
Der Vorruhestand ermöglicht einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben.
Das geht entweder durch eine Frührente als Altersrente mit mindestens 35 oder 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung oder durch arbeitgebergestützte Modelle wie Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonten oder betriebliche Vorruhestandsregelungen.
Dabei ist ein früherer Renteneintritt meist mit finanziellen Abschlägen oder geringeren Rentenansprüchen verbunden, weshalb eine frühzeitige private Altersvorsorge besonders wichtig ist.
Vorruhestandsregelung: Wenn der Arbeitgeber den Vorruhestand ermöglicht
Einige Unternehmen gestatten es ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freiwillig oder durch Bindung an einen Tarifvertrag, auf Wunsch in den Vorruhestand zu gehen. Ist das der Fall, ist das oft ab 58 oder 60 Jahren möglich. Dabei gibt es kein gesetzliches Recht auf eine Vorruhestandsregelung mit dem Arbeitgeber.
Das unterscheidet die Regelungen zum Vorruhestand von den Optionen einer Frührente, die bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden kann. Wir geben Ihnen zunächst eine Übersicht über 6 unterschiedliche Möglichkeiten, um früher mit dem Arbeiten aufzuhören. Am Ende des Artikels finden Sie daraufhin Tipps zur Planung in Ihrem konkreten Fall.
1. Option: Rund 2 Jahre früher in Rente als besonders langjährig versicherte Person
Wer mindestens 45 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, kann ohne Abschläge auf die Rente rund 2 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Altersrente gehen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen das nicht verbieten. Diese Frührente können Sie – bei ausreichenden Versicherungsjahren – bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
2. Option: Rente mit 63 als langjährig versicherte Person
Wer mindestens 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, kann die Rente ab 63 Jahren beantragen. Allerdings werden dafür Abschläge auf die monatliche Rente fällig: Pro Monat, den Sie früher als Ihre Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rentenzahlungen von der monatlichen Rente abgezogen – und zwar dauerhaft.
Maximal ist eine Rentenkürzung von 14,4 Prozent möglich. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen als langjährig versicherter Person die Rente mit 63 nicht verbieten – es ist Ihre freie Entscheidung. Rechnen Sie in jedem Fall genau durch, ob Sie sich das leisten können.
3. Option: Vorruhestand mit 58 oder früher dank Altersteilzeit
Noch jünger als mit 63 Jahren können Sie unter Umständen über die Altersteilzeit mit dem Arbeiten aufhören. Das gilt, wenn Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Regelung unterstützt. Voraussetzung: Sie sind mindestens 55 Jahre alt. Dabei ist die Altersteilzeit kein Modell des Vorruhestands im engeren Sinn, weil Sie zunächst noch eine Arbeitsleistung erbringen.
Denn Sie gehen damit in der Regel erst in Rente, sobald Sie Ihre Regelaltersgrenze – oder den frühestmöglichen Rententermin – erreicht haben. Trotzdem hören Sie bereits vorher auf zu arbeiten. Das funktioniert so: Beim Blockmodell arbeiten Sie über einen festgelegten Zeitraum in regulärem Umfang weiter. Dafür erhalten Sie jedoch weniger Gehalt. Im Anschluss daran folgt die Freistellungsphase. Sie arbeiten dann nicht mehr und erhalten über diesen Zeitraum das quasi angesparte Gehalt, das Ihr Arbeitgeber trotz der vollen Arbeit davor nicht gezahlt hat. Auf diese Weise hören Sie eher auf zu arbeiten, zahlen aber dennoch weiter in die Rentenkasse ein. So sammeln Sie wichtige Rentenpunkte – jedoch weniger, als wenn Sie regulär bis zur Altersgrenze der Regelaltersrente weiterarbeiten würden. Daraufhin beginnt die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beim Gleichverteilungsmodell wechseln Sie von Vollzeit in Teilzeit. Dafür erhalten Sie natürlich auch weniger Geld. Sollten Sie sich für Altersteilzeit interessieren, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er diese anbietet und nach den genauen Konditionen.
4. Option: Vorruhestand mit 60 dank Lebensarbeitszeitkonto
Auch mit einem Lebensarbeitszeitkonto können Sie früher mit dem Arbeiten aufhören – vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber unterstützt dies. Dabei handelt es sich um ein Konto, das Ihr Arbeitgeber für Sie einrichtet. Wenn Sie zum Beispiel Überstunden machen oder Urlaubstage übrigbleiben, wird Ihnen auf diesem Konto Zeit gutgeschrieben. Auch Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld oder Prämien können unter Umständen angerechnet werden.
