Das BAföG erleichtert das Studium. Für viele ist die staatliche Finanzspritze eine wichtige Unterstützung während der eher geldschwachen Studienjahre. Mit dem Berufseinstieg beginnt dann erstmals eine Zeit finanzieller Eigenständigkeit und zunehmender Verantwortung. Jetzt gilt es, sich gegen die wichtigsten Risiken abzusichern, am besten frühzeitig die Altersvorsorge anzugehen und die eigene Finanzplanung in Angriff zu nehmen. Wer seine Ausbildung oder sein Studium mithilfe von BAföG oder Ausbildungskrediten finanziert hat, muss die Rückzahlung seiner Schulden einkalkulieren.
Die maximale Höhe der zurückzuzahlenden BAföG-Schulden beläuft sich auf 10.010 Euro.
Fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer beginnt die Rückzahlung.
Die Bafög-Schulden können auf einmal oder in dreimonatigen Raten beglichen werden. Dabei sind zusätzliche Sondertilgungen möglich. Die Rückzahlung muss dabei normalerweise innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
Wer seine Schulden sofort auf einen Schlag zurückzahlt oder später sondertilgt, profitiert von einem hohen Nachlass.
Wie viel Sie zurückzahlen müssen
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 934 Euro pro Monat (Stand: 2023). Bei fünf Jahren Förderdauer ergibt sich so eine Summe von 56.040 Euro. Den vollen Betrag müssen Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerinnen aber längst nicht zurückzahlen. Zunächst besteht grundsätzlich die Hälfte der BAföG-Förderung aus einem Zuschuss. Diesen müssen Sie nicht zurückzahlen. Der Rest wird als zinsfreies Darlehen gewährt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie – in unserem obigen Beispiel – 56.040 Euro / 2 = 28.020 Euro zurückzahlen müssen.
Denn bei einer hohen Gesamtsumme kann der Zuschuss tatsächlich sogar mehr als die Hälfte der BAföG-Förderung ausmachen: Das gilt, weil der Rückzahlungsbetrag auf maximal 10.010 Euro gedeckelt ist. Mehr müssen Sie also auch bei der hohen Summe in unserem Beispiel nicht zurückzahlen – auch nicht, wenn Sie während des Studiums immer den BAföG-Höchstsatz bekommen haben.
Tipp: Denken Sie bei einem Umzug daran, dem Bundesverwaltungsamt Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Wenn der Rückzahlungsbescheid nicht zugestellt werden kann, kommt eine Adressermittlungsgebühr von 25 Euro auf Sie zu.
Wann Sie zurückzahlen müssen
Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer verschickt das Bundesverwaltungsamt den Rückzahlungsbescheid. Darin stehen alle Informationen zur Höhe der Raten und der Dauer für die BAföG-Rückzahlung. Die erste Zahlung wird dann ein weiteres halbes Jahr später fällig, also insgesamt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Darlehenssumme muss dann standardmäßig innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Die Annahme des Staates: Nach Ablauf von fünf Jahren beziehen Förderungsempfänger und Förderungsempfängerinnen ein angemessenes Gehalt und sind dadurch in der Lage, das Darlehen auf einmal oder kontinuierlich in dreimonatigen Raten zu tilgen.
Das Ende der Förderhöchstdauer bezieht sich bei einem Bachelor- und Masterstudium auf das Bachelorstudium. Haben Sie nach dem Bachelor- ein Masterstudium absolviert und bei beiden BAföG bezogen, erhalten Sie den Rückzahlungsbescheid also bereits 4,5 Jahre nach Ende des Bachelorstudiums – und damit womöglich erst kurz nach dem Ende des Masterstudiums. Sie müssen das BAföG-Darlehen auch zurückzahlen, wenn Sie Ihr Studium abgebrochen haben.
So sparen Sie bei der Rückzahlung
Sie haben grundsätzlich eine Menge Zeit, um Ihre BAföG-Schulden zu begleichen. In der Regel müssen Sie ab Beginn der Zahlungsphase alle drei Monate 390 Euro zahlen. Das Geld wird per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto eingezogen. Den Höchstsatz von 10.010 Euro hätten Sie so nach etwa 6,5 Jahren zurückgezahlt. Unter bestimmten Umständen sind jedoch auch Zahlpausen möglich.
Ab Zustellung des Rückzahlungsbescheids ist jedoch auch eine vorzeitige Rückzahlung auf einen Schlag möglich. Und es spricht einiges dafür, die Schulden – wenn finanziell möglich – schneller zu tilgen: Denn dann bekommen Sie einen erheblichen Nachlass. Sie müssen also insgesamt weniger zurückzahlen. Wie hoch der Nachlass maximal ausfällt, richtet sich nach der Höhe des abzuzahlenden Darlehens. Im Folgenden listen wir Ihnen ein paar Beispiele für die Höhe des Nachlasses für verschiedene Darlehenssummen auf (Stand: 2023). Den jeweiligen Nachlass bekommen Sie dabei, wenn Sie das Darlehen zu Beginn der Rückzahlungsfrist sofort auf einen Schlag zurückzahlen.
