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Zwei Personen stehen mit einem Solarpanel in den Händen auf dem Balkon eines Hauses.

Balkonkraftwerk: Einfacher Anschluss, mehr Power

Weniger bürokratische Hürden
Egal, ob Sie nachhaltiger leben, die Haushaltskasse entlasten oder gegen steigende Energiepreise gewappnet sein wollen: Eine Solaranlage auf dem Balkon hilft. Das Solarpaket I der Bundesregierung hat seit April 2024 bürokratische Hürden abgebaut. Die neue Produktnorm bringt seit Dezember 2025 technische Klarheit beim Anschluss.
Das Wichtigste in Kürze:
  • In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Solarsysteme auf den Markt gekommen. Sie können diese nicht nur auf dem Dach, sondern auch auf der Terrasse oder einem Balkon installieren.

  • Die Nachfrage hat aufgrund der steigenden Strompreise stark zugenommen. Auch weil sich bereits mit einer kleinen Anlage der Strombedarf eines Haushalts abdecken lässt.

  • Neue Förderungsmöglichkeiten des Bundes und einzelner Länder reduzieren die Anschaffungskosten. Auch die Kommunen helfen – jedoch gibt es für die verschiedenen Regionen unterschiedliche Förderangebote.

Ein Balkonkraftwerk installieren

Ein Balkonkraftwerk – das klingt gewaltig, ist aber ganz einfach. Neben Balkonsolar sind Stecksolar oder Plug-in-PV gängige Begriffe für die mobilen Solarsysteme. Installieren Sie als Mieter oder Mieterin Ihre Anlage fachgerecht, dürfen die Wohnungseigentümer keinen Einspruch erheben, denn kleine Balkonkraftwerke sind nicht genehmigungspflichtig. Sie dürfen die Paneele auf den Balkon oder die Terrasse stellen oder an der Wand befestigen. Hängen Sie die Module allerdings über die Brüstung des Balkons, könnte es zu Diskussionen kommen. Denn die Fronten des Balkons gehören zur Gebäudehülle und sind somit keine Mietsache. Sprechen Sie in diesem Fall vorher mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Gehört Ihnen die Immobilie selbst, sollten Sie sich mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abstimmen.

Neue Norm seit Dezember 2025
Weniger bürokratische Hürden

Mietern und Wohnungseigentümern wird die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtert. Das Solarpaket I trat im April 2024 in Kraft und vereinfachte die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich. Viele bürokratische Hürden wurden abgeschafft und die Regeln wie folgt vereinfacht:

  • Balkonkraftwerke müssen nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet, sondern nur noch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
  • Diese Registrierung ist unkompliziert und benötigt statt 20 nur noch 5 Angaben.
  • Außerdem ist keine Umrüstung der Stromzähler nötig: ältere, nicht-digitale Stromzähler – von denen sich einige rückwärts drehen können – werden geduldet. Und die Leistungsgrenze der Balkonsolaranlagen wurde von 600 auf 800 Watt erhöht.
  • Seit Dezember 2025 ist der Anschluss über einen herkömmlichen  Schukostecker offiziell normiert: Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erlaubt dies unter definierten Schutzmaßnahmen. Damit entfällt der bislang empfohlene Wieland-Spezialstecker für Neuanlagen. Ältere Anlagen müssen nicht umgerüstet werden.

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Balkonkraftwerke
sind Ende 2025 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert – das entspricht einem Anstieg von rund 175 Prozent gegenüber den 435.000 im April 2024.

Die tatsächliche Zahl der in Betrieb befindlichen Anlagen dürfte laut Umfragedaten mit bis zu 4 Millionen deutlich höher liegen, da viele Betreiberinnen und Betreiber die Registrierungspflicht ignorieren.

Einfach registrieren lassen

Entschied man sich in der Vergangenheit für ein Balkonkraftwerk, waren zwei Maßnahmen notwendig:

  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber und 
  • die Installation eines Zweirichtungszählers.

