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Reife Frau kümmert sich um ihre alte Mutter

Grundpflege: Was Sie über Maßnahmen, Umfang und Kosten wissen sollten

Pflegebedürftige Menschen
Eine kompetente und liebevolle Pflege ist für die Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen entscheidend. Bei der Grundpflege geht es darum, deren Grundbedürfnisse angemessen zu erfüllen. Erfahren Sie mehr.

In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt etwa 5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden rund 4 von 5 zu Hause versorgt – vor allem von pflegenden Angehörigen. Unterstützung bekommen diese häufig von ambulanten Pflegediensten. Etwa eine von 5 pflegebedürftigen Personen wohnt in einem Pflegeheim. Sowohl zu Hause als auch stationär übernehmen die Pflegenden dabei je nach Selbstständigkeit und Pflegegrad der betroffenen Person auch unterschiedliche Aufgaben der Grundpflege.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Grundpflege deckt die Grundbedürfnisse der pflegebedürftigen Person ab, zum Beispiel Hilfe beim Essen und der Körperpflege.

  • Ziel ist es, die Person so weit wie nötig zu unterstützen und gleichzeitig die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Dafür gibt es 5 Unterstützungslevel.

  • Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad und pflegender Person einen unterschiedlich hohen Anteil der für die Pflege entstehenden Kosten.

Definition: Das bedeutet Grundpflege

Die Grundpflege einer Person umfasst die pflegerischen Tätigkeiten, die notwendig sind, um deren körperliche Grundbedürfnisse zu erfüllen und die Gesundheit sowie das Wohlbefinden zu erhalten. Sie kann sowohl von professionellen Pflegekräften als auch von pflegenden Angehörigen oder anderen Pflegepersonen durchgeführt werden.

Welche Maßnahmen konkret dazu gehören, kann je nach individueller Situation und Bedarf variieren. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person zu erhalten und zu fördern. Die Person bekommt also nur insoweit Unterstützung, als sie ihre Grundbedürfnisse im jeweiligen Bereich der Pflege nicht mehr selbst erfüllen kann.

Beispiele: Diese Tätigkeiten gehören zur Grundpflege

Tätigkeiten: Ernährung

Beispiel: 

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, wenn die Person nicht selbstständig essen kann
  • Sicherstellen, dass die Person ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt

Tätigkeiten: Körperpflege

Beispiel:

  • Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene, zum Beispiel Waschen, Duschen und Baden
  • Hilfe beim Zähneputzen oder bei der Reinigung von Zahnprothesen
  • Kämmen, Waschen und Frisieren der Haare
  • Unterstützung beim Rasieren
  • Auftragen von Cremes oder Lotionen auf die Haut

Tätigkeiten: Mobilität

Beispiel:

  • Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Hinlegen und Umlagern im Bett oder auf einem Stuhl
  • Unterstützung beim Gehen, gegebenenfalls mit Gehstock, Rollator oder anderen Hilfsmitteln
  • Hilfe beim Umsetzen von einer Position zur anderen, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl
  • Unterstützung beim Weg zu einem Arztbesuch

Tätigkeiten: Ausscheidung

Beispiel:

  • Unterstützung beim Gang zur Toilette oder beim Gebrauch eines Toilettenstuhls
  • Wechseln von Inkontinenzmaterial wie Windeln oder Einlagen
  • Reinigung und Pflege des Intimbereichs nach der Ausscheidung

Tätigkeiten: Prophylaktische Maßnahmen

Beispiel:

  • Maßnahmen zum Vermeiden von Druckgeschwüren (Dekubitus), zum Beispiel regelmäßige Umlagerung
  • Verhindern von Gelenkversteifungen durch Bewegung und Mobilisation
  • Maßnahmen zum Vermeiden von Blutgerinnseln, zum Beispiel durch Anlegen von Kompressionsstrümpfen und Mobilisation
  • Maßnahmen zum Vorbeugen von Lungenentzündung, zum Beispiel Atemgymnastik

Tätigkeiten: Kommunikation und soziale Betreuung

Beispiel:

  • Einbeziehen der Person in Gespräche zum Verhindern sozialer Isolation
  • Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten und Freizeitbeschäftigungen

Hinweis:

Welche Bereiche die Grundpflege umfasst, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie)  festgelegt. Die Richtlinie regelt dabei auch die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.

Dabei gibt es 5 Unterstützungslevel

Braucht eine pflegebedürftige Person Unterstützung in einem Bereich der Grundpflege, bedeutet das nicht automatisch, dass eine pflegende Person diesen Bereich übernimmt. Um so viel wie nötig zu helfen und gleichzeitig die Selbstständigkeit der oder des Pflegebedürftigen so weit wie möglich zu erhalten, gibt es folgende 5 Unterstützungslevel. Je höher das Level, desto weniger selbstständig kann der oder die Pflegebedürftige die jeweilige Tätigkeit ausführen.

