Junge Frau mit Brille lächelt in die Kamera. Sie sitzt an einem runden Tisch vor einem Laptop und aufgeschlagenen Büchern.

Clever BAföG zurückzahlen

Bildungsschulden loswerden
Wer das Studium über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziert, startet mit Schulden ins Berufsleben. Was bei der Rückzahlung zu beachten ist und wie Sie möglichst viel Geld sparen.

Das BAföG erleichtert das Studium. Für viele ist die staatliche Finanzspritze eine wichtige Unterstützung während der eher geldschwachen Studienjahre. Mit dem Berufseinstieg beginnt dann erstmals eine Zeit finanzieller Eigenständigkeit und zunehmender Verantwortung.

Es gilt, sich gegen die wichtigsten Risiken abzusichern, am besten frühzeitig die Altersvorsorge anzugehen und die eigene Finanzplanung in Angriff zu nehmen. Wer seine Ausbildung oder sein Studium mithilfe von BAföG oder Ausbildungskrediten finanziert hat, muss die Rückzahlung seiner Schulden einkalkulieren.  


Das Wichtigste in Kürze:

Wie viel muss ich zurückzahlen?

Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 934 Euro pro Monat. Bei maximal fünf Jahren Förderdauer ergibt sich eine Summe von 56.040 Euro. Den vollen Betrag müssen Berufseinsteiger aber nicht zurückzahlen – denn die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen.

Dazu kommt: Der Rückzahlungsbetrag ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt. Mehr müssen Sie also nicht zurückzahlen – auch nicht, wenn Sie während des Studiums immer den BAföG-Höchstsatz bekommen haben.

Wann muss ich zurückzahlen?

Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer verschickt das Bundesverwaltungsamt den Rückzahlungsbescheid. Darin stehen alle Informationen zu Höhe und Dauer der Raten für die BAföG-Rückzahlung.

Die erste Zahlung wird dann ein weiteres halbes Jahr später fällig, also insgesamt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Darlehenssumme muss dann standardmäßig innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.

Die Annahme des Staates: Nach Ablauf von fünf Jahren beziehen Förderungsempfänger ein angemessenes Gehalt und sind so tatsächlich in der Lage, das Darlehen auf einmal oder kontinuierlich in dreimonatigen Raten zu tilgen.

Das Ende der Förderhöchstdauer bezieht sich bei einem Bachelor- und Masterstudium auf das Bachelorstudium. Haben Sie nach dem Bachelor- ein Masterstudium absolviert und bei beiden BAföG bezogen, erhalten Sie den Rückzahlungsbescheid bereits 4,5 Jahre nach Ende des Bachelorstudiums – und damit womöglich erst kurz nach dem Ende des Masterstudiums oder noch währenddessen.

Gut zu wissen: Wer plant, das BAföG-Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, um die eigenen Schulden zu begleichen, wird ausgebremst. Es ist nicht möglich, das Darlehen schon vor dem Eingang des Rückzahlungsbescheids zurückzuzahlen.

Sie müssen die BAföG-Förderung auch zurückzahlen, wenn Sie Ihr Studium abgebrochen haben.

Denken Sie immer daran, dem Bundesverwaltungsamt Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Wenn der Rückzahlungsbescheid nicht zugestellt werden kann, kommt eine Adressermittlungsgebühr von 25 Euro auf Sie zu.  

Wie spare ich bei der Rückzahlung?

Sie haben grundsätzlich genug Zeit, Ihre BAföG-Schulden zu begleichen. In der Regel müssen Sie alle drei Monate 390 Euro überweisen. Den Höchstsatz von 10.010 Euro hätten Sie so nach etwa 6,5 Jahren zurückgezahlt.

Alles Wichtige zur Höhe der Tilgung und des Nachlasses steht im Rückzahlungsbescheid.

Sollten Sie in der Lage sein, den Darlehensbetrag ganz oder teilweise zurückzuzahlen, gibt es einen Nachlass. Der Nachlass richtet sich nach der Höhe des abzuzahlenden Darlehens.

Beispielrechnung:

Wer bei 5.000 Euro Darlehen von einer vorzeitigen Rückzahlung Gebrauch machen möchte, erhält 13 Prozent Rabatt. Der zu zahlende Betrag beläuft sich dann auf nur 4.350 Euro, was einer Ersparnis von 650 Euro entspricht.

Interessant dabei: Auch wenn Sie schon mit der Ratenzahlung begonnen haben, gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung. Sie können also jederzeit größere Beträge abzahlen und dabei vom Nachlass profitieren.  

In vielen Fällen lohnt sich ein Kredit

So kann es sinnvoll sein, einen Kredit aufzunehmen, um das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Denn der Nachlass ist oft höher als die Kosten für einen Kredit.

Ein Beispiel: Anne hat eine Darlehensschuld von 10.000 Euro. Wenn sie diese früher zurückzahlt, erhält sie 21 Prozent Rabatt. Sie muss im Endeffekt also nur 7.900 Euro zahlen. Da sie den Betrag allein nicht zusammenbekommt, nimmt sie einen Kredit auf. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Zinsen betragen fünf Prozent. Sie zahlt in Summe rund 1.204 Euro Zinsen für den Kredit, spart aber durch das schnelle Tilgen 2.100 Euro ein. Für Anne lohnt sich deshalb der Kredit für die BAföG-Rückzahlung. Mit der vorzeitigen Rückzahlung reduziert sich ihr fälliger Betrag um 900 Euro, selbst wenn Sie dafür einen Kredit aufnimmt. Ob es bei Ihnen auch so ist, prüfen Sie am besten gemeinsam mit uns.

