Frau im Blaumann mit Bauteil in der Hand, gestikuliert in einem Gespräch mit einer Person.

Arbeitnehmersparzulage: Antrag und Auszahlung

Förderung für Fonds- und Bausparer
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie zusätzlich auch noch Geld vom Staat bekommen. Dieser unterstützt Sie beim Aufbau Ihres Vermögens durch die Arbeitnehmersparzulage.

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?

Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell beim Bausparen 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen sind es 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag der LBS ein, so erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr. Auch Beteiligungen an Aktienfonds fördert der Staat – dann sogar mit 20 Prozent.

Nutzen Sie alle Förderungen

Sie dürfen die Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und für das Bausparen einsetzen. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Die Arbeitnehmersparzulage auf einen Blick

Infografik zum Investieren Ledig oder Verheiratet: Am Beispiel von Bausparen und Aktienfonds und den jeweilig möglichen Förderungen.

Antrag und Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie können die Zulage noch nachträglich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres beantragen, in dem Sie die vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben.

Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen müssen Sie dem Finanzamt durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachweisen. In der Regel sendet das Institut Ihnen diese Bescheinigung nach Ablauf eines Jahres automatisch zu.

Die staatliche Förderung beim Bausparen wird noch durch die Wohnungsbauprämie ergänzt. Das ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Auch hier sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten.

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