
Nach der Eheschließung sollten Sie wichtige Änderungen bei Behörden, Versicherungen und Vertragspartnern veranlassen.
Wer den Namen wechselt, muss neue Ausweisdokumente beantragen und viele Stellen informieren.
Auch bei Steuerklassen, Konten und Versicherungen lässt sich jetzt gemeinsam vieles neu ordnen.
Diese Dinge sollten Sie nach der Hochzeit erledigen
Die Feier ist vorbei, der Alltag beginnt und mit ihm einige wichtige To-dos. Denn nach der Eheschließung stehen in vielen Lebensbereichen organisatorische Anpassungen an. Wer jetzt strukturiert vorgeht, spart Zeit, vermeidet unnötige Fristversäumnisse und sorgt dafür, dass alles reibungslos in den neuen gemeinsamen Lebensabschnitt übergeht.
Wichtige Stellen informieren
Behörden und Ämter
- Einwohnermeldeamt/Standesamt/Bürgeramt: Name oder Wohnsitz ändern
- Finanzamt: Steuerklasse wählen, Namensänderung mitteilen (auch wenn sie automatisch übermittelt wird)
- Krankenkasse und Rentenversicherung: Name aktualisieren, Familienversicherung prüfen
- Familienkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit: Änderungen mitteilen
Arbeit und Ausbildung
- Arbeitgeber (Personalabteilung)
- Universität oder Ausbildungsstelle
Finanzen und Versicherungen
- Bank- und Sparkassenkonten: Bankkarten, Kreditkarten, Onlinebanking-Zugänge aktualisieren
- Versicherungsverträge: Name und ggf. Familienstand anpassen
Verträge und Mitgliedschaften
- Mobilfunkanbieter, Energieversorger, Internetanbieter
- Mitgliedschaften, Abos, Streamingdienste
- Versanddienste, Kundenportale, Newsletter, Social Media
Privates und Sichtbares
- Türschild, Briefkasten, Hochzeitshomepage
Dokumente ändern – Schritt für Schritt
- Personalausweis und Reisepass: Bei Namensänderung ist ein neuer Ausweis Pflicht. Zuständig ist das Bürgeramt.
- Führerschein: Keine Pflicht, aber sinnvoll für Reisen oder Mietwagen. Zuständig ist die Führerscheinstelle.
- Krankenversichertenkarte: Namensänderung bei der Krankenkasse melden, neue Karte wird ausgestellt.
- Steuer-ID und Lohnsteuerabzugsmerkmale: Werden oft automatisch angepasst – trotzdem beim Finanzamt rückversichern.
- Bank- und Versicherungskarten, Mitgliedsausweise, Vertragsunterlagen: Namen auf Karten und in Verträgen prüfen und bei Bedarf ändern lassen.
Tipp: Viele Institutionen bieten Formulare oder Onlineportale zur Datenänderung an. Prüfen Sie im Vorfeld, welche Unterlagen (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, neuer Ausweis) mitgeschickt werden müssen.
Finanzen nach der Hochzeit regeln
Mit der Eheschließung verändert sich oft nicht nur der Familienstand, sondern auch die finanzielle Situation. Steuerliche Vorteile, gemeinsame Konten oder neue Freistellungsaufträge. Wer frühzeitig handelt, kann als Ehepaar finanzielle Vorteile nutzen und Klarheit schaffen.
- Steuerklasse wählen: Kombinationen IV/IV oder III/V sind möglich. Antrag beim Finanzamt stellen.
- Geplante Reform: Ab 2030 sollen die Klassen III/V entfallen, das Faktorverfahren wird Standard.
- Freistellungsauftrag: Gemeinsamer Auftrag ermöglicht 2.000 Euro steuerfrei (Stand 2025).
- Gemeinschaftskonto: Für gemeinsame Ausgaben wie Miete, Einkäufe oder Urlaube.
