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9 wenig bekannte Fakten über Ihr Gehalt

Hätten Sie das gewusst?
Darf ich über mein Gehalt sprechen? Gab’s früher mehr Netto vom Brutto? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn? Wir haben die Antworten auf diese und 5 weitere Fragen. Der letzte Punkt dürfte Sie am meisten überraschen.

Sie dürfen über Ihr Gehalt reden – in den meisten Fällen!

Zugegeben, in Deutschland sprechen wenige Menschen darüber, wie viel sie verdienen. Andere Kulturen machen da keine großen Geheimnisse draus. Dabei dürfen wir uns auch hierzulande darüber austauschen – selbst wenn der Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält. Denn nur wer über sein Gehalt spricht, kann erfahren, ob der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. So hat es das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2009 entschieden.

In einigen Ausnahmefällen haben Arbeitgeber allerdings ein berechtigtes Interesse daran, dass Stillschweigen über die Gehälter herrscht. Zum Beispiel wenn die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens durch die Bekanntgabe gefährdet wäre. Das ist häufig bei Managerinnen oder Managern ein Thema. Dann ist eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag bindend.

Das Entgelttransparenzgesetz – für mehr Gleichberechtigung bei der Lohnzahlung

Seit 2017 ist das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in Deutschland in Kraft. Dieses soll verhindern, dass Frauen und Männer für gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten unterschiedlich entlohnt werden. Sie haben das Recht, vom Arbeitgeber zu erfahren, wie sich die Gehalts- und Lohnstruktur in der Firma – vor allem im Hinblick auf eine Vergleichsgruppe – zusammensetzt.

Allerdings dürfen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf Grundlage des Gesetzes nicht die exakte Höhe eines anderen Gehalts erfahren, sondern das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt beziehungsweise bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile wie Zulagen und Jahressonderzahlung.

Gehalt gibt’s auch bei Leerlauf – steht so im Gesetz.

Sie haben sporadisch weniger oder gar nichts zu tun? Oder Ihr Chef beziehungsweise Ihre Chefin weist Ihnen keine Aufgaben zu? Dann muss das Gehalt trotzdem regulär gezahlt werden. Das nennt man Annahmeverzug des Arbeitgebers.

Sie können in der Zeit des Leerlaufs sogar ein Buch lesen oder einen Schal stricken – und müssen trotzdem bezahlt werden. Denn Arbeitgeber können den Annahmeverzug im Arbeitsvertrag nicht ausschließen. Es handelt sich hierbei um eine Schutzvorrichtung für Arbeitnehmende – und steht im Gesetz unter § 615 S. 1 BGB.

Eine Gehaltserhöhung geht immer – auch ohne Beförderung.

Wenn Sie auf der Karriereleiter nach oben steigen, bekommen Sie in der Regel mehr Gehalt. Wie groß der Sprung ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa wie stark Ihre Personalverantwortung wächst. Aber auch ohne Aufstieg können Sie ein höheres Gehalt erreichen. Wer gut verhandelt, verdient auch mehr Geld. Sprechen Sie rechtzeitig vor dem Geschäftsjahreswechsel mit Ihren Vorgesetzten. Verweisen Sie am besten auf Ihre Leistungen und halten Sie Beispiele dafür bereit.

Tipp: Bleiben Sie bei der Verhandlung flexibel und denken Sie auch an Alternativen zur Gehaltserhöhung, die Ihnen nutzen können.

Gehalt verhandeln: Unsere Tipps

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Sie bekommen den Job – sogar mit hohen Gehaltsforderungen. Aber Vorsicht!

Der Preis macht den Wert. Das gilt nicht nur für Luxusgüter, sondern auch für Sie. Wer zu wenig fordert, wirkt unerfahren. Seien Sie selbstbewusst, aber realistisch bei Ihren Gehaltsforderungen.

Denn es gibt immer eine Schmerzgrenze für den Arbeitgeber, die dieser nicht zu überschreiten bereit ist – oder die ihn veranlasst, sich für einen günstigeren Kandidaten zu entscheiden. Daher sollten Sie Ihren Marktwert kennen. Manchen Berufseinsteigern fällt das noch schwer.

Daher ein kleiner Tipp: Realistische Gehaltsvorstellungen passen zu Ihren Erfahrungen und Kompetenzen, aber auch zur Branche. Für die Einschätzung Ihrer Verdienstmöglichkeiten beziehungsweise einer angebrachten Gehaltshöhe in bestimmten Branchen und Positionen hilft der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit – oder der Blick in die diversen Gehaltsvergleichsportale im Internet. Oder fragen Sie einfach Ihre Bekannten, Freunde sowie ehemaligen Kolleginnen und Kollegen.

Ein Studium lohnt sich – nicht immer.

Ob ein Unternehmen tarifgebunden ist, hat Einfluss auf Einkommen und Arbeitszeit. Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag arbeiten laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung im Durchschnitt 53 Minuten pro Woche länger und verdienen dabei rund 10 Prozent weniger als vergleichbare Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben. Auf das Jahr gerechnet entspricht das etwa einer zusätzlichen Arbeitswoche. Grundlage der Analyse sind Daten aus dem repräsentativen IAB-Betriebspanel. Die Studie zeigt zudem, dass die Tarifbindung in Deutschland seit Jahren zurückgeht: Während im Jahr 2000 noch 68 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiteten, waren es 2023 nur noch 49 Prozent.

