
Das unerwartete Ableben eines oder einer Angehörigen konfrontiert viele Menschen mit einer tiefen emotionalen Erschütterung. Häufig macht sich auch ein Gefühl der Unwirklichkeit breit. In diesen ersten Momenten der Konfrontation mit dem Tod fühlen sich viele Menschen überwältigt und unsicher, wie sie reagieren oder was sie als Nächstes tun sollen.
Wer eine leblos wirkende Person findet, sollte sofort den Notruf 112 wählen, damit umgehend medizinische Hilfe eintrifft. Anschließend können Hausarzt oder ärztlicher Notdienst eingebunden werden, falls dies erforderlich ist.
Danach sollten Sie sofort drei Dinge erledigen: wichtige Dokumente sichern, Angehörige benachrichtigen und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Innerhalb von drei Werktagen sollten Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Anschließend informieren Sie Versicherungen, Banken und weitere Stellen über den Todesfall.
Nach der Bestattung sollten Sie zeitnah die gesetzliche Rentenversicherung kontaktieren und eine mögliche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente beantragen. Außerdem ist für die verstorbene Person in der Regel noch eine letzte Steuererklärung einzureichen.
Checkliste nach dem Verlust eines Ängehörigen
In einer Situation voller Trauer fällt es schwer, an Organisatorisches zu denken. Eine klare Checkliste gibt Ihnen Halt und zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die ersten Stunden nach dem Todesfall: Sofortmaßnahmen
Die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Notdienst kontaktieren
Wer einen toten Angehörigen oder Zugehörigen gefunden hat, sollte sofort die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Notdienst kontaktieren. Diese kommen vorbei, um den Tod, möglicherweise auch die Todesursache festzustellen. Dieser Schritt ist gesetzlich verpflichtend. Die Ärztin oder der Arzt stellt daraufhin einen Totenschein aus.
Ausnahme: Wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt, kümmern sich die Angestellten um diesen Schritt.
Die wichtigsten Dokumente vorlegen
Dringend benötigt werden Dokumente, die unmittelbar mit medizinischen oder rechtlichen Entscheidungen zusammenhängen. Dazu gehört etwa ein Organspendeausweis, falls eine Organspende infrage kommt. Halten Sie außerdem Unterlagen wie eine Bestattungsverfügung oder andere Wünsche der verstorbenen Person bereit, um diese später berücksichtigen zu können. Medizinisch relevante Dokumente sollten Sie dem Arzt oder der Ärztin vorlegen, die den Tod feststellt.
Angehörige und engste Wegbegleitende benachrichtigen
Nehmen Sie sich einen Moment. Auch Sie haben das Recht zu trauern. Im nächsten Schritt sollten Sie die Angehörigen der verstorbenen Person wie Ehepartner, Lebensgefährtin oder Kinder sowie deren enge Freundinnen und Freunde kontaktieren, um sie über den Todesfall zu informieren. Mit anderen über den Sterbefall zu sprechