Es gibt Fördersummen für E-Autos, diese werden aber weiter reduziert. Plug-in-Hybride werden gar nicht mehr gefördert.
2023 bekommen Sie bei Kauf eines neuen E-Autos einen Zuschuss von bis zu 6750 Euro. Die Summe ist abhängig vom Kaufpreis.
Käuferinnen und Käufer von ausschließlich elektrisch angetriebenen Autos fahren weiterhin bis zu zehn Jahren steuerfrei.
Elektromobilität sorgt dafür, dass sich Fahrzeuge leise, effizient und umweltschonend bewegen. Deswegen ist sie ein wichtiger Bestandteil der „Klimaziele 2030“ der Bundesregierung. Geplant ist unter anderem, dass in zehn Jahren sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Um ihre Ziele zu erreichen hat die Regierung ein umfangreiches Förderprogramm entwickelt, an dem sich auch die Autoindustrie beteiligt.
Die Neuanschaffung eines E-Autos wird daher mit dem Umweltbonus subventioniert. Er wurde 2019 von der Regierung im November ins Leben gerufen und wird bis zum 31.12.2025 gewährt.
Neuwagen unter 40.000 € Nettolistenpreis erhalten 4.500 € vom Staat
Neuwagen von 40.000 € bis 65.000 € Nettolistenpreis erhalten 3.000 € vom Staat
Junge Gebrauchte erhalten 3.000 € vom Staat
Hinzu kommt jeweils der Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto Prämie.
Damit ergibt sich künftig eine maximale Fördersumme von 6.750 € für Elektroautos.
Die Hälfte der Prämie wird beim Händler vom Listenpreis abgezogen und explizit im Kaufvertrag vermerkt. Nur unter dieser Voraussetzung können die Käufer anschließend die zweite Hälfte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Sobald Sie das Fahrzeug zugelassen haben, können Sie den Antrag stellen und erhalten den Betrag rückerstattet. Dabei darf das Fahrzeug nicht länger als maximal ein Jahr bereits zugelassen sein.
Hier geht es zum Online-Formular .
Welche Wagen bei der staatlichen Förderung dabei sind, steht auf der Liste der förderungsfähigen Elektrofahrzeuge .
Ein weiterer geldwerter Vorteil für E-Autokäufer: Zusätzlich zu den direkten Prämien und Boni fahren sie zehn Jahre steuerfrei. Käufer von gebrauchten E-Autos profitieren zeitanteilig. Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt jedoch nicht für Hybride.
Wer viele kurze Strecken zurücklegt, ist mit einem E-Auto bequem unterwegs. Auch die Situation für Langstreckenfahrten hat sich sehr verbessert, bleibt aber ein neuralgischer Punkt. Nach Zahlen des Energieverbandes BDEW gab es im Januar 2023 knapp 80.500 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Ein rasanter Zuwachs von 35 Prozent innerhalb nur eines Jahres.
Drei Viertel dieser Ladepunkte stellen Unternehmen der Energiewirtschaft bereit. Außerdem bieten Parkhaus- und Parkplatzbetreiber, Supermärkte, Hotels und Sparkassen diese Infrastruktur an.
Laut „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung sollen bis 2030 insgesamt eine Million öffentliche Ladepunkte entstanden sein.
Antragsberechtigt für E-Auto-Prämien und Boni sind bis zum 01. September 2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten.
Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Die 2,09 Milliarden Euro kommen aus dem Energie- und Klimafonds sowie aus dem Corona-Konjunkturprogramm des Bundes. Damit werden nicht nur die Kaufprämien, sondern auch der Ausbau der Ladestationen finanziert. Die Bundesregierung hat das dafür nötige Geld bis Ende 2023 im Rahmen ihrer Haushalts- und Finanzplanung zugesagt. Die bis 2025 benötigten Mittel sollen sie in den Folgejahren noch beantragt und dann bereitgestellt werden.
Ob reines E-Auto oder Hybrid – wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Wunschauto zu finanzieren. Die Laufzeit und Raten passen wir Ihrer aktuellen Finanzplanung an.
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