In den letzten Jahren sind zahlreiche Solarsysteme auf den Markt gekommen, die nicht auf dem Dach, sondern auch der Terrasse oder einem Balkon installiert werden können.
Die Nachfrage hat aufgrund der steigenden Strompreise stark zugenommen. Auch, weil sich bereits mit einer kleinen Anlage der Strombedarf eines Haushalts abdecken lässt.
Neben Balkonsolar sind Stecksolar oder Plug-in-PV gängige Begriffe für die mobilen Solarsysteme.
Neue Förderungsmöglichkeiten reduzieren die Anschaffungskosten. Jedoch gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung für Fördersätze.
Installieren Sie als Mieter oder Mieterin Ihre Anlage fachgerecht, darf Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin keinen Einspruch erheben. Sie dürfen die Paneele auf den Balkon oder die Terrasse stellen oder an der Wand befestigen. Hängen Sie die Module allerdings über die Brüstung des Balkons, könnte es zu Diskussionen kommen. Denn die Fronten des Balkons gehören zur Gebäudehülle und sind somit keine Mietsache. Sprechen Sie in diesem Fall vorher mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer sollten Sie sich mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abstimmen.
Haben Sie vor eine Solaranlage anzuschließen, müssen Sie diese an zwei Stellen anmelden: Zuerst bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Das können Sie in der Regel einfach online über ein Formular erledigen. Dann müssen Sie zum anderen dem sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Bescheid geben. Hier gelten die gleichen Meldeanforderungen wie für Dachanlagen.
Je nach Größe Ihres Haushalts benötigen Sie ein oder zwei Photovoltaik-Module. Für die Umwandlung des erzeugten Stroms brauchen Sie einen Mikro-Wechselrichter und ein Kabel mit Stecker. Die gewonnene Energie wird so in den Stromkreis Ihres Haushalts eingespeist. Ziehen Sie um, können Sie die Teile einfach mitnehmen und wieder aufstellen.
Balkonsolar-Anlagen
waren einer wissenschaftlichen Schätzung nach Ende 2021 in Betrieb.
Diese Regelung gilt für alle Stecker-Solaranlagen: Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 0 Prozent. Sie sparen durch die neue Regelung der Bundesregierung 16 Prozent des Kaufpreises. Sprechen Sie jedoch am besten direkt mit Ihrem Händler oder Ihrer Händlerin. Denn diese sind nicht dazu verpflichtet, die Preissenkung an Sie weiterzugeben. Für folgende Bundesländer gibt es weitere finanzielle Entlastungen beim Kauf einer entsprechenden Solaranlage:
Pro Wohnung können Sie einen Antrag auf eine Förderpauschale stellen. Diese beträgt 500 Euro. Allerdings erhalten nur 14.000 Anträge die Förderung. Schnell sein lohnt sich hier.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie eine Pauschale von 500 Euro für Ihre Anlage – allerdings erst nach dem Kauf und der Installation. Zur Förderung müssen Sie Kontakt mit dem Landesministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt aufnehmen.
Leben Sie in Schleswig-Holstein, erhalten Sie bis zu 50 Prozent Förderung auf die Investitionskosten. Der Maximalbetrag ist jedoch 200 Euro.
In dem südlichen Bundesland mit vergleichsweise vielen Sonnenstunden wird je nach Stadt oder Kommune anders gefördert. Leben Sie in Stuttgart, erhalten Sie 100 Euro für Ihre Solaranlage. In Freiburg sind es 200 Euro. In Ulm können Sie bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten zurückbekommen, aber auch in diesem Fall maximal 250 Euro.
In Bayern unterscheidet sich die Förderung von Stadt zu Stadt. In München bekommen Sie 40 Cent je Watt Leistung zurück. Allerdings auch nur bis zur Hälfte der Anschaffungskosten. Liegt die Leistung Ihres Balkonkraftwerks zwischen 300 und 600 Watt, erhalten Sie in Ingolstadt 200 Euro zurück. Zweirichtungszähler, die in beiden Fällen nötig sind, werden von den Städten übernommen und kostenfrei eingebaut. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie online stellen.
Ihre eigene Solaranlage können Sie über zahlreiche Internet-Shops bestellen. Fündig werden Sie auch in gut sortierten Elektrofachmärkten oder einem spezialisierten Fachhandel. Aktuell herrscht eine große Nachfrage. Zudem sind Lieferketten teils eingeschränkt. Sie sollten sich deswegen auf eine längere Wartezeit einstellen und eine Vorbestellung in Erwägung ziehen.
Rechnen Sie bei einer Anlage mit einer 600 Watt Leistung mit Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro für alle benötigten Bauteile. Je nach Wetterlage, Neigungswinkel und Schatten am Aufstellort erzeugt eine Solaranlage zwischen 450 und 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Davon können Haushalte Erfahrungswerten nach 60 bis 80 Prozent für den eigenen Bedarf verwenden. Bei einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde sparen Sie jährlich etwa 150 Euro ein. So hat sich die Anlage nach fünf bis sieben Jahren amortisiert.
Scheint die Sonne besonders lange, können Haushalte an diesen Tagen selten die erzeugte Energie vollständig nutzen. Diese wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Geld lässt sich damit jedoch eher nur theoretisch verdienen. Möchten Sie für die erzeugte Energie die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung erhalten, müssen Sie zahlreiche Anforderungen erfüllen. Der Aufwand für entsprechende Anträge ist aufwändig, während der Erlös gering bleibt.