

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist die Gemeinschaftsordnung?
Die Gemeinschaftsordnung ist meist Teil der notariell beurkundeten Teilungserklärung und dokumentiert, was zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum gehört. Sie definiert, wie Eigentümerinnen und Eigentümer miteinander umgehen – etwa in Sachen Nutzung, Verwaltung und Entscheidungsprozessen innerhalb der WEG.
Warum ist die Gemeinschaftsordnung wichtig?
Sie schafft klare Regelungen zum täglichen Miteinander und stellt sicher, dass Rechte und Pflichten transparent definiert sind. Für Käuferinnen und Käufer ist sie relevant, da sie beim Erwerb einer Wohnung Teil des Kaufvertrags wird. Änderungen sind nur gemeinschaftlich per Beschluss möglich und müssen dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) entsprechen.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Die Gemeinschaftsordnung wird mit der Teilungserklärung festgelegt und ist Grundlage für:
- Nutzung von Gemeinschaftseigentum
- Verfahren für Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen
- Hausverwaltungsaufgaben, Kostenverteilung, Stimmrechte
- Sondernutzung oder bauliche Änderungen (sofern WEG-konform)
Beschlüsse zur Änderung benötigen in der Regel die Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer.
Für wen ist das Thema relevant?
- Käuferinnen und Käufer von Wohneigentum
- Eigentümerinnen und Eigentümer in WEGs
- Hausverwaltungen, Notarinnen, Immobilienmakler
- Investorinnen und Investoren im Wohneigentumsbereich
Beispiel aus dem Alltag
In einer WEG erlaubt die Gemeinschaftsordnung die Nutzung des Gemeinschaftsgartens durch alle Eigentümerinnen und Eigentümer, untersagt aber Pflasterungen oder Gartenhütten ohne einstimmigen Beschluss. Ein Bauantrag für eine Hütte wird daher abgelehnt, da er gegen die Ordnung verstößt.




