Looking at developing house!

Insolvenz des Bauträgers: So schützen Sie Ihre Immobilie

Ruine statt Traumhaus
Die Baubranche steckt in einer tiefen Krise. Gestiegene Zinsen und deutlich höhere Kosten treiben viele Bauträger in die Insolvenz. Für Haus- und Wohnungskäufer kann das dramatische Folgen haben. Aber: Bereiten sie sich richtig vor, kann es gut ausgehen. Sie möchten bauen? Das sollten Sie beachten!
Das Wichtigste in Kürze

Insolvenzen haben um 44 Prozent zugelegt

Im Idealfall ist es ein Rundum-sorglos-Paket – Bauträger bieten alles aus einer Hand: Sie beschaffen Grundstücke, stellen Architekten und kümmern sich um den Bau Ihres Traumhauses oder Ihrer Traumwohnung. Zum Festpreis.

Doch immer häufiger gehen Bauträger insolvent: Die kalkulierten Kosten für Material und Energie sind so teuer geworden, dass sich viele Firmen hoch verschulden und nicht mehr zahlungsfähig sind. Allein im ersten Quartal 2024 ist die Zahl der Insolvenzen in der Baubranche laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (IWH) um mehr als 500 gestiegen. Das sind 44 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahresquartal.

Auftragsstornierungen haben sich versiebenfacht

In einem solchen Fall ist für Bauherren und -frauen meist das Geld weg, mit dem sie in Vorleistung gegangen sind. Ihr Bauvorhaben wird gestoppt und sie müssen ein neues Bauunternehmen beauftragen. So müssen sie deutlich mehr Geld zahlen, als sie vor Baubeginn angesetzt haben. Es kann auch passieren, dass sie nicht einmal mehr ein neues Unternehmen finden, dass ihren Bau beendet.

So geht es mittlerweile vielen Menschen. Denn trotz einer Richtlinie der Europäischen Union (EU), die den Verbraucherschutz in Bezug auf Immobilienkäufe verbessern soll, fehlt in Deutschland immer noch eine verpflichtende Absicherung für Wohnungskäufer bei Insolvenz des Bauträgers.

Vor diesem Hintergrund sind die Auftragsstornierungen im Wohnungsbau in Deutschland deutlich gestiegen: Der entsprechende Indikator lag laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung im Jahr 2023 bei mehr als 20 Prozent, im Oktober 2023 sogar mit einem Allzeithoch von 22,2 Prozent. Das ist fast das Siebenfache des Durchschnittsniveaus von 3,5 Prozent.

Gesetzliche Vorgaben unbedingt einhalten

Auch rechtlich trifft es diejenigen am härtesten, die ihre Immobilie von einem einzigen Bauträger errichten lassen. Denn ihm gehört selbst das Baugrundstück bis zum Schluss. Geht er pleite, bevor er Haus und Grundstück an sie übergeben hat, fällt alles an die kreditgebende Gläubigerbank.

Gerade dann ist korrektes Handeln besonders wichtig: Wird das Bauprojekt in das Insolvenzverfahren hineingezogen, können Bauherren und -frauen im Normalfall ihren Bauträgervertrag nicht mehr kündigen. Zudem dürfen sie nicht weiterbauen. Tun sie das dennoch, kann der Insolvenzverwalter Schadensersatz von ihnen verlangen und das Geld an die anderen Gläubiger verteilen. Denn sie haben es unmöglich gemacht, die Immobilie von ihrem Bauunternehmen vertragsgemäß fertigstellen zu lassen.

Etwas besser dran sind Häuslebauerinnen und -bauer, die mit Generalüber- oder Generalunternehmer auf ihrem eigenen Grundstück bauen. Sie müssen zwar ebenfalls das Insolvenzverfahren abwarten. Aber danach können sie ihren Bau fertigstellen (lassen). Sofern sie noch ausreichend Geld haben.

Diese Möglichkeiten haben Sie

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen lassen möchten, sollten Sie sich nun nicht entmutigen lassen. Denn völlig ausgeliefert sind Sie einer solchen Situation nicht. In Deutschland gibt es zwar keine Pflichtabsicherung für das bereits gezahlte Geld. Aber es gibt einige andere Instrumente, um den Schaden zu begrenzen. Und es gibt Warnsignale, die auf eine drohende Insolvenz hindeuten.

Mit den folgenden (rechtlichen) Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko einer Bauträger-Insolvenz deutlich reduzieren und sind im Ernstfall besser abgesichert:

Das können Sie tun, um sich gegen eine Insolvenz Ihres Bauträgers zu schützen

Häufige Fragen zur Insolvenz eines Bauträgers

In der Regel hat das zur Folge, dass das Bauvorhaben (zumindest vorerst) nicht fertiggestellt wird. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verfügungsgewalt über das Unternehmen und das Bauvorhaben. Bauherren müssen unter Umständen die bis zur Insolvenz erbrachten Leistungen des Bauträgers nochmal bezahlen. Außerdem fallen Kosten für die Beseitigung von Mängeln an, die der insolvente Bauträger verursacht hat.

