
Sie können eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen auf Ihr Konto zurückbuchen.
Bei Lastschriften, die ohne Einzugsermächtigung abgebucht wurden, haben Sie sogar 13 Monate Zeit, das Geld zurückzufordern.
Die Rückbuchung können Sie über Ihr Online-Banking, die App Sparkasse, telefonisch oder bei Ihrer Sparkasse vor Ort veranlassen.
Was ist eine Lastschrift und was ist der Unterschied zur Überweisung?
Eine Lastschrift ist eine Zahlungsart, bei der die Empfängerin oder der Empfänger das Geld selbst vom Konto der bezahlenden Person einzieht. Dafür muss diese vorher zugestimmt haben, etwa mit einem SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung). Typisch ist das bei regelmäßigen Zahlungen wie Strom, Versicherungen oder Abonnements. Im Unterschied zur Lastschrift werden eine Überweisung oder ein Dauerauftrag (regelmäßige Überweisung) von der zahlenden Person selbst ausgelöst: Sie gibt ihrer Sparkasse oder Bank den Auftrag, einen bestimmten Betrag zu überweisen.
Bei der Lastschrift zieht die Empfängerseite das Geld ein, während es bei der Überweisung der oder die Zahlende selbst „schickt“.
Wann Sie eine Lastschrift zurückbuchen lassen können
Sie können
eine Lastschrift zurückholen, wenn …
Sie mit der Abbuchung nicht einverstanden sind (zum Beispiel falscher Betrag),
das Geld ohne Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht wurde oder
Sie eine erteilte Einzugsermächtigung bereits widerrufen hatten und dennoch abgebucht wurde.
Hinweis: Wer schnell handelt, kann unter Umständen auch eine Überweisung zurückholen. In unserem Themenratgeber erfahren Sie mehr dazu.
Wie Sie einer Lastschrift widersprechen
Teilen Sie
Ihrer Sparkasse mit, dass ein Betrag fälschlich oder ohne Ihre Zustimmung von
Ihrem Konto abgebucht wurde. Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber geht das in
der Sparkassen-Filiale, telefonisch, über Ihr Online-Banking oder über die App
Sparkasse.
In 3 Schritten: So können Sie eine Lastschrift über das Online-Banking zurückholen
Im Online-Banking anmelden
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking ein.
Lastschrift auswählen
Klicken Sie in der Umsatzanzeige auf die Buchung, die Sie zurückholen möchten.
Lastschrift zurückgeben
Wählen Sie „Lastschrift zurückgeben“ aus. Der entsprechende Link erscheint innerhalb der geltenden Fristen, vergleiche Tabelle oben. Geben Sie den Auftrag frei.
In 5
Schritten: So können Sie eine Lastschrift über die App Sparkasse zurückgeben
App Sparkasse öffnen
Öffnen Sie am Smartphone die App Sparkasse.
Zum Service-Center navigieren
Klicken Sie auf „Services“ und „Service-Center“.
Lastschrift zurückgeben
Lastschrift-Widerspruch prüfen
Klicken Sie das Konto und die Buchung an, die Sie zurückholen möchten. Scrollen Sie unter „Lastschrift-Widerspruch“ nach unten und überprüfen Sie dabei, dass es sich um die richtige Lastschrift handelt.
Lastschrift-Widerspruch einlegen
Mit Klick auf „Weiter“ und „Auftrag freigeben“ legen Sie Widerspruch ein. Sie schließen die Freigabe mit Ihrem gewohnten TAN-Verfahren ab, etwa per pushTAN.
Wann die Rückbuchung aufs Konto erfolgt
Erkennen
und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen,
erhalten Sie den Betrag von Ihrer Sparkasse oder Bank in der Regel innerhalb
weniger Tage gutgeschrieben. Wichtig: Wenn Sie eine berechtigte Lastschrift
zurückbuchen lassen, bleibt die Forderung bestehen und kann erneut eingefordert
werden. Gehen Sie daher bitte vorab sicher, dass Sie Ihre Einzugsermächtigung beim
Vertragspartner oder der Vertragspartnerin widerrufen haben beziehungsweise die
Lastschrift Ihrem Konto nicht rechtmäßig belastet wurde.
Zusammenfassung:
Sie können Lastschriften innerhalb von 8 Wochen ohne Begründung zurückbuchen lassen, bei nicht autorisierten Lastschriften sogar 13 Monate lang. Die Rückbuchung ist über das Online-Banking, die App Sparkasse, telefonisch oder in der Filiale möglich. Sie erfolgt meist innerhalb weniger Tage.
Lastschriften zurückbuchen: Brauchen Sie Hilfe?
Häufige Fragen zum Zurückbuchen von Lastschriften
Ja, rein technisch können Sie auch eine berechtigte (autorisierte) Lastschrift zurückbuchen lassen. Sie haben dafür ab der Abbuchung acht Wochen Zeit und müssen keinen Grund angeben. Allerdings sollten Sie beachten: Die Forderung selbst bleibt bestehen. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin kann den Betrag erneut einziehen oder Sie zur Zahlung auffordern, wenn die Lastschrift ursprünglich rechtmäßig war. Es können Gebühren anfallen.
Ja, Sie können nicht nur eine einzelne Lastschrift zurückbuchen lassen, sondern dem Zahlungsempfänger oder der Zahlungsempfängerin auch das erteilte SEPA-Lastschriftmandat entziehen. Dieses ist jedoch ein Vertrag zwischen der Empfängerseite und Ihnen. Sie müssen das Mandat deshalb direkt beim Vertragspartner oder der Vertragspartnerin schriftlich widerrufen.



