Älterer Mann in Arbeitskleidung in Metallfabrik.

Früher in Rente gehen

Sichern Sie sich Ihren Vorruhestand
Sie möchten vorzeitig in Rente gehen? Hier erfahren Sie alles zum Thema Frührente: Wann haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht? Wann können Sie mit oder ohne Abschläge in Rente gehen? Wie funktionieren Altersteilzeit oder Lebenszeitarbeitskonto?

Vorruhestand – was Sie wissen müssen

Gründe für den Wunsch nach Vorruhestand gibt es viele: Die meisten Deutschen freuen sich ganz einfach auf das Dasein als Rentner. Sie gehen davon aus, dass sich ihr Leben in dieser neuen Phase positiv entwickeln wird. Mehr Zeit für die Familie, für Freunde, für Hobbys und fürs Reisen. Endlich ausreichend Ruhe und Entspannung.

Die Regelaltersrente

Mit welchem Alter wir regulär in Rente gehen können und unsere volle Altersrente erhalten, wurde von der Bundesregierung festgelegt. Da die sogenannte Regelaltersgrenze jedoch davon abhängt, in welchem Jahr man geboren wurde, unterscheidet sich diese von Person zu Person.

Wurden Sie beispielsweise 1954 geboren, erhalten Sie Ihre Regelaltersrente mit 65 Jahren und acht Monaten. Mit jedem Jahr, dass Sie später geboren wurden, erhöht sich die Regelaltersgrenze um einen oder sogar zwei Monate. Diese Regelung endet (vorerst) mit dem Geburtsjahr 1964: Diejenigen, die in diesem Jahr oder später geboren wurden, können momentan mit 67 regulär in Rente gehen.

Regelaltersgrenzen

Jahrgang
Anhebung der Altersgrenzeum
Alters­grenze
1953
7 Monate
65 + 7 Monate
1954
8 Monate
65 + 8 Monate
1955
9 Monate
65 + 9 Monate
1956
10 Monate
65+ 10 monate
1957
11 Monate
65 + 11 Monate
1958
12 Monate
66
1959
14 Monate
66 + 2 Monate
1960
16 Monate
66 + 4 Monate
1961
18 Monate
66 + 6 Monate
1962
20 Monate
66 + 8 Monate
1963
22 Monate
66 + 10 Monate
ab 1964
24 Monate
67

Möglichkeiten für langjährig Versicherte

Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie können vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je nachdem, wie lange sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist das mit oder ohne Abschläge möglich.

Als langjährig versichert gelten diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie können mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber mit Abschlägen bei ihren Rentenzahlungen rechnen. Pro Monat, den sie vor ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent der Rentenzahlungen einbehalten.

Jemand, der 1954 geboren wurden, kann regulär mit 65 und acht Monaten in Rente gehen. Geht er bereits mit 65, entgehen ihm monatlich 2,4 Prozent seiner Rente. Die Kürzung gilt über die gesamte Bezugsdauer der Rente.

Altersgrenzen für langjährig Versicherte

Jahrgang
Anhebung der Altersgrenze um
Normaler Rentenbeginn
Abschlag bei Renteneintritt mit 63
1953
7 Monate
65 + 7 Monate
9,3 %
1954
8 Monate
65 + 8 Monate
9,6 %
1955
9 Monate
65 + 9 Monate
9,9 %
1956
10 Monate
65 + 10 Monate
10,2 %
1957
11 Monate
65 + 11 Monate
10,5 %
1958
12 Monate
66
10,8 %
1959
14 Monate
66 + 2 Monate
11,4 %
1960
16 Monate
66 + 4 Monate
12,0 %
1961
18 Monate
66 + 6 Monate
12,6 %
1962
20 Monate
66 + 8 Monate
13,2 %
1963
22 Monate
66 + 10 Monate
13,8 %
an 1964
24 Monate
67
14,4 %

Möglichkeiten besonders langjährig Versicherte

Wer mehr als 45 Jahre Versicherungszeit vorweist, kann, rund zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne Abschläge.

Für unsere Beispielperson, die 1954 geboren wurde, bedeutet das: Sie kann mit 63 Jahren und vier Monaten den Vorruhestand ohne finanzielle Einbußen antreten.

Altersgrenzen von besonders langjährig Versicherten

Jahrgang
Anhebung der Altersgrenze um
Normaler Rentenbeginn
1955
6 Monate
63 + 6 Monate
1956
8 Monate
63 + 8 Monate
1957
10 Monate
63 + 10 Monate
1958
12 Monate
64
1959
14 Monate
64 + 2 Monate
1960
16 Monate
64 + 4 Monate
1961
18 Monate
64 + 6 Monate
1962
20 Monate
64 + 8 Monate
1963
22 Monate
64 + 10 Monate
ab 1964
24 Monate
65

Nachteile des Vorruhestands

Wir haben es bereits erläutert: Gehen Sie langjährig versichert früher in Rente, müssen Sie mit Kürzungen Ihrer Rentenzahlungen rechnen. Doch das ist nicht der einzige Nachteil eines Vorruhestands.

Für sowohl langjährig als auch besonders langjährige Versicherte gilt: Je früher Sie in den Ruhestand gehen, desto weniger zahlen Sie in die Rentenkasse ein. Hört zum Beispiel jemand mit einem durchschnittlichen Verdienst zwei Jahre eher auf zu arbeiten, sammelt er auch zwei Entgeltpunkte weniger als möglich. Dementsprechend geringer fallen seine Rentenzahlungen aus.

Egal, ob Vorruhestand mit oder ohne Abzüge: Wenn Sie sich für eine der Möglichkeiten interessieren, sollten Sie frühzeitig berechnen, ob Sie diese Entgeltpunkte brauchen. Oder aber, wie Sie diese durch private Altersvorsorge ausgleichen können.

Ab in den Vorruhestand

Vorruhestand klingt verlockend? Dann ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen. Denn gute Vorbereitung zahlt sich aus, um später finanziell nicht ins Straucheln zu geraten. Experten raten zu einer Bestandsaufnahme rund um das 50. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt können Sie zeitlich gut absehen, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen. Das sollten Sie tun:

Prognose: Finanzen planen

Zunächst sollten Sie sich überlegen, für was Sie im Alter Geld benötigen werden. Wohnen Sie zur Miete oder haben Sie eine eigene Immobilie, die bis dahin abbezahlt ist? Leben Sie alleine oder gibt es einen Partner, der oder die Sie absichern kann? Haben Sie Schulden, müssen Sie Familienmitglieder finanziell unterstützen oder stehen größere Investitionen an?

Sie sollten realistisch kalkulieren, wie viel Geld Sie monatlich benötigen, wenn Sie in Rente gehen. Planen Sie immer auch einen kleinen Puffer ein, um am Ende nicht von Unvorhergesehenem überrascht zu werden. Können Sie sich den Vorruhestand leisten?

Experten befragen: Sprechen Sie mit der Deutschen Rentenversicherung

Die jährliche Renteninformation gibt Ihnen Auskunft darüber, wie hoch Ihre Rente ausfallen wird, wenn Sie bis zum regulären Renteneintritt weiter so viel einzahlen würden wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Das gibt Ihnen schon einmal eine gute Orientierung, mit wie viel Rente Sie grundsätzlich rechnen können.

Wie sich in Ihrem Fall ein Vorruhestand umsetzen ließe, finden Sie in der Renteninformation jedoch nicht. Vereinbaren Sie deshalb einen Beratungstermin mit der Deutschen Rentenversicherung und bringen Sie in Erfahrung, wie sich ein vorzeitiger Renteneintritt für Sie finanziell auswirken würde.

Sie können erfragen, wann Sie mit und wann ohne Abschläge in Rente gehen können, wie hoch diese wären und wie hoch Ausgleichzahlungen sein müssten, um Ihr reguläres Rentenniveau zu erreichen.

Alternativen prüfen: Möglichkeiten abseits des Vorruhestands

Sollte ein Vorruhestand aufgrund zu hoher finanzieller Einbußen für Sie nicht möglich sein, gibt es weitere Möglichkeiten, um früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Bei den folgenden zwei Modellen finden Sie eine individuelle Lösung mit Ihrem Arbeitgeber.

Altersteilzeit

Bei der Altersteilzeit gehen Sie ganz offiziell in Rente, sobald Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Trotzdem hören Sie bereits vorher auf zu arbeiten. Wer 55 Jahre oder älter ist, kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.

Das funktioniert so: Beim Blockmodell arbeiten Sie über einen festgelegten Zeitraum in regulärem Umfang weiter. Dafür erhalten Sie jedoch nur noch das halbe Gehalt. Im Anschluss daran folgt die Freistellungsphase. Sie arbeiten dann nicht mehr und erhalten über den gleichen Zeitraum das Gehalt, das Ihr Arbeitgeber trotz der vollen Arbeit davor nicht gezahlt hat.

Auf diese Weise hören Sie eher auf zu arbeiten, zahlen aber dennoch weiter in die Rentenkasse ein. Schließlich sind Sie weiter angestellt. So sammeln Sie wichtige Entgeltpunkte.

Beim Gleichverteilungsmodell wechseln Sie von Vollzeit in Teilzeit. Dafür erhalten Sie natürlich auch weniger Geld.

Sollten Sie sich für Altersteilzeit interessieren, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er diese anbietet und zu welchen Konditionen.

Lebenszeitarbeitskonto

Eine zweite Möglichkeit bereits eher mit dem Arbeiten aufzuhören, ist ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto. Dieses richtet Ihr Arbeitgeber für Sie ein. Wenn Sie zum Beispiel Überstunden machen oder Urlaubstage übrig bleiben, wird Ihnen auf diesem Konto Zeit gutgeschrieben. Auch Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld oder Prämien können hier angerechnet werden.

Jeden Tag, den Sie auf dem Lebensarbeitskonto (auch: Zeitwertkonto) ansparen, können Sie nutzen, um eher aus dem Beruf auszuscheiden.

Wie auch bei der Altersteilzeit bleiben Sie jedoch trotzdem in Ihrem Angestelltenverhältnis und werden in der gewonnenen freien Zeit weiter von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Sie sind also auch weiterhin sozialversichert.

Ein Vorteil: Alle Einzahlungen auf dem Lebensarbeitszeitkonto sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können in Höhe und Häufigkeit flexibel sein. Außerdem sind die eingezahlten Beträge garantiert.

Wer sich schlussendlich doch dazu entscheidet, weiter zu arbeiten, kann sich das Guthaben auszahlen lassen. Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel.

Häufige Fragen zum Vorruhestand

Zum einen sind das Zeiten, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Also wenn Sie arbeiten – sowohl als Auszubildender, Angestellter oder als Selbstständiger. Es zählen auch Zeiten, in denen Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Arbeitslosengeld bekommen, Ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Letzteres wird jedoch nicht automatisch erfasst. Sie müssen in diesen Fällen die Deutsche Rentenversicherung informieren.

Zum anderen zählen auch beitragsfreie Zeiten für die Rente. Dazu gehören unter anderem Zeiten, in denen Sie in einer Reha-Maßnahme sind oder Mutterschutzfristen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie freiwillig Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Das hat Vorteile, wenn Sie aufgrund eines Vorruhestands Abschläge ausgleichen möchten, aber auch, wenn Sie grundsätzlich Ihre zu erwartenden Rentenzahlungen erhöhen möchten.

Ihr Vorteil: Wer aus eigenen Mitteln Ausgleichszahlungen tätigt, kann diese als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Sonderzahlungen veranlassen können oder wie hoch diese Zahlungen sein müssten, um einen verfrühten Renteneintritt auszugleichen, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.

Viele tun sich schwer damit, von heute auf morgen mit dem Arbeiten aufzuhören. Oft kommt da ein Neben- oder Minijob gelegen.

Als Vorruheständler können Sie bis zu 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass sich das auf die Höhe Ihrer Altersrente auswirkt. Diese Grenze ist bundesweit einheitlich.

Sollten Sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten und erst dann in Rente gehen, können Sie danach sogar unbegrenzt hinzuverdienen. Ihr Zuverdienst hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie gehen regulär in den Ruhestand und arbeiten als Rentner weiter. Sie können dann unbegrenzt hinzuverdienen (siehe oben).

Die zweite Möglichkeit: Sie bleiben länger in Ihrem Job und beantragen erst später die Rente. In diesem Fall muss jedoch Ihr Arbeitgeber mitspielen.

Um es Arbeitnehmern leichter zu machen ihren Renteneinstieg flexibler zu gestalten, gibt es seit einigen Jahren das Gesetz zur sogenannten Flexirente. Darin geht es vor allem um die Regelung von Teilzeitarbeit und Hinzuverdienst. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Viele Unternehmen freuen sich jedoch über ein solches Angebot, denn Fachkräfte sind rar. Sie als erfahrener Mitarbeiter sind daher gern gesehen.

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, und zwar in allen Berufen, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet, dass Ihnen die Deutsche Rentenversicherung dabei hilft, finanzielle Einbußen aufzufangen. Verdienen Sie jährlich jedoch mehr als 6.300 Euro oder arbeiten mehr als die täglichen drei Stunden, erwarten Sie Abzüge.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. Finden Sie keine Teilzeitarbeit, erhalten Sie sogar eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Schwerbehinderte Menschen können ihre Rente früher beantragen als Menschen ohne Behinderungen. Auch hier gelten je nach Geburtsjahr unterschiedliche Regelaltersgrenzen.

Während der Geburtenjahrgang 1955 bereits mit 63 und neun Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann, gilt aber dem Jahrgang 1965 die Altersgrenze von 65 Jahren. Um früher in Rente zu gehen, müssen Schwerbehinderte mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Als schwerbehindert gelten alle Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Für Männer und Frauen gibt es heute die gleichen Regelungen, wenn es um den Renteneinstieg geht. Sonderregelungen gibt es lediglich für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Sie können eine vorgezogene Altersrente ab 60 Jahren in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie mindestens 15 Jahre lang versichert gewesen sein, mindestens 10 Jahre davon nach dem 40. Geburtstag.

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