Finanzielle Engpässe lassen sich mit einem Gang ins Pfandleihhaus überbrücken.
Unkompliziert und ohne Bonitätsprüfung lassen sich Dinge zu Geld umtauschen, um kurzfristig zahlungsfähig zu sein.
Die Zinsen und Gebühren eines Pfandkredits können aber so hoch sein, dass ein regulärer Kredit die bessere Lösung ist.
Sobald sie das Wort Pfandleihe hören, denken viele Menschen an dubiose Geschäfte in dunklen Hinterzimmern, bei denen Geld zu horrenden Zinsen im Tausch gegen persönliche Wertgegenstände verliehen wird. Dabei handelt es sich um ein ebenso einfaches wie seriöses Geschäftsmodell: Wer schnell und unbürokratisch Bargeld braucht, kann im Pfandleihhaus einen Wertgegenstand hinterlegen. Dafür werden eine monatliche Gebühr sowie festgelegte Zinsen fällig. Sobald man das geliehene Geld zurückzahlt, gibt's den hinterlegten Gegenstand zurück.
Außerdem gibt es in Deutschland schon seit mehr als 50 Jahren die sogenannte Pfandleiherverordnung. Sie stellt sicher, dass kein Interesse daran bestehen kann, den Wert einer Ware zu sehr zu drücken. Denn der Verdienst der Pfandleihhäuser über die Zinsen und Gebühren orientiert sich an diesem Auszahlungsbetrag.
Wegen der in den vergangenen Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten boomt dieses Geschäftsmodell wieder. Dem Statistischen Bundesamt zufolge stieg der Umsatz der Branche im Jahr 2022 auf mehr als 191 Millionen Euro. Fünf Jahre zuvor lag der Wert noch bei 71 Millionen Euro.
Ein Pfandkredit eignet sich, um kurzfristig und unbürokratisch einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Im Gegensatz zu anderen Krediten spielt die Bonität, also Zahlungsfähigkeit, keine Rolle. Außerdem entfällt die Nachfrage bei Kreditauskunfteien wie der Schufa. Aber: Der finanzielle Gegenwert, also der Auszahlungsbetrag, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Neben der Art der Wertsache spielen auch die individuellen Konditionen des jeweiligen Pfandhauses eine Rolle. In der Regel können die Verpfänderin oder der Verpfänder mit 40 bis 70 Prozent des aktuellen Marktwertes rechnen. Manchmal erhalten Sie aber auch nur ein Viertel bis die Hälfte des derzeitigen Verkaufswerts.
Viele Kundinnen und Kunden möchten nur Schmuck oder Uhren beleihen. Aber die Pfandleihhäuser nehmen auch andere Gegenstände an. Viele von ihnen sind auf bestimmte Wertsachen spezialisiert. Es gibt sogar Auto-Pfandleihhäuser, um Autos oder Motorräder zu beleihen.
Im besten Fall bekommen Sie bis zu 80 Prozent des Autozeitwertes sofort ausgezahlt. Orientiert wird sich dabei an den marktüblichen Listenpreisen. Der Auszahlungsbetrag kann sich weiter erhöhen, wenn Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer das Auto in einem gepflegten Zustand abgeben und ein Checkheft nachweisen können. Und: Durch das Sale-and-Rent-Back-Verfahren können Sie Ihr Auto weiter nutzen.
Übliche Gegenstände für die Pfandleihe sind unter anderem:
Gegenstand beleihen, ohne weitere Risiken
Pfandkreditvertrag mit banküblichen Zinsen
Gesetzliche Laufzeit: 3 Monate
Pfand bleibt
Eigentum des Verpfänders oder der Verpfänderin
Ordentliche Verwahrung und Versicherung des Pfands gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Raub
Gebühren bei Pfandkrediten beachten, da frei vom Pfandleihhaus gestaltbar
Häufige Verlängerungen machen Kredite durch Zinsen und Gebühren unrentabel (effektiver Jahreszins ca. 40% oder mehr)
Nach 3 Monaten ohne Rückzahlung: Eigentum geht an Pfandhaus über, meist Auktionsverkauf
Generell sollten Sie überlegen, ob Sie auf bestimmte Gegenstände, wie etwa Unterhaltungselektronik oder Markenkleidung beziehungsweise Luxusartikel, dauerhaft verzichten können – und sie eher verkaufen. Zudem ist es ratsam abzuwägen, ob sich die finanzielle Lage in den kommenden Wochen wirklich so sehr verbessert, dass Sie die Wertsachen wieder auslösen können.
Als mittel- bis langfristige Lösung empfiehlt sich auf jeden Fall ein regulärer Ratenkredit bei Ihrer Sparkasse oder Bank. Der ist zwar mit mehr Bürokratie verbunden. Aber er wird in der Regel auch schnell ausbezahlt – und ist in vielen Situationen sehr viel günstiger. Außerdem kann Ihnen eine persönliche Kreditberatung dabei helfen, sich vor Überschuldung oder Privatinsolvenz zu schützen.
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Stand: 11.04.2024