Deckung
Bei einem Zahlungsausfall „deckt“ das Vermögen des Kreditnehmers die offenen Forderungen des Kreditinstituts. Das heißt, es geht in entsprechender Höhe der noch ausstehenden Raten in dessen Besitz über.
Bei einem Zahlungsausfall „deckt“ das Vermögen des Kreditnehmers die offenen Forderungen des Kreditinstituts. Das heißt, es geht in entsprechender Höhe der noch ausstehenden Raten in dessen Besitz über.