
Kinderdepot
Frühzeitig Vermögen aufbauen
Steuerliche Freibeträge optimal nutzen
Flexibel anlegen - mit persönlicher Beratung

Für Neusparerinnen und Neusparer: Kinderdepot mit 50 Euro Startbonus
Jetzt Kinderdepot mit Sparplan einrichten und langfristig vorsorgen. Das Angebot gilt vom 20. Juli bis 31. Dezember 2026 oder solange das Aktionsbudget verfügbar ist.* Weitere Infos finden Sie in den Teilnahmebedingungen (PDF 1,6 MB).
* Für DekaBank Depot Sparkassen:
Mit dem Bonus erwerben Sie einmalig Wertpapier-Anteile zum Ausgabepreis. Diese Bonuszahlung ist steuerpflichtig. Dieser Bonus wird ohne Steuerabzug bei Vorliegen eines ausreichend hohen und wirksamen Freistellungsauftrags investiert. Bei einem nicht ausreichend hohen und wirksamen Freistellungsauftrag wird ein Steuerabzug vorgenommen. Darüber hinaus gelten für die Inanspruchnahme des Bonus die Teilnahmebedingungen (PDF 1,6 MB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für Sparkassendepot Sparkassen:
Mit dem Bonus erwerben Sie einmalig Wertpapier-Anteile zum Ausgabepreis. Diese Bonuszahlung ist steuerpflichtig. Dieser Bonus wird ohne Steuerabzug bei Vorliegen eines ausreichend hohen und wirksamen Freistellungsauftrags investiert. Bei einem nicht ausreichend hohen und wirksamen Freistellungsauftrag erfolgt keine Bonuszahlung. Darüber hinaus gelten für die Inanspruchnahme des Bonus die Teilnahmebedingungen (PDF 1,6 MB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Früh starten – Zinseszinseffekt nutzen: Warum ein Kinderdepot sinnvoll ist
Als Eltern möchten Sie Ihren Kindern den bestmöglichen Start ins Leben ermöglichen. Ein Kinderdepot, oft auch Junior-Depot genannt, bei Ihrer Sparkasse ist ein vertrauenswürdiges Instrument für den Vermögensaufbau und eine clevere Geldanlage für Ihren Nachwuchs. Je frühzeitiger Sie mit der Anlage im Depot Ihres Kindes beginnen, desto stärker entfaltet der Zinseszinseffekt seine volle Kraft.
Selbst kleine, regelmäßige Einzahlungen wachsen so über die Jahre zu einem beachtlichen Vermögen heran, da die Rendite wieder reinvestiert wird und somit erneut Zinsen abwirft. So sichern Sie die finanzielle Zukunft Ihres Kindes. Auch Großeltern oder andere Verwandte können den Vermögensaufbau unterstützen und Einzahlungen leisten. Beachten Sie dabei jedoch mögliche Freibeträge bei der Schenkungssteuer.
Steuerfreibetrag optimal einsetzen
Ein großer Vorteil: Minderjährige Kinder können eigene steuerliche Freibeträge nutzen. Bis zu einem jährlichen Betrag von 1.000 Euro sind Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) auch für Kinder steuerfrei. Voraussetzung ist, dass ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist. Diesen Grundfreibetrag kann Ihr Kind voll ausschöpfen. Das bedeutet, ein Großteil der Erträge kann steuerfrei reinvestiert werden und so den Vermögensaufbau beschleunigen.
Zahlreiche Anlagemöglichkeiten im Kinderdepot der Sparkasse
Bei Ihrer Sparkasse stehen vielfältige Wertpapiere zur Anlage zur Verfügung. Egal, ob Sie langfristig auf breite Märkte setzen oder gezielt in Unternehmen investieren möchten:
ETFs (Exchange Traded Funds, also börsengehandelte Indexfonds): Ideal für eine breite Streuung und langfristigen Vermögensaufbau. Mit ETF-Sparplänen investieren Sie bereits mit kleinen monatlichen Beträgen (oft ab 25 Euro oder sogar darunter) und profitieren von der Marktentwicklung.
Fonds: Ob aktiv gemanagte Fonds oder gemischte Fonds, hier investieren Experten für Ihr Kind.
Aktien: Sie können ausgewählte Aktien von Unternehmen erwerben und Ihr Kind an deren Erfolg teilhaben lassen.
Anlage in ETF-Sparpläne – so gehts
Ein ETF-Sparplan ist die bevorzugte Anlage für ein Kinderdepot:
Sie wählen einen ETF aus,
legen einen monatlichen Betrag fest und
die Einzahlungen erfolgen regelmäßig und automatisch.
So bauen Sie langfristig und diszipliniert Vermögen auf, ohne sich ständig um einzelne Order kümmern zu müssen.
Schritt für Schritt: So eröffnen Sie das Kinderdepot
Das Kinderdepot bei Ihrer Sparkasse zu eröffnen ist einfach und unkompliziert. Sie können den Antrag für das Kinderdepot bequem online stellen oder einen Termin für eine persönliche Beratung in Ihrer Filiale vereinbaren. In der Regel benötigen Sie diese Unterlagen:
- Ihre Personalausweise (beider Elternteile/gesetzlichen Vertreter)
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
- Die Steuer-ID Ihres minderjährigen Kindes.
- Gegebenenfalls Nachweise zum alleinigen Sorgerecht.
Sie möchten für Ihren Nachwuchs Geld anlegen?
Weils um mehr als Geld geht: Persönliche Beratung vor Ort inklusive
Die Sparkassen verbinden digitale Einfachheit mit ihrem jahrzehntelangen Know-how. Profitieren Sie von einer persönlichen Beratung vor Ort, bei der all Ihre Fragen zum Kinderdepot, zu ETFs, Sparplänen und der Geldanlage für Ihr minderjähriges Kind beantwortet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Anlage für Ihren Nachwuchs zu finden. Die genauen Konditionen, die Depotführung und die Gebühren für Sparpläne legt Ihre Sparkasse vor Ort fest.
Liegt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen, müssen auch beide der Eröffnung des Depots zustimmen. Für nachfolgende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren reicht meist die Zustimmung eines Elternteils aus. Sind Sie alleinerziehend, benötigen Sie entsprechende Nachweise. Die Sparkasse berät Sie gern zu allen rechtlichen Aspekten der Depotführung.
Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt
Sollte ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter, der das Kinderdepot verwaltet, sterben, geht die Verwaltung in der Regel auf den überlebenden Elternteil als gesetzlichen Vertreter über. Aber: Das Vermögen im Depot gehört dem minderjährigen Kind. Es ist nicht Teil des Nachlasses des verstorbenen Elternteils. Bei alleinigem Sorgerecht oder wenn beide Elternteile sterben, wird ein Vormund bestellt, der die Verwaltung im Sinne des Kindes übernimmt.
Das Kinderdepot übertragen oder auflösen
Sie können das Depot in der Regel jederzeit zu einem anderen Broker oder einer anderen Bank übertragen. Auch eine Auflösung ist möglich. Beachten Sie dabei jedoch mögliche Kosten für die Übertragung und die steuerlichen Auswirkungen, falls Wertpapiere mit Kapitalerträgen verkauft werden.
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Volljährigkeit: Nun entscheiden die Kinder selbst
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres geht das Depot und die volle Verfügungsgewalt automatisch an das Kind über. Das heißt, es kann selbst über das angesparte Vermögen entscheiden, etwa für Ausbildung, Studium, einen Start ins Berufsleben oder als solide Basis für die weitere Altersvorsorge. So erhält Ihr Kind eine wertvolle finanzielle Unterstützung und lernt gleichzeitig Verantwortung im Umgang mit Geld. Vor dem 18. Geburtstag hat es aber selbst keinen Zugriff auf das Depot. Die Verwaltung bleibt bis dahin bei Ihnen als Elternteil beziehungsweise Erziehungsberechtigtem.
Sichern Sie die Zukunft Ihres Nachwuchses
Ein Kinderdepot (oder Junior-Depot) ist weit mehr als nur ein Anlageprodukt: Es ist die Chance, Kindern einen Startvorteil ins Leben zu ermöglichen. Durch die cleveren Steuervorteile und den mächtigen Zinseszinseffekt wachsen selbst kleine regelmäßige Einzahlungen zu einem beachtlichen Vermögen heran. Die Sparkasse als vertrauenswürdiger Broker und Partner steht Ihnen dabei mit persönlicher Beratung und sicheren digitalen Lösungen zur Seite, um diesen wichtigen Grundstein für die finanzielle Eigenständigkeit Ihres Kindes zu legen. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und starten Sie den Vermögensaufbau, um die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft Ihres Kindes zu stellen.
Häufige Fragen zum Kinderdepot
Jede Geldanlage in Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder ETFs birgt Risiken, insbesondere das Risiko von Kursschwankungen bis hin zu möglichen Verlusten des eingesetzten Kapitals. Das Kinderdepot ist für einen langfristigen Vermögensaufbau konzipiert, wodurch kurzfristige Schwankungen oft ausgeglichen werden können. Sie minimieren Risiken, indem Sie Ihr Geld breit streuen (etwa mit globalen ETFs) und über einen langen Zeitraum regelmäßig investieren.
Für ein Kinderdepot und den langfristigen Vermögensaufbau sind breit gestreute ETFs auf globale Indizes oft eine gute Wahl. Sie bieten eine große Diversifikation und sind kostengünstig. Auch aktiv gemanagte Fonds, die nach nachhaltig orientierten Kriterien investieren, können sinnvoll sein. Die Auswahl hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und der gewünschten Risikostreuung ab.
Ja, Sparpläne im Kinderdepot sind sehr flexibel. Sie können die Höhe der monatlichen Einzahlungen in Ihren ETF-Sparplan oder Fondssparplan in der Regel jederzeit anpassen oder bei Bedarf auch aussetzen. Dies ist besonders vorteilhaft, um auf Veränderungen Ihrer finanziellen Situation zu reagieren, ohne die Anlage für Ihr Kind komplett beenden zu müssen.
Sollten die jährlichen Kapitalerträge Ihres minderjährigen Kindes den Grundfreibetrag von 1.000 Euro (Stand 2026) übersteigen, werden die darüberhinausgehenden Erträge mit der Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) besteuert. Diese Steuern werden dann vom Broker direkt abgeführt. Es ist ratsam, die Anlage regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls mit Ihrer Sparkasse zu besprechen, um die Nutzung der Freibeträge weiterhin optimal zu gestalten.


