

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist Teileigentum?
Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb eines Gebäudes – etwa gewerblich genutzte Einheiten wie Praxen, Werkstätten, Lagerräume oder Garagen. Anders als beim Wohnungseigentum ist der Nutzungszweck von Teilen des Gebäudes klar vom Wohnen abgegrenzt. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dort ist geregelt, dass Teileigentum immer mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Flur, Dach, Fassade) verbunden ist.
Warum ist Teileigentum wichtig?
Teileigentum ermöglicht es, einzelne Nutzungseinheiten eines Gebäudes gezielt zu verkaufen, zu vermieten oder zu nutzen, etwa für gewerbliche Zwecke. Das ist besonders interessant für Eigentümergemeinschaften oder Investorinnen und Investoren, die ein Gebäude unterschiedlich nutzen oder verwerten möchten. Auch für Selbstständige oder kleine Unternehmen kann Teileigentum eine attraktive Alternative zur klassischen Gewerbemiete sein, da es Eigentum statt Miete bedeutet – mit langfristiger Sicherheit.
Wie funktioniert Teileigentum?
Teileigentum entsteht durch eine Teilungserklärung, die beim Grundbuchamt eingetragen wird. Darin ist genau geregelt, welche Räume zu welcher Einheit gehören und wie sie genutzt werden dürfen. Die Nutzung (also zum Beispiel als Praxis oder Lager) ist bindend und kann nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder durch gerichtlichen Beschluss geändert werden. Der oder die Teileigentümerin hat dieselben Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümerinnen – inklusive Mitbestimmung in der Eigentümerversammlung und anteiliger Kostenbeteiligung am Gemeinschaftseigentum.
Für wen ist Teileigentum relevant?
Teileigentum spielt eine Rolle für:
- Selbstständige und Freiberuflerinnen, die Räume dauerhaft nutzen wollen
- Investorinnen und Anleger, die Gewerbeeinheiten vermieten möchten
- Eigentümergemeinschaften mit gemischter Nutzung (zum Beispiel Wohnen und Gewerbe)
- Gewerbetreibende, die gezielt Eigentum statt Miete bevorzugen
Beispiel aus dem Alltag
Ein Arzt kauft eine Einheit im Erdgeschoss eines Neubaus, die laut Teilungserklärung als Praxis genutzt werden darf. Er wird damit Teileigentümer und hält einen Miteigentumsanteil am Gebäude – etwa an Aufzug, Dach oder Heizung. Über Instandhaltungsmaßnahmen wird gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden.