Niemand denkt gern an den Moment, in dem er oder sie auf fremde Hilfe angewiesen ist. Mit der Pflegevorsorge beschäftigen wir uns daher oft erst dann, wenn wir oder unsere Angehörigen bereits betroffen sind. Dabei ist es entscheidend, vorbereitet zu sein, damit der plötzliche Pflegebedarf nicht zu einem emotionalen und finanziellen Kraftakt wird. Vorsorgen bedeutet, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen – und für die Menschen, die einem nahestehen. Wenn Sie rechtzeitig planen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse im Pflegefall respektiert werden und finanzielle Belastungen keine zusätzlichen Sorgen in Ihrer Familie verursachen.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind zentrale Elemente, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.
Pflegezusatzversicherungen wie Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen helfen, die finanzielle Belastung bei Pflegebedürftigkeit zu mindern und entlastet auch Angehörige.
Eine Pflegevorsorge ermöglicht es, finanzielle Lücken in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, da diese oft nicht alle Pflegekosten vollständig abdeckt. So sind Sie im Alter gut abgesichert.
Gut vorbereitet für den Pflegefall: Was Sie tun können
In Deutschland ist die Pflegeversicherung verpflichtend für alle, die krankenversichert sind – egal ob gesetzlich oder privat. Doch diese Pflichtversicherung bietet nur eine Grundabsicherung. Denn sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Viele Betroffene und ihre Familien müssen im Fall des Falles zusätzliche finanzielle Mittel aufbringen. Um diese Versorgungslücken zu schließen – und, um frühzeitig Rechtssicherheit für eine plötzliche Pflegebedürftigkeit zu schaffen – sollten Sie sich lieber heute als morgen mit der Pflegevorsorge auseinandersetzen. Sie umfasst sowohl rechtliche als auch finanzielle Maßnahmen – von Vorsorgedokumenten bis zu möglichen Zusatzversicherungen.
Die Grundabsicherung der Pflegekasse reicht nicht
Die Pflegekasse bietet eine Vielzahl von gesetzlichen Leistungen, um unterschiedliche Pflegebedarfe abzudecken. Dazu zählen:
- Pflegeheim: Für die stationäre Pflege übernimmt die Pflegekasse die pflegerischen Kosten, die sich nach dem Pflegegrad richten. Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
- Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten Geld, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
- Pflegesachleistungen: Diese werden gewährt, wenn professionelle ambulante Pflegedienste die Betreuung übernehmen. Die Beträge variieren je nach Pflegegrad.
- Kombinationsleistungen: Es ist möglich, Pflegesachleistungen nur teilweise zu nutzen und zusätzlich anteilig Pflegegeld zu beziehen. Dies erlaubt eine flexible Anpassung der Leistungen an die individuellen Pflegebedürfnisse.
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Für Zeiten, in denen pflegende Angehörige verhindert sind oder eine vorübergehende stationäre Aufnahme erforderlich ist, können Pflegebedürftige auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege ausweichen.
- Entlastungsbetrag: Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige monatlich 125 Euro für Alltagshilfen wie Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.
Trotz dieser umfassenden gesetzlichen Leistungen deckt die Pflegeversicherung meist nicht alle tatsächlichen Pflegekosten ab, insbesondere wenn eine intensive Betreuung notwendig ist. Betroffene müssen die verbleibenden Kosten selbst tragen. Der monatliche Eigenanteil kann schnell mehrere Tausend Euro betragen, was für viele Familien eine erhebliche Belastung darstellt.
Was gehört zur Pflegevorsorge?
Eine umfassende Vorsorge setzt sich aus zwei zentralen Bausteinen zusammen: der rechtlichen und der finanziellen Vorsorge. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung regeln Sie die rechtliche Seite. Zu den finanziellen Aspekten zählen vor allem Pflegezusatzversicherungen, die helfen, die Kosten im Pflegefall zu decken.
Rechtliche Pflegevorsorge:
Vorsorgevollmacht
Mit diesem Dokument übertragen Sie einer Vertrauensperson die Befugnis, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Dies umfasst Entscheidungen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Aufenthaltsbestimmung und Vermögensverwaltung. Eine gut formulierte Vollmacht ist wichtig, um zu verhindern, dass ein Gericht im Pflegefall eine Betreuungsperson bestimmt, die möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht.
Patientenverfügung
Hier halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ergriffen oder unterlassen werden sollen. Dies betrifft insbesondere lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung. Eine klare Patientenverfügung hilft Ärzten und Angehörigen, Ihre Wünsche zu respektieren, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Es ist ratsam, diese Verfügung nach einer ärztlichen Beratung zu verfassen, um sicherzustellen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind.
Betreuungsverfügung
Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Bedarfsfall als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt wird. Dies gewährleistet, dass eine von Ihnen gewünschte Person vom Gericht als Betreuer oder Betreuerin bestellt wird. Zudem können Sie in der Verfügung festhalten, welche Entscheidungen diese Person im Pflegefall für Sie treffen darf – und welche nicht.
Finanzielle Pflegevorsorge:
Pflegetagegeldversicherung
Diese zahlt Ihnen je nach Pflegegrad einen festgelegten Betrag pro Monat. Sie können das Geld flexibel verwenden, ob für professionelle Pflege oder für Pflege durch Angehörige. Da die Beiträge mit zunehmendem Alter und Gesundheitsrisiko steigen, ist es vorteilhaft, die Versicherung möglichst früh abzuschließen – idealerweise bis zum 50., spätestens bis zum 55. Lebensjahr.
