Von einem Einfamilienhaus ist nur das Dach und ein Schornstein zu sehen. Auf der Dachschräge sind eine Vielzahl von Solarpannels zu sehen.

KfW-Förderung

  • Staatliche Förderung

  • Für Neubau

  • Für bestehende Immobilie

Lassen Sie sich bei Ihren Investitionen unterstützen

Ob Bauen oder Kaufen, energetische Sanierung oder altersgerechter Umbau: Der Staat unterstützt vielfältige Vorhaben rund um Ihr Zuhause. Über die bundeseigene Förderbank KfW werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen vergeben – gemeinsam mit Ihrer Finanzierung bei Ihrer Sparkasse lassen sich Wohnträume verwirklichen.

Sprechen Sie am besten mit dem Berater oder der Beraterin Ihrer Sparkasse, welche bestehenden oder neuen Förderprogramme für Sie infrage kommen. Wir stellen Ihnen hier schon einmal die wichtigsten Programme der KfW vor.

Förderprogramme 2024 aktuell
Allgemeine Hinweise

In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde im November 2023 eine Haushaltssperre eingeführt, die auch staatliche Förderprogramme einschloss. Dies führte zu einem sofortigen Stopp von Anträgen und Genehmigungen.

Seit 19. Februar 2024 sind nun die Fördertöpfe

  • für den klimafreundlichen Neubau
  • und altersgerechten Umbau

wieder geöffnet. Die Förderung für den Heizungstausch, die Immobilieneigentümer betrifft, war zu keiner Zeit ausgesetzt worden.

Bitte beachten Sie:

  1. Einige Förderungen wurden gänzlich eingestellt beziehungsweise umgewidmet.
  2. Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Förderungen bei der KfW und beim BAFA haben sich geändert.
  3. Aufgrund des großen Erfolges einzelner Maßnahmen kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.
  4. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderungen.

Vorteile der KfW-Förderung

Wo Sie die KfW finden

KfW-Niederlassungen gibt es in Berlin und Bonn – jedoch betreibt die KfW  keine eigenen Filialen. Wir helfen weiter. Unser Film zeigt, wie einfach es ist.

Sie möchten Fördermittel für Ihr Eigenheim nutzen?

Wir helfen Ihnen gerne dabei, das für Sie passende KfW-Programm auszuwählen. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
KfW-Förderung beantragen

Update 2024: Die KfW baut Förderung bei Bauen und Wohnen in diesem Jahr aus

Nachhaltig und günstiger soll es werden: Die staatliche Förderbank KfW  will mehr Menschen helfen, bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu bekommen. Im Bundeshaushalt für 2024 sind dafür mehr als zehn Milliarden Euro eingeplant, wie die KfW am 7. Februar 2024 mitteilte. Insbesondere gefördert werden soll Wohnraum für Menschen, die nicht vom sozialen Wohnungsbau profitieren.

Diese Programme sind geplant:

Klimafreundliches Bauen ist Voraussetzung

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist  großzügig, aber auch streng. Es bietet zinsverbilligte Kredite mit langer  Laufzeit an. Voraussetzung ist jedoch, dass von Anfang an Energieeffizienzfachleute miteinbezogen werden.   

Kaufen und sanieren: energieeffiziente Immobilien  lohnen sich

Die KfW unterstützt insbesondere, wenn Sie energieeffizient kaufen oder umbauen.  Dazu müssen Sie mit Ihrem Vorhaben den Standard „KfW-Effizienzhaus“ erfüllen. Diese beiden Kriterien sind von besonderer Bedeutung:

Generell gilt: Je niedriger der Energieverbrauch im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, desto höher ist die Förderung. Die KfW unterscheidet hierbei zwischen den Werten 40, 55, 70 und 85.

Der maximale Kreditbetrag für Privatpersonen liegt bei 150.000 Euro beim Neubau und 120.000 Euro bei der Sanierung von bestehenden Immobilien. Außerdem erhalten Sie noch einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich nach den Effizienzhaus-Werten richtet.

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen, fördert Sie die KfW mit einem Annuitätendarlehen oder einem endfälligen Darlehen.

Effizienzhaus
Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40
20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse
25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55
15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse
20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70
10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse
15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85
5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal
5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse
10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
bis zu 15.000 Euro
Förderprogramme 2024 aktuell

Tipp für Unternehmer

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen können Kredite beantragen. Die KfW  bewilligt unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise im Bereich Energieffizienz Kredite in Höhe von bis zu EUR 25 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten pro Vorhaben. Informieren Sie sich bei Ihrem Geschäftskundenberater bei der Sparkasse über die Förderkonditionen.

Erneuerbare Energien

Sie möchten künftig auf erneuerbare Energien setzen, statt auf Öl und Gas? Dann können Sie von der KfW eine Unterstützung wie den Kredit 270  mit günstigen Konditionen erhalten. Konkret gefördert werden Investitionen in:      

Berücksichtigt werden alle Immobilien, die mindestens den Effizienz-Standard 40 erfüllen und auf erneuerbare Energien setzen – also umweltfreundlich sind und weniger CO2-Emissionen verursachen.

