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Start in den ersten Job – diese Versicherungen brauchen Sie jetzt

Versicherungsschutz für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen
Bis zum erfolgreichen Abschluss von Lehre, Ausbildung oder Studium sind die meisten über die Familie versichert. Mit dem Antritt der ersten „richtigen“ Stelle ist damit Schluss: Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger müssen sich dann selbst um den passenden Versicherungsschutz kümmern.

Das Wichtigste in Kürze:

Beim Versicherungsschutz zum Berufsstart geht es in erster Linie darum, Ihre existenziellen Risiken abzudecken. Von der eigenen Gesundheit bis zur finanziellen Absicherung: Notwendige Versicherungen schützen davor, langfristig in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.  Diese 3 Versicherungen sind notwendig:

1. Krankenversicherung: ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein. Besonders ist dabei, dass es hierzulande (anders als in allen anderen europäischen Ländern) zwei Möglichkeiten der gesundheitlichen Absicherung gibt: die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Welche Art der Krankenversicherung zum Berufsstart infrage kommt, hängt in erster Linie von der Einkommenshöhe der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ab.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die meisten Menschen wählen zum Start in das Berufsleben eine gesetzliche Krankenversicherung. Anbieter gibt es viele. Ein Vergleich  der verschiedenen Krankenkassen vorab lohnt sich, um Kosten und Leistungen zu prüfen.

Grundsätzlich steht allen gesetzlich Versicherten der gleiche Schutz zu – unabhängig von der Höhe des Beitrags, den sie entrichten. Dieser Beitrag wird auf Basis des Einkommens berechnet. Die Kosten betragen aktuell 14,6 Prozent des Lohnes. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen verlangen dürfen und selbst festlegen. Dieser liegt im Durchschnitt bei etwa 1,3 Prozent, weicht aber je nach Kasse ab.

Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung wird automatisch vom Gehalt abgezogen. Allerdings müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein für die Summe aufkommen – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Für die Beitragsberechnung wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze  herangezogen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV

Kalenderjahr
Betrag pro Jahr
Betrag pro Monat
Betrag pro Tag
2023
59.850,00 EUR
4.987,50 EUR
166,25 EUR
2022
58.050,00 EUR
4.837,50 EUR
161,25 EUR
2021
58.050,00 EUR
4.837,50 EUR
161,25 EUR
2020
56.250,00 EUR
4.678, 50 EUR
156,25 EUR
2019
54.450,00 EUR
4.537, 50 EUR
151,25 EUR

Private Krankenversicherung

Selbstständige und Verbeamtete können sich laut Gesetz privat krankenversichern. Auch für Studierende oder Angestellte kommt die private Krankenversicherung infrage – für Angestellte allerdings nur, wenn ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro brutto liegt. Da dies auf die Mehrheit der Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger nicht zutrifft, ist eine private Krankenversicherung für sie keine Option. Eine gute Alternative: der Abschluss von privaten Zusatzversicherungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen.

Hinweis: Wer oft in den Urlaub fährt, sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich vor hohen medizinischen Kosten im Ausland zu schützen.

Gesetzliche und private Pflegeversicherung

Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Der Beitrag liegt für Versicherte ohne Kinder bei 3,4 Prozent des Einkommens; Versicherte mit Kindern zahlen aktuell 3,05 Prozent. Und auch hier gilt: Jeweils die Hälfte dieser Beiträge wird vom Arbeitgeber übernommen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt allerdings nicht alle Kosten, die im Pflegefall auf Versicherte zukommen können. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Eine Beratung in der örtlichen Sparkassen-Filiale kann helfen, den Bedarf von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern zu ermitteln.

2. Haftpflichtversicherung: Schützt bei Schäden

Die private Haftpflichtversicherung ist eine weitere notwendige Versicherung für junge Menschen, die nach Abschluss von Ausbildung oder Studium in den ersten Job einsteigen. Denn: Bisher waren auch sie über die Eltern mitversichert – vorausgesetzt, es handelte sich um das erste Studium oder die erste Ausbildung und das Kind hat in der Zeit davor keinen Beruf ausgeübt. Ging in dieser Zeit zum Beispiel beim Fußballspielen die Fensterscheibe der Nachbarn zu Bruch, kam die Haftpflicht der Eltern für den Schaden auf. Mit Eintritt in den Beruf ist das anders: Wer das Eigentum anderer Menschen beschädigt, haftet nun selbst und braucht einen eigenen Vertrag. Fehlt ein entsprechender Versicherungsschutz, kann das schnell teuer werden.