Pflegekostenversicherung
Sie übernimmt die tatsächlich anfallenden Pflegekosten, etwa für Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste. Sie deckt dabei den Anteil ab, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt. Diese Versicherung hilft besonders bei hohen Pflegekosten, die in stationären Einrichtungen oder bei intensiver Betreuung durch professionelle Pflegekräfte entstehen.
Pflegerentenversicherung
Diese Versicherung kombiniert eine Rentenversicherung mit einer Pflegeabsicherung. Bei Eintritt des Pflegefalls erhalten Sie entweder monatliche Rentenzahlungen oder eine einmalige Auszahlung, in Abhängigkeit von Ihrem Pflegegrad. Diese Versicherung eignet sich besonders für Personen, die langfristig für den Pflegefall vorsorgen wollen und gleichzeitig eine Sparkomponente integrieren möchten.
Mit staatlicher Unterstützung: Pflege-Bahr-Versicherung
Diese staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung richtet sich an Personen, die privat für den Pflegefall vorsorgen möchten, und ist besonders geeignet für Menschen mit Vorerkrankungen oder niedrigem Einkommen, da es keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge gibt. Versicherte zahlen mindestens 10 Euro monatlich ein und erhalten dafür eine staatliche Förderung von 5 Euro pro Monat (60 Euro im Jahr).
Die Pflege-Bahr-Versicherung bietet jedoch nur eine Grundabsicherung, die bei hohen Pflegekosten oft nicht genug ist. Für eine umfassendere Absicherung sollten Sie weitere private Pflegeversicherungen in Betracht ziehen.
Im Pflegefall gut abgesichert sein
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine notwendige, aber oft unzureichende Basisabsicherung im Pflegefall. Private Vorsorgemaßnahmen über Pflegezusatzversicherungen können helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Eine durchdachte Pflegevorsorge ist ein wichtiger Schritt für das Leben im Alter, und auch aus rechtlicher Sicht unerlässlich: Dokumente wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung helfen, Ihre Bedürfnisse im Pflegefall zu wahren. Mit einer Pflegevorsorge kann schließlich die eigene Pflege im Alter besser geplant und organisiert werden, wodurch ein höheres Maß an Unabhängigkeit und Würde erhalten bleibt. Setzen Sie sich daher unbedingt frühzeitig mit dem Thema Vorsorge auseinander.
Bei Fragen rund um eine Pflege helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Häufige Fragen zur Pflegevorsorge
2Warum ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen?
Warum ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen?
Die rechtzeitige Vorsorge bietet finanzielle Sicherheit und
rechtliche Klarheit: Sie können festlegen, wie Ihre Pflege im Ernstfall
aussehen soll. So bleiben Sie selbstbestimmt, etwa bei der Wahl des
Pflegeheims, der Pflegedienste oder zusätzlicher Leistungen, die die
gesetzliche Versicherung nicht abdeckt. Gleichzeitig entlasten klare Regelungen
Ihre Angehörigen. Sie verhindern, dass im Ernstfall spontane, mitunter
emotional stressige Entscheidungen getroffen werden müssen.
3 Wann ist private Pflegevorsorge sinnvoll?
Wann ist private Pflegevorsorge sinnvoll?
Private Pflegevorsorge ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie
frühzeitig damit starten, da die Beiträge für Pflegeversicherungen mit dem
Alter und dem Gesundheitszustand steigen. Spätestens ab dem 50. Lebensjahr
sollten Sie sich über eine Pflegezusatzversicherung informieren.
4Was kostet die Grundpflege bei einem Pflegedienst?
Was kostet die Grundpflege bei einem Pflegedienst?
Die Kosten variieren je nach Region, Pflegedienst und dem Umfang der benötigten Leistungen. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, die einen Teil der Kosten übernimmt.
Für die Grundpflege als häusliche Krankenpflege muss die betroffene Person keinen Pflegegrad haben. Diese muss jedoch ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben, sie kann also nicht selbst bei der Pflegekasse beantragt werden.
5 Was gehört zur Grundpflege und was nicht?
Was gehört zur Grundpflege und was nicht?
Zur Grundpflege gehören bestimmte Pflegemaßnahmen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährungshilfe (zum Beispiel Hilfe beim Essen), Mobilitätshilfe (etwa Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen) und Unterstützung bei der Ausscheidung sowie prophylaktische Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Nicht dazu zählen medizinische Maßnahmen wie die Medikamentenverabreichung, Wundversorgung und Injektionen, die zur Behandlungspflege gehören. Außerdem gehört die hauswirtschaftliche Versorgung (wie einkaufen und kochen) nicht dazu.
6Wer darf die Grundpflege durchführen?
Wer darf die Grundpflege durchführen?
Sie darf von ausgebildeten Pflegekräften, Pflegehilfskräften sowie von pflegenden Angehörigen oder anderen Betreuungspersonen durchgeführt werden. Es ist keine spezielle medizinische Qualifikation erforderlich, solange die Personen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Bei professionellen Pflegediensten sind es meist Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistenten, die die Grundpflege übernehmen.