Hinweis:

In der professionellen Pflege gibt es außerdem die Unterscheidung zwischen kleiner und großer Grundpflege. Sie finden diese Begriffe zum Beispiel bei den Leistungen von ambulanten Pflegediensten. Bei der kleinen Grundpflege wäscht der Pfleger oder die Pflegerin die betreute Person beispielsweise oft teilweise, bei der großen Grundpflege hingegen komplett. Die genauen Leistungen, die mit großer und kleiner Grundpflege verbunden sind, können sich unterscheiden. Fragen Sie daher am besten konkret beim Pflegedienst nach, welche Leistungen das jeweilige Angebot beinhaltet.

Diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung

Die Pflege kann je nach Bedarf mitunter hohe Kosten verursachen. Die Pflegeversicherungen übernehmen abhängig vom Pflegegrad einen unterschiedlich hohen Betrag. Das gilt nicht nur, wenn Pflegedienste und andere professionelle Pflegekräfte im Einsatz sind, sondern auch für pflegende Angehörige. Für Pflegesachleistungen, zum Beispiel Pflege durch Pflegedienste, übernimmt die Pflegekasse dabei einen höheren Betrag als für die Pflege durch Angehörige. So kann für die Pflege durch Angehörige abhängig vom Pflegegrad insgesamt ein Pflegegeld von monatlich zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 947 Euro (Pflegegrad 5) ausgezahlt werden. Für Pflegesachleistungen können hingegen monatlich zwischen 761 Euro (Pflegegrad 2) und 2.200 Euro (Pflegegrad 5) insgesamt übernommen werden.

In unserem Artikel zu den Pflegegraden erklären wir Ihnen, wie Sie einen solchen beantragen – und in welcher Höhe die Pflegekasse die Kosten bei den Pflegegraden 2 bis 5 übernimmt. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld. Im Artikel erfahren Sie, welche weiteren Kostenfaktoren dennoch übernommen werden können.

Die Pflegeversicherung leistet dabei einen Basisschutz. Eine private Pflegezusatzversicherung stockt die Leistungen gegebenenfalls auf. Üblicherweise müssen Pflegebedürftige einen Teil der Kosten aus eigenen Mitteln wie der gesetzlichen Rente, einer privaten Rentenversicherung oder angespartem Vermögen abdecken. Wenn sie das nicht können, ist unter Umständen weitere staatliche Unterstützung möglich. Haben die Pflegebedürftigen Kinder mit hohem Einkommen, kann das Sozialamt unter Umständen von diesen Elternunterhalt einfordern. Das gilt jedoch nur in bestimmten Fällen. Außerdem besteht dabei Anrecht auf das sogenannte Schonvermögen.

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Häufige Fragen zur Grundpflege

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Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst grundlegende pflegerische Tätigkeiten wie

  • Körperpflege,
  • Ernährung,
  • Mobilitätshilfe
  • Unterstützung bei der Ausscheidung sowie
  • vorbeugende Maßnahmen,

um das körperliche Wohlbefinden und die Selbstständigkeit einer Person zu erhalten. Sie wird oft von Angehörigen oder Pflegehilfskräften durchgeführt.

Behandlungspflege hingegen beinhaltet medizinisch notwendige Maßnahmen wie

  • Medikamentenverabreichung,
  • Wundversorgung,
  • Injektionen und
  • Überwachung von Vitalwerten,

die von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden müssen.

Der Hauptunterschied liegt in den Zielen: Grundpflege dient der Unterstützung im täglichen Leben, während Behandlungspflege medizinische Probleme behandelt. Zudem wird Behandlungspflege ärztlich verordnet, während Grundpflege oft ohne ärztliche Anweisung erfolgt. Beide Pflegearten können sich ergänzen, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.

Sie kann bei der pflegebedürftigen Person zu Hause, teilstationär oder stationär, etwa in einem Pflegeheim, stattfinden.

Die Dauer variiert je nach individuellen Bedürfnissen des oder der Pflegebedürftigen. Faktoren wie der Grad der Pflegebedürftigkeit und die spezifischen Aufgaben, die erledigt werden müssen, beeinflussen die benötigte Zeit. In manchen Fällen kann die Grundpflege auch auf mehrere Pflegesitzungen pro Tag verteilt werden.

Die Kosten variieren je nach Region, Pflegedienst und dem Umfang der benötigten Leistungen. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, die einen Teil der Kosten übernimmt.

Für die Grundpflege als häusliche Krankenpflege muss die betroffene Person keinen Pflegegrad haben. Diese muss jedoch ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben, sie kann also nicht selbst bei der Pflegekasse beantragt werden.

Zur Grundpflege gehören bestimmte Pflegemaßnahmen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährungshilfe (zum Beispiel Hilfe beim Essen), Mobilitätshilfe (etwa Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen) und Unterstützung bei der Ausscheidung sowie prophylaktische Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Nicht dazu zählen medizinische Maßnahmen wie die Medikamentenverabreichung, Wundversorgung und Injektionen, die zur Behandlungspflege gehören. Außerdem gehört die hauswirtschaftliche Versorgung (wie einkaufen und kochen) nicht dazu.

Sie darf von ausgebildeten Pflegekräften, Pflegehilfskräften sowie von pflegenden Angehörigen oder anderen Betreuungspersonen durchgeführt werden. Es ist keine spezielle medizinische Qualifikation erforderlich, solange die Personen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Bei professionellen Pflegediensten sind es meist Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistenten, die die Grundpflege übernehmen.

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