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Seniorin sitzt auf den Boden zuhause im Wohnzimmer mit Laptop

Überweisung­

zurückholen

  • Achtung: Jede Minute zählt!

  • Schnell im Online-Banking veranlassen

  • Automatische Rückbuchung bei nicht vergebener IBAN

Diese Überweisungsmöglichkeiten haben Sie

Eine Überweisung ist ein bargeldloser Zahlungsvorgang, bei dem ein Geldbetrag von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird – meist per SEPA-Überweisungsverfahren innerhalb des europäischen Zahlungsraums. Sie gilt als verbindlich, sobald sie von der Sparkasse oder Bank ausgeführt wurde. Zu den Überweisungsformen zählen neben Einzelüberweisungen und Terminüberweisungen (werden zu einem bestimmten Datum ausgeführt) auch Daueraufträge, also regelmäßig wiederkehrende Überweisungen mit festem Betrag und Termin. Immer beliebter werden zudem die Echtzeitüberweisungen (Instant Payments): Sie werden innerhalb von Sekunden ausgeführt –  rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Egal, welche Überweisungsform Sie wählen – ab sofort gilt für alle eine einheitliche Empfängerprüfung. Vor der Freigabe wird seit dem 5. Oktober 2025 automatisch überprüft, ob der angegebene Name und die eingegebene IBAN mit den Daten übereinstimmen, die bei der Empfängerbank hinterlegt sind. Das erhöht die Sicherheit für alle Zahlungen.

Wann und wie Sie Zahlungen zurückrufen können

Überweisungen lassen sich nur in engen Grenzen zurückholen. Sobald der Betrag auf dem Empfängerkonto verbucht ist, kann Ihre Sparkasse oder Bank das Geld nicht einseitig zurückbuchen; dann geht eine Rückholung nur noch mit Zustimmung der Empfängerbank bzw. des Empfängers (als sogenannter Recall bzw. als Rücküberweisung auf freiwilliger Basis).

Handeln Sie schnell:

  • Ein Rückruf kann nur eingeleitet werden, solange die Zahlung noch im Verarbeitungslauf ist. Das verfügbare Zeitfenster ist sehr kurz (oft nur Minuten).
  • Nach der Verbuchung braucht es die Mitwirkung der Empfängerseite.

Gut zu wissen: Ist die IBAN ungültig beziehungsweise existiert das Zielkonto nicht, wird die Zahlung automatisch als Rückläufer erstattet (R-Transaktion) – in der Praxis oft innerhalb weniger Werktage. 

  • Tipp: Wenn Sie kein Online-Banking nutzen, helfen wir Ihnen gern telefonisch. Auch hier ist jedoch eine schnelle Reaktion notwendig.

Überweisung zurückbuchen: So gehen Sie richtig vor

  • Automatische Rückbuchung bei nicht vergebener IBAN

    Zahlendreher in der IBAN und Konto existiert nicht? Dann kommt das Geld automatisch zurück. Meist innerhalb von etwa 3 Werktagen.

  • Geld online zurückholen bei fehlerhafter Überweisung

    Wenn Sie innerhalb von Minuten reagieren, können Sie in manchen Fällen über die Funktion „Überweisung zurückrufen“ im Online-Banking Geld zurückholen, das Sie fälschlicherweise überwiesen haben. Das funktioniert nur, solange die Zahlung noch nicht endgültig ausgeführt wurde.

  • Empfänger oder Empfängerin kontaktieren

    Bei Doppelüberweisungen, die erst zeitverzögert auffallen, unter Umständen am einfachsten: Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger oder die -empfängerin und bitten Sie um Rücküberweisung.

In 4 Schritten Überweisung zurückrufen

Manchmal zählt bei einer Fehlüberweisung jede Minute. Ob das Geld automatisch zurückkommt, über das Online-Banking gestoppt werden kann oder nur mit Zustimmung des Empfängers zurückfließt – das hängt vom Zeitpunkt der Buchung ab. Wenn Sie schnell reagieren, stehen die Chancen gut, den Betrag noch selbst online zurückzurufen. Wie das genau funktioniert, zeigen die folgenden Schritte.

  1. Im Online-Banking anmelden
  2. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking ein.

  3. Kontoumsätze ansteuern
  4. Überweisung auswählen
  5. Klicken Sie auf die Überweisung, die Sie zurückrufen möchten .

  6. Überweisungsrückruf veranlassen
  7. Wählen Sie „Überweisung zurückrufen“, um die Zahlung zu stoppen.

Hinweis: Überweisungsrückrufe sind kostenpflichtig – unabhängig vom Ergebnis. Eine Auskunft zur Höhe der anfallenden Entgelte bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse. Bitte beachten Sie, dass Echtzeitüberweisungen nicht zurückgerufen werden können.

Unterschied: Überweisung vs. Lastschrift

Bei einer Überweisung geben Sie den Zahlungsvorgang selbst in Auftrag. Das heißt: Sie veranlassen aktiv, dass ein bestimmter Betrag von Ihrem Konto an den Empfänger oder die Empfängerin überwiesen wird. Sobald die Bank diesen Auftrag ausgeführt hat, gilt die Zahlung als abgeschlossen – und kann nur noch unter engen Voraussetzungen zurückgeholt werden.

