Das sind die Beschlüsse des Koalitionstreffens
Verlängerte und verbesserte Hilfsangebote der Regierung
Die Coronakrise und damit verbundene wirtschaftliche Verluste dauern an. Deshalb hat die Koalition beschlossen, einige Hilfsmaßnahmen zu verlängern. Welche Neuigkeiten es gibt, erfahren Sie hier im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:
- Familien sollen einen erneuten Kinderbonus von einmal 150 Euro erhalten. Gleiches gilt für erwachsene Grundsicherungsempfänger.
- Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für in Not geratene Selbstständige oder Beschäftigte mit kleinerem Einkommen bleibt bestehen.
- Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen Unternehmen unterstützt werden, um die Einbußen umfangreicher mit den Gewinnen in der Steuererklärung verrechnen zu können.
- Die Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich bleibt gesenkt. Bis Ende 2022 gilt für Speisen und Getränke ein Steuersatz von sieben Prozent.
1. Mehr Geld für Familien und erwachsene Grundsicherungsempfänger
Familien sollen wie im letzten Jahr einen Kinderbonus erhalten. Dieser fällt allerdings geringer aus. Statt 300 Euro pro Kind wie 2020 gibt es 2021 pro Kind nur einmal 150 Euro. Der Betrag wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, sondern zählt zum steuerlichen Kinderfreibetrag. Dies kommt Geringverdienern zugute.
Ebenfalls einmal 150 Euro erhalten erwachsene Grundsicherungsempfänger.
2. Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen
Für in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinerem Einkommen gilt bis Ende 2021 der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung. Dieser sorgt dafür, dass Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und Leistungen vorerst leichter genehmigt werden können.
3. Steuerliche Unterstützung für Unternehmen
Betroffene Unternehmen können coronabedingte Verluste in größerem Umfang steuerlich mit den Gewinnen aus dem vorherigen Jahr verrechnen. Der Verlustrücktrag wird auf maximal 10 Millionen Euro ausgedehnt (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung), um zumindest kurzzeitig mehr Liquidität zu verschaffen.
4. Verlängerte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie und Hilfe für Kulturschaffende
Da die verringerte Mehrwertsteuer aufgrund der Restaurantschließungen für Gastronomen aktuell keine Hilfe darstellt, wird die Senkung bis Ende 2022 verlängert. Für Speisen und Getränke in Lokalitäten gilt bis dahin ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
Auch die Kulturbranche soll weitere Unterstützung erhalten. Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet.
5. Zusätzliche Förderung der Kulturbranche
Auch die Kulturbranche soll weitere Unterstützung erhalten. Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ wird mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet. Hier finden Sie weitere Informationen zu finanziellen Hilfen rund um die Kunst- und Kulturbranche.
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