In der Regel tragen die Erbinnen und Erben der verstorbenen Person die Grabpflegekosten.
Diese setzen sich aus einmaligen und regelmäßigen Kosten zusammen und variieren abhängig von der Bestattungsart, der Grabgröße, der Grabgestaltung und danach, ob Sie bestimmte Aufgaben selbst übernehmen oder die Friedhofsgärtnerei beauftragen.
Für die Erstanlage, Neuanlage oder Grabauflösung können Sie ungefähr mit Einmalkosten von insgesamt 700 bis 2.000 Euro rechnen. Regelmäßige Kosten können bei Eigenpflege jährlich zwischen 50 und 100 Euro oder etwa jährlich zwischen 100 und 400 Euro bei einem Vertrag mit der Friedhofsgärtnerei betragen.
Das gehört zur Grabpflege
Unter Grabpflege fallen alle Aufgaben, die in der jeweils geltenden Friedhofsordnung festgelegt sind. Wer das Nutzungsrecht für ein Grab erworben hat, ist dafür verantwortlich, dass dieses entsprechend bepflanzt, gegossen und in Schuss gehalten wird. Normalerweise sind das die Erbinnen und Erben. Das kann zum Beispiel erfordern, dass eingegangene Pflanzen ausgetauscht werden, Pflanzen, die Überhand nehmen, zurückgeschnitten werden und unerwünschte Beikräuter regelmäßig entfernt sowie der Grabstein bei Bedarf gesäubert wird. Ein schön anzusehendes Grab muss aber nicht zwangsläufig pflegeaufwendig sein.
Davon hängt der Pflegeaufwand ab:
- Der Aufwand bei der Grabpflege hängt einerseits von der Bestattungsart ab. So ist das Grab einer Erdbestattung normalerweise wesentlich größer als ein Urnengrab nach einer Feuerbestattung. Wird der oder die Verstorbene nach der Feuerbestattung in einem Kolumbarium (Urnenkammer) beigesetzt, fällt keine Grabpflege an. Bei anonymen Bestattungen gibt es keine individuell gekennzeichneten Grabstätten und die Aufgaben der Grabpflege entfallen daher ebenso. Gleiches gilt für Seebestattungen und Wald- oder Baumbestattungen. Anders als bei anonymen Bestattungen ist bei Letzteren jedoch auch eine Trauerfeier üblich.
- Andererseits haben die Grabgestaltung und Bepflanzung des Grabes Einfluss auf den Aufwand. So können mehrjährige und unkompliziertere heimische Pflanzen oder solche, die generell wenig gegossen werden müssen, den Pflegeaufwand des Grabes reduzieren. Bei der Auswahl kann auch eine Rolle spielen, welche Pflanzen die verstorbene Person besonders gern gemocht hat.
- Darüber hinaus sollten die Pflanzen zum Standort passen, damit sie sich gut entwickeln und seltener ausgetauscht werden müssen. Während beispielsweise an sonnigen Standorten Lavendel gut blühen kann, kann die Wahl im Schatten beziehungsweise Halbschatten eher auf Christrosen fallen, die nicht viel Sonne vertragen.
- Indem Sie eng pflanzen und zum Standort passende Bodendecker in die Zwischenräume setzen, verringern Sie den Aufwand beim Jäten von unerwünschten Beikräutern. Die Bodendecker können dabei als Blühpflanzen auch einen dekorativen Beitrag leisten, zum Beispiel Kreta-Thymian.
- Ihr persönlicher Pflegeaufwand hängt schließlich vor allem davon ab, ob Sie anfallende Aufgaben selbst übernehmen oder die Friedhofsgärtnerei mit der professionellen Grabpflege beauftragen.
Tipp: Mit insektenfreundlichen Pflanzen können Sie ohne Mehraufwand einen Beitrag zur Biodiversität auf dem Friedhof leisten. Dabei sollten Sie stets in der Friedhofsordnung nachlesen, welche Pflanzen gegebenenfalls vor Ort nicht erwünscht sind, etwa weil sie sich stark auf benachbarte Gräber aussäen.
Einige Beispiele für Pflanzen mit vergleichsweise geringem Pflegeaufwand:
- sonniger Standort: Vergiss-mein-nicht, Lavendel, Rosmarin (Symbol für Treue und Unsterblichkeit), Thymian, Patagonisches Eisenkraut, Gaura, Edelweiß, Rittersporn, Rudbeckia, Sonnenhut
- halbschattiger Standort: Efeu, Farne, Christrosen, Leberblümchen, Taubnesseln, Tränendes Herz, Glockenblumen
Davon hängen die Grabpflegekosten ab
Die entstehenden Kosten hängen stark davon ab, wer die Pflege des Grabes übernimmt. Vermehren Sie Pflanzen aus Ihrem eigenen Garten, pflanzen sie ein und kümmern sich darum, dass das Grab gepflegt aussieht, fallen für Sie nur die Einmalkosten für die Erstanlage, die Neuanlage, nachdem das Grab abgesunken ist, und abschließend die Grabauflösung an. Regelmäßige Kosten haben Sie dann nur, wenn Sie Pflanzen selbst einkaufen.
Beauftragen Sie den Friedhofsgärtner oder die Friedhofsgärtnerin, kommen zu den Einmalkosten regelmäßige Kosten für die Arbeiten der Gärtnerei hinzu. Bei der Beauftragung gibt es meist folgende Optionen:
- Kurzzeitpflege: Die Gärtnerei übernimmt für einen kürzeren Zeitraum, den Sie gemeinsam festlegen, die Grabpflege oder einzelne Aufgaben daraus.
- Ganzjahrespflege: Die Gärtnerei übernimmt die Pflege der Grabstelle für ein Jahr. Die Hinterbliebenen müssen sich in dieser Zeit um nichts kümmern.
- Dauergrabpflege: Die Gärtnerei übernimmt die Grabpflege oder bestimmte Aufgaben daraus dauerhaft. Oft bedeutet das: mindestens 5 Jahre lang. Die verstorbene Person kann dies bereits zu Lebzeiten selbst beauftragen, um etwa die Angehörigen zu entlasten oder wenn keine An- oder Zugehörigen in der Nähe des Grabes wohnen. Dabei können individuelle Wünsche berücksichtigt werden. Alternativ können auch die Angehörigen eine Dauergrabpflege beauftragen.
Nach Bestattungsart: Mit diesen Gesamtkosten können Sie bei der Grabpflege durch die Friedhofsgärtnerei rechnen
Indem Sie selbst einen Teil des Pflegeaufwands übernehmen, können Sie die Kosten deutlich senken. Durch Beauftragung des Friedhofsgärtners oder der Friedhofsgärtnerin verringern Sie hingegen Ihren Pflegeaufwand oder müssen sich gar um nichts mehr kümmern. In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Kosten insgesamt für die regelmäßige Grabpflege – auf die gesamte Laufzeit hochgerechnet – entstehen können, wenn Sie alle Aufgaben an die Friedhofsgärtnerei übertragen würden.
Diese Beträge gibt der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. als durchschnittliche Grabpflegekosten insgesamt an. Bei einem Urnengrab ist dabei tatsächlich eher mit einem geringeren Betrag zu rechnen als bei einer Erdbestattung. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Kosten außerdem regional stark unterschiedlich ausfallen. Lassen Sie sich für eine genauere Planung auch hier ein Angebot bei Ihrer Friedhofsgärtnerei vor Ort erstellen.
Grabpflege und Steuern
Die Kosten für die Pflege der Grabstätte können Sie nicht als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Anders ist das bei den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten wie den Beerdigungskosten, wenn Sie diese aus eigener Tasche übernommen haben. Wurden diese aus dem Nachlass und nicht von den Erbinnen oder Erben selbst bezahlt, können diese die Kosten für die Beerdigung nicht selbst steuerlich geltend machen.
Auch etwa Kosten für Grabstein oder Stele sind nur insofern steuerlich absetzbar, als Sie diese selbst und nicht aus dem Nachlass bezahlt haben. In diesem Fall können Sie diese in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Wenn die Beerdigungskosten geringer waren als der Nachlass und die mit dem Todesfall verbundenen Leistungen, die Sie bekommen haben, können Sie die Kosten dennoch möglicherweise zumindest gegebenenfalls steuermindernd bei der Erbschaftsteuer geltend machen.
Tipp: Welche Beerdigungskosten Sie absetzen können, erfahren Sie auch in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Sterbegeldversicherung – alles vorbereitet und bezahlt
Mit einer Sterbegeldversicherung können Erblasser und Erblasserinnen ihre Erbinnen und Erben bei den Beerdigungskosten entlasten. Wir beraten Sie gern.
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Häufige Fragen zu den Grabpflegekosten
2Wie viel kostet die Grabpflege im Jahr?
Wie viel kostet die Grabpflege im Jahr?
Die
jährlichen Grabpflegekosten variieren je nach Umfang der Leistungen und danach,
wer diese übernimmt. Pflegen Sie das Grab selbst, können Sie mit jährlichen
Kosten ab ca. 50 Euro rechnen – vor allem für den Kauf neuer Pflanzen.
3Kann die Grabpflege steuerlich abgesetzt werden?
Kann die Grabpflege steuerlich abgesetzt werden?
Grabpflegekosten
sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Ausnahmen bestehen meist nur im
Rahmen von Nachlassverbindlichkeiten, die im Zuge einer Erbschaft anfallen. Zu
den Nachlassverbindlichkeiten gehören zum Beispiel die Kosten für den
Grabstein. Diese können Sie dann als außergewöhnliche Belastungen von der
Steuer absetzen, wenn Sie diese aus eigenen Mitteln bezahlt haben – nicht aus
dem Nachlass. Für genaue Auskünfte empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder
eine Steuerberaterin zu konsultieren oder direkt beim Finanzamt nachzufragen.
4Wer muss die Grabpflege bezahlen?
In der Regel bezahlen die Erbinnen und Erben die Grabpflege.
5Kann ich die Kosten für die Grabpflege auch für mehrere Jahre im Voraus bezahlen?
Ja, Sie können die Kosten für die Grabpflege normalerweise auch für mehrere Jahre im Voraus bezahlen. Friedhofsgärtnereien bieten oft sogenannte Dauergrabpflegeverträge an, bei denen Sie eine langfristige Pflege der Grabstätte vertraglich festlegen.
6Gehören die Kosten für die Grabpflege zu den Nachlassverbindlichkeiten?
Nein, die Kosten für die Grabpflege gehören normalerweise nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten. Nachlassverbindlichkeiten umfassen etwa die Schulden der verstorbenen Person und Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstehen, wie zum Beispiel Beerdigungskosten. Laufende Grabpflegekosten nach der Beerdigung gelten jedoch als gewöhnliche private Ausgaben der Erben oder Erbinnen oder Angehörigen und sind daher nicht abzugsfähig.