plug-in-Hybriden. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass sich die Rahmenbedingungen für Elektromobilität verbessern.
Nach Zahlen der Bundesnetzagentur gab es Anfang Juni 2025 mehr als 169.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Bundesregierung strebt bis 2030 den Ausbau auf mehr als 1 Million öffentliche Ladepunkte an, was bei der aktuellen Dynamik eine ambitionierte Zielsetzung ist.
Förderungen für Unternehmen:
- Steuervergünstigungen für Kauf oder Leasing von E-Autos:
Anstelle direkter Zuschüsse gibt es steuerliche Vorteile in Form von Sonderabschreibungen, um die Liquidität der Firmen zu erhöhen. Unternehmen, die betriebliche Elektrofahrzeuge kaufen, können im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich abschreiben. Im zweiten Jahr sollen es weitere 10 Prozent sein. Die Regelungen gelten für E-Autos, die zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
- Erhöhung des Bruttolistenpreises für E-Dienstwagen:
Die Obergrenze für die steuerliche Begünstigung von elektrisch betriebenen Firmenwagen wurde von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Förderungen für private Haushalte:
Unabhängig, ob Kauf oder Leasing: Mit der neuen Elektroauto-Prämie werden für Neuzulassungen rückwirkend ab 1. Januar 2026 auch wieder private Haushalte berücksichtigt. Je nach persönlicher Situation und Fahrzeugtyp sind 1.500 bis 6.000 Euro Förderung möglich.
Es gibt, anders als ursprünglich gefordert,
- keine Preisobergrenze,
- keine Beschränkung auf europäische Produktion
- und keine Förderung für Gebrauchtwagen.
Dabei ist die neue Förderung mehrstufig aufgebaut:
- Grundlage ist die Basisförderung
Ausgangspunkt ist eine Basisförderung nach Fahrzeugtyp.
- Reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos erhalten 3.000 Euro,
- bestimmte Plug-in-Hybride 1.500 Euro
– allerdings nur, wenn sie entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren können.
- Förderhöhe ist einkommensabhängig
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro, sofern der Haushalt förderberechtigt ist. Je nach Einkommen kann dieser Betrag steigen: Zunächst greift also der Einkommensbonus (noch bevor Kinderzuschläge berücksichtigt werden):
- Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt (mehr als 80.000 Euro ohne Kinder, mit Kindern entsprechend höher), erhalten keine staatliche Förderung – auch keine Basisförderung.
- Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 60.000 Euro erhalten zusätzlich 1.000 Euro zur Basisförderung. Beispielhaft heißt das: Basisförderung 3.000 Euro + 1.000 Euro Bonus = 4.000 Euro.
- Liegt das Einkommen sogar bei höchstens 45.000 Euro, greift die höchste Förderstufe: insgesamt auf 5.000 Euro.
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Betrag, auf den am Ende tatsächlich Einkommensteuer gezahlt wird (also abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge).
- 3. Förderhöhe berücksichtigt Kinderanzahl
Zusätzlich gibt es einen Kinderbonus. Familien profitieren damit etwas mehr als Alleinstehende.
- Für die ersten beiden Kinder erhöht sich die Förderung um jeweils 500 Euro,
- insgesamt gibt es unabhängig von der Anzahl weiterer Kinder maximal 1.000 Euro.
- 4. Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die bisher bis Ende 2030 galt, soll bis Ende 2035 verlängert werden. Das heißt, Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit – die maximale Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035.
- 5. Social-Leasing frühestens denkbar ab 2027
Ein staatlich gefördertes Social-Leasing-Programm für Elektroautos und Plug-in-Hybride wird derzeit weiter geprüft und politisch vorbereitet, vor allem im Zusammenhang mit dem EU-Klimasozialfonds und möglichen nationalen Sozialklimaplänen. Ein konkreter Beschluss und verbindliche Eckdaten liegen noch nicht vor. Beobachter gehen davon aus, dass ein Start frühestens ab 2027 denkbar ist, sobald entsprechende Finanzierungsinstrumente und Rechtsgrundlagen greifen.
Beim Social-Leasing handelt es sich um ein staatlich unterstütztes Leasingmodell für Elektroautos, das sich gezielt an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen richtet, genauer: Es ist für Menschen, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind (z. B. Pendlerinnen und Pendler). Ziel ist es zudem, den Umstieg auf Elektromobilität auch Menschen zu ermöglichen, für die Kauf oder reguläres Leasing bislang zu teuer sind.
Anders als bei einer klassischen Kaufprämie würde der Staat nicht einmalig, sondern über dauerhaft niedrigere Monatsraten entlasten. Typische Ausgestaltungen solcher Modelle (angelehnt an das französische Social-Leasing) sehen vor:
- sehr niedrige Monatsraten, teils unter 100 Euro
- keine oder sehr geringe Anzahlung
- begrenzte Laufzeit, oft zwei bis drei Jahre
- Kilometerbegrenzung
Lokale Vergünstigungen möglich: Mit einem E-Kennzeichen profitieren Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos in vielen Städten von kommunalen Vorteilen, etwa kostenlosem Parken oder der Nutzung von Busspuren. Umfang und Verfügbarkeit dieser Regelungen unterscheiden sich je nach Kommune.
