Der unerwartete Anblick eines oder einer Verstorbenen konfrontiert viele Menschen mit einer tiefen emotionalen Erschütterung. Häufig macht sich auch ein Gefühl der Unwirklichkeit breit. In diesen ersten Momenten der Konfrontation mit dem Tod fühlen sich viele Menschen überwältigt und unsicher, wie sie reagieren oder was sie als Nächstes tun sollen. Das ist völlig normal.
Wer eine verstorbene Person gefunden hat, muss im ersten Schritt einen Arzt oder eine Ärztin verständigen. Dabei kann es sich um die Hausarztpraxis des oder der Verstorbenen handeln, aber auch um den ärztlichen Notdienst.
Nach dem Todesfall von Angehörigen gilt es daraufhin, die wichtigsten Dokumente aufzufinden, die engsten Wegbegleiter oder Wegbegleiterinnen der verstorbenen Person zu informieren und ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen.
In den ersten Tagen nach dem Todesfall müssen außerdem die Sterbeurkunde beantragt, bestimmte Versicherungen informiert, gegebenenfalls das Testament eingereicht, die Bestattung geplant und wichtige Verträge gekündigt werden.
Nach der Bestattung gibt es letzte Aufgaben im Rahmen der Beisetzung zu erledigen; die gesetzliche Rentenversicherung sollte kontaktiert und – oft mit etwas längerer Frist – die letzte Steuererklärung abgegeben werden.
Direkt nach dem Todesfall – das müssen Sie tun
Die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Notdienst kontaktieren
Wer einen toten Angehörigen oder Zugehörigen gefunden hat, sollte sofort die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Notdienst kontaktieren. Diese kommen vor Ort vorbei, um den Tod festzustellen. Dieser Schritt ist gesetzlich verpflichtend. Die Ärztin oder der Arzt stellt daraufhin einen Totenschein aus.
Ausnahme: Wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt, kümmern sich die Angestellten um diesen Schritt.
Die wichtigsten Dokumente vorlegen
Die meisten Unterlagen können einen Moment warten. Wenn sich die verstorbene Person jedoch etwa gewünscht hat, Organe zu spenden, spielt Zeit eine zentrale Rolle. Suchen Sie daher gegebenenfalls den Organspendeausweis und die Bestattungsverfügung sofort, um sicherzugehen, dass Sie den Wünschen des oder der Verstorbenen entsprechen können. Legen Sie diese direkt dem Arzt oder der Ärztin vor.
Angehörige und engste Wegbegleitende benachrichtigen
Nehmen Sie sich einen Moment. Auch Sie haben das Recht zu trauern. Im nächsten Schritt sollten Sie die Angehörigen der verstorbenen Person sowie deren enge Freundinnen und Freunde kontaktieren, um sie über den Todesfall zu informieren. Mit anderen über den Sterbefall zu sprechen, kann nicht zuletzt oft auch für die eigene Trauer wichtig sein.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Wenn der oder die Verstorbene eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag hinterlassen hat, finden Sie darin Angaben zur gewünschten Bestattung. Auch wenn die verstorbene Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte, können darüber Informationen vorliegen. In jedem Fall sollten Sie die Sterbegeldversicherung gegebenenfalls schon kurz telefonisch über den Sterbefall informieren. Das ist auch wichtig, da diesbezüglich oft enge Fristen gelten. Gleiches betrifft gegebenenfalls Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, wenn die Person bei einem Unfall ums Leben gekommen sein sollte. Die tatsächlichen Fristen finden Sie in den jeweiligen Verträgen.
In manchen Fällen entscheiden sich Menschen schon zu Lebzeiten für einen bestimmten Bestatter oder eine Bestatterin. Andernfalls liegt die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen beauftragt wird, bei den Hinterbliebenen. In der Regel fällt die Wahl auf ein örtliches Unternehmen.
Der Bestatter oder die Bestatterin überführt den oder die Verstorbene in einem Sarg und übernimmt die hygienische Versorgung. Dann berät das Bestattungsunternehmen die engsten Hinterbliebenen zum weiteren Ablauf. Dieser hängt wesentlich davon ab, welche Bestattungsart gewünscht wird. Möglich sind in Deutschland eine Feuerbestattung, eine Erdbestattung oder – seit 2022 im Rahmen einer Pilotphase – eine Reerdigung.