Versicherungen prüfen und zusammenlegen
Viele Paare können Versicherungen nach der Eheschließung optimieren oder zusammenführen:
- Haftpflicht & Hausrat: Oft reicht ein Vertrag für beide. Versicherungssumme anpassen.
- Krankenversicherung: Bei gesetzlichen Kassen ist Familienversicherung möglich. Privatversicherte prüfen neue Optionen.
- Rechtsschutz, Unfall, BU, Leben: Verträge prüfen, zusammenführen, Bezugsberechtigungen ändern.
Tipp: Auch künftige Themen wie Kinder oder Eigenheim können neue Versicherungen notwendig machen (z. B. Risiko-LV, Wohngebäudeversicherung).
Wir sind für Sie da.
Häufige Fragen nach der Hochzeit
Den Antrag auf Steuerklassenwechsel sollten Sie nach der Eheschließung möglichst zeitnah beim Finanzamt einreichen. Gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin wählen Sie die passende Steuerklasse – entweder IV/IV oder III/V, abhängig von Ihrem jeweiligen Einkommen. Grundlage für die Änderung ist Ihre Heiratsurkunde. Wichtig: Beide Partner/Partnerinnen müssen den Antrag unterschreiben. Auch wenn sich Ihr Nachname geändert hat, ist eine Kopie des neuen Personalausweises erforderlich. Die Änderung wirkt sich direkt auf Ihre monatliche Lohnsteuer aus.
Sie sollten Ihre bestehenden Versicherungsverträge nach der Heirat gründlich prüfen: Häufig können Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Rechtsschutzversicherung als gemeinsamer Familientarif abgeschlossen werden. Auch Änderungen bei der Lebensversicherung oder Unfallversicherung sind sinnvoll, vor allem wenn sich Bezugsberechtigungen geändert haben. Bei gesetzlich Versicherten kann die Familienversicherung eine kostengünstige Option sein, hier hilft ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse. Denken Sie daran, die Namensänderung überall anzugeben und gegebenenfalls eine Kopie der Heiratsurkunde mitzuschicken.
Ein Gemeinschaftskonto lässt sich bequem online oder direkt in der Sparkassen-Filiale eröffnen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis mit, falls sich Ihr Nachname geändert hat, auch den neuen Ausweis und Ihre Heiratsurkunde. Das gemeinsame Konto eignet sich besonders für wiederkehrende Ausgaben wie Miete, Strom, Lebensmittel oder Versicherungen. Viele Paare nutzen es auch, um Rücklagen für größere gemeinsame Anschaffungen zu bilden.
Eine gesetzliche Frist für die Namensänderung nach der Eheschließung gibt es nicht. Dennoch empfiehlt es sich, möglichst bald nach der Hochzeit aktiv zu werden, da viele Stellen Ihre aktuellen Daten benötigen, insbesondere bei Reisen (Reisepass), Bewerbungen (Ausweis) oder amtlichen Behördengängen. Wenn Sie schon bald umziehen oder neue Verträge abschließen wollen, sollte die Namensänderung erledigt sein. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein.
Zu den wichtigsten Anlaufstellen gehören das Standesamt, Einwohnermeldeamt, das Finanzamt, Ihre Krankenkasse, Rentenversicherung sowie Ihr Arbeitgeber. Aber auch Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Streamingdienste, Online-Shops und soziale Netzwerke sollten über die Änderung Ihres Nachnamens informiert werden. Je nach Anbieter können Sie die Änderung direkt online beantragen oder müssen eine Kopie der Heiratsurkunde bzw. des neuen Personalausweises einreichen.
Ja, auch wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies nachholen. Der Antrag auf nachträgliche Namensänderung erfolgt beim zuständigen Standesamt. Dort beantragen Sie die Änderung offiziell und legen eine Kopie der ursprünglichen Heiratsurkunde sowie ggf. Ausweisdokumente vor. Informieren Sie sich vorab über mögliche Gebühren und Fristen. Auch nachträglich geänderte Ausweise – etwa Personalausweis, Reisepass oder Führerschein – müssen neu beantragt werden.