Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Aber nur jeder zweite nimmt die Leistungen in Anspruch. Was Sie über das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen und VL-Fonds wissen sollten:
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber.
VL sind freiwillig, aber in vielen Branchen tarifrechtlich geregelt.
VL umfassen maximal 40 Euro monatlich.
Beschäftigte mit geringem Einkommen können zusätzlich die so genannte Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten.
Das Geld wird über einen Zeitraum von sieben Jahren angelegt. Dann erhalten Sie die Sparsumme und eventuelle Prämien ausgezahlt.
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Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl, wenn es um die Anlageform Ihrer VL geht. In der Regel entscheiden sich Beschäftigte zwischen den vier klassischen Angeboten:
Welcher VL-Sparplan sich für Sie lohnt, hängt von Ihren Umständen und Präferenzen ab. Bank- und Bausparplan sind sehr sicher, aber relativ niedrig verzinst. Etwas besser sieht es beim Immobilienkredit aus. Haben Sie kürzlich eine Immobilie erworben, lohnt es sich, Ihre VL in die Tilgung des Kredits zu stecken.
VL-Fondssparen mit Aktien und Wertpapieren ist für viele eine sinnvolle Variante, die für höhere Renditen auch mit höheren Risiken leben können. Investieren Sie in einen VL-Fonds mit Aktien, partizipieren Sie an den Entwicklungen der Märkte. Laut Deutschem Aktieninstitut war selbst die Minimalrendite von monatlichen Sparplänen des DAX 30 über dreißig Jahre sehr attraktiv.
Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen ist einfach. Gehen Sie einfach Schritt für Schritt vor. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.
Unternehmen zahlen vermögenswirksame Leistungen freiwillig. In vielen Firmen und Branchen sind die Zahlungen in den VL-Vertrag jedoch tarifrechtlich geregelt. Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Richter oder Soldaten. Bis zu 40 Euro gibt der Arbeitgeber monatlich zum VL-Sparen dazu. Auch Teilzeitkräfte haben darauf Anspruch, allerdings fallen in diesem Fall die Arbeitgeberanteile geringer aus.
Die vermögenswirksamen Leistungen gelten nicht für freie Mitarbeiter, Rentner oder Selbstständige.
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Wie hoch fallen die Leistungen aus? Das ist von Branche von Branche verschieden. Als Erstes lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wenn Sie dort nicht fündig werden, wenden Sie sich zur Information an Personalabteilung oder Betriebsrat. Geregelt sind die Beiträge nicht nur im individuellen Arbeitsvertrag, sondern häufig im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Fragen Sie einfach in Ihrem Unternehmen nach.
VL-Beiträge der Arbeitgeber liegen zwischen 6,65 Euro im öffentlichen Dienst und 40 Euro im Bankgewerbe. Die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Deswegen reduziert sich Ihr Nettolohn geringfügig.
Eine Ausnahme stellt beispielsweise die Metall- und Elektroindustrie dar. Hier legt Ihr Arbeitgeber das Geld für die Altersvorsorge an. Diese altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) bestehen zumeist aus der betrieblichen Altersvorsorge und einem klassischen Riester-Vertrag.
Bei Ihrem Gehalt ist noch Luft nach oben? Mit der staatlichen Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenwirksame Leistungen für Geringverdiener. Um das Extra-Geld zu erhalten, müssen zwei Bedingungen zutreffen:
Die Arbeitnehmersparzulage bietet mehrere Vorteile:
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Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger als den Höchstbetrag von 40 Euro vermögenswirksame Leistungen monatlich zahlen, empfiehlt es sich, aus eigener Tasche Ihren Fondssparplan aufzustocken. So erhalten Sie nach Ablauf der sieben Jahren trotzdem die staatlichen Prämien in voller Höhe.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Erforderlich ist die Einwilligung in die Datenübermittlung.
Nach einem Zeitraum von sieben Jahren zahlt Ihre Bank oder Fondsgesellschaft Ihnen den VL-Fonds aus. Erst dann werden Ihnen auch die Prämien gutgeschrieben. Sollten Sie in einem der sieben Jahre mit Ihrem Gehalt über der Einkommensgrenze liegen, bleibt der VL-Vertrag trotzdem bestehen. Allerdings erhalten Sie für das betreffende Jahr keine staatlichen Förderungen.
Sie haben sich gut über Ihre Ansprüche informiert und möchten jetzt einen VL-Vertrag mit Ihrem Kreditinstitut abschließen? Dann gilt es noch, den besten Fonds für Ihre VL-Anlage zu finden.
Nicht jeder Fonds ist VL-fähig. Wählen Sie grundsätzlich einen VL-fähigen Fonds mit einer großen Marktbreite, um Risiken zu minimieren. In aktiv gemanagten Aktienfonds schichten professionelle Fondsmanager das Fondsvermögen je nach Markteinwicklung in die aus ihrer Sicht aussichtsreichsten Werte und Aktien um.
Gemeinsam mit Ihrem Sparkassenberater wählen Sie einen VL-fähigen Fonds aus, der am besten zu Ihnen und Ihrer persönlichen Risikoneigung passt.
Sechs Jahre zahlen Sie in den ausgewählten VL-Fonds ein. Im Anschluss ruht das Geld in Ihrem VL-FondsDepot für ein Jahr. Kündigen Sie Ihren VL-Vertrag vorzeitig, entfällt die Arbeitnehmersparzulage.
In diesen Ausnahmefällen verfügen Sie vor Fristablauf über Ihr Geld: Beispielsweise
Ohne staatliche Förderung dürfen Sie als Anleger den Fondssparplan jederzeit kündigen.
Verspricht der Fonds nach Fristablauf keine attraktive Rendite, dürfen Sie sich Ihren VL-Sparvertrag zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. In diesem Fall lohnt es sich also, eine positive Wertentwicklung des VL-Fonds abzuwarten.
Haben Sie den VL-Vertrag mit Ihrem Kreditinstitut in der Tasche, geben Sie der Personalabteilung Ihrer Firma die entsprechende Bescheinigung. Sie überweist ab diesem Zeitpunkt monatlich den vereinbarten Betrag in Ihren Sparvertrag.
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Zahlt Ihr Arbeitgeber über sechs Jahre den vollen Beitrag von 40 Euro in Ihr VL-Fonds Depot, umfasst Ihr Erspartes eine Summe von 2.880 Euro. Da die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig sind, ist es – wie bei anderen Anlagen auch – ratsam für die Jahre, in denen VL-Verträge auslaufen, entsprechende Freistellungsaufträge beim Sparplananbieter einzurichten.
Tipp: Lassen Sie das Geld nach Ablauf der sieben Jahre in Ihrem VL-Depot und nutzen Sie die Anschlussverträge um ein Vermögen aufzubauen. Den Ertrag aus dem VL-Fonds können Sie als Grundstein für Ihre private Altersvorsorge verwenden.
Ob Sie sich den Fonds auszahlen lassen oder die Summe weiter investieren: VL-Sparen lohnt sich.
Kursrisiken: Die konkreten Risiken der Anlage hängen von der Auswahl des Fonds ab. Der Wert von Investmentfonds unterliegt Schwankungen, die sich auch nachteilig auf die Anlage auswirken können. Die Marktentwicklung hängt stark vom konjunkturellen Umfeld ab.
¹ Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Als beschränkt steuerpflichtig gelten Personen, die in der Bundesrepublik Einkünfte beziehen, aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Juli 2019. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.