Wie Sie als Privatperson ein Elektroauto finanzieren
Elektromobilität hat ihren Preis, die Anschaffungskosten sind hoch. Elektroautos kosten im Durchschnitt weiterhin deutlich mehr als vergleichbare Verbrenner. Aber egal, ob reines E-Auto oder Plug-in-Hybrid: Günstige Finanzierungsangebote gleichen dies oft aus. Ratenkredite mit flexiblen Raten ermöglichen es Ihnen, die Zahlungen an Ihre finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Banken und Händler bieten diverse Angebote für die Finanzierung neuer oder gebrauchter Elektrofahrzeuge. Ein gründlicher Vergleich hilft Ihnen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
- Klassischer Autokredit: bleibt eine Option, erfordert aber genaue Kalkulation der Gesamtkosten.
- Leasing: kann eine Alternative sein, besonders wenn Hersteller attraktive Konditionen anbieten.
- Gebrauchtwagenkauf: könnte attraktiver werden, da mehr E-Autos auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.
Einfluss der Anzahlung auf Ihre Kfz-Kosten
Die Höhe der Anzahlung hat einen wesentlichen Einfluss auf Ihre monatlichen Raten beim E-Auto-Kredit. Eine höhere Anzahlung kann die Kreditkosten erheblich senken, weil ein geringerer Betrag zu finanzieren ist. Dadurch sinkt der finanzielle Druck. Beim Abschluss eines E-Autokredits oder eines traditionellen Autokredits sollten Sie daher genau überlegen, wie viel Anzahlung für Ihre finanziellen Möglichkeiten sinnvoll ist.
Leasing versus Autokredit: ein Vergleich
Bei der Finanzierung eines Fahrzeugs bieten Leasing und Autokredit unterschiedliche Vorzüge. Leasing hat den Vorteil, dass Sie monatlich niedrigere Kosten und regelmäßig Zugriff auf neue Fahrzeugmodelle haben. Aber mit einem Autokredit geht das Fahrzeug nach Ende der Abzahlung in Ihren Besitz über. Das bedeutet aber oft höhere Zinsen und damit höhere monatliche Kosten. Daher sollten Sie vor dem Kauf zwischen Leasing und Autokredit vergleichen, um die für Sie beste Lösung zu finden.
Das Abo als Alternative: flexibel, aber ohne Förderung
Neben Kauf, Kredit und klassischem Leasing gibt es mit dem Auto-Abo eine weitere Möglichkeit, ein Elektroauto zu nutzen. Auto-Abos bieten meist feste Laufzeiten, häufig von mehreren Monaten bis etwa einem Jahr, und beinhalten in der Regel Leistungen wie Versicherung, Wartung und Zulassung in einer monatlichen Rate. Staatliche Kauf- oder Leasingprämien gelten dafür jedoch nicht, da es sich nicht um einen klassischen Kauf- oder Leasingvertrag handelt. Für Menschen, die Elektromobilität zunächst ausprobieren oder sich nicht langfristig binden möchten, kann ein Auto-Abo dennoch eine flexible Alternative sein.
Kredite vergleichen: So finanzieren Sie Ihr E-Auto clever
Um Ihr Elektrofahrzeug optimal zu finanzieren, ist es auch wichtig, unterschiedliche Kreditangebote zu vergleichen. Dafür sollten Sie die verschiedenen Bankkonditionen einschließlich Zinssätzen und Laufzeiten prüfen. Spezielle E-Auto-Kredite bieten oft günstigere Bedingungen. Diese Vorteile können eine informierte Entscheidung über die besten Finanzierungsangebote für Ihr Budget erleichtern.
Verhandlungsoptionen beim Kauf eines Elektroautos
Obwohl der direkte Umweltbonus für Privatkäufer und -käuferinnen eingestellt ist, gibt es Wege, den Kauf eines neuen Elektroautos finanziell zu erleichtern. Viele Händler bieten besondere Finanzierungsanreize, und durch steuerliche Vorteile können Sie indirekt profitieren. Eine gut überlegte Finanzplanung kann diese Angebote als wirkungsvolle Hilfe nutzen.
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Sie möchten auch ein E-Auto fahren? Kein Problem!
Häufige Fragen zur Finanzierung von Elektroautos
Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Abhängig von Modell, Ausstattung und Hersteller liegen die Preise aber meist höher als bei vergleichbaren Verbrennern. Gebrauchte E-Autos sind entsprechend günstiger.
Am Ende zählt die Gesamtkostenrechnung. Dazu gehören neben dem Kaufpreis auch Kosten für Versicherung, Wartung und Strom sowie die Beachtung des jeweiligen Wertverlusts. Durch die neue staatliche Kauf- und Leasingprämie ab 2026 können sich die Anschaffungskosten für Neuwagen um 1.500 bis 6.000 Euro reduzieren. Der ADAC analysiert regelmäßig, welche Elektroautos unter dem Strich welche Gesamtkosten verursachen.
Ob Kaufen oder Leasen sinnvoller ist, hängt von Fahrverhalten, finanziellen Möglichkeiten und Flexibilitätswunsch ab.
- Leasing lohnt sich, wenn regelmäßig das neueste Modell gewünscht ist und monatliche Kosten planbar bleiben sollen.
- Kaufen eignet sich bei langer Nutzung und hoher jährlicher Fahrleistung; es ist langfristig oft günstiger, birgt aber das Risiko des Wertverlusts.
Ein Vergleich der Gesamtkosten (TCO-Rechner) hilft, die individuell beste Option zu finden.
Faustregel: Für Vielfahrende ist Kaufen meist besser. Für Flexibilität und ein möglichst neues Auto punktet Leasing.
Die Kosten für das Leasing eines E-Autos hängen stark vom Modell, dem Anbieter, der Leasingdauer, der Laufleistung und eventuellen Sonderzahlungen ab. Nutzen Sie für detailliertere Informationen Leasingrechner. Diese finden Sie auf Autohausseiten oder direkt bei den Herstellern.
Ja, gebrauchte Elektroautos können Sie sowohl kaufen als auch leasen. Der Markt für gebrauchte E-Autos wächst stetig, was mehr Auswahl und bessere Konditionen ermöglicht.
Das Leasen von gebrauchten Elektroautos ist zwar (noch) nicht so weit verbreitet wie bei Neuwagen. Einige Autohäuser und Leasinggesellschaften bieten aber Leasingverträge für sogenannte Jahreswagen oder junge Gebrauchte an. Der Vorteil liegt in den niedrigeren monatlichen Raten und oft kürzeren Vertragslaufzeiten – ideal für Leute, die sich nicht langfristig binden möchten oder erste Erfahrungen mit einem E-Auto sammeln wollen.
Gebrauchte E-Autos können Sie über spezialisierte Händler, Herstellerportale oder Leasingplattformen leasen. Zuerst wählen Sie ein Fahrzeug aus, legen dann die Laufzeit, Kilometerleistung und gegebenenfalls eine Sonderzahlung fest und schließen nach Bonitätsprüfung den Vertrag ab.
Achten Sie beim Leasing von gebrauchten E-Autos vor allem auf den Akkuzustand (Kapazität, Ladezyklen, Garantie) und mögliche Zusatzkosten, zum Beispiel, was über die Vertragslaufleistung hinaus gefahrene Kilometer kosten. Restlaufzeit und -wert beeinflussen darüber hinaus die Leasingrate stark. Lesen Sie das Kleingedruckte, beispielsweise, wer welche Schäden zahlt. Prüfen Sie, ob es versteckte Kosten wie Überführungskosten, Schlussraten oder Servicepflichten gibt.
Um eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie nicht herum rum, diese ist auch für geleaste E-Autos gesetzlich vorgeschrieben. Beim Leasing eines neuen E-Autos empfiehlt der ADAC dringend eine Vollkaskoversicherung, damit Sie im Falle eines Unfalls oder anderer Schäden am Fahrzeug umfangreich abgesichert sind.
Seit 2026 gibt es für Privathaushalte wieder eine staatliche Kauf- und Leasingprämie für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Je nach Einkommen, Kinderzahl und Fahrzeugtyp sind 1.500 bis 6.000 Euro Förderung möglich.
Für Privatpersonen werden darüber hinaus weitere Instrumente diskutiert:
- Social-Leasing-Modelle für Haushalte mit niedrigen Einkommen sind noch nicht beschlossen und werden frühestens ab 2027 erwartet.
Die Neuerungen für Unternehmen:
- Steuerliche Sonderabschreibungen: Unternehmen können seit Juli 2025 im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines E-Autos steuerlich abschreiben; in den Folgejahren dann gestaffelt weitere Anteile. Diese Regelung gilt befristet für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
- Erhöhung der Preisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung: Die Obergrenze für die 0,25-prozentige Besteuerung wird von 70.000 auf 100.000 Euro steigen.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem für Unternehmen und Selbstständige. Das sind die aktuell geltenden Regelungen:
- Sonderabschreibung: Für Unternehmen gilt seit dem 1. Juli 2025 eine neue beschleunigte Abschreibung („Turbo-AfA“) für betrieblich genutzte, rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden, im darauffolgenden Jahr weitere 10 Prozent; die restlichen Anteile werden über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben. Die Regelung kann die Liquidität von Unternehmen deutlich verbessern.
- Dienstwagenbesteuerung: Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent-Regelung des geldwerten Vorteils. Der maximale Bruttolistenpreis wurde auf bis zu 100.000 Euro angehoben. Fahrzeuge oberhalb dieser Grenze fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung.
- Gebrauchtwagen: Privatpersonen profitieren indirekt vom wachsenden Markt für gebrauchte Elektroautos, etwa durch sinkende Preise. Eine direkte steuerliche Förderung beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gibt es jedoch nicht.
- Kfz-Steuerbefreiung: Für neu zugelassene Elektroautos besteht derzeit eine Kfz-Steuerbefreiung, die ursprünglich bis Ende 2030 befristet war. Politisch ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2035 vorgesehen; die rechtliche Umsetzung befindet sich noch im Verfahren.



