Die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung bieten im Pflegefall lediglich einen Basisschutz. Einen Teil der Pflegekosten müssen die Betroffenen selbst tragen.
Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um die Absicherung für den Pflegefall aufzustocken. Mit dem Pflege Bahr gibt es dafür eine staatliche Förderung.
Sie können geförderte Pflegezusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abschließen.
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der über 90-jährigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind pflegebedürftig.
Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt (Stand: 2024). Mit zunehmendem Alter ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, also hoch. Daher ist eine gute Vorsorge wesentlich.
So funktioniert eine Pflegezusatzversicherung mit dem Pflege Bahr
Private Pflegezusatzversicherungen stocken die Basisleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf. Um unterschiedlichen Bedürfnissen nach Absicherung gerecht zu werden, gibt es verschiedene Arten solcher Pflegezusatzversicherungen. Eine Absicherung mit dem Pflege Bahr ist eine staatlich geförderte Variante einer sogenannten Pflegetagegeldversicherung.
Das bedeutet: Sie bekommen damit für jeden Tag, den Sie pflegebedürftig sind, pro Monat einen Betrag zu Ihrer freien Verfügung ausbezahlt. Dessen Höhe ist unter anderem abhängig von Ihrem Pflegegrad, also davon, wie stark Sie durch die Pflegebedürftigkeit in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Je mehr Sie eingeschränkt sind, desto höher ist der Betrag, den Sie für die Pflege erhalten.
Keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge
Neben der staatlichen Zulage hat eine Absicherung mit dem Pflege Bahr noch einen großen Vorteil: Jeder volljährige Bürger und jede volljährige Bürgerin, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung Mitglied sind, kann die Versicherung abschließen – unabhängig vom Gesundheitszustand. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Wer Vorerkrankungen hat, muss außerdem keine Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse befürchten. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie bisher noch keine Pflegeleistungen erhalten haben.
Kosten und staatliche Förderung: Wie sich die Beitragshöhe bestimmt
Der oder die Versicherte muss in die geförderte Pflegezusatzversicherung einen Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat einzahlen, wofür der Staat einen Zuschuss von monatlich 5 Euro gewährt. Pro Jahr zahlt der Staat also einen maximalen Zuschuss von 60 Euro für Sie ein. Die tatsächliche Beitragshöhe pro Monat hängt davon ab, wie alt Sie bei Versicherungsabschluss sind und für welches Leistungsangebot Sie sich entschieden haben.
Je älter Sie bei Versicherungsabschluss sind, desto höher sind Ihre Beiträge. Insofern kann es sich lohnen, nicht allzu lange zu warten. Je früher Sie einsteigen, desto mehr profitieren Sie außerdem von der staatlichen Förderung. Dennoch können Sie diese Vorsorge grundsätzlich auch in fortgeschrittenem Alter noch abschließen, insofern Sie bisher noch keine Pflegeleistungen in Anspruch genommen haben.
Diese Leistungen erhalten Sie mindestens mit einem Pflege-Bahr-Tarif
Der Staat gibt gesetzliche Mindestleistungen vor, die jede geförderte Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr erbringen muss. Die monatlichen Auszahlungen variieren dabei zwischen 60 Euro bei Pflegegrad 1 und 600 Euro bei Pflegegrad 5. Die Sparkassen arbeiten regional mit unterschiedlichen Versicherern zusammen, deren Verträge verschieden ausgestaltet sind, um eine bestmögliche Absicherung im Pflegefall sicherzustellen. Oftmals übertreffen unsere Versicherer die staatlich geforderten Mindestleistungen bei Weitem. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot mit konkreten Leistungen.
Übersicht: Die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Absicherung mit dem Pflege Bahr
Zusätzlicher Schutz im Pflegefall: Die Versicherung zahlt je nach Pflegegrad eine bestimmte Summe pro Monat aus, um Pflegekosten zu decken.
Flexibilität der Leistungen: Die monatliche Auszahlung kann für verschiedene Pflegeleistungen verwendet werden. Die Betroffenen können frei entscheiden, wie sie das Geld einsetzen.
Staatliche Förderung: Die Versicherten erhalten bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro in ihren Versicherungsvertrag.
Keine Gesundheitsprüfung: Sie können die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Ein Abschluss ist dadurch auch mit Vorerkrankungen ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse möglich.
Kostengünstiger Einstieg: Durch die – vor allem bei Versicherungsabschluss in jungen Jahren – relativ niedrigen monatlichen Beiträge, haben auch Menschen mit einem geringen Einkommen Zugang zu dieser privaten Vorsorge.
Absicherung für jeden Pflegegrad: Leistungen werden ab Pflegegrad 1 gezahlt und erhöhen sich mit dem steigenden Bedarf bis zu Pflegegrad 5.
Begrenzte Leistungen: Die monatlichen Auszahlungen können je nach Vertrag auch zusammen mit der sozialen oder privaten Pflegeversicherung oft nicht ausreichen, um alle Pflegekosten abzudecken. Private Pflegezusatzversicherungen ohne staatliche Förderung können unter Umständen höhere Leistungen anbieten. Wir beraten Sie gern.