Die Käuferinnen und Käufer haben einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmen für bereits geleistete Zahlungen. Allerdings können sie in der Regel nur einen Bruchteil der Summe zurückbekommen, da die Insolvenzmasse meist gering ist. Gewährleistungsansprüche können zwar gefordert, aber selten geltend gemacht werden. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens müssen sie die Arbeite möglicherweise eigenständig zu Ende führen.

In Zeiten von Wirtschaftskrisen oder Rezessionen geraten ganze Branchen unter Druck, was seit einiger Zeit für die Baubranche in Deutschland gilt. Aber für eine Insolvenz gibt es außerdem weitere Gründe:

  • Die veranschlagten Kosten für Material, Energie und Gerätemiete können plötzlich so stark ansteigen, dass sich der Bauträger überschuldet und zahlungsunfähig wird.
  • Der Bauträger schätzt die Kosten für das Bauvorhaben falsch ein und kalkuliert zu niedrig.
  • Kommt es auf der Baustelle zu Verzögerungen oder Mängeln, die nicht rechtzeitig und kostengünstig behoben werden, kann das die Finanzen überfordern.
  • Zu schnelles Wachstum und zu viele Projekte gleichzeitig ohne genügend Ressourcen können ein Unternehmen überfordern und zur Zahlungsunfähigkeit führen.
  • Generell können Überschuldung und Liquiditätsprobleme des Unternehmens, etwa durch zu hohe Kredite, das Aus bedeuten.
  • Bauträger sind oft von den Zahlungen anderer Auftraggeber und Auftraggeberinnen abhängig. Ausfälle dieser Forderungen können erhebliche finanzielle Lücken verursachen.

Dafür gibt es zwei Arten von Bürgschaften. Beide sollten bereits beim Vertragsabschluss vereinbart werden. Sie bieten Ihnen einen wichtigen rechtlichen Schutz:

  • Eine garantiert Ihnen, dass der Bauträger den Bau bis zur Schlüsselübergabe an Sie ordnungsgemäß abschließt. Sie sichert Sie ab, falls er während der Bauphase insolvent wird und den Bau nicht fertigstellen kann.
  • Die sichert ab, dass auftretende Mängel am Bau fristgerecht und ordnungsgemäß behoben werden. Sie greift auch, wenn die Gewährleistungspflichten nach Fertigstellung des Hauses nicht erfüllt werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine abzuschließen. Sie übernimmt im Insolvenzfall bis zu 50.000 Euro an Mehrkosten.

Für diesen Fall gibt es vor allem die Baugarantieversicherung:

  • Der Bauträger zahlt dafür einen kleinen Anteil der Auftragssumme als Versicherungsprämie an den Versicherer.
  • Im Gegenzug übernimmt die Versicherung die Garantie, dass das Bauvorhaben im Insolvenzfall weitergeführt und fertiggestellt wird.
  • Wenn der Auftrag neu vergeben werden muss, übernimmt die Versicherung die dadurch entstehenden Mehrkosten wie die Neuausschreibung des Bauvorhabens.
  • So werden Sie vor den sonst entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen geschützt.

Tipp: Die Baugarantieversicherung greift sowohl während der Bauphase als auch noch bis zu 5 Jahre nach Fertigstellung, falls Mängel auftreten.

Außerdem gibt es die :

  • Sie springt ein, wenn der Bauträger zahlungsunfähig wird und das Bauvorhaben nicht wie geplant fertigstellen kann.
  • Sie übernimmt Kosten bis maximal 50.000 Euro.
  • Dadurch werden ein Großteil der entstehenden Mehrkosten wie etwa für eine Neuausschreibung der Baustelle abgedeckt.

Tipp: Diese Police greift auch, wenn die Baufirma nach Fertigstellung insolvent wird und Mängel auftreten, die bis zu 5 Jahre nach Schlüsselübergabe festgestellt werden.

Von A wie Aktien bis Z wie Zentralbank
Der Newsletter Ihrer Sparkasse

Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!

Stand 02.05.2024

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Mann zeigt seiner kleinen Tochter die neue PV-Anlage auf dem Dach.
Solarenergie boomt. Kein Wunder – Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) profitieren mehrfach: Sie müssen weniger Strom vom Versorger beziehen, erhöhen ihre Unabhängigkeit und handeln klimafreundlicher.
Familie grillt im Garten umgeben von kleineren Bäumen. Die Sonne scheint in die Kamera.
Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Dabei gilt es, einiges zu bedenken. Mit den richtigen Informationen stellen Sie sicher, dass Sie eine solide Finanzierung auf die Beine stellen.
Close-up einer junge Frau mit roten Haaren, die auf ihr Mobiltelefon vor sich schaut.
Aktuelle Themen rund um Ihre Finanzen
Aktuelles
Wichtige Neuerungen, Trends und wirtschaftliche Entwicklungen: Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten über das, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.