Der Plan steht: Sie möchten Ihr Zuhause durch eine Modernisierung komfortabler und moderner gestalten. Durch eine energetische Sanierung können Sie beispielsweise Wasser, Energie und Geld sparen – und Ihre Immobilie nachhaltig auf den neuesten Stand bringen. Auch der Wert des Hauses oder der Wohnung wird so gesteigert. Den hohen Standard können Sie beim Verkauf anrechnen oder auf die Miete umlegen. Eine kluge Planung ist dafür wichtig. Überlassen Sie nichts dem Zufall – mit einem individuellen Angebot gelingt Ihr Vorhaben.
Welche Kosten und Einsparungen sind drin? Der Rechner ermittelt es und hilft Ihnen bei der Auswahl passender Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Haus. Ob empfohlene oder selbst zusammengestellte Maßnahmen – zum Vergleich erhalten Sie von uns anschließend einen Modernisierungsplan mit:
Dem aktuellen Energiebedarf Ihrer Immobilie
Empfohlenen Maßnahmen und ihren Einsparpotenzialen bei Kosten und CO₂
Neu: Ihrem individuell erstellten Maßnahmenpaket
Einem Überblick zu Kosten und möglichen Förderungen
Mehr Energieeffizienz
Steigerung des Wohnkomforts
Wertsteigerung der Immobilie
Langlebigkeit der Immobilie und geringere Instandhaltungskosten
Umweltfreundlichkeit durch energetische Sanierung
Die Eingabemaske macht es Ihnen einfach, einen Blick in die Zukunft zu werfen und die Modernisierung anzugehen. Mit wenigen Klicks berechnen Sie, wie lohnenswert die Modernisierung Ihrer Immobilie sein kann. Sie erhalten zudem anschauliche Zahlen zu Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten. Sie können sich Ihren Modernisierungsplan auch als PDF per E-Mail schicken lassen.
Ihre Sparkasse wird Sie zeitnahe per E-Mail kontaktieren, um Ihnen den Modernisierungsplan näher zu erläutern. Gerne können Sie auch einen Beratungstermin mit Ihrer Sparkasse vereinbaren.
Starten Sie den Rechner und machen Sie Basisangaben zu Ihrer Immobilie.
Überprüfen Sie die von uns ermittelten Daten für Ihre Immobilie.
Erhalten Sie eine Bestandsanalyse für Ihren jährlichen Energiebedarf.
Lassen Sie sich Ihren Modernisierungsplan per E-Mail schicken.
Ihre Sparkasse ist für Sie da – für weitere Fragen und Beratungen.
Wählen Sie den gewünschten Abrechnungszeitraum aus. Dieser ist wichtig, da sich die Höhe der veranschlagten Steuern und Abgaben immer wieder ändert und sich das natürlich auf Ihren Nettolohn auswirkt.
Pauschal lässt sich diese Frage nach einem konkreten Preis nicht beantworten, weil das natürlich davon abhängt, welche Maßnahmen individuell umgesetzt werden. Die einen wollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach, andere wünschen sich ein neues Bad – hier finden Sie eine ungefähre Angabe zu Modernisierungskosten. Deshalb stellen wir im Angebot eine Reihe typischer Maßnahmen vor und berechnen einen Überblick über die anfallenden Kosten.
Die Berechnung der Modernisierungsumlage kann in Deutschland gemäß Mietrecht (§ 559 BGB) erfolgen. Die Modernisierungsumlage ermöglicht es Vermietern und Vermieterinnen, einen Teil der Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf Mieter oder Mieterinnen umzulegen. So lässt sich die Umlage normalerweise berechnen:
Die Berechnung kann komplex sein, und es gibt bestimmte rechtliche Vorschriften und Begrenzungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel gibt es Obergrenzen für jährliche Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen, um Mieter und Mieterinnen vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Modernisierungskosten auf die Mieter oder Mieterinnen umgelegt werden können. Denn in Deutschland gilt die Mietpreisregelung. Nur bestimmte Arten von Modernisierungen, die die Wohnqualität erheblich verbessern und den Energieverbrauch reduzieren, sind umlagefähig. Mieter oder Mieterinnen haben unter Umständen auch das Recht, einer Modernisierungsumlage zu widersprechen, wenn diese für sie unzumutbar ist.
Die genauen Bestimmungen zur Modernisierungsumlage können sich im Laufe der Zeit ändern und es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Mietrechtsspezialistin zu wenden, um genaue Informationen und Unterstützung in spezifischen Fällen zu erhalten.
Vermieterinnen und Vermieter können Modernisierungskosten im ersten Jahr komplett als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Als sogenannte Erhaltungsmaßnahmen gelten beispielsweise neu eingebaute Fenster. Zum Herstellungsaufwand gehören beispielsweise Maßnahmen, bei denen neue Anlagen eingebaut werden, wie etwa Alarmanlagen oder andere Renovierungs- und Sanierungskosten. Diese können Vermieterinnen und Vermieter über mehrere Jahre von der Steuer absetzen.
Insgesamt gibt es einige Ausnahmen zu beachten, wie etwa die Höhe der absetzbaren Renovierungskosten oder die Inanspruchnahme von Förderungen. Zudem müssen einige Unterschiede berücksichtigt werden, wie beispielsweise zwischen selbstbewohnter und vermieteter Immobilie.
Die Begriffe „Modernisierung“ und „Sanierung“ werden oft im Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten verwendet, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen und Ziele:
Modernisierung und Instandhaltung sind zwei verschiedene Arten von Bau- und Renovierungsarbeiten, die sich in ihren Zielen und Umfang unterscheiden:
Eine regelmäßige Instandhaltung kann dazu beitragen, größere
Modernisierungsarbeiten zu verhindern, indem sie die Lebensdauer der Bauteile
verlängert und kleinere Probleme frühzeitig erkennt und behebt.