Jeden Tag, den Sie auf dem Lebensarbeitskonto ansparen, können Sie nutzen, um eher aus dem Beruf auszuscheiden. Wie auch bei der Altersteilzeit bleiben Sie jedoch trotzdem in Ihrem Angestelltenverhältnis und werden in der gewonnenen freien Zeit weiter von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Sie sind also auch weiterhin sozialversichert. Wer sich schlussendlich doch dazu entscheidet, weiterzuarbeiten, kann sich das Guthaben normalerweise auszahlen lassen.
5. Option: Betrieblicher Vorruhestand – motiviert durch den Arbeitgeber
Der betriebliche Vorruhestand ist eine Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, bei der ein früher Ausstieg aus dem Berufsleben ermöglicht werden kann – oft im Rahmen von Umstrukturierungen oder Sozialplänen. Dabei kann der Ausstieg vor dem 63. Lebensjahr erfolgen, sofern eine Einigung mit dem Arbeitgeber besteht.
Bei einer betrieblichen Vorruhestandsregelung erhalten Beschäftigte normalerweise eine finanzielle Abfindung. An diese können sich möglicherweise Leistungen der Arbeitslosenversicherung anschließen, bis kurz darauf der Übergang in die gesetzliche Rente mit 63 erfolgt. Beachten Sie, dass Sie die Abfindung versteuern müssen. Prüfen Sie unbedingt die langfristigen Folgen für Ihre spätere Rente
6. Option: Sonderfall Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist ein Sonderfall eines möglichen vorzeitigen Rentenbeginns, weil sie von den Betroffenen – im Gegensatz etwa zur Frührente mit 63 oder 65 Jahren für langjährig und besonders langjährig Versicherte – nicht aus freiem Entschluss, sondern aus gesundheitlichen Gründen beantragt wird. Sie kann dann zum Einsatz kommen, wenn Sie dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können – unabhängig vom Alter. Je nach verbliebener Leistungsfähigkeit erhalten Sie eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente.
Im Gegensatz zur freiwilligen Frührente sind die Voraussetzungen strenger und es ist ein medizinisches Gutachten erforderlich. Auch bei der Erwerbsminderungsrente entstehen Abschläge für die Zeit, die diese vor dem regulären Rentenalter beginnt.
Die Erwerbsminderungsrente haben wir in der Tabelle bewusst nicht aufgenommen, weil es sich bei diesem Sonderfall im Vergleich zu den Frührenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte nicht um eine Rente aus freiem Entschluss handelt. Es sind äußere Umstände, die zu einem notwendigen Bezug führen. Vor- und Nachteile abzuwägen, kann nur sinnvoll sein, wenn man sich frei zwischen den Alternativen entscheiden kann. Darüber hinaus arbeiten die Betroffenen meist bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in reduziertem Umfang weiter.
Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie finanzielle Nachteile des Vorruhestands ausgleichen
Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss mit finanziellen Einbußen rechnen – besonders dann, wenn die gesetzliche Rente durch Abschläge gekürzt wird oder nur auf wenige Versicherungsjahre zurückgreift. Auch Modelle wie Altersteilzeit oder ein vorzeitiger Aufhebungsvertrag führen oft zu geringeren Rentenansprüchen, weil weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig privat vorzusorgen.
Eine private Altersvorsorge – etwa durch eine Rentenversicherung, Riester-Rente oder andere Möglichkeiten wie eine betriebliche Altersvorsorge – kann dabei helfen, diese Versorgungslücken zu schließen. Wer regelmäßig Rücklagen bildet, schafft sich finanzielle Spielräume, um den Ruhestand früher anzutreten und trotzdem den gewohnten Lebensstandard zu halten. Je früher Sie starten, desto stärker wirkt sich der Zinseszinseffekt aus – und Sie profitieren.
Mit diesen 7 Schritten planen Sie Ihren Vorruhestand
Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus, um später finanziell nicht ins Straucheln zu geraten. Expertinnen und Experten raten zu einer Bestandsaufnahme rund um das 50. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt können Sie zeitlich gut absehen, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen. Das sollten Sie tun:
- Ausgaben überschlagen
Prüfen Sie, wofür Ausgaben im Ruhestand anfallen werden. Wichtige Aspekte: Wohnen Sie zur Miete oder haben Sie eine eigene Immobilie, die bis dahin abbezahlt ist? Leben Sie allein oder gibt es einen Partner oder eine Partnerin, der oder die Sie absichern kann? Haben Sie Schulden, müssen Sie Familienmitglieder finanziell unterstützen oder stehen größere Investitionen an?