Werden zum Beispiel Personen durch Sie verletzt, etwa bei einem Skiunfall, können Schadenersatzzahlungen schnell existenzbedrohende Größenordnungen annehmen. Haftpflichtversicherungen haben daher hohe Deckungssummen von mindestens drei Millionen Euro. Aber auch für kleinere Schäden, wie den beschädigten Teppich bei Bekannten, springt die Versicherung ein. Zum Glück, denn gerade am Anfang des Berufslebens verfügen junge Menschen meist über wenig Geld. Auch wenn die Haftpflicht eine freiwillige Versicherung ist – sie ist ein absolutes Muss und gehört zu einem guten Versicherungsschutz dazu.

3. Rentenversicherung: Privat fürs Alter vorsorgen

Schon Studierende sollten sich Gedanken über ihre Rente machen. Denn die gesetzliche Rente wird Expertinnen und Experten zufolge nicht reichen. Deshalb ist es klug, schon in jungen Jahren mit der privaten Altersvorsorge zu starten und sich fürs Alter abzusichern. Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht: Eine Vorsorge mithilfe vermögenswirksamer Leistungen, der Riester-Rente oder einem Fondssparplan ist gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger wichtig. Denn: Je früher Sie anfangen, desto höher wird Ihre private Altersvorsorge am Ende ausfallen.

Die Möglichkeiten zur privaten Rentenversicherung sind vielfältig. Eine individuelle Beratung ist ein guter Anfang, um herauszufinden, welche Möglichkeit der Altersvorsorge zu Ihnen passt.

Zwei Frauen und zwei Männer stehen lächelnd in einem modern eingerichteten Büro.

5 weitere wichtige Versicherungen für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger

Es gibt einige Versicherungen, die zwar nicht vorgeschrieben sind, unter Umständen aber sinnvoll für den Start ins Berufsleben sein können.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz für Menschen, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen. Entstehen Schäden am Inventar, zum Beispiel durch Leitungswasser, oder werden teure Gegenstände wie Flachbildfernseher oder Laptop bei einem Einbruch entwendet, greift die Versicherung und ersetzt in der Regel zum Neuwert. So müssen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger nicht selbst in die Tasche greifen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Start in das Berufsleben ist der Anfang einer langen Karriere – diese setzt aber voraus, dass die Arbeitenden auch dauerhaft dazu in der Lage sind, die gelernte Tätigkeit auszuüben. Das ist jedoch nicht immer der Fall: Berufsunfähigkeit ist ein ernstzunehmendes Risiko. Jeder vierte Arbeitende geht vorzeitig in den Ruhestand, ob aufgrund von chronischen Leiden oder akuter Erkrankung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen der Hilfe, die der Staat in diesen Fällen bietet und dem Lebensstandard, den sich die meisten Menschen wünschen.

Kfz-Versicherung

Auch aufgrund steigender Mieten wählen immer mehr Studierende Hochschulen, die nicht fußläufig oder nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Das Resultat: Auch ganz junge Menschen haben immer öfter ein eigenes Auto. Der private Pkw wird nach Abschluss des Studiums in vielen Fällen beibehalten. Schließlich vereinfacht er auch den Arbeitsweg zum ersten Job.

Doch: Während des Studiums sind die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer über die Kfz-Haftpflicht der Eltern mitversichert – der Pkw ist in der Regel als Zweitwagen über Mutter oder Vater angemeldet. Spätestens mit dem Einstieg ins Berufsleben ist damit für viele Schluss: Oft sind es die Eltern, die möchten, dass Berufseinsteigerinnen oder -einsteiger von nun an selbst für den Pkw haften. Um andere im Falle eines Unfalls zu schützen, ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland vorgeschrieben. Wer sich also nicht vom eigenen Auto trennen möchte, muss sich gut versichern.

Berufsrechtsschutz

Auch am Anfang des Berufslebens kann es bereits zu Streitigkeiten über Lohn oder Arbeitsbedingungen kommen. Besonders für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ist es dann wichtig, kompetente Beratung in Anspruch nehmen zu können, ohne gleich mehrere Hundert Euro nur für ein erstes Gespräch mit einer Rechtsberatung zahlen zu müssen. Eine Rechtsschutzversicherung kann deshalb ein sinnvoller Schutz sein. Dabei lassen sich meist verschiedene Bausteine kombinieren – ein Modul, das Berufsrechtsschutz abdeckt, ist für den Berufsstart eine gute Ergänzung.

Private Unfallversicherung

Auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Heimweg sind Angestellte gesetzlich unfallversichert. Passiert allerdings etwas während der Freizeit, zum Beispiel im Haushalt, bei der Ausübung eines Hobbies oder während eines Spaziergangs in der Natur, greift der gesetzliche Unfallschutz in der Regel nicht. Da über 60 Prozent aller Unfälle in der Freizeit passieren, ist eine private Unfallversicherung ein sinnvoller zusätzlicher Schutz – der übrigens auch im Ausland gilt.

Der passende Versicherungsschutz für Berufseinsteiger

Mehr Informationen zu den einzelnen Versicherungen und den Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse.
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