Staatliche Förderung begrenzt: Insbesondere, wenn Sie die Versicherung erst in späteren Jahren abschließen, ist der monatliche staatliche Zuschuss von 5 Euro relativ gering.
Wartezeiten: Es gibt meist eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren, bevor volle Leistungen in Anspruch genommen werden können. Je nach Vertrag kann die Wartezeit jedoch unter Umständen bei Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entfallen.
Keine Rückerstattung: Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen oder vorzeitigem Tod gibt es keine Rückerstattung der gezahlten Beiträge – anders als etwa bei einer privaten Vorsorge über eine Kapitallebensversicherung, wo Kapital in bestimmtem Rahmen angespart wird.
Für wen die Absicherung sinnvoll ist
Grundsätzlich ist die Vorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung für jeden Menschen sinnvoll. In einem Alter ab 90 Jahren sind rund vier von fünf Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Wer dann keine Pflegezusatzversicherung hat, muss die Kosten, die die Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegeversicherung nicht decken, aus eigenen Mitteln abfangen, etwa über eine gute Altersvorsorge in entsprechender Höhe oder Unterstützung aus der Familie. Insbesondere wer finanziell kein entsprechend großes Polster aufgebaut hat, kann mit einer Zusatzversicherung gut beraten sein.
Eine Pflege-Bahr-Versicherung ist dabei ideal für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder fortgeschrittenem Alter Schwierigkeiten haben, andere Pflegezusatzversicherungen abzuschließen. Da es keine Gesundheitsprüfung gibt, bietet der Pflege Bahr diesen Menschen eine Möglichkeit, sich dennoch abzusichern.
Andererseits kann sich eine Absicherung mit dem Pflege Bahr insbesondere für jüngere Menschen besonders lohnen, da diese noch länger von den staatlichen Zuschüssen profitieren können. Der monatliche Eigenanteil fällt dann also im Vergleich zur staatlichen Förderung geringer aus. Im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen sind die Beiträge bei einem Abschluss in jungen Jahren außerdem noch relativ niedrig. Bevor Sie sich als junger Mensch entsprechend lange binden, sollten Sie jedoch genau abwägen und vergleichen. Ihre finanzielle Situation kann sich schließlich noch verändern. Wir beraten Sie gern zu unterschiedlichen Möglichkeiten und analysieren gemeinsam mit Ihnen, was sich für Ihre konkrete Situation anbietet.
Wie Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei Ihrer Sparkasse. Wir informieren Sie gern über verschiedene Möglichkeiten zur privaten Vorsorge für den Pflegefall. Gemeinsam analysieren wir, welche Optionen für Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten und Ihren Wünschen am besten entsprechen, zum Beispiel eine Pflegerentenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung, ungeförderte und geförderte Zusatzversicherungen. Bei den ungeförderten Produkten ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Daraufhin können Sie über unsere Versicherer ein Angebot erhalten. Prüfen Sie dieses vor Abschluss in Ruhe. Wenn Sie Fragen haben, sind wir jederzeit gern für Sie da. Haben Sie sich für eine geförderte Pflegezusatzversicherung entschieden, übernimmt Ihr Versicherer nach Vertragsabschluss in der Regel die Formalitäten beim Antrag der staatlichen Zulage. Der staatliche Zuschuss wird Ihrem Vertrag dann automatisch gutgeschrieben. Sie müssen dies nicht gesondert beantragen.
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Häufige Fragen zum Pflege Bahr
2Welche Alternativen gibt es zum Pflege Bahr?
Welche Alternativen gibt es zum Pflege Bahr?
Alternativen sind ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen, die individuellere Leistungen bieten. Außerdem gibt es Pflegekostenversicherungen, die die tatsächlich entstehenden Pflegekosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine weitere Option ist eine Pflegerentenversicherung, die im Pflegefall abhängig vom Pflegegrad eine monatliche Rente auszahlt. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gern zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteilen.
3Kann ich den Pflege Bahr von der Steuer absetzen?
Kann ich den Pflege Bahr von der Steuer absetzen?
Sie können Ihre selbst geleisteten Beiträge – also den Eigenanteil – in den Pflege Bahr grundsätzlich von der Steuer absetzen. Geben Sie diese dafür in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 29 an. Sie können übrigens auch Ihre Beiträge in andere private Pflegezusatzversicherungen steuerlich geltend machen. Beachten Sie dabei jedoch, dass es Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug gibt.
4Muss ich Leistungen aus der Zusatzversicherung Pflege Bahr versteuern?
Nein, die Auszahlungen aus der Versicherung sind steuerfrei.
5Kann ich mehrere Pflege-Bahr-Versicherungen abschließen?
Nein, Sie können die staatliche Förderung pro Person nur für einen Vertrag bekommen.
6Warum heißt es Pflege Bahr?
Der Name geht auf Daniel Bahr zurück. Als ehemaliger Gesundheitsminister setzte sich dieser 2012 für eine staatliche Pauschalförderung für die private Pflegevorsorge ein. Auf die damalige Gesetzesinitiative geht die heutige Förderung zurück.