Die ersten Tage nach dem Todesfall – das gilt es zu erledigen
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Am Tag nach dem Todesfall, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Tod, sollten Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Dafür brauchen Sie den vom Arzt oder der Ärztin ausgestellten Totenschein sowie Personalausweis und Geburtsurkunde der verstorbenen Person. In manchen Fällen sind weitere Unterlagen nötig. Wenn Sie möchten, kann auch das Bestattungsunternehmen den Antrag für die Beurkundung stellen.
Die Sterbeurkunde brauchen Sie beispielsweise, um den Erbschein zu erhalten, den Tod bei der Kranken- und Rentenkasse zu melden und gegebenenfalls Versicherungen des oder der Verstorbenen zu informieren, zum Beispiel die Risikolebensversicherung. Auch um andere Verträge der verstorbenen Person zu kündigen, brauchen Sie oft die Sterbeurkunde.
Versicherungen informieren, die Todesfallleistungen zahlen
Sicher haben Sie kurz nach dem Todesfall anderes im Kopf. Doch manche Versicherungen sollten Sie so schnell wie möglich über den Sterbefall informieren. Das gilt insbesondere gegebenenfalls für Sterbegeldversicherungen, Unfall- und Lebensversicherungen, die Todesfallleistungen auszahlen. Bei diesen Versicherungen gelten oft enge Fristen, oft etwa von nur zwei Tagen nach dem Sterbefall. Daher haben wir Ihnen bereits oben die telefonische Kontaktaufnahme vorab empfohlen.
Um dort den Todesfall offiziell und schriftlich zu melden, brauchen Sie jedoch in der Regel die Sterbeurkunde. Beantragen Sie diese daher möglichst rasch, wenn entsprechende Versicherungen vorliegen. Welche Fristen gelten, können Sie den jeweiligen Versicherungsverträgen entnehmen. Informieren Sie die Versicherungen am besten schriftlich per Einschreiben-Rückschein, um sicherzugehen, dass der Brief ordnungsgemäß ankommt.
Testament beim Nachlassgericht vorlegen, eventuell Erbschein beantragen
Gibt es ein handschriftliches, nicht notarielles Testament, müssen Sie dieses im Original beim Nachlassgericht einreichen. Im Gesetz (BGB § 2259) steht, dass das „unverzüglich“ passieren muss, nachdem Sie vom Todesfall erfahren beziehungsweise das Testament bei der verstorbenen Person gefunden haben.
Das Nachlassgericht stellt auch den Erbschein aus. Achtung: Wenn Sie zu den Erbinnen und Erben gehören, müssen Sie vor dem Antrag des Erbscheins entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, ist eine Erbausschlagung in der Regel nicht mehr möglich.
Bestattung und Beisetzung organisieren
Die Organisation der Bestattung übernimmt das Bestattungsunternehmen. Dabei haben Sie als Hinterbliebene zahlreiche Möglichkeiten, die Bestattung den Wünschen der verstorbenen Person oder eigenen Vorstellungen in der Familie anzupassen, um einen würdigen und individuellen Ablauf sicherzustellen.
Bei diversen Bestattungsunternehmen können Zugehörige auf Wunsch sämtliche Schritte einer Bestattung begleiten, bei der Totenversorgung wie waschen und ankleiden mithelfen, und auf diese Weise Abschied vom toten Körper nehmen. Das hilft manchen Menschen zu begreifen, dass der geliebte Mensch nicht mehr lebendig ist und macht den Tod weniger abstrakt.
Vor allem bei der Trauerfeier haben Sie viel Spielraum, an die Persönlichkeit des jeweiligen Menschen zu erinnern. Sie wählen außerdem – je nach Beisetzungsart – aus verschiedenen Möglichkeiten beim Grab aus. Bei einer Seebestattung –und meist bei einer Baumbestattung – entfallen Grabmal und Grabpflege. Das Bestattungsunternehmen berät Sie zu allen Entscheidungen, etwa auch zu Traueranzeigen, um Ihnen möglichst viel abzunehmen.
Der Zeitraum bis zur Bestattung kann je nach Bestattungsart und Bundesland unterschiedlich lang sein. Beispielsweise finden Erdbestattungen in der Regel je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tage nach dem Tod statt. Bei Feuerbestattungen muss vor der Einäscherung eine Wartezeit von 48 Stunden nach dem Tod eingehalten werden. Nach der Einäscherung kann dann die Beisetzung erfolgen. Bei Reerdigungen dauert das Verfahren, bis der Körper zu Erde wird, in der Regel 40 Tage. Bis zur Beisetzung ist die Zeitspanne dabei also am längsten. In diesem Fall kann es notwendig sein, bereits die nachfolgenden Formalitäten (weiter unten in unserem Artikel) zu erledigen, um keine Fristen verstreichen zu lassen.