Bei einer Lastschrift ist es genau umgekehrt: Hier erteilen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat , also die Erlaubnis, Geld von Ihrem Konto einzuziehen. Der Empfänger löst also die Zahlung aus – nicht Sie selbst. Deshalb haben Sie bei einer Lastschrift mehr Rückgaberechte:

  • Innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung können Sie eine autorisiert ausgeführte Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.
  • Wurde die Abbuchung ohne gültiges Mandat vorgenommen, beträgt die Frist sogar 13 Monate

Kurz: Überweisungen sind vom Zahler ausgelöst und rechtlich bindender, Lastschriften dagegen vom Empfänger initiiert und leichter rückgängig zu machen.

Sicherheit im Online-Banking
Das sollten Sie bei einem Betrug tun

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Zahlung nicht durch einen eigenen Eingabefehler, sondern durch betrügerische Aktivitäten ausgelöst wurde, handeln Sie sofort. In solchen Fällen hilft kein Überweisungsrückruf, da das Geld meist gezielt über Täuschung weitergeleitet wurde.

  • Wenden Sie sich umgehend an Ihre Sparkasse, um das weitere Vorgehen abzustimmen und gegebenenfalls Ihr Konto vorübergehend sperren zu lassen.
  • Ändern Sie Ihre Online-Banking-Zugangsdaten und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Sichern Sie außerdem alle E-Mails, Nachrichten oder Zahlungsaufforderungen, die den Betrug belegen könnten.

Tipp: Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen.

Weitere Hinweise finden Sie im Artikel „Betrugsmaschen erkennen: Maßnahmen bei Phishing".

Sie möchten eine Überweisung zurückrufen?

Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zum Überweisungsrückruf

  1. Nur, wenn Sie den Fehler sofort bemerken, kann das über Ihr Online-Banking eine gewisse Zeit lang möglich sein. Wählen Sie den jeweiligen Eintrag in Ihren Kontoumsätzen aus und klicken Sie auf „Überweisung zurückrufen“. Dabei zählt jedoch jede Sekunde! Denn Ihre Sparkasse kann die Überweisung nur stoppen, wenn der Rückruf eingeht, bevor die Zahlung auf dem Empfängerkonto verbucht wurde.

    Echtzeitüberweisungen lassen sich nicht zurückbuchen, weil sie innerhalb weniger Sekunden gutgeschrieben werden.

    Ist der Betrag bereits auf dem Konto des Empfängers oder der Empfängerin eingegangen, kann Ihre Sparkasse nur noch eine Rückrufanfrage („Recall“) an die Empfängerbank senden. Eine Rückbuchung erfolgt dann nur mit Zustimmung der Empfängerseite.

    Bitte beachten Sie: Überweisungsrückrufe sind kostenpflichtig. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Sparkasse.

  2. Eine feste Frist gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Rückruf Ihre Sparkasse erreicht, bevor die Zahlung weiterverarbeitet wurde. Nur dann kann die Bank versuchen, das Geld über den Überweisungsrückruf zurückzuholen.

    Da Überweisungen heute meist innerhalb weniger Minuten verarbeitet werden, zählt jede Sekunde.

    Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) können nicht zurückgeholt werden.

  3. Ja, wenn Sie sehr schnell reagieren. Wählen Sie im Online-Banking den betroffenen Umsatz aus und klicken Sie auf „Überweisung zurückrufen“. Das funktioniert nur, solange die Zahlung noch nicht weiterverarbeitet wurde.

    Rückrufe sind kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Rückholung erfolgreich war.

  4. Die Kosten können je nach Sparkasse variieren. Bitte informieren Sie sich daher direkt bei Ihrem Institut.

  5. Wenn Sie eine falsche IBAN oder den falschen Empfänger angegeben haben, haften Sie grundsätzlich selbst. Bemerken Sie den Fehler sofort, können Sie versuchen, die Überweisung zurückzurufen – idealerweise über das Online-Banking. Je schneller der Rückruf erfolgt, desto größer ist die Chance, dass die Empfängerbank das Geld zurückbuchen kann.

    Echtzeitüberweisungen sind davon ausgeschlossen.

    Haben Sie an eine nicht vergebene IBAN überwiesen, wird Ihnen das Geld automatisch innerhalb von etwa drei Arbeitstagen zurückgebucht.

  6. Lastschriften können Sie innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung zurückbuchen. Wurde die Lastschrift ohne gültiges SEPA-Mandat vorgenommen, beträgt die Frist 13 Monate.

    Klicken Sie im Online-Banking auf die betroffene Lastschrift und wählen Sie „Lastschrift zurückgeben“ oder „Lastschrift-Widerspruch“ aus. Alternativ können Sie den Vorgang unter „Banking“ → „Lastschrift“ starten.

    Hinweis: Sie möchten nicht nur eine einzelne Lastschrift zurückbuchen, sondern dem Zahlungsempfänger oder der -empfängerin ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) dauerhaft entziehen, damit diese oder dieser auch in Zukunft kein Geld mehr einziehen kann? Dann müssen Sie den Widerruf schriftlich direkt an den Zahlungsempfänger oder die -empfängerin richten, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.

  7. Vereinfacht gesagt: Überweisen Sie das Geld selbst an den Empfänger oder die Empfängerin, handelt es sich um eine Überweisung. Löst hingegen der Empfänger oder die Empfängerin die Abbuchung aus, handelt es sich um eine Lastschrift. Daher gelten bei Lastschriften längere Rückgabefristen.

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    • Pünktliche Zahlungen

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