Wohneigentumsprogramm

Das "Wohneigentumsprogramm" der KfW unterstützt alle, die ihre eigenen vier Wände kaufen oder bauen wollen. Der Kredit 124  ist zinsgünstig, auf maximal 100.000 Euro pro Vorhaben begrenzt und muss für Maßnahmen rund um das Wohneigentum genutzt werden. Das sind zum Beispiel der Kaufpreis, aber auch Bau-, Material- und Maklerkosten, sowie andere Baunebenkosten. Auch notwendige Instandsetzungen können über das Wohneigentumsprogramm mitfinanziert werden. Nicht gefördert werden Wochenend- und Ferienhäuser.

Der KfW-Kredit ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Antrag vor dem sogenannten Vorhabensbeginn gestellt werden: Das ist beim Bau der erste Spatenstich, beim Kauf der notarielle Abschluss und bei der Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum. Um alle Bedingungen zu erfahren und das Wohneigentumsprogramm mit einer Finanzierung zu verknüpfen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin.      

Einbruchschutz

Rund jeder zweite Einbruchversuch in Deutschland scheitert an den Sicherheitsmaßnahmen. Investitionen in den  Einbruchschutz lohnen sich also und werden vom Staat über die KfW gefördert. Unterstützt werden unter anderem: der Einbau einbruchhemmender Türen und Garagentore, Verstärkungen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie klassische Alarmanlagen und Smart-Home-Systeme. 
Achtung! Das KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz“ gibt es ab 2024 nicht mehr. Von nun an sind Einbruchschutz-Maßnahmen Bestandteil des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen".      

Altersgerecht Umbauen

Wenn Sie bis ins hohe Alter in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben wollen, sollten Sie die Barrieren reduzieren. Dafür sind meist altersgerechte Umbauarbeiten nötig, beispielsweise beim Zugang zu Bädern oder Balkon und Terrasse. Besonders wichtig ist ein Umbau, wenn es Treppen vor der Eingangstür gibt.

Um Menschen für ein barrierefreies Zuhause zu unterstützen, bietet die KfW seit 19. Februar 2024 den zinsgünstigen Kredit 159  "Altersgerecht Umbauen" an. Vorhaben werden mit bis zu 50.000 Euro Kredit je Immobilie unterstützt. Dabei spielt Ihr Alter keine Rolle. Sie können also schon in jungen Jahren dafür sorgen, dass Sie im Alter alles wie gewohnt erreichen und nutzen können.

Entscheidend ist dabei, dass die Umbaumaßnahmen tatsächlich dafür geeignet sind, Ihr Zuhause altersgerechter und sicherer (eben auch vor Einbruch) zu machen. Bauen Sie deshalb nicht einfach drauf los. Klären Sie am besten vorher mit Fachleuten, Sachverständigen oder Architekten beziehungsweise Architektinnen, welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Übrigens: Auch der Kauf von umgebauten Wohnungen wird gefördert.      

Smart Home

Wer seine Immobilie vor Einbruch schützen und mit Notrufsystemen ausstatten will, energieeffizienter wohnen und seinen Verbrauch optimal managen möchte oder Barrierefreiheiten beispielsweise für Türen plant – schafft sich Smart-Home-Produkte an. Auch diese werden gefördert, allerdings handelt es sich dabei nicht um ein eigenständiges KfW-Programm. Auch hier wird über bereits bestehende Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ (159 ) und „den Wohngebäude-Kredit" (261 ) die Finanzierung von Smart-Home-Systemen  unterstützt. So werden intelligente Bauvorhaben und Nachrüstsysteme gefördert, die den Komfort, die Sicherheit und Energieeffizienz erhöhen.

Smart Home kann besonders den Alltag für ältere Menschen vereinfachen. Denn zu den Anwendungsmöglichkeiten gehört das Öffnen und Schließen von Türen und Fenstern, die Bedienung von Gegensprechanlagen und Überwachungskameras oder die Steuerung von Rollläden und Licht – all das kann über Smart-Home-Systeme gesteuert werden. Abgesehen davon, dass die elektronischen Helfer stets auch den eigenen Energieverbrauch darstellen können. Wenn Sie die Installation einer Smart-Home-Anlage planen, lohnt es sich auf jeden Fall, sich über die Förderung der KfW zu informieren. Fragen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin, welches Programm in Ihre Finanzierung passt.      

