
Bei der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer handelt es sich um 2 verschiedene Nummern, die Steuerpflichtige für ihre Steuer brauchen.
Die steuerliche Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugewiesen, die Steuernummer vom jeweiligen Finanzamt.
Beide Nummern werden automatisch vergeben und müssen nicht beantragt werden.
Steueridentifikationsnummer und Steuernummer: Das sind die Unterschiede
Während die Steueridentifikationsnummer (auch: Steuer-Identifikationsnummer, Steuer-ID oder IdNr.) zur eindeutigen Identifikation einer Person dient, ist die Steuernummer ein Merkmal für die Bearbeitung steuerlicher Vorgänge beim Finanzamt. Eine Steuernummer kann zum Beispiel auch einem Gewerbe oder einem Verein zugeteilt sein.
Die Steueridentifikationsnummer wird vom BZSt vergeben. Mit dieser Nummer können Ihnen Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr eindeutig und zuverlässig zugeordnet werden. Die Nummer bleibt unverändert, auch wenn Sie umziehen, heiraten oder Ihren Namen ändern. Sie enthält keine personenbezogenen Daten und besteht bundesweit einheitlich aus 11 Ziffern.
Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben, das für Ihren aktuellen Wohnbezirk zuständig ist. Sie kann sich ändern, zum Beispiel wenn bei einem Wohnortwechsel das zuständige Finanzamt wechselt. Je nach Bundesland kann das Format dieser Nummer unterschiedlich sein. Sie ist eine 10- oder 11-stellige Nummer, wird jedoch für die elektronische Übermittlung bundesweit einheitlich als 13-stellige Nummer dargestellt. Wie das funktioniert, sehen Sie anhand des folgenden Beispiels.
F = Finanzamtsnummer, B= Bezirksnummer, U = persönlichen Unterscheidungsnummer, P = Prüfziffer
Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen müssen die Steuernummer in der Regel auf Rechnungen angeben, um steuerlich korrekt abzurechnen – in manchen Fällen jedoch stattdessen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (auch: Umsatzsteuer-ID oder USt-IdNr.). Privatpersonen brauchen keine USt-IdNr.
Wann Sie welche Nummer brauchen
Als Faustregel gilt: Verwenden Sie bei der Kommunikation mit Ihrem örtlichen Finanzamt immer Ihre Steuernummer. In allen anderen Fällen, wie bei allgemeinen steuerlichen Angelegenheiten oder Anträgen, sollten Sie die Identifikationsnummer nutzen.
Wo Sie die Nummern herbekommen
Wenn Sie vor 2008 geboren sind, haben Sie im Jahr 2008 einen Brief mit Ihrer Steueridentifikationsnummer bekommen. Andernfalls haben Sie sie automatisch bei der Geburt oder bei Ihrer ersten Anmeldung in Deutschland erhalten. Sie bleibt unverändert und ist lebenslang gültig. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sie sich nicht.
Wenn Sie Ihre IdNr. nicht kennen, finden Sie sie in der Regel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Falls Sie sie dort nicht auffinden können, zum Beispiel, weil Ihnen diese Unterlagen fehlen, oder wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer ersten Anmeldung in Deutschland oder der Geburt Ihres Kindes noch keine bekommen haben, können Sie Ihre Steuer-ID erneut beim BZSt anfordern.
Die Steuernummer bekommen Sie automatisch, sobald Sie zum ersten Mal mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu tun haben. Das ist meist der Fall, wenn Sie Ihre erste Steuererklärung abgeben. In diesem Fall müssen Sie das Eingabefeld für die Steuernummer nicht ausfüllen, sondern können es einfach leer lassen. Die Nummer wird Ihnen daraufhin zugewiesen. Wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen oder eine Firma gründen möchten, bekommen Sie dafür eine Steuernummer, nachdem Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt und abgeschickt haben.
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Häufige Fragen zu Steuernummer und Steuer-ID
Die Steueridentifikationsnummer (auch: Steuer-Identifikationsnummer, Identifikationsnummer, Steuer-ID oder IdNr.) ist auf Ihrer Steuererklärung, Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Wenn Sie vor 2008 geboren sind, haben Sie sie im Jahr 2008 per Post erhalten. Wer später geboren oder nach Deutschland gezogen ist, hat sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt beziehungsweise der Anmeldung in Deutschland per Post erhalten. Falls nötig, können Sie Ihre Identifikationsnummer beim BZSt erneut anfordern. Die Steuer-ID ändert sich nie und bleibt ein Leben lang gültig.
Steuerpflichtige erhalten eine
Steuernummer, sobald sie erstmals mit dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen
Finanzamt zu tun haben. Das ist in der Regel bei der Abgabe der ersten
Einkommensteuererklärung – oder der Anmeldung einer selbstständigen oder
freiberuflichen Tätigkeit – der Fall. Im Anschluss finden Sie die Steuernummer beispielsweise
auf jedem Steuerbescheid. Bei einem Umzug erhalten Sie unter Umständen eine
neue Steuernummer von einem anderen Finanzamt.
Die Steuernummer wird vom Finanzamt
vergeben, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. Wenn Sie also in einen
anderen Bezirk oder an einen Wohnort umziehen, wo ein anderes Finanzamt
zuständig ist, bekommen Sie dort eine neue Nummer. Die Steueridentifikationsnummer
(Steuer-ID), die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten haben,
bleibt jedoch immer gleich.
In der Regel kann eine fremde Person damit wenig anfangen, da sie nicht zur Authentifizierung dient. Allerdings besteht die Möglichkeit von Betrug:
- Zusammen mit anderen persönlichen Daten oder den Daten Ihres Unternehmens könnten unberechtigte Personen Informationen erfragen, zum Beispiel am Telefon.
- Ein Betrüger oder eine Betrügerin könnte in Ihrem Namen oder im Namen Ihres Unternehmens eine Steuererklärung einreichen, um Rückerstattungen zu erhalten.
Gehen Sie daher sorgfältig mit Ihrer Steuernummer und anderen persönlichen Daten um und geben Sie diese nicht unbedacht weiter.
Sehen Sie in Ihren alten Steuerunterlagen nach, etwa der letzten Steuererklärung oder im Einkommensteuerbescheid. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem regionalen Finanzamt auf, wenn Sie Ihre Steuernummer trotzdem nicht auffinden können.