In den letzten
vergangenen Jahren sind zahlreiche
Solarsysteme auf den Markt gekommen.
Sie können sie nicht
nur auf dem Dach, sondern auch auf der Terrasse oder einem Balkon installiert
werden können.
Die Nachfrage
hat aufgrund der steigenden Strompreise stark zugenommen. Auch weil sich
bereits mit einer kleinen Anlage der Strombedarf eines Haushalts abdecken
lässt.
Neue Förderungsmöglichkeiten vom Bund reduzieren die Anschaffungskosten. Auch die Kommunen helfen – jedoch gibt es für die verschiedenen Regionen unterschiedliche Förderangebote
Ein Balkonkraftwerk – das klingt
gewaltig, ist aber ganz einfach. Neben Balkonsolar sind Stecksolar oder
Plug-in-PV gängige Begriffe für die mobilen Solarsysteme. Installieren Sie als
Mieter oder Mieterin Ihre Anlage fachgerecht, dürfen die Wohnungseigentümer keinen
Einspruch erheben, denn kleine Balkonkraftwerke sind nicht
genehmigungspflichtig. Sie dürfen die Paneele auf den Balkon oder die Terrasse
stellen oder an der Wand befestigen. Hängen Sie die Module allerdings über die
Brüstung des Balkons, könnte es zu Diskussionen kommen. Denn die Fronten des
Balkons gehören zur Gebäudehülle und sind somit keine Mietsache. Sprechen Sie
in diesem Fall vorher mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Gehört Ihnen
die Immobilie selbst, sollten Sie sich mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft
abstimmen.
Mietern und Wohnungseigentümern wird die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtert. Dafür wurde im April 2024 das Solarpaket I verabschiedet. Viele bürokratische Hürden wurden abgeschafft und auf diese Regelungen vereinfacht:
0Balkonkraftwerke
wurden im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis April 2024 registriert. Das sind bereits 135.000 mehr als ein halbes Jahr zuvor.
Entschied man sich in der Vergangenheit für ein Balkonkraftwerk, waren zwei Maßnahmen notwendig:
Diese Vorgaben entfallen künftig. Jetzt reicht es, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
Je nach Größe Ihres Haushalts benötigen Sie ein oder zwei Photovoltaik-Module. Für die Umwandlung des erzeugten Stroms brauchen Sie einen Mikro-Wechselrichter und ein Kabel mit Stecker. Die gewonnene Energie wird so in den Stromkreis Ihres Haushalts eingespeist. Ziehen Sie um, können Sie die Teile einfach mitnehmen und wieder aufstellen.
Um die Nutzung von Balkonkraftwerken zu fördern, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung im Wohneigentums- und Mietrecht beschlossen, die nun vom Bundestag verabschiedet wurde. Diese Änderung sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme eingestuft wird. Darunter fallen zum Beispiel auch Umbauten für Einbruchschutz und mehr Barrierefreiheit.
Dies bedeutet, dass Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter und Mieterinnen von ihren Eigentümergemeinschaften beziehungsweise Vermietern und Vermieterinnen die Genehmigung zur Installation solcher Geräte verlangen können. Die bisher oft erforderliche Zustimmung, die ohne sachlichen Grund verweigert werden konnte, wird dadurch vereinfacht und ermöglicht eine breitere Nutzung von Balkonkraftwerken.
Diese Regelung gilt für alle Stecker-Solaranlagen: Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 0 Prozent. Sie sparen also durch die neue Regelung der Bundesregierung. Sprechen Sie jedoch am besten direkt mit Ihrem Händler oder Ihrer Händlerin. Denn diese sind nicht dazu verpflichtet, die Preissenkung an Sie weiterzugeben. Für viele Bundesländer gibt es weitere finanzielle Entlastungen beim Kauf einer entsprechenden Solaranlage. So können Sie in Berlin pro Wohnung 500 Euro beantragen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie eine Pauschale von bis zu 500 Euro – allerdings erst nach Kauf und Installation. In Baden-Württemberg unterscheidet sich die Förderung von Kommune zu Kommune, in anderen Bundesländern von Stadt zu Stadt. Über die jeweiligen regionalen Förderungen informiert die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz .
Tipp: Sie sollten Ihre Entscheidung jedoch zügig treffen, da viele Fördertöpfe aufgrund der hohen Nachfrage schnell ausgeschöpft sein dürften.
Ihre eigene Solaranlage können Sie über zahlreiche Internet-Shops bestellen. Fündig werden Sie auch in gut sortierten Elektrofachmärkten oder einem spezialisierten Fachhandel. Aktuell herrscht eine große Nachfrage. Allein seit Jahresbeginn 2024 sind 85.000 Balkonanlagen hinzugekommen. Sie sollten sich deswegen auf eine längere Wartezeit einstellen und eine Vorbestellung erwägen.
Rechnen Sie bei einer kleineren Anlage mit einer 600 Watt-Leistung mit Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro für alle benötigten Bauteile. Je nach Wetterlage, Neigungswinkel und Schatten am Aufstellort erzeugt eine Solaranlage zwischen 450 und 800 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Davon können Haushalte Erfahrungswerten nach 60 bis 80 Prozent für den eigenen Bedarf verwenden. Bei einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde sparen Sie jährlich etwa 150 Euro ein. So hat sich die Anlage nach 5 bis 7 Jahren amortisiert.
Scheint die Sonne besonders lange, können Haushalte an diesen Tagen selten die erzeugte Energie vollständig nutzen. Diese wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Geld lässt sich mit einem Balkonkraftwerk jedoch nur theoretisch verdienen. Da es vor allem die Eigenversorgung unterstützt, können Sie damit aber vor allem sparen. Möchten Sie die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung erhalten, müssen Sie zahlreiche Anforderungen erfüllen.
Schon seit Januar 2023 entfällt beim Kauf eines Balkonkraftwerks die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Einige Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im April 2024 müssen Balkonkraftwerke zudem nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern nur noch mit 5 einfachen Angaben im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Es ist keine Umrüstung der Stromzähler erforderlich, auch rückwärts drehende, ältere Modelle werden akzeptiert, und die Leistungsgrenze der Anlagen wurde von 600 auf 800 Watt angehoben.
Um die Nutzung von Balkonkraftwerken zu fördern, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung im Wohneigentums- und Mietrecht beschlossen, die nun vom Bundestag verabschiedet wurde. Diese Änderung sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme eingestuft wird. Darunter fallen zum Beispiel auch Umbauten für Einbruchschutz und mehr Barrierefreiheit.
Dies bedeutet, dass Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter und Mieterinnen von ihren Eigentümergemeinschaften beziehungsweise Vermietern und Vermieterinnen die Genehmigung zur Installation solcher Geräte verlangen können. Die bisher oft erforderliche Zustimmung, die ohne sachlichen Grund verweigert werden konnte, wird dadurch vereinfacht und ermöglicht eine breitere Nutzung von Balkonkraftwerken.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits in seiner Photovoltaik-Strategie angekündigt, dass es rückwärtsdrehende Zähler duldet. Balkonkraftwerke dürfen demnach an jeden vorhandenen Zählertyp angeschlossen werden. Ältere Zähler müssen nicht extra umgerüstet werden.
Installieren und betreiben Sie Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht, droht keine Gefahr von Überhitzung oder Brand. Die Stromschlaggefahr reduzieren Sie, indem Sie einen sogenannten Fehlerstrom-Schutzschalter mit dem Balkonkraftwerk verbinden; intakte Schukostecker reichen aus.
Leider ist das nicht möglich. Seit 1995 sind alle Wechselrichter
so aufgebaut, dass sie die Netzfrequenz als Referenz für die
Schwingungserzeugung nutzen. Dieser benötigt ebenfalls Strom und bezieht diesen
aus dem allgemeinen System – nicht aus dem Strom vom Balkonkraftwerk.
Um zu prüfen, ob dein Balkon für ein Balkonkraftwerk taugt, solltest du einige wichtige Kriterien beachten:
Stand: 16.07.2024