KfW-Förderprogramme 2024
Auf einen Blick: Was wurde eingestellt, ausgesetzt oder gebündelt

Die Fördermittel werden neu verteilt: Programme werden aufgebessert, gestrichen oder neu sortiert. Welche Förderungen für Häuser und Eigentumswohnungen möglich sind, ist noch nicht endgültig geklärt, weil noch nicht alle Mittel freigegeben worden sind. Das ist gilt derzeit für Privatpersonen (Stand: 20.02.2024):

Diese Förderprogramme können nicht mehr beantragt werden, weil sie eingestellt wurden:

  • "Energieeffizient Sanieren" – für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen (151, 152 
  • "Energieeffizient Sanieren Ergänzungs­kredit" – für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien (167 )
  • "Erneuerbare Energien Standard" – speziell für Photovoltaik-Anlagen (274)
  • "Erneuerbare Energien Premium" – Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Wärme (271, 281 )
  • "Erneuerbare Energien Speicher" – Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern (275 )
  • "Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss" – für die komplette Sanierung (430 )
  • "Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung" – für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz (431 )
  • "Barrierereduzierung Investitionszuschuss" – für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort (455-B )

Dieses Förderprogramm wurde zunächst ausgesetzt und ist seit 19. Februar 2024 wieder verfügbar:

  • "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" – Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen (297, 298 )

Diese Programme nehmen frühere Förderungen auf bzw. bündeln sie und sind jetzt möglich:

  • "Altersgerecht Umbauen" – für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz (159 )
  • "Erneuerbare Energien Standard" – Förderkredit für Strom und Wärme (270 )
  • "Wohngebäude Kredit" – Haus und Wohnung energieeffizient sanieren (261 )

Für diese Förderprogramme ist seit 1. Januar 2024 die staatliche Förderbank KfW zuständig. Dies betrifft Kredite und Zuschüsse beim Heizungstausch. Die Antragstellung für die Heizungsförderung soll für private Selbstnutzer voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich sein:

  • "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (458 )
  • "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude" für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden (358, 359 )

Info: Mit dem Newsletter der KfW  halten Sie sich auf dem Laufenden.

So beantragen Sie eine KfW-Förderung


  1. Fachleute konsultieren
  2. KfW-Zuschüsse beantragen Sie immer mithilfe eines oder einer Sachverständigen.

  3. Zuschuss beantragen
  4. Bei Tilgungszuschüssen leiten Sie die Bestätigung der Sparkasse oder eines anderen durchführenden Finanzinstitutes an die KfW weiter. Bei Direktzuschüssen übermitteln Sie die Bestätigung über das Zuschussportal  direkt an die KfW.

  5. Förderzusage abwarten
  6. Erst nach der Förderzusage können Sie mit den Maßnahmen beginnen. Sonst verlieren Sie die Förderberechtigung.

  7. Maßnahmen durchführen
  8. Sobald die Förderung bewilligt wurde, können Sie loslegen. Nach Durchführung der Maßnahme begutachtet die Expertin oder der Experte das Ergebnis und bestätigt die Durchführung. Diese übermitteln Sie erneut an die KfW.

  9. Direktzuschuss oder Tilgungszuschuss auszahlen lassen
  10. Direktzuschüsse erhalten Sie auf Ihr Konto ausgezahlt. Bei Tilgungszuschüssen zieht die KfW den bewilligten Betrag direkt von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens ab.

Sie möchten gerne mehr über die Möglichkeiten der KfW-Förderungen erfahren?

Bei Fragen rund um die unterschiedlichen Programme helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Die KfW fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Wohnung, um Mitglied einer Wohngenossenschaft zu werden. Darüber hinaus werden auch Eigentümer gefördert, die in ihre Immobilien investieren möchten, in denen sie nicht selbst wohnen oder Kommunen, der Mittelstand und große Unternehmen, die in Nichtwohngebäude investieren.

Hinweis: Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung wird die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung berücksichtigt.

Immer wenn die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden, können Sie eine KfW-Förderung beantragen. Sie können auch Förderungen miteinander kombinieren – vorausgesetzt, sie schließen sich nicht ausdrücklich gegenseitig aus. Eine Mehrfach-Beantragung desselben Programmes ist nicht möglich – es sei denn, es handelt sich um ein anderes Objekt. 

Die Höhe der Fördermittel variiert. Bei Krediten und Zuschüssen werden in der Regel  bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, beim Heizungsaustausch übernimmt der Staat sogar bis zu 70 Prozent der Kosten.

Bei Krediten setzt sich die Förderhöhe aus tilgungsfreien Anlaufjahren, verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüssen zusammen. Die Höhe der Förderungen wird durch Höchstsummen der Gesamtkosten begrenzt, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

Neben öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen können auch alle Privatpersonen, die eine Baufinanzierung abschließen, eine KfW-Förderung beantragen. Allerdings müssen sie:

  • vor der Umsetzung den Antrag stellen,
  • rechtzeitig die Fördermittel beantragen, bevor die Gelder ausgeschöpft sind
  • und die Förderbestimmungen der jeweiligen Programme beachten.

Sie erhalten die Auszahlung in der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW. Die Auszahlung erfolgt

  • bei Krediten über den Kreditgeber – beispielsweise die Sparkasse –
  • und bei Zuschüssen direkt über die KfW.           

Stand: 20.02.2024

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