Kinderkonto
Kostenfreies Girokonto für Kinder
Volle Kontrolle für Eltern
Kostenlos Bargeld abheben an über 21.000 Geldautomaten
Unterstützt Kinder von Beginn an, besser mit Geld umzugehen.
Alle Inhalte im Überblick
Reinwachsen? Rauswachsen? Mitwachsen!
Das erste Girokonto
Ob bereits zur Geburt oder erst später – auf einem Kinderkonto ist das Geld für den Nachwuchs bestens aufgehoben: Etwa durch regelmäßige Einzahlungen von Großeltern oder Paten, die die Kleinen finanziell unterstützen möchten; oder das Taschengeld, das so direkt auf das Konto überwiesen werden kann. Zudem lernen Kinder mit ihrem ersten eigenen Girokonto früh den Umgang mit Geld – und können beispielsweise für eine spätere Reise oder den Führerschein sparen.
Die Vorteile im Überblick
- Kostenlose Kontoführung
Ihre Sparkasse bietet Kinderkonten kostenlos und ohne Grundgebühr an.
- Kostenfreie Bankkarte inklusive
Zum Abheben von Bargeld ist eine Sparkassen-Card¹ möglich: Je nach Angebot der Sparkasse und dem Alter des Kindes ist dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich.
- Keine Verschuldung möglich
Kinderkonten funktionieren auf Guthabenbasis – und können nicht überzogen werden.
- Guthabenverzinsung
Ab dem ersten Euro bis zu einem festgelegten Maximalbetrag wird das Guthaben verzinst.
- Kostenfreie Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen
Bei der Sparkasse stehen deutschlandweit über 21.000 Geldautomaten zur Verfügung.
Legen Sie den finanziellen Grundstein für Ihr Kind
Das mitwachsende Girokonto
Das Kinderkonto der Sparkasse begleitet seine Besitzerin oder seinen Besitzer von der Geburt bis zum Erwachsenwerden. Eltern können das Konto für ihre Kinder jederzeit einrichten – beispielsweise direkt nach der Geburt des Nachwuchses. Es kann von den Erziehungsberechtigten dann in den ersten Jahren als Ansparkonto für das Kind genutzt werden, etwa für Einzahlungen von Großeltern oder Paten. Da Kinder erst ab dem 7. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig sind, können sie von diesem Zeitpunkt an das Konto selbst nutzen, etwa um auf diesem Weg ihr Taschengeld zu erhalten oder mit Einverständnis der Eltern eine bestimmte Menge Bargeld abzuheben. Mit zunehmendem Alter lässt sich das Konto um zusätzliche Funktionen erweitern: Bei der Sparkasse ist beispielsweise die Nutzung des Online-Bankings in der Regel ab 12 Jahren möglich.
Der kürzeste Weg zum Kinderkonto
- Termin vereinbaren – oder Konto online eröffnen
Vereinbaren Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor Ort einen Termin zur Kontoeröffnung. Bei einigen Banken oder Sparkassen ist die Eröffnung auch online möglich.
- Unterlagen des Kindes vorlegen
Dazu zählen: Geburtsurkunde (wenn kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden ist), Wohnortsnachweis sowie die Steueridentifikationsnummer.
- Unterlagen der gesetzlichen Vertreter vorlegen
Beide Eltern weisen sich aus durch: Personalausweis oder Reisepass, Wohnortsnachweis, Steueridentifikationsnummer.
- Konto eröffnen
Anschließend können Sie das Konto auf den Namen Ihres Kindes eröffnen.
Nachfolgekonto mit Beginn der Volljährigkeit
Mit Beginn der Volljährigkeit wandeln viele Banken und Sparkassen das frühere Kinderkonto automatisch in ein Nachfolgekonto um. Dieses kann somit auch mit Beginn von Studium oder Ausbildung weiterhin meist kostenlos genutzt werden. Häufig kommen dann auf Wunsch erweiterte Leistungen hinzu – beispielsweise ein Überziehungs- oder Dispokredit². Somit hält das eigene Konto der Jugendlichen Schritt mit den wachsenden Anforderungen seiner Besitzerin oder seines Besitzers.
Sie möchten für Ihren Nachwuchs sparen?