Kalkulieren Sie realistisch, wie viel Geld Sie monatlich benötigen, wenn Sie in Rente gehen. Planen Sie immer auch einen kleinen Puffer ein, um am Ende nicht von Unvorhergesehenem überrascht zu werden.
- Rentenhöhe prüfen
Der jährlichen Renteninformation beziehungsweise der Rentenauskunft – ab dem 54. Lebensjahr alle 3 Jahre – können Sie Informationen über die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rente entnehmen. Prüfen Sie, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Fehlende Zeiten, etwa durch Kindererziehung oder Pflege, können Sie über eine Kontenklärung nachtragen lassen – das ist wichtig für die Berechnung Ihrer späteren Rente.
- Fachinformationen einholen
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung. Bringen Sie in Erfahrung, wie sich ein vorzeitiger Renteneintritt für Sie finanziell auswirken würde. Erfragen Sie im Termin, …
- … wann Sie mit und wann ohne Abschläge in Rente gehen können,
- … wie hoch die monatliche Rente wäre,
- … wie hoch nach Möglichkeit Ausgleichzahlungen (Rentenpunkte kaufen) sein müssten, um Ihr reguläres Rentenniveau zu erreichen.
Eine weitere Information, die Sie einholen sollten, betrifft Ihre Steuern. Rentenzahlungen sind steuerpflichtig. In unserem Themenartikel zur Rentenversteuerung erfahren Sie, was von Ihrer Rente abgeht – und wie viel Ihnen also netto als Rentnerin oder Rentner bleiben würde.
- Gespräch mit dem Arbeitgeber führen
Besprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrem beziehungsweise Ihrer Vorgesetzten, ob interne Modelle wie Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonten oder ein betrieblich organisierter Vorruhestand möglich sind. Klären Sie, wie sich der Ausstieg konkret gestalten lassen könnte.
- Wunschtermin festlegen
Überlegen Sie auf der Grundlage der Ergebnisse aus den bisherigen Schritten, wann genau Sie in den Vorruhestand gehen möchten – zum Beispiel mit Erreichen eines bestimmten Alters.
- Unterlagen und Anträge vorbereiten
Sobald Ihr geplanter Vorruhestand näher rückt, sollten Sie alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag zusammenstellen, etwa Ihre Rentenversicherungsnummer, Nachweise über Versicherungszeiten, Steuer-ID und Bankverbindung. So vermeiden Sie Verzögerungen beim Rentenbescheid.
- Rentenantrag stellen
Etwa 3–4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn sollten Sie Ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Das geht online, postalisch oder persönlich in einer Beratungsstelle. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen – so vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Nach dem Einreichen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und später Ihren Rentenbescheid mit der verbindlichen Höhe und dem Startdatum Ihrer Rente.
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Häufige Fragen zum Vorruhestand
Ein Vorruhestand als Frührente ist grundsätzlich frühestens ab 63 Jahren möglich – etwa über die Frührente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Wer sogar 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf abschlagsfrei rund 2 Jahre vor dem regulären Renteneintrittstermin in Rente gehen.
In einigen Fällen – etwa bei Altersteilzeit oder betrieblichen Regelungen – ist ein beruflicher Ausstieg schon deutlich früher möglich, wobei die Rente dann erst später beginnt oder überbrückt werden muss. Für eine vorzeitige Rente aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen kann eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen, unabhängig vom Alter.
Wie viel Geld Sie im Vorruhestand bekommen, hängt vom gewählten Vorruhestandsmodell, Ihren Rentenpunkten, dem Rentenwert und möglichen Abschlägen ab. Stand Juli 2024 betrug die Durchschnittsrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung 1.604 Euro. Jeder 5. Betroffene mit 45 Versicherungsjahren kommt allerdings auf eine gesetzliche Rente unter 1.200 Euro. Lassen Sie sich unbedingt für Ihren konkreten Fall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Vorruhestand ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Modelle, mit denen man vor dem regulären Rentenalter aus dem Berufsleben ausscheidet – zum Beispiel durch Frührente oder betriebliche Regelungen. Altersteilzeit ist dagegen ein konkretes arbeitgeberabhängiges Modell, bei dem man für eine Übergangszeit weniger oder nicht mehr arbeitet, aber weiterhin sozialversichert bleibt. Häufig erfolgt sie im Blockmodell: erst Vollzeit, dann Freistellung. Die Altersteilzeit endet in der Regel mit dem Renteneintritt. Sie kann also Teil des Weges in den Vorruhestand sein – ist aber nicht gleichbedeutend damit.