Die BAföG-Raten haben auch ihre Vorteile

Umzuschulden ist nicht für jeden die beste Lösung bei der Rückzahlung der Förderung. Das gilt beispielsweise für Berufseinsteiger mit einem sehr geringen Gehalt oder einem unsicheren Job.

Denn der Vorteil bei der BAföG-Ratenzahlung ist, dass Sie die Raten zeitweise aussetzen können. Das geht bei einem normalen Darlehen nicht immer. Je nach Kreditvereinbarung müssen Sie die Raten auch bei einer finanziellen Durststrecke weiterzahlen.

Was mache ich, wenn ich die BAföG-Raten nicht zahlen kann?

Wer fünf Jahre nach der Förderung nicht genug verdient, um seine Raten zu begleichen – zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit –, kann eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung beantragen. Die Grenze für das anrechenbare Einkommen liegt bei 1.647 Euro im Monat für Alleinstehende und Kinderlose.

Damit werden die Schulden nicht erlassen, sondern die Rückzahlung wird um ein Jahr aufgeschoben. Diese Stundung ist maximal zehn Jahre lang möglich, dann wird keine weitere Freistellung gewährt und der ehemalig Studierende muss mit der Zahlung beginnen.

Übrigens: Es gibt eine fixe Untergrenze für das monatliche Nettoeinkommen, die festlegt, ob eine Freistellung gewährt wird. Wer verheiratet ist, in einer eigentragenden Lebenspartnerschaft lebt und/oder ein eigenes Kind, ein Kind des Ehe-/Lebenspartners oder ein Pflegekind im Haushalt betreut, für den gilt eine erhöhte Einkommensgrenze.

Rückzahlungs-Ausnahmen: Schüler-BAföG und Meister-BAföG

Schüler-BAföG ist im Normalfall ein Vollzuschuss, da Schüler neben der Ausbildung regelmäßig nicht selbst arbeiten. Daher muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.

Das sogenannte Meister-BAföG, eigentlich Aufstiegs-BAföG , für die berufliche Fortbildung ist – anders als das Studenten-BAföG – zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der Rückzahlung fallen ab dem Start der BAföG-Rückzahlung Zinsen an.  

Häufige Fragen zur BAföG-Rückzahlung

Sie müssen in der Regel die Hälfte des bezogenen BAföG zurückzahlen. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Der Rückzahlungsbetrag ist allerdings bei 10.010 Euro gedeckelt. Zudem kann es einen Nachlass geben, wenn Sie in der Lage sind, die ganze Darlehenssumme oder Teile davon auf einmal zurückzuzahlen.

Die Raten für die BAföG-Rückzahlung betragen monatlich höchstens 130 Euro. Sie werden aber nur alle drei Monate beglichen, sodass alle drei Monate 390 Euro zurückzuzahlen sind. Unter besonderen Umständen ist eine Mindestrate von 42 Euro möglich. Mit einer vorzeitigen Rückzahlung reduzieren Sie die Dauer der Ratenzahlung, nicht aber die Höhe. Sollten Sie vorzeitig das gesamte Darlehen zurückzahlen, entfällt die Ratenzahlung.

Fünf Jahre nach Ende der Höchstförderdauer muss mit der Rückzahlung des BAföG begonnen werden, sofern nicht ein Aufschub beantragt und gewährt wird. Die Höchstförderdauer ist gewöhnlich die Regelstudienzeit. Das heißt, wer seinen dreijährigen Bachelor 2022 begonnen hat, muss mit der Rückzahlung 2030 beginnen.

Achtung bei einer Bachelor-Master-Kombination: Dieses Datum verschiebt sich nicht, wenn Sie nach dem Bachelor- noch ein Masterstudium absolvieren. Wer nicht genug Geld verdient, kann einen Antrag auf Befreiung stellen. Der Freibetrag auf das Nettoeinkommen hierfür liegt bei 1.605 Euro plus 42 Euro pro Monat.

Sie können sich von der Rückzahlung für ein Jahr freistellen lassen. Diesen Antrag können Sie jedes Jahr neu stellen. Nach 20 Jahren werden die Restschulden erlassen. Voraussetzung für die Freistellung ist ein Einkommen unter dem Freibetrag von 1.605 Euro plus 42 Euro. Mit jedem Kind erhöht sich dieser Freibetrag um 730 Euro.

Wenn Sie BAföG nicht zurückzahlen können, weil Ihr Einkommen und Vermögen zu gering sind, können Sie sich von der Rückzahlung freistellen lassen. Die Freistellung müssen Sie rechtzeitig beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

Einen Nachlass bei guten Leistungen gibt es nur noch für Studierende, die Ihr Studium vor dem 31.12.2012 abgeschlossen haben. Dabei musste man unter den besten 30 Prozent der Absolventen eines Jahrgangs sein.

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