Einer herbstlich gekleidete Frau mit einem Handy in der Hand läuft durch eine Großstadt. Sie schaut nach vorne in die Ferne. Im Hintergrund zeichnen sich Hochhäuser ab.

Keine Spekulationssteuer: Wie Gewinne mit Aktien versteuert werden

Mythen rund um Wertpapiere
Gibt es Spekulationsfristen bei Aktien, Fonds, Anleihen & Co., mit denen sich eine etwaige Spekulationssteuer umgehen ließe? Rund um Wertpapiere existieren viele Mythen und überholte Fakten. Wir klären auf, welche Steuer auf Ihre Gewinne aus dem Aktienhandel tatsächlich anfällt – und wie Sie diese durch Ihren steuerlichen Freibetrag umgehen oder zumindest reduzieren können.

12,9 Millionen Menschen haben in Deutschland 2022 Geld in Aktien, aktiv gemanagte Aktienfonds oder passiv gemangte ETFs investiert (Daten: Deutsches Aktieninstitut). Das entspricht etwa 18 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ab 14 Jahren und ist ein absoluter Rekord. Vor allem jüngere Anlegerinnen und Anleger interessieren sich nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts für den Aktienhandel. Dabei ist es als Einsteiger oder Einsteigerin manchmal gar nicht so einfach, zwischen den vielen Mythen und Behauptungen im Internet valide Informationen zum Thema Aktien zu finden. Das gilt beispielsweise in Sachen Steuern.


Das Wichtigste in Kürze:

Keine Spekulationssteuer auf Aktien, aktiv gemanagte Fonds, ETFs & Co

Spekulationssteuer kann in Deutschland anfallen, wenn Sie mit einem sogenannten privaten Veräußerungsgeschäft einen Gewinn erzielen. Ein Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie, bewohnen diese niemals selbst, sondern vermieten sie direkt, und nach weniger als zehn Jahren verkaufen Sie sie mit Gewinn. Auf Ihren Gewinn aus dem Verkauf müssen Sie dann Spekulationssteuer zahlen. Die zehn Jahre sind die sogenannte Haltefrist oder Spekulationsfrist. Sie umgehen also die Spekulationssteuer, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Eine Frist von einem Jahr gilt für andere Wirtschaftsgüter, die nicht dem täglichen Gebrauch dienen. Dies betrifft beispielsweise Bitcoin und Kunst. Steuern fallen nicht an, wenn der Gesamtgewinn in einem Kalenderjahr weniger als 600 Euro beträgt. Geregelt ist dies in § 23 des Einkommensteuergesetz (EStG) .

Der Verkauf von Aktien, aktiv gemanagten Fonds oder passiv gemanagten Exchange Traded Funds (ETFs) ist jedoch kein privates Veräußerungsgeschäft. Stattdessen handelt es sich bei damit erzielten Gewinnen um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dementsprechend müssen Sie auf Gewinne aus Aktiengeschäften keine Spekulationssteuer bezahlen und auch keine Spekulationsfrist einhalten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Gewinne mit Aktien nicht steuerpflichtig sind: Grundsätzlich fällt Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungssteuer an. Das gilt sowohl für Dividenden als auch für Gewinne durch den Verkauf der Wertpapiere. Durch den hohen Freibetrag können Sie die Steuer jedoch häufig umgehen oder zumindest stark reduzieren.

Kapitalertragsteuer – Abgeltungssteuer: Was ist das?

Kapitalertragsteuer fällt an, wenn Sie Geld anlegen und damit einen Gewinn erzielen – zum Beispiel durch Dividenden oder den Verkauf von Aktien. Die Steuer fällt dann auf Ihren Gewinn an. Dennoch müssen private Anlegerinnen und Anleger tatsächlich oft keine Kapitalertragsteuer bezahlen. Denn es gibt einen hohen Freibetrag: Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr (für Verheiratete 2.000 Euro) sind steuerfrei (Stand: 2023). Wer Kapitalerträge über den Freibetrag hinaus erwirtschaftet, muss diese mit 25 Prozent versteuern. Dazu kommen ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wenn Sie Zinsen für Ihre Geldanlage bekommen (zum Beispiel für Festgeld), für Ihre Aktien Dividenden einstreichen oder Aktien mit Gewinn verkaufen, wird die Kapitalertragsteuer in der Regel automatisch von Ihrer Sparkasse oder Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese automatische Abgeltung der Steuer hat ihr den Namen Abgeltungssteuer eingebracht. Die Abgeltungssteuer ist also dieselbe Steuer wie die Kapitalertragsteuer, lediglich die Art und Weise, wie sie abgeführt wird, unterscheidet sich. Wenn Sie zu viel Abgeltungssteuer bezahlt haben – etwa weil Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu erteilen – können Sie sich diese als Kapitalertragsteuer in der Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV oder KAP-BET Ihrer Steuererklärung zurückholen.

Hinweis: Auch für Kapitalerträge aus Fonds fällt Abgeltungssteuer an. Beim Verkauf von Fonds, die Sie vor 2009 gekauft haben, gilt die Steuer jedoch erst ab 2018. Außerdem gibt es dafür dann einen steuerlichen Freibetrag von 100.000 Euro (für Verheiratete mit gemeinsamem Depot 200.000 Euro). 100.000 Euro des Ertrags bleiben dann also weiterhin steuerfrei. Die Berechnung der Steuern für solche sogenannten Altfonds ist relativ komplex. Nähere Informationen bekommen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Steuerberatung.

So sparen Sie Kapitalertragsteuer auf Aktiengeschäfte

Erteilen Sie uns einen Freistellungsauftrag, damit wir bis zu Ihrem Freibetrag keine Abgeltungssteuer für Sie einbehalten und an das Finanzamt abführen müssen. Sie können Ihren Freibetrag auch auf mehrere Institute aufteilen. Das ist sinnvoll, wenn Sie verschiedene Geldanlagen haben, mit denen Sie Gewinne erwirtschaften, auf die Abgeltungssteuer anfällt. Bleiben Ihre Kapitalerträge unterhalb des im Freistellungsauftrag berücksichtigten Freibetrags, sind sie steuerfrei.

Tipp: Mehr Informationen über die Kapitalertragsteuer bekommen Sie in unserem Ratgeber "Wann Sie wie viel Kapitalertragsteuer zahlen müssen". Dort erfahren Sie unter anderem auch, wie Sie sich zu viel bezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen können.

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Häufige Fragen zur Spekulationssteuer bei Aktien

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Wie lange muss ich Aktien halten, um keine Spekulationssteuer zu zahlen?

Auf den Handel mit Aktien fällt in Deutschland keine Spekulationssteuer an. Es handelt sich dabei nämlich nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft wie etwa beim Verkauf einer Immobilie (bei dieser kann etwa Spekulationssteuer anfallen, wenn sie fremdgenutzt wird, also zum Beispiel vermietet ist, und weniger als zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen), sondern um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dementsprechend gibt es für Aktien keine bestimmte Haltefrist oder Spekulationsfrist. Stattdessen fällt Abgeltungssteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer an.

Wenn Sie nichts unternehmen, behält Ihre Sparkasse oder Bank für Ihre Fonds grundsätzlich automatisch Abgeltungssteuer ein und leitet diese an das Finanzamt weiter. Wenn Sie hingegen einen Freistellungsauftrag erteilen, berücksichtigt das Kreditinstitut Ihren Freibetrag (aktuell insgesamt 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 für Verheiratete; Stand 2023). Bei privaten Anlegerinnen und Anlegern wird dann bis zu diesem Betrag keine Steuer fällig.

Einige Ausnahmen:

  • Für Fonds, die Sie vor 2009 gekauft haben (sogenannte Altfonds), gibt es bei der Besteuerung einen noch höheren Freibetrag von 100.000 Euro (bei Verheirateten mit gemeinsamem Depot 200.000 Euro). 
  • Auf Riester-Fonds wird keine Abgeltungssteuer fällig.

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Gewinne mit Fonds versteuern. Tatsächlich sind diese über die steuerfreien Anteile und die hohen Freibeträge für Privatanlegerinnen und -anleger oft jedoch steuerfrei. Für Aktienfonds (Aktienanteil mindestens 51 Prozent) gilt pauschal, dass 30 Prozent aller Erträge steuerfrei sind. Für Mischfonds sind es 15 Prozent und bei offenen inländischen Immobilienfonds 60 Prozent beziehungsweise 80 Prozent, wenn der Fonds seinen Anlageschwerpunkt in einem anderen Land hat.

Wenn Sie Ihrer Sparkasse oder Depotbank zudem einen Freistellungsauftrag erteilen, zahlen Sie nur für Fondserträge Steuern, die über dem steuerfreien Anteil liegen und Ihren Freibetrag bei der Abgeltungssteuer überschreiten. Der Freibetrag liegt aktuell bei insgesamt 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 für Verheiratete (Stand 2023).

Beim Verkauf von Fonds, die Sie vor 2009 gekauft haben, gilt die Steuer jedoch erst ab 2018. Außerdem gibt es dafür dann einen steuerlichen Freibetrag von 100.000 Euro (für Verheiratete mit gemeinsamem Depot 200.000 Euro). Erträge bis 100.000 Euro bleiben dann also weiterhin steuerfrei.

Auf Ihren Gewinn beim Verkauf von Aktien fallen grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungssteuer, ein Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Indem Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Sparkasse, Bank beziehungsweise Ihrem Broker abgeben, können Sie diese Steuer jedoch als Privatanlegerin oder -anleger in der Regel vermeiden. Voraussetzung: Ihr Gewinn aus all Ihren Kapitalerträgen im Jahr bleibt unterhalb des Freibetrags. Dieser liegt Stand 2023 bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Anders als etwa Verkäufe von Goldmünzen und Goldbarren fallen Aktienverkäufe nicht unter private Veräußerungsgeschäfte. Deshalb gibt es bei Aktien steuerlich keine Spekulationsfrist von einem Jahr zu berücksichtigen. Sie können Ihre Aktien also verkaufen, wann Sie möchten, und es fällt keine Spekulationssteuer an. Stattdessen unterliegen Gewinne mit Aktien jedoch der Kapitalertrag- beziehungsweise Abgeltungssteuer. Für diese ist jedoch unerheblich, ob Sie vor oder nach zwölf Monaten verkaufen.

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