Häufige Fragen zum Kinderkonto
1Was ist ein Kinderkonto?
Ein Kinderkonto ist ein Girokonto, das sich speziell an Kinder richtet. Viele Banken und Sparkassen bieten das Konto für junge Kundinnen und Kunden kostenlos an. Eltern können das Girokonto häufig bereits ab der Geburt Ihres Kindes einrichten lassen und darauf Geldbeträge einzahlen.
2Wer kann ein Kinderkonto eröffnen?
Ein Kinderkonto können Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder eröffnen. Möchten Minderjährige selbst ein Konto eröffnen, brauchen Sie dafür die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Ohne diese Zustimmung können Jugendliche in der Regel mit 18 Jahren ein eigenes Konto eröffnen. Denn erst mit der Volljährigkeit erreichen sie die volle Geschäftsfähigkeit.
3Wie eröffne ich ein Kinderkonto?
Eltern können bei Banken und Sparkassen jederzeit für ihre Kinder ein spezielles Kinderkonto eröffnen – häufig sogar kostenlos. Benötigt werden dafür in der Regel der unterschriebene Antrag zur Kontoeröffnung, der von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde. Ebenso erforderlich sind Nachweise zu Identität und Wohnort – beispielsweise durch Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Wohnortsnachweis, Steueridentifikationsnummern.
4Was kostet ein Kinderkonto?
Viele Kreditinstitute wie die Sparkassen bieten ein kostenloses Kinderkonto an. Für Sie als Eltern bedeutet das: Bei diesen Girokonten entstehen weder für die Eröffnung noch für die Kontoführung Kosten.
5Worauf sollte ich bei einem Girokonto für Kinder achten?
Die Eröffnung eines Kinderkontos sollte kostenfrei sein, ebenso wie die Kontoführung. Vergleichen Sie daher vorab die verschiedenen Angebote. Zudem sollten auch für die Auszahlung von Bargeld keine Gebühren anfallen und dafür zahlreiche Geldautomaten zur Verfügung stehen – in der Sparkassen-Finanzgruppe sind es beispielsweise rund 23.000 Geldautomaten in ganz Deutschland. Zudem sollten Sie sich darüber informieren, wie lange das Konto kostenfrei bleibt und welche Veränderungen Minderjährige ab dem Zeitpunkt ihrer Volljährigkeit erwarten. Viele Banken und Sparkassen bieten auch für die Zeit der Ausbildung oder des Studiums für junge Erwachsene günstige Kontomodelle an.
6Welche Rechte haben die Eltern am Konto der Kinder?
Grundsätzlich verwalten Eltern das Konto für ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit. Sie haben die Verantwortung für das Konto. Das heißt: Das Guthaben auf dem Konto gehört in vollem Umfang der minderjährigen Kontobesitzerin oder dem -besitzer. Dennoch legen zunächst die Eltern fest, was das Kind tun darf und was nicht, beispielsweise wie viel Geld maximal abgehoben werden darf. Mit dem 18. Geburtstag kann das Kind vollständig allein entscheiden, was es mit dem verfügbaren Geld machen möchte.
7Warum kann mein Kind sein Kinderkonto nicht überziehen?
Kinderkonten funktionieren meist auf Guthabenbasis. Das heißt, sie können nicht überzogen werden. Der jungen Kontoinhaberin oder dem jungen Kontoinhaber steht nur das Geld zur Verfügung, das tatsächlich als Guthaben vorhanden ist. Schulden sind somit grundsätzlich nicht möglich.
8Kann ich Geld auf das Konto meines Kindes überweisen oder von dort abheben?
Ein Kinderkonto bietet grundsätzlich die gleichen Funktionen wie ein Girokonto für Erwachsene – meist jedoch in etwas beschränktem Rahmen. So sind natürlich Überweisungen und Auszahlungen möglich. Über einen Dispokredit verfügen Kinderkonten hingegen nicht, da so verhindert werden soll, dass Schulden entstehen. Mit zunehmendem Alter der Kinder lassen sich viele Girokonten durch zusätzliche Funktionen erweitern – etwa die Freischaltung des Online-Bankings.
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.
² Hierbei handelt es sich um eine von der Sparkasse eingeräumte Kontoüberziehung.