
Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen
Sicher überweisen – das ändert sich für Sie ab Oktober 2025
Automatische Prüfung von Name und IBAN bei allen Überweisungen
Besserer Schutz des Zahlungsverkehrs
Mehr Sicherheit bei Buchungen
Ihre Überweisungen – ab Oktober 2025 schneller und sicherer
Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echtzeitüberweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei Ihrer Sparkasse.
Echtzeitüberweisung – sekundenschnell ist einfach
Zu jeder Zeit überweisen – mit Empfängerüberprüfung
Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder in der App Sparkasse beauftragt werden, sondern zum Beispiel auch über das Selbstbedienungs-Terminal in der Filiale. Je nach Verfahren können Sie Echtzeitüberweisungen auch als minutengenaue Daueraufträge und Terminüberweisungen einreichen.Ihre Aufträge werden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. Die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit. Vor Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name der angegebenen Empfängerin oder des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Echtzeitüberweisung – jederzeit und an jedem Ort
- Überall nutzbar:
Echtzeitüberweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, in der App Sparkasse oder zum Beispiel auch am Selbstbedienungs-Terminal Ihre Filiale.
- Neue Funktionen:
Echtzeitüberweisungen können ab Oktober auch als minutengenauer Dauerauftrag oder als Terminüberweisung eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.
Ohne Zusatzkosten. Ohne Betragsgrenze. In Echtzeit.
- Unbegrenzte Beträge:
Echtzeitüberweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betragsobergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking bleiben bestehen.
- Gleiche Kosten wie Standardüberweisungen:
Eine Echtzeitüberweisung kostet nicht mehr als eine Standardüberweisung.
- Rund um die Uhr:
Echtzeitüberweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.
Zahlungssicherheit durch Empfängerüberprüfung
- Verpflichtende Prüfung des Empfängernamens:
Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen werden künftig geprüft. Das gilt auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen.
- Schnelle Rückmeldung:
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Anschließend können Sie die Zahlung freigeben, korrigieren oder stornieren.
Statusmeldungen für Ihre Echtzeitüberweisungen
- Schnelle Statusinformation:
Nach Ausführung eines Echtzeitüberweisungsauftrages werden Sie innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg informiert.
- Kostenfreie Benachrichtigung:
Die Benachrichtigung erfolgt zum Beispiel über den Echtzeitüberweisungswecker im Online-Banking. Jetzt gleich online freischalten.
Empfängerüberprüfung bei ausgehenden Überweisungen
Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt für normale Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie für Daueraufträge und Terminüberweisungen. Damit Sie noch besser vor Betrug, Zahlendrehern und fehlerhaften Rechnungen geschützt sind, wird bei allen Überweisungen automatisch geprüft, ob Name und IBAN der Empfängerin oder des Empfängers zusammenpassen. Die Rückmeldung zur Empfängerüberprüfung erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Sekunden.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
- Übereinstimmung: Die eingegebene IBAN und der Empfängername stimmen vollständig überein.
- Nahezu Übereinstimmung: Die eingegebene IBAN und der Empfängername stimmen nahezu überein. Der Name der Empfängerin oder des Empfängers wird so angezeigt, wie er bei der Empfängerbank hinterlegt ist. Eine Übernahme des korrekten Empfängernamens wird im Online-Banking und in der App Sparkasse angeboten.
- Keine Übereinstimmung: Die eingegebene IBAN und der Empfängername stimmen nicht überein.
- Prüfung nicht möglich: Die Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden, zum Beispiel weil die Empfängerbank keine Antwort gesendet hat oder das Empfängerkonto kein Girokonto ist.
Ab dem 5. Oktober 2025 wird vor jeder Überweisung automatisch geprüft, ob der Empfängername mit dem Namen oder der Bezeichnung des Kontoinhabers beim Empfängerinstitut übereinstimmt. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden zurück. Abhängig vom Prüfergebnis entscheiden Sie, ob die Zahlung freigegeben oder abgelehnt wird. Dazu erhalten Sie erläuternde Hinweise. Wenn Sie trotz abweichendem Empfängernamen weitermachen, haftet die Sparkasse nicht für Fehlüberweisungen. Sie können auch die vorgelegten Korrekturvorschläge übernehmen oder die Überweisung ändern. Stimmen der Empfängername und der Name oder die Bezeichnung des Kontoinhabers vollständig überein, müssen Sie nach der Dateneingabe nicht tätig werden. Sie sehen dann das Prüfergebnis nach Auftragserteilung in den Auftragsdetails als Hinweis „Überprüfte Empfängerin oder Überprüfter Empfänger“. Die Empfängerüberprüfung wird nicht in allen Fällen durchgeführt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie an ein Sparkonto oder an ein Kreditkonto überweisen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Hinweis.
Technische Anpassungen durch neue gesetzliche Vorgaben
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten eingeführt – beispielsweise die Empfängerüberprüfung sowie Daueraufträge und Terminüberweisungen in Echtzeit. Diese neuen Funktionen erfordern auch Anpassungen an den von Ihnen genutzten Apps und Anwendungen. Die von Ihrer Sparkasse angebotenen Apps und Softwarelösungen – wie die App „Sparkasse“ und StarMoney – werden rechtzeitig mit allen notwendigen Aktualisierungen versorgt. Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen oder anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Wichtig für Nutzerinnen und Nutzer der „App Sparkasse“
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum 05.10.2025 die aktuelle Version der App Sparkasse auf Ihrem Endgerät nutzen. Beachten Sie, dass mit älteren Versionen der App ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen mit Empfängerüberprüfung mehr eingereicht werden können.
Häufige Fragen zu den gesetzlichen Änderungen bei Überweisungen
Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden.
Im Online-Banking können Sie sich jederzeit über Ihre Umsatzanzeige oder den Echtzeitüberweisungswecker über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informieren. Haben Sie noch keinen Echtzeitüberweisungswecker gestellt, können Sie das gleich hier erledigen.
Falls Ihre Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt werden kann, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Bitte warten Sie mit einer erneuten Überweisung an dieselbe Empfängerin oder denselben Empfänger etwas ab, da es in seltenen Fällen zu einer nachträglichen Belastung kommen kann.
Ja, die Empfängerüberprüfung ist grundsätzlich auch bei einer Überweisung auf eigene Konten bei der Sparkasse oder einer anderen Bank verpflichtend. Ausnahmen gelten jedoch für Konten, die keine Girokonten sind, zum Beispiel Festgeld- oder Sparkonten.