Darlehenshöhe | Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung in Prozent | Ersparnis bei vorzeitiger Rückzahlung | Verbleibender Zahlungsbetrag |
---|---|---|---|
2.000 Euro | 8 % | 160 Euro | 1.840 Euro |
4.000 Euro | 11,5 % | 460 Euro | 3.540 Euro |
6.000 Euro | 14,5 % | 870 Euro | 5.130 Euro |
8.000 Euro | 18 % | 1.440 Euro | 6.560 Euro |
10.000 Euro | 21 % | 2.100 Euro | 7.900 Euro |
Quelle: Bundesverwaltungsamt (BVA ), zugegriffen Dezember 2023.
Beispielrechnung:
Wer bei 6.000 Euro Darlehen vorzeitig zurückzahlt, erhält 14,5 Prozent Rabatt. Der zu zahlende Betrag beläuft sich dann auf 5.130 Euro, was einer Ersparnis von insgesamt 870 Euro entspricht.
Tipp: Auch wenn Sie schon mit der Ratenzahlung begonnen haben, gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Restsumme. Auch in diesem Fall profitieren Sie von einem Nachlass. Insgesamt sparen Sie damit jedoch weniger als bei der sofortigen Rückzahlung zum Rückzahlungsbeginn. Auch Sondertilgungen sind möglich.
In vielen Fällen lohnt sich ein Kredit
Oftmals kann es sinnvoll sein, einen Kredit aufzunehmen, um das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Denn der Nachlass ist oft höher als die Kosten für einen Kredit.
Ein Beispiel: Anne hat eine Darlehensschuld von 10.000 Euro. Wenn sie diese früher zurückzahlt, erhält sie 21 Prozent Rabatt. Sie muss im Endeffekt also nur 7.900 Euro zahlen. Da sie den Betrag allein nicht zusammenbekommt, nimmt sie einen Ratenkredit über die gesamte Summe (7.900 Euro) auf. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Zinsen (effektiver Jahreszins) betragen fünf Prozent. Sie zahlt in Summe über die gesamte Laufzeit etwas weniger als 1.100 Euro Zinsen für den Kredit, spart aber durch das schnelle Tilgen 2.100 Euro ein.
Für Anne lohnt sich deshalb der Kredit für die BAföG-Rückzahlung. Mit der vorzeitigen Rückzahlung spart sie rund 1.000 Euro, selbst wenn Sie dafür einen Kredit aufnimmt. Ob es bei Ihnen auch so ist? Wir beraten Sie gern. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in Ihrer Sparkasse.
Tipp: Ob Sie mit einem Kredit günstiger fahren, hängt auch davon ab, für welche Kreditart Sie sich entscheiden. In unserem Ratgeber „Kredite: Welcher wann für Sie der richtige ist“ erfahren Sie mehr. Außerdem haben wir Ihnen im Artikel „Kreditaufnahme: Darauf sollten Sie achten“ wichtige Informationen in Sachen Vertrauenswürdigkeit und Datenschutz zusammengestellt. Sie haben Fragen dazu? Wenden Sie sich für mehr Informationen gern an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin.
Die BAföG-Raten haben auch ihre Vorteile
Umzuschulden ist jedoch nicht in jedem Fall die beste Lösung, um die BAföG-Förderung zurückzuzahlen. Das gilt beispielsweise für Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerinnen mit einem geringen Gehalt oder einem unsicheren Job. Denn der Vorteil bei der BAföG-Ratenzahlung ist, dass Sie die Raten zeitweise aussetzen können. Das geht bei einem normalen Darlehen nicht immer. Je nach Kreditvereinbarung müssen Sie die Raten auch bei einer finanziellen Durststrecke weiterzahlen.
Wenn Sie die BAföG-Raten nicht zahlen können
Wer fünf Jahre nach der Förderung nicht mehr als 1.605 Euro monatlich verdient, kann einen Antrag stellen, um die Rückzahlung auszusetzen. Wenn Sie Kinder oder einen Ehepartner beziehungsweise eine Ehepartnerin versorgen, kann sich dieser Betrag erhöhen. Damit werden die Schulden nicht erlassen, sondern die Rückzahlung wird zunächst um ein Jahr aufgeschoben.
Rückzahlungsausnahmen: Schüler-BAföG und Meister-BAföG
Schüler-BAföG ist im Normalfall ein Vollzuschuss, da Schüler und Schülerinnen neben der Ausbildung regelmäßig nicht selbst arbeiten. Daher muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
Das sogenannte Meister-BAföG, eigentlich Aufstiegs-BAföG, für die berufliche Fortbildung ist – anders als das Studierenden-BAföG – zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei fallen ab dem Start der BAföG-Rückzahlung Zinsen an.
