Staatliche Förderung
Für Neubau
Für bestehende Immobilie
Lassen Sie sich bei Ihren Investitionen unterstützen
Derzeit gibt es aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Haushaltsperre in der Politik. Das bedeutet, dass zurzeit unklar ist, wie staatliche Förderungen und Entlastungen zukünftig ausfallen werden. Das Urteil kann Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt des Jahres 2023 und die kommenden Jahre haben.
Ob Bauen oder Kaufen, energetische Sanierung oder barrierefreier Umbau: Der Staat unterstützt vielfältige Vorhaben rund um Ihr Zuhause. Über die bundeseigene Förderbank KfW werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen vergeben – gemeinsam mit Ihrer Finanzierung bei Ihrer Sparkasse lassen sich Wohnträume verwirklichen.
Sprechen Sie am besten mit dem Berater oder der Beraterin Ihrer Sparkasse, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Wir stellen Ihnen hier schon einmal die wichtigsten Programme, Darlehen und Kredite der KfW vor.
Förderdarlehen zu niedrigen Zinssätzen
Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre
Für den Kauf, Neubau oder die Sanierung von selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum
Das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist nun großzügiger, aber auch strenger. Es bietet zinsverbilligte Kredite ab 0,01 Prozent an, mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 150.000 Euro (statt bisher 120.000 Euro) je Wohnung – bei Nichtwohngebäuden sogar bis zu 15 Millionen Euro je Vorhaben. Voraussetzung ist jedoch, dass von Anfang an Energieeffizienzfachleute miteinbezogen werden.
Bei Sanierungen gibt es weiterhin die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG ), die zum Beispiel Dämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Anschaffung neuer Heizungsanlagen oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen unterstützt.
So beantragen Sie Förderkredite: Informieren Sie sich bei Ihrem Geschäftskunden-Berater oder Ihrer -Beraterin Ihrer Sparkasse über die Förderkonditionen.
Die KfW unterstützt insbesondere, wenn Sie energieeffizient kaufen oder umbauen. Dazu müssen Sie mit Ihrem Vorhaben den Standard „KfW-Effizienzhaus“ erfüllen. Dafür sind zwei Kriterien von Bedeutung.
Generell gilt: Je niedriger der Energieverbrauch im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, desto höher ist die Förderung. Die KfW unterscheidet hierbei zwischen den Werten 40, 55, 70 und 85.
Der maximale Kreditbetrag für Privatpersonen liegt bei 150.000 Euro beim Neubau und 120.000 Euro bei der Sanierung von bestehenden Immobilien. Außerdem erhalten Sie noch einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe sich nach den Effizienzhaus-Werten richtet.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördert Sie die KfW mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in Prozent je Wohneinheit¹ | Betrag je Wohneinheit¹ |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Sie möchten künftig auf erneuerbare Energien setzen, statt auf Öl und Gas? Dann können Sie von der KfW einen Kredit mit günstigen Konditionen (ab 4,15 Prozent effektivem Jahreszins) erhalten. Konkret gefördert werden Investitionen in:
Berücksichtigt werden alle Immobilien, die mindestens den Effizienz-Standard 40 erfüllen und auf erneuerbare Energien setzen – also umweltfreundlich sind und weniger CO2-Emissionen verursachen.
Das "Wohneigentumsprogramm" der KfW unterstützt alle, die ihre eigenen vier Wände kaufen oder bauen wollen. Der zinsgünstige Kredit (ab 3,87 Prozent effektivem Jahreszins) ist auf maximal 100.000 Euro pro Vorhaben begrenzt und muss für Maßnahmen rund um das Wohneigentum genutzt werden. Das sind zum Beispiel der Kaufpreis, aber auch Bau-, Material- und Maklerkosten, sowie andere Baunebenkosten. Auch notwendige Instandsetzungen können über das Wohneigentumsprogramm mitfinanziert werden. Nicht gefördert werden Wochenend- und Ferienhäuser.
Der KfW-Kredit ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Antrag vor dem sogenannten Vorhabensbeginn gestellt werden: Das ist beim Bau der erste Spatenstich, beim Kauf der notarielle Abschluss und bei der Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum. Um alle Bedingungen zu erfahren und das Wohneigentumsprogramm mit einer Finanzierung zu verknüpfen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin.
Rund jeder zweite Einbruchversuch in Deutschland scheitert
an den Sicherheitsmaßnahmen. Investitionen in den Einbruchschutz lohnen sich also und werden vom Staat über die KfW gefördert. Unterstützt
werden unter anderem: der Einbau einbruchhemmender Türen und Garagentore,
Verstärkungen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie klassische
Alarmanlagen und Smart-Home-Systeme.
Achtung! Die Fördermittel für das KfW-Programm „Einbruchschutz“
sind derzeit erschöpft. Aber Investitionszuschüsse, um Ihre Immobilie sicherer
zu machen, gibt es beispielsweise auch bei der Förderung „Altersgerecht
umbauen“.
Wenn Sie bis ins hohe Alter in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben wollen, sollten Sie die Barrieren reduzieren. Dafür sind meist altersgerechte Umbauarbeiten nötig, beispielsweise beim Zugang zu Bädern oder Balkon und Terrasse. Besonders wichtig ist ein Umbau, wenn es Treppen vor der Eingangstür gibt.
Um Menschen für ein barrierefreies Zuhause zu unterstützen, bietet die KfW den zinsgünstigen Kredit "Altersgerecht Umbauen" an (ab 3,03 Prozent effektivem Jahreszins). Vorhaben werden mit bis zu 50.000 Euro Kredit je Immobilie unterstützt. Dabei spielt Ihr Alter keine Rolle. Sie können also schon in jungen Jahren dafür sorgen, dass Sie im Alter alles wie gewohnt erreichen und nutzen können.
Entscheidend ist dabei, dass die Umbaumaßnahmen tatsächlich dafür geeignet sind, Ihr Zuhause altersgerechter und sicherer (eben auch vor Einbruch) zu machen. Bauen Sie deshalb nicht einfach drauf los. Klären Sie am besten vorher mit Fachleuten, Sachverständigen oder Architekten beziehungsweise Architektinnen, welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Übrigens: Auch der Kauf von umgebauten Wohnungen wird gefördert.
Wer seine Immobilie vor Einbruch schützen und mit Notrufsystemen ausstatten will, energieeffizienter wohnen
und seinen Verbrauch optimal managen möchte oder Barrierefreiheiten
beispielsweise für Türen plant – schafft sich Smart-Home-Produkte an. Auch
diese werden gefördert, allerdings handelt es sich dabei nicht um ein
eigenständiges KfW-Programm. Vielmehr wird über die Programme „Altersgerecht
umbauen“ und „Energieeffizient bauen und sanieren“ auch die Finanzierung von Smart-Home-Systemen unterstützt. So werden intelligente Bauvorhaben und Nachrüstsysteme gefördert,
die den Komfort, die Sicherheit und Energieeffizienz erhöhen.
Smart Home kann besonders den Alltag für ältere Menschen
vereinfachen. Denn zu den Anwendungsmöglichkeiten gehört das Öffnen und
Schließen von Türen und Fenstern, die Bedienung von Gegensprechanlagen und
Überwachungskameras oder die Steuerung von Rollläden und Licht – all das kann
über Smart-Home-Systeme gesteuert werden. Abgesehen davon, dass die
elektronischen Helfer stets auch den eigenen Energieverbrauch darstellen
können. Wenn Sie die Installation einer Smart-Home-Anlage planen,
lohnt es sich auf jeden Fall, sich über die Förderung der KfW zu informieren.
Fragen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin, welches Programm in
Ihre Finanzierung passt.
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen können den Kredit beantragen. Die KfW bewilligt dabei bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Informieren Sie sich bei Ihrem Geschäftskundenberater bei der Sparkasse über die Förderkonditionen.
KfW-Zuschüsse beantragen Sie immer mithilfe eines oder einer Sachverständigen.
Bei Tilgungszuschüssen leiten Sie die Bestätigung der Sparkasse oder eines anderen durchführenden Finanzinstitutes an die KfW weiter. Bei Direktzuschüssen übermitteln Sie die Bestätigung über das Zuschussportal direkt an die KfW.
Erst nach der Förderzusage können Sie mit den Maßnahmen beginnen. Sonst verlieren Sie die Förderberechtigung.
Sobald die Förderung bewilligt wurde, können Sie loslegen. Nach Durchführung der Maßnahme begutachtet die Expertin oder der Experte das Ergebnis und bestätigt die Durchführung. Diese übermitteln Sie erneut an die KfW.
Direktzuschüsse erhalten Sie auf Ihr Konto ausgezahlt. Bei Tilgungszuschüssen zieht die KfW den bewilligten Betrag direkt von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens ab.
Der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Wohnung, um Mitglied einer Wohngenossenschaft zu werden. Darüber hinaus werden auch Kommunen, der Mittelstand und große Unternehmen gefördert, die in Nichtwohngebäude investieren.
Immer wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie eine KfW-Förderung beantragen. Sie können auch Förderungen miteinander kombinieren, vorausgesetzt, sie schließen sich nicht ausdrücklich gegenseitig aus. Eine Mehrfach-Beantragung desselben Programmes ist nicht möglich – es sei denn, es handelt sich um ein anderes Objekt.
Die Höhe der Fördermittel variiert. Bei Krediten und Zuschüssen werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Bei Krediten setzt sich die Förderhöhe aus tilgungsfreien Anlaufjahren, verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüssen zusammen. Die Höhe der Förderungen wird durch Höchstsummen der Gesamtkosten begrenzt, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können.
Alle, die eine Baufinanzierung abschließen, können auch eine KfW-Förderung beantragen. Allerdings müssen sie:
Sie erhalten die Auszahlung in der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW. Die Auszahlung erfolgt
¹Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung wird die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung berücksichtigt.