Eine junge Frau zeigt ihrer Tochter ein Solarpanel. Sie stehen auf einer Wiese. Im Hintergrund ist ein Haus zu sehen.

Mehr Sonne für die Energiewende: Solarpaket I verabschiedet

Klimaschutzreform
Grünes Licht für gelben Strom: Die Ampelkoalition hat eine Reform des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Solarpaket soll dabei vorrangig die Solarstromproduktion gefördert werden. Das betrifft die gewerbliche und private Nutzung.

Die Bundesregierung verfolgt das ehrgeizige Ziel, dass bis 2030 der Strom zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen soll (zurzeit ist es bereits mehr als die Hälfte). Damit alle daran teilhaben können, soll vieles vereinfacht werden: Um das Erneuerbare-Energien-Gesetz effektiv umzusetzen, beschloss der Bundestag, den Ausbau von Solar- und PV-Anlagen zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Deshalb wurde am 26. April 2024 das Solarpaket I verabschiedet. Für Mieter, Immobilienbesitzer, Landwirte oder Unternehmer wird Solarstrom damit realistischer.  Erfahren Sie, was genau beschlossen wurde, um den Ausbau der Solarleitung und der Photovoltaik zu beschleunigen.

Das Wichtigste in Kürze:

Selbst angebracht: Solar-Boom auf deutschen Balkonen

Sie sind einfach zu installieren, und sie sind bezahlbar: Balkonkraftwerke. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzen auf steckerfertige Solaranlagen, um Stromkosten zu sparen und aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen – auch Balkon-PV genannt – sind in Deutschland aktiv, allein im ersten Quartal 2024 kamen, laut Bundesnetzagentur mehr als 50.000 neue hinzu. Die Bundesregierung unterstützt diesen Trend, in dem sie mit dem Solarpaket I lang erhoffte Erleichterungen für die Inbetriebnahme für jene Balkonanlagen auf den Weg bringt.

Eine wichtige Änderung, insbesondere für private Haushalte: Seit dem 1. April sind die Hürden für Balkonkraftwerke nicht mehr hoch. So müssen diese nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine Registrierung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reicht aus. Statt bisher rund 20 Informationen müssen Betreiberinnen und Betreiber künftig nur noch 5 Angaben zum Balkonkraftwerk machen. Auch ein neuer Stromzähler soll dann keine Voraussetzung mehr sein. Das bedeutet, dass bisherige Stromzähler weiterhin verwendet werden dürfen und nicht extra umgerüstet werden müssen – auch, wenn sie zunächst rückwärtslaufen.

Selbst erzeugt: Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser

Eine weitere Änderung: Das neue Solarpaket I unterstützt nun auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dadurch lässt sich in Mehrfamilienhäusern Strom direkt und ohne großen bürokratischen Aufwand von den Dächern an die Bewohnerinnen und Bewohner verteilen. Außerdem gibt es für selbstgenutzten Strom vom Dach bessere Fördersätze und unkompliziertere Abrechnungsmöglichkeiten. Sonnenstrom wird von jetzt an auch dann unterstützt, wenn die Solaranlagen auf Nebengebäuden wie Gewerbeimmobilien, Fabrikhallen, Supermärkten, Parkplätzen oder Garagen stehen. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist also wie eine Art Energy-Sharing für die Bewohner und Bewohnerinnen in Mehrfamilienhäusern. Generell werden die Regelungen zugunsten der Betreiber dieser Anlagen vereinfacht.

Selbst gefördert: gewerbliche Anlagen

Die Förderungen für Photovoltaik steigen: Geplant ist, die Einspeisevergütung für gewerbliche PV-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt um 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. So soll auf gestiegene Baukosten reagiert werden. Möglicher Haken: Diese Erhöhung gilt nur bis 750 Kilowatt; darüber hinaus muss für Dachanlagen an Ausschreibungen teilgenommen werden; bisher galt die Pflicht erst ab 1.000 Megawatt.

Selbst verwaltet: die Direktvermarktung

Die Direktvermarktung bei Solarenergie verpflichtet Betreiber von Solaranlagen, den erzeugten Strom nicht direkt an den Endverbraucher oder die Endverbraucherin zu verkaufen, sondern über den Strommarkt zu vermarkten – an sogenannte Direktvermarkter, die den Strom dann an der Strombörse handeln. Nun soll die 100-Kilowatt-Grenze gelockert werden. Dadurch könnten Betreiber größerer Anlagen mit Eigenverbrauch überschüssigen Strom auch ohne Vergütung ins Netz einspeisen, falls sie keinen Direktvermarkter beauftragen möchten. Ökonomisch attraktiv wäre grundsätzlich eine flexiblere Gestaltung für Immobilienunternehmen und Vermieter; besonders bei hohem Eigenverbrauch oder in Mieterstrommodellen.

Selbst genutzt: besondere Großflächen

Für benachteiligte Gebiete können landwirtschaftlich weniger ertragreiche Flächen grundsätzlich für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen freigegeben werden. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, dies durch spezifische Regelungen einzuschränken.

Besondere PV-Anlagen, die sich etwa auf Ackerflächen, entwässerten Moorböden, Grünland oder Parkplatzflächen befinden, werden in den Ausschreibungen nun separat mit einem höheren Maximalwert gelistet. Dabei soll das Volumen dieser Ausschreibungen auf bis zu 2075 Megawatt jährlich anwachsen.

Duldungspflicht
Regelung nur für öffentlichen, nicht für privaten Besitz

Mit dem beschlossenen Solarpaket I soll die Duldungspflicht für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte abgeschwächt werden. Die Pflicht, die Verlegung von elektrischen Leitungen dulden zu müssen, greift nur für öffentliche, nicht aber für private Grundstücksbesitzer.

Einheitliche Netzanschlüsse

Das Solarpaket I soll dazu führen, dass die Regeln für den Stromnetzanschluss überall in Deutschland einheitlich werden. Derzeit unterscheiden sie sich die Bedingungen von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Zudem wird das Verfahren, um Stromanlagen anzuschließen, unkomplizierter: Es gilt bald für Anlagen bis 30 Kilowatt, bisher waren es 10,8 Kilowatt. Für Anlagen bis 100 Kilowatt sind ebenfalls Erleichterungen geplant.

Immer mehr Menschen beteiligen sich

Die Energiewende ist bei den Menschen angekommen: So ist die Solarenergie die am schnellsten wachsende erneuerbare Energiequelle in der EU. Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet. So viel wie nie zuvor.

Gesetz ist Gesetz?

Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes zur Umsetzung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wird jetzt nicht mehr zurückgeschaut, um zu prüfen, ob die Klimaziele erreicht wurden. Stattdessen geht der Blick nach vorn. Von jetzt an wird über mehrere Jahre geplant. Wenn zu erwarten ist, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele für 2030 zwei Jahre hintereinander verfehlen wird, muss sie künftig ihre Maßnahmen anpassen. Ein Solarpaket II könnte folgen, beispielsweise mit festgeschriebenen Solar-Standards für alle geeigneten Dachflächen bei Neubau, Umbau und Sanierung.

Immerhin: Mit dem Solarpaket I werden nun erstmals die unterschiedlichen Bereiche gemeinsam berücksichtigt. Das ergibt Sinn, denn dem Klima ist es egal, ob es vom Energiesektor, Industriesektor oder Verkehrssektor beeinträchtigt wird.

Stand: 26.04.2024

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