Sie haben Schulden aus dem Studium zu begleichen?
Häufige Fragen zur BAföG-Rückzahlung
2Wie hoch sind die Raten bei der BAföG-Rückzahlung?
Wie hoch sind die Raten bei der BAföG-Rückzahlung?
Die
Raten für die BAföG-Rückzahlung betragen monatlich höchstens 130 Euro. Sie
werden aber nur alle drei Monate beglichen, sodass alle drei Monate 390 Euro
zurückzuzahlen sind. Unter besonderen Umständen ist eine Mindestrate von 42
Euro möglich. Mit einer vorzeitigen Rückzahlung reduzieren Sie die Dauer der
Ratenzahlung, nicht aber die Höhe der Einzelraten. Sollten Sie vorzeitig das
gesamte Darlehen zurückzahlen, entfällt die Ratenzahlung und Sie profitieren
von einem Nachlass.
3Wann muss das BAföG zurückgezahlt werden?
Wann muss das BAföG zurückgezahlt werden?
Fünf Jahre nach Ende der Höchstförderdauer muss mit der Rückzahlung des BAföG begonnen werden, sofern nicht ein Aufschub beantragt und gewährt wird. Die Höchstförderdauer ist gewöhnlich die Regelstudienzeit. Das heißt, wer seinen dreijährigen Bachelor 2022 begonnen hat, muss mit der Rückzahlung 2030 beginnen.
Achtung bei einer Bachelor-Master-Kombination: Das Rückzahlungsdatum verschiebt sich nicht, wenn Sie nach dem Bachelor- noch ein Masterstudium absolvieren. Wer weniger als 1.605 Euro monatlich verdient, kann einen Antrag stellen, um die Rückzahlung zunächst um ein Jahr aufzuschieben. Wenn Sie Kinder, Ehepartner oder -partnerin versorgen, fällt der monatliche Betrag höher aus.
4Kann ich von der BAföG-Rückzahlung befreit werden?
Kann ich von der BAföG-Rückzahlung befreit werden?
Sie
können sich von der Rückzahlung jeweils für ein Jahr freistellen lassen.
Voraussetzung für die Freistellung ist ein Einkommen unter 1.605 Euro. Wenn Sie
ein Kind oder den Partner oder die Partnerin mitversorgen, erhöht sich der
Betrag.
5Was passiert, wenn ich das BAföG nicht zurückzahlen kann?
Was passiert, wenn ich das BAföG nicht zurückzahlen kann?
Wenn
Sie das BAföG nicht zurückzahlen können, weil Ihr Einkommen und Vermögen zu
gering sind, können Sie sich von der Rückzahlung zunächst für ein Jahr
freistellen lassen. Die Freistellung müssen Sie rechtzeitig beim
Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
6Wird der Rückzahlungsbetrag wegen guter Leistungen reduziert?
Wird der Rückzahlungsbetrag wegen guter Leistungen reduziert?
Einen
Nachlass bei guten Leistungen gab es für Studierende, die ihr Studium vor dem
31.12.2012 abgeschlossen hatten. Dabei mussten diese unter den besten 30
Prozent der Absolventinnen und Absolventen eines Jahrgangs sein. Mittlerweile
gibt es keinen reduzierten Rückzahlungsbetrag für gute Leistungen mehr.
7Kann ich BAföG jederzeit zurückzahlen?
Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bekommen Sie einen Rückzahlungsbescheid. Dieser enthält die verschiedenen Möglichkeiten bei der Rückzahlung Ihres Darlehens. Von diesem Zeitpunkt an können Sie das Darlehen jederzeit zurückzahlen. Wenn Sie das auf einen Schlag tun, können Sie von einem erheblichen Nachlass profitieren. Die genaue Höhe können Sie Ihrem Rückzahlungsbescheid entnehmen.
8Wie viel BAföG kann ich auf einmal zurückzahlen?
Hierfür gibt es keine Höchstgrenze. Sie können nach Erhalt des Rückzahlungsbescheids mit den entsprechenden Details zur Rückzahlung den gesamten ausstehenden Betrag auf einmal zurückzahlen. Wenn Sie alles auf einen Schlag begleichen, bekommen Sie einen besonders hohen Rabatt. Alternativ können Sie auch in dreimonatigen Raten à 390 Euro (monatlich 130 Euro) zurückzahlen.
9Kann ich BAföG auch früher zurückzahlen?
Nachdem Sie Ihren Rückzahlungsbescheid bekommen haben, ist eine Tilgung ganz oder in Teilen jederzeit möglich. Die Höhe der regulären Raten ist auf maximal 130 Euro monatlich festgelegt. Eingezogen werden diese in dreimonatigen Raten à 390 Euro. Sie können jedoch zusätzliche Sondertilgungen leisten oder die Darlehenssumme auf einen Schlag tilgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung der Kreditsumme gibt es einen beachtlichen Rabatt.