Viele Brautpaare machen nach der Hochzeit erst einmal Flitterwochen. Spätestens danach sollte der bürokratische Teil der Eheschließung folgen. Was neben Namensänderungen, Steuerklassen und Versicherungen noch dazugehört und wohin Sie sich wenden müssen, haben wir hier für Sie aufgelistet:
Bei Namensänderung brauchen Sie einen neuen Personalausweis. Das gilt auch für den Reisepass.
Sollte sich Ihr Nachname ändern, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde ein. Dann wird Ihr Konto auf den neuen Namen umgeschrieben. Entscheiden Sie sich für getrennte Konten, sollten Sie sich gegenseitig Zugriffsberechtigungen (Kontovollmachten) einräumen. Nur so kann Ihr Partner im Unglücksfall auf Ihr Konto zugreifen – und umgekehrt. Bei einer Zusammenlegung beider Konten veranlassen Sie die Änderung Ihres Freistellungsauftrags.
Bestehende Verträge sind ebenfalls von der Namensänderung betroffen und müssen angepasst werden.
Sobald ein Kredit abgeschlossen wird, gelten die im Vertrag festgelegten Konditionen (Zinssatz und Tilgungsrate) verbindlich. Und zwar über die gesamte Laufzeit – auch wenn der Kreditnehmer heiratet.
Hat einer der beiden Ehepartner vor der Hochzeit einen Kredit aufgenommen, ist er danach weiterhin allein für die Abzahlung verantwortlich. Ähnlich sieht es aus, wenn die neu Verheirateten vor ihrer Hochzeit gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben: Am Vertrag und seinen Konditionen ändert sich nichts – außer eventuell dem Namen. Beide sind weiterhin für die Zahlung der Raten verantwortlich. Sollte einer von beiden nicht zahlen können, haftet der andere.
Erfolgt mit der Heirat eine Namensänderung, müssen die Ehepartner ihr Kreditinstitut darüber informieren. Ein formloses Anschreiben mit Kopie der Heiratsurkunde beziehungsweise des neuen Personalausweises reicht aus.
Möchte man nach der Heirat einen Kredit aufnehmen, bestehen viele Kreditinstitute darauf, dass beide Ehepartner Kreditnehmer werden. Denn: So sind auch beide haftbar, falls es zu einem Zahlungsausfall kommt. Einen Kredit als Einzelperson zu bekommen, ist oft nur noch dann möglich, wenn man mit seinem Einkommen tatsächlich die ganze Familie finanzieren kann – inklusive der monatlichen Rate.
Diese Vergabepraxis hat einen Vorteil: Hat das Paar zwei Einkommen, wächst entsprechend das monatliche Haushaltseinkommen. Das wirkt sich positiv auf Bonität und Scoring aus – der Zinssatz schrumpft.
Im Fall einer Namensänderung geben Sie auch Ihrer Krankenkasse Bescheid. Sie erhalten dann eine neue Versichertenkarte.
Ändern Sie Ihre Versicherungspolicen und kündigen Sie gegebenenfalls Doppelversicherungen. Bei Lebensversicherungen liegt es nahe, sich gegenseitig als Begünstigte einzutragen. Die Absicherung sollte sich mindestens auf die Höhe bestehender Kreditverpflichtungen belaufen.
Wenn sich der Familienstand ändert, kommt oft eine neue Lohnsteuerklasse in Betracht. Grundsätzlich übermitteln die Meldebehörden den geänderten Familienstand am Tag der Eheschließung automatisch an die Finanzverwaltung. Die vorbelegte Steuerklassen-Kombination ist IV/IV, wenn beide Ehepartner im Inland wohnen.
Tätig werden müssen Sie aber nur, wenn Sie statt der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV eine abweichende Steuerklasse (III) beziehungsweise Steuerklassenkombination (III/V oder IV/IV mit Faktor) wünschen.
Bringt einer der beiden Eheleute Kinder aus vorherigen Beziehungen mit, hat der Partner zunächst keine Rechte oder Pflichten. Aber: Er kann die Kinder adoptieren. Theoretisch können sie auch den bei der Hochzeit gewählten Familiennamen annehmen. Dem muss aber der andere Elternteil zustimmen.
Von der Namensänderung betroffen sind neben dem Führerschein auch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief.
Meldung beim Beitragsservice des Rundfunkbeitrags, der Kindergeldkasse, beim Vermieter und sonstigen Dienstleistern.
¹ Bei dem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.