Fürs Gehalt zählt der Monat, für den Lohn die Stunden.

Verwenden Sie die Begriffe „Gehalt“ und „Lohn“ synonym?  Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Menschen. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Das Gehalt ist die feste monatliche Vergütung. Sie sinkt nicht, weil es etwa in einem Monat mehr Feiertage gab.

Lohn hingegen wird auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden oder erbrachten Leistung (zum Beispiel Stücklohn) berechnet und kann daher monatlich variieren. Er wird erst im Nachhinein bezahlt, wenn die Leistung berechnet wurde. Das Gehalt kann zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Arbeitsmonats gezahlt werden, in der Regel passiert das zum Monatsende.

Die Lohnbescheinigung brauchen Sie für die Rente – vielleicht.

Früher gabs die Lohntüte gegen Unterschrift, mittlerweile läuft alles digital. Selbst die monatliche Gehaltsabrechnung geht bei den meisten Unternehmen in ein digitales Postfach ein. Aber müssen Sie sich die alle herunterladen und speichern? Gibt es für Sie womöglich eines Tages keine Rente, wenn Sie keine Ausdrucke gemacht haben?

Natürlich hilft es, die letzten (monatlichen) Gehaltsabrechnungen zur Hand zu haben, wenn Sie einen Kredit beantragen oder eine neue Wohnung suchen. Auch bei der Beantragung staatlicher Leistungen müssen Sie in der Regel Nachweise über Ihr Einkommen erbringen. Es reicht aber, wenn Sie die letzten Gehaltsabrechnungen abrufbereit haben. Denken Sie etwa daran, sich diese vor einem Jobwechsel zu sichern.

Ansonsten genügt in aller Regel die jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Die ist auch wichtig, wenn Sie Ihre Rente beantragen. Das ist besonders dann der Fall, wenn sich Lücken oder Differenzen zu den Daten ergeben, die der Rentenversicherung vorliegen.

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Das ist das wahrhafte Kalte an der Progression.

Ein Begriff aus den Tiefen der Wahlkämpfe: die kalte Progression. Progression beschreibt eigentlich nur, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Das Kalte dabei soll zum Ausdruck bringen, dass hier etwas Unschönes passiert. Vereinfacht gesagt wird die kalte Progression häufig so (miss)verstanden: Wer dank einer Gehaltserhöhung mehr brutto verdient, erhält weniger netto. Aber ist das so?

Wichtig zu wissen ist, dass der Steuersatz marginal erhoben wird: Es gibt also Grenzwerte. Und nur der Euro, der zusätzlich verdient wird, wird auch höher besteuert. Zwar zahlen Sie, wenn Sie beispielsweise 70.000 Euro verdienen, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Aber eben nur auf den Teil des Einkommens, der über dem Grenzwert für den Spitzensteuersatz von 68.481 Euro liegt (Stand: 2025). Sie haben also zugleich einen Steuersatz von 42 Prozent, aber auch von 0 Prozent – für die ersten 12.096 Euro. Auf diesen Grundfreibetrag müssen Sie nämlich keine Einkommensteuer abführen.

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie mehr brutto verdienen, steigt Ihre durchschnittlich zu zahlende Einkommensteuer zwar etwas. Ihr Nettoverdienst steigt jedoch in jedem Fall ebenfalls – nur meist nicht im gleichen Umfang wie das Bruttogehalt. Der Grund: Von den zusätzlich verdienten Euro fließt anteilig mehr an den Staat zur Finanzierung des Gemeinwesens.

Die Lohnnebenkosten entwickeln sich zuletzt wieder uneinheitlicher.

Auch wenn steuerliche Entlastungen beschlossen wurden, kommt davon im Jahr 2026 bei vielen Beschäftigten nur wenig an. Nach aktuellen Berechnungen der DATEV eG bleibt für Einkommen bis 5.500 Euro brutto im Monat zwar geringfügig mehr Netto vom Brutto übrig, die Entlastungen fallen jedoch sehr niedrig aus. Für höhere Einkommen sinkt der Nettoanteil hingegen häufig – trotz höherem Grund- und Kinderfreibetrag sowie verschobener Eckwerte im Einkommensteuertarif.

Grund dafür sind vor allem steigende Beiträge und höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. So erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent. Zudem steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro monatlich sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.450 Euro. Diese Änderungen führen dazu, dass insbesondere mittlere und höhere Einkommen stärker belastet werden als im Vorjahr.

Konkret zeigt sich: Singles mit einem Bruttogehalt von 5.500 Euro haben 2026 im Jahresvergleich zwar noch ein kleines Plus von 64 Euro, während Verheiratete mit einem Monatsgehalt von 9.000 Euro deutlich verlieren – je nach Familiensituation bis zu 464 Euro netto im Jahr. Insgesamt gilt: Während niedrige Einkommen minimal profitieren, müssen viele Beschäftigte mit höheren Einkommen 2026 mit spürbar höheren Abzügen vom Brutto rechnen.

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