Staatliche Förderung
Für Neubau
Für bestehende Immobilie
Lassen Sie sich bei Ihren Investitionen unterstützen
Ob Bauen oder Kaufen, energetische Sanierung oder altersgerechter Umbau: Der Staat unterstützt vielfältige Vorhaben rund um Ihr Zuhause. Über die bundeseigene Förderbank KfW werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen vergeben – gemeinsam mit Ihrer Finanzierung bei Ihrer Sparkasse lassen sich Wohnträume verwirklichen.
Sprechen Sie am besten mit dem Berater oder der Beraterin Ihrer Sparkasse, welche bestehenden oder neuen Förderprogramme für Sie infrage kommen. Wir stellen Ihnen hier schon einmal die wichtigsten Programme der KfW vor.
In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde im November 2023 eine Haushaltssperre eingeführt, die auch staatliche Förderprogramme einschloss. Dies führte zu einem sofortigen Stopp von Anträgen und Genehmigungen.
Seit 19. Februar 2024 sind nun die Fördertöpfe
wieder geöffnet. Die Förderung für den Heizungstausch, die Immobilieneigentümer betrifft, war zu keiner Zeit ausgesetzt worden.
Bitte beachten Sie:
Investitionszuschüsse oder Förderdarlehen zu niedrigen Zinssätzen
Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre
Für den Kauf, Neubau oder die Sanierung von selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum
KfW-Niederlassungen gibt es in Berlin und Bonn – jedoch betreibt die KfW keine eigenen Filialen. Wir helfen weiter. Unser Film zeigt, wie einfach es ist.
Nachhaltig und günstiger soll es werden: Die staatliche Förderbank KfW will mehr Menschen helfen, bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu bekommen. Im Bundeshaushalt für 2024 sind dafür mehr als zehn Milliarden Euro eingeplant, wie die KfW am 7. Februar 2024 mitteilte. Insbesondere gefördert werden soll Wohnraum für Menschen, die nicht vom sozialen Wohnungsbau profitieren.
Diese Programme sind geplant:
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist großzügig, aber auch streng. Es bietet zinsverbilligte Kredite mit langer Laufzeit an. Voraussetzung ist jedoch, dass von Anfang an Energieeffizienzfachleute miteinbezogen werden.
Die KfW unterstützt insbesondere, wenn Sie energieeffizient kaufen oder umbauen. Dazu müssen Sie mit Ihrem Vorhaben den Standard „KfW-Effizienzhaus“ erfüllen. Diese beiden Kriterien sind von besonderer Bedeutung:
Generell gilt: Je niedriger der Energieverbrauch im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, desto höher ist die Förderung. Die KfW unterscheidet hierbei zwischen den Werten 40, 55, 70 und 85.
Der maximale Kreditbetrag für Privatpersonen liegt bei 150.000 Euro beim Neubau und 120.000 Euro bei der Sanierung von bestehenden Immobilien. Außerdem erhalten Sie noch einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich nach den Effizienzhaus-Werten richtet.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördert Sie die KfW mit einem Annuitätendarlehen oder einem endfälligen Darlehen.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen können Kredite beantragen. Die KfW bewilligt unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise im Bereich Energieffizienz Kredite in Höhe von bis zu EUR 25 Millionen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten pro Vorhaben. Informieren Sie sich bei Ihrem Geschäftskundenberater bei der Sparkasse über die Förderkonditionen.
Sie möchten künftig auf erneuerbare Energien setzen, statt auf Öl und Gas? Dann können Sie von der KfW eine Unterstützung wie den Kredit 270 mit günstigen Konditionen erhalten. Konkret gefördert werden Investitionen in:
Berücksichtigt werden alle Immobilien, die mindestens den Effizienz-Standard 40 erfüllen und auf erneuerbare Energien setzen – also umweltfreundlich sind und weniger CO2-Emissionen verursachen.
Das "Wohneigentumsprogramm" der KfW unterstützt alle, die ihre eigenen vier Wände kaufen oder bauen wollen. Der Kredit 124 ist zinsgünstig, auf maximal 100.000 Euro pro Vorhaben begrenzt und muss für Maßnahmen rund um das Wohneigentum genutzt werden. Das sind zum Beispiel der Kaufpreis, aber auch Bau-, Material- und Maklerkosten, sowie andere Baunebenkosten. Auch notwendige Instandsetzungen können über das Wohneigentumsprogramm mitfinanziert werden. Nicht gefördert werden Wochenend- und Ferienhäuser.
Der KfW-Kredit ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Antrag vor dem sogenannten Vorhabensbeginn gestellt werden: Das ist beim Bau der erste Spatenstich, beim Kauf der notarielle Abschluss und bei der Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum. Um alle Bedingungen zu erfahren und das Wohneigentumsprogramm mit einer Finanzierung zu verknüpfen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin.
Rund jeder zweite Einbruchversuch in Deutschland scheitert
an den Sicherheitsmaßnahmen. Investitionen in den Einbruchschutz lohnen sich also und werden vom Staat über die KfW gefördert. Unterstützt
werden unter anderem: der Einbau einbruchhemmender Türen und Garagentore,
Verstärkungen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie klassische
Alarmanlagen und Smart-Home-Systeme.
Achtung! Das KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz“
gibt es ab 2024 nicht mehr. Von nun an sind Einbruchschutz-Maßnahmen Bestandteil des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen".
Wenn Sie bis ins hohe Alter in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben wollen, sollten Sie die Barrieren reduzieren. Dafür sind meist altersgerechte Umbauarbeiten nötig, beispielsweise beim Zugang zu Bädern oder Balkon und Terrasse. Besonders wichtig ist ein Umbau, wenn es Treppen vor der Eingangstür gibt.
Um Menschen für ein barrierefreies Zuhause zu unterstützen, bietet die KfW seit 19. Februar 2024 den zinsgünstigen Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" an. Vorhaben werden mit bis zu 50.000 Euro Kredit je Immobilie unterstützt. Dabei spielt Ihr Alter keine Rolle. Sie können also schon in jungen Jahren dafür sorgen, dass Sie im Alter alles wie gewohnt erreichen und nutzen können.
Entscheidend ist dabei, dass die Umbaumaßnahmen tatsächlich dafür geeignet sind, Ihr Zuhause altersgerechter und sicherer (eben auch vor Einbruch) zu machen. Bauen Sie deshalb nicht einfach drauf los. Klären Sie am besten vorher mit Fachleuten, Sachverständigen oder Architekten beziehungsweise Architektinnen, welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Übrigens: Auch der Kauf von umgebauten Wohnungen wird gefördert.
Wer seine Immobilie vor Einbruch schützen und mit Notrufsystemen ausstatten will, energieeffizienter wohnen und seinen Verbrauch optimal managen möchte oder Barrierefreiheiten beispielsweise für Türen plant – schafft sich Smart-Home-Produkte an. Auch diese werden gefördert, allerdings handelt es sich dabei nicht um ein eigenständiges KfW-Programm. Auch hier wird über bereits bestehende Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ (159 ) und „den Wohngebäude-Kredit" (261 ) die Finanzierung von Smart-Home-Systemen unterstützt. So werden intelligente Bauvorhaben und Nachrüstsysteme gefördert, die den Komfort, die Sicherheit und Energieeffizienz erhöhen.
Smart Home kann besonders den Alltag für ältere Menschen vereinfachen. Denn zu den Anwendungsmöglichkeiten gehört das Öffnen und Schließen von Türen und Fenstern, die Bedienung von Gegensprechanlagen und Überwachungskameras oder die Steuerung von Rollläden und Licht – all das kann über Smart-Home-Systeme gesteuert werden. Abgesehen davon, dass die elektronischen Helfer stets auch den eigenen Energieverbrauch darstellen können. Wenn Sie die Installation einer Smart-Home-Anlage planen, lohnt es sich auf jeden Fall, sich über die Förderung der KfW zu informieren. Fragen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin, welches Programm in Ihre Finanzierung passt.
Die Fördermittel werden neu verteilt: Programme werden aufgebessert, gestrichen oder neu sortiert. Welche Förderungen für Häuser und Eigentumswohnungen möglich sind, ist noch nicht endgültig geklärt, weil noch nicht alle Mittel freigegeben worden sind. Das ist gilt derzeit für Privatpersonen (Stand: 20.02.2024):
Diese Förderprogramme können nicht mehr beantragt werden, weil sie eingestellt wurden:
Dieses Förderprogramm wurde zunächst ausgesetzt und ist seit 19. Februar 2024 wieder verfügbar:
Diese Programme nehmen frühere Förderungen auf bzw. bündeln sie und sind jetzt möglich:
Für diese Förderprogramme ist seit 1. Januar 2024 die staatliche Förderbank KfW zuständig. Dies betrifft Kredite und Zuschüsse beim Heizungstausch. Die Antragstellung für die Heizungsförderung soll für private Selbstnutzer voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich sein:
Info: Mit dem Newsletter der KfW halten Sie sich auf dem Laufenden.
KfW-Zuschüsse beantragen Sie immer mithilfe eines oder einer Sachverständigen.
Bei Tilgungszuschüssen leiten Sie die Bestätigung der Sparkasse oder eines anderen durchführenden Finanzinstitutes an die KfW weiter. Bei Direktzuschüssen übermitteln Sie die Bestätigung über das Zuschussportal direkt an die KfW.
Erst nach der Förderzusage können Sie mit den Maßnahmen beginnen. Sonst verlieren Sie die Förderberechtigung.
Sobald die Förderung bewilligt wurde, können Sie loslegen. Nach Durchführung der Maßnahme begutachtet die Expertin oder der Experte das Ergebnis und bestätigt die Durchführung. Diese übermitteln Sie erneut an die KfW.
Direktzuschüsse erhalten Sie auf Ihr Konto ausgezahlt. Bei Tilgungszuschüssen zieht die KfW den bewilligten Betrag direkt von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens ab.
Die KfW fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Wohnung, um Mitglied einer Wohngenossenschaft zu werden. Darüber hinaus werden auch Eigentümer gefördert, die in ihre Immobilien investieren möchten, in denen sie nicht selbst wohnen oder Kommunen, der Mittelstand und große Unternehmen, die in Nichtwohngebäude investieren.
Hinweis: Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung wird die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung berücksichtigt.
Immer wenn die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden, können Sie eine KfW-Förderung beantragen. Sie können auch Förderungen miteinander kombinieren – vorausgesetzt, sie schließen sich nicht ausdrücklich gegenseitig aus. Eine Mehrfach-Beantragung desselben Programmes ist nicht möglich – es sei denn, es handelt sich um ein anderes Objekt.
Die Höhe der Fördermittel variiert. Bei Krediten und Zuschüssen werden in der Regel bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, beim Heizungsaustausch übernimmt der Staat sogar bis zu 70 Prozent der Kosten.
Bei Krediten setzt sich die Förderhöhe aus tilgungsfreien Anlaufjahren, verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüssen zusammen. Die Höhe der Förderungen wird durch Höchstsummen der Gesamtkosten begrenzt, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können.
Neben öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen können auch alle Privatpersonen, die eine Baufinanzierung abschließen, eine KfW-Förderung beantragen. Allerdings müssen sie:
Sie erhalten die Auszahlung in der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW. Die Auszahlung erfolgt
Stand: 20.02.2024