Hinweis: Die Beerdigungskosten müssen normalerweise die Erbinnen und Erben tragen. Hat die verstorbene Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder erhält Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, müssen die Erbenden nur gegebenenfalls die Kosten übernehmen, die über die gezahlten Leistungen hinausgehen. Die Erbengemeinschaft bezahlt die Bestattung in der Regel aus dem Nachlass. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus, einem notariellen Testament oder dem Erbschein, der Sie als Erbenden oder Erbende ausweist, können Sie auf das Konto des oder der Verstorbenen zugreifen, um für die Bestattungskosten aufzukommen. In diesem Rahmen sollten Sie die Sparkasse oder Bank am besten direkt über den Todesfall informieren.
Verträge kündigen
Über die Kontobewegungen des oder der Verstorbenen können Sie einen Überblick über bestehende Verträge bekommen. Informieren Sie die Vertragspartner über den Todesfall, um die Abbuchungen zu stoppen.
Was nach der Bestattung erledigt werden muss
Beisetzung nachbereiten
In der Regel verschicken die Hinterbliebenen einige Wochen nach der Beisetzung Danksagungen an die Trauergäste, die bei der Trauerfeier anwesend waren, oder ihr Beileid auf andere Weise bekundet haben. Sie können gegebenenfalls das Grab jederzeit besuchen und in den folgenden Monaten noch letzte Entscheidungen, etwa bezüglich des Grabsteins, treffen.
Gesetzliche Rentenversicherung kontaktieren
Wenn Sie möglicherweise eine Witwer- oder Witwenrente oder eine ähnliche Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können, sollten Sie dort den Antrag stellen.
Letzte Steuererklärung machen
Häufig muss für eine verstorbene Person noch eine letzte Steuererklärung abgegeben werden. Diese müssen die Erbinnen und Erben beziehungsweise eine beauftragte Steuerberatung dann erledigen. Ist die Steuererklärung freiwillig, haben sie dafür jedoch vier Jahre lang Zeit.
Tipp: Auch rund um Erbe und Nachlass können einige Formalitäten auf Sie zukommen. In unserem Ratgeber zur Erbengemeinschaft erfahren Sie mehr darüber.
Laut Gesetz sind es die Erbinnen und Erben, die die Bestattungskosten – in der Regel aus dem Nachlass – übernehmen. Dabei haben Sie zu Lebzeiten die Möglichkeit, Ihre Angehörigen zu entlasten, indem Sie Ihre Beerdigungskosten über eine Sterbegeldversicherung decken. Sie können Ihre Bestattung in diesem Rahmen nach eigenen Wünschen planen.
Tipp: In unseren Ratgebern zu Nachlassregelung und Vorsorge erfahren Sie mehr zu den Formalitäten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Vorsorge für den eigenen Tod.
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Häufige Fragen bei Todesfällen
2Wann muss ich den Tod der Sparkasse oder Bank melden?
Wann muss ich den Tod der Sparkasse oder Bank melden?
Meist melden Hinterbliebene den Sterbefall rasch, um Zugriff auf die Konten der verstorbenen Person zu erhalten. Dieser ist etwa notwendig, um für die Bestattungskosten aufzukommen. Nach Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 33 muss der Tod in der Regel innerhalb eines Monats gemeldet werden. Der Monat zählt ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Person vom Todesfall erfahren hat.
3Wo muss ich zuerst anrufen, wenn jemand gestorben ist?
Wo muss ich zuerst anrufen, wenn jemand gestorben ist?
Zunächst müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin anrufen, die den Tod offiziell feststellt und einen Totenschein ausstellt. Dabei kann es sich um die Hausarztpraxis des oder der Verstorbenen handeln oder um den ärztlichen Notdienst. Diesen Anruf müssen Sie sofort erledigen, wenn Sie die verstorbene Person gefunden haben.
4Wer muss im Todesfall die Bestattung durchführen?
Wer muss im Todesfall die Bestattung durchführen?
Die nächsten Angehörigen organisieren in der Regel die Bestattung gemeinsam mit einem Bestattungsunternehmen. Für die Kosten kommen im Normalfall die Erbenden auf.