Diese Vorgaben entfallen seit Inkrafttreten des Solarpakets I. Jetzt reicht es, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Eine Balkon-Solaranlage anschließen

Je nach Größe Ihres Haushalts benötigen Sie ein oder zwei Photovoltaik-Module. Für die Umwandlung des erzeugten Stroms brauchen Sie einen Mikro-Wechselrichter und ein Kabel mit Stecker. Die gewonnene Energie wird so in den Stromkreis Ihres Haushalts eingespeist. Ziehen Sie um, können Sie die Teile einfach mitnehmen und wieder aufstellen.

Wohneigentums- und Mietrecht
Erleichterungen für Steckersolargeräte

Um die Nutzung von Balkonkraftwerken zu fördern, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung im Wohneigentums- und Mietrecht beschlossen. Diese Änderung sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme eingestuft wird. Darunter fallen zum Beispiel auch Umbauten für Einbruchschutz und mehr Barrierefreiheit.

Dies bedeutet, dass Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter und Mieterinnen von ihren Eigentümergemeinschaften beziehungsweise Vermietern und Vermieterinnen die Genehmigung zur Installation solcher Geräte verlangen können. Die bisher oft erforderliche Zustimmung, die ohne sachlichen Grund verweigert werden konnte, wird dadurch vereinfacht und ermöglicht eine breitere Nutzung von Balkonkraftwerken.

Unterschiedliche Fördermöglichkeiten

Diese Regelung gilt für alle Stecker-Solaranlagen: Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 0 Prozent. Sie sparen also durch die neue Regelung der Bundesregierung. Sprechen Sie jedoch am besten direkt mit Ihrem Händler oder Ihrer Händlerin. Denn diese sind nicht dazu verpflichtet, die Preissenkung an Sie weiterzugeben. Für viele Bundesländer gibt es weitere finanzielle Entlastungen beim Kauf einer entsprechenden Solaranlage.

  • So übernimmt etwa in Hamburg die Umweltbehörde bei einkommensschwachen Haushalten bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten; seit Oktober 2025 können Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG entsprechende Anträge stellen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Mieterinnen und Mieter eine Pauschale von bis zu 500 Euro – allerdings erst nach Kauf und Installation.
  • In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit 300 Euro für Mieterhaushalte.
  • In Baden-Württemberg und den anderen Bundesländern ohne Landesförderung lohnt ein Blick auf kommunale Programme – viele Städte und Gemeinden zahlen zwischen 100 und 200 Euro Zuschuss. Über die jeweiligen regionalen Förderungen informiert die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
  • Die Berliner Förderung (500 Euro pauschal) wurde Ende 2025 eingestellt.

Tipp: Über die jeweiligen Förderungen können Sie sich auf regionalen Anbieterseiten informieren. Sie sollten Ihre Entscheidung zügig treffen, da viele Fördertöpfe aufgrund der hohen Nachfrage schnell ausgeschöpft sein dürften.

  • Der Kauf von Balkonsolar

    Ihre eigene Solaranlage können Sie über zahlreiche Internet-Shops bestellen. Fündig werden Sie auch in gut sortierten Elektrofachmärkten oder einem spezialisierten Fachhandel. Die Preise für Balkonkraftwerke sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Lieferzeiten haben sich gegenüber 2024 normalisiert. Planen Sie aber trotzdem ausreichend Vorlaufzeit ein, besonders in der Hauptsaison.

  • Die Kosten einer Solaranlage

    Rechnen Sie bei einer kleineren Anlage mit einer 600 Watt-Leistung mit Kosten zwischen 300 und 700 Euro für alle benötigten Bauteile. Je nach Wetterlage, Neigungswinkel und Schatten am Aufstellort erzeugt eine Solaranlage zwischen 450 und 800 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Davon können Haushalte Erfahrungswerten nach 60 bis 80 Prozent für den eigenen Bedarf verwenden. Bei einem Strompreis von 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde sparen Sie jährlich etwa 100 bis 150 Euro ein. So hat sich die Anlage nach 4 bis 6 Jahren amortisiert.

  • Geld verdienen? Geld sparen

    Scheint die Sonne besonders lange, können Haushalte an diesen Tagen selten die erzeugte Energie vollständig nutzen. Diese wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Geld lässt sich mit einem Balkonkraftwerk jedoch nur theoretisch verdienen. Da es vor allem die Eigenversorgung unterstützt, können Sie damit aber vor allem sparen.

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Häufige Fragen zum Balkonsolar

  1. Auch im Winter kann ein Balkonkraftwerk Strom erzeugen – jedoch deutlich weniger als im Sommer. Denn die Sonne scheint insgesamt seltener und weniger lang. Zudem liegen viele Balkone häufiger im Schatten, da die Sonne niedriger steht.

  2. Schon seit Januar 2023 entfällt beim Kauf eines Balkonkraftwerks die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Einige Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im April 2024 müssen Balkonkraftwerke zudem nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern nur noch mit 5 einfachen Angaben im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Es ist keine Umrüstung der Stromzähler erforderlich, auch rückwärts drehende, ältere Modelle werden akzeptiert, und die Leistungsgrenze der Anlagen wurde von 600 auf 800 Watt angehoben. Seit Dezember 2025 gilt zudem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95, die den Anschluss über den haushaltsüblichen Schukostecker normkonform regelt.

    Um die Nutzung von Balkonkraftwerken zu fördern, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung im Wohneigentums- und Mietrecht beschlossen. Diese Änderung sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme eingestuft wird. Darunter fallen zum Beispiel auch Umbauten für Einbruchschutz und mehr Barrierefreiheit.

    Dies bedeutet, dass Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern sowie Mieter und Mieterinnen von ihren Eigentümergemeinschaften beziehungsweise Vermietern und Vermieterinnen die Genehmigung zur Installation solcher Geräte verlangen können. Die bisher oft erforderliche Zustimmung, die ohne sachlichen Grund verweigert werden konnte, wird dadurch vereinfacht und ermöglicht eine breitere Nutzung von Balkonkraftwerken.

  3. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits in seiner Photovoltaik-Strategie angekündigt, dass es rückwärtsdrehende Zähler duldet. Balkonkraftwerke dürfen demnach an jeden vorhandenen Zählertyp angeschlossen werden. Ältere Zähler müssen nicht extra umgerüstet werden.

  4. Installieren und betreiben Sie Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht, droht keine Gefahr von Überhitzung oder Brand. Die Stromschlaggefahr reduzieren Sie, indem Sie einen sogenannten Fehlerstrom-Schutzschalter mit dem Balkonkraftwerk verbinden; intakte Schukostecker reichen aus.

  5. Nein. Bricht das Stromnetz zusammen, schaltet sich der Wechselrichter automatisch ab – das ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben, damit Techniker gefahrlos an den Leitungen arbeiten können. Das gilt auch dann, wenn die Sonne scheint.

    Ein Balkonkraftwerk eignet sich also nicht als Notstromversorgung. Wer bei Stromausfall weiter versorgt sein möchte, benötigt eine vollwertige PV-Anlage mit einem Heimspeicher, der eine explizite Backup-Funktion besitzt – das ist eine eigene Gerätekategorie und nichts, was ein Steckersolargerät leisten kann.

  6. Um zu prüfen, ob dein Balkon für ein Balkonkraftwerk taugt, solltest du einige wichtige Kriterien beachten:

    • Sonneneinstrahlung: Ihr Balkon sollte möglichst viel direktes Sonnenlicht erhalten. Ideal sind Südausrichtungen, aber auch Ost- oder Westausrichtungen können effektiv sein. Prüfen Sie, wie viele Stunden Sonne Ihr Balkon täglich bekommt – optimal sind mindestens vier bis fünf Stunden direkte Sonneneinstrahlung.
    • Platzverhältnisse: Überprüfen Sie, ob ausreichend Platz für die Montage eines kleinen Solarmoduls vorhanden ist. Diese Module sind meist recht kompakt und können an der Balkonbrüstung angebracht werden.
    • Stabilität: Stellen Sie sicher, dass die Balkonbrüstung stabil genug ist, um ein Solarmodul zu tragen.
    • Schattenwurf: Achten Sie darauf, dass keine Bäume, Gebäude oder andere Hindernisse längere Schatten auf deinen Balkon werfen, da dies die Effizienz der Solaranlage stark beeinträchtigen kann.
    • Zugang zu Stromanschlüssen: Überlegen Sie, wie Sie das Solarmodul an das Stromnetz in Ihrer Wohnung anschließen können. Sie benötigen einen Zugang zu einer Steckdose, um den Strom nutzen zu können.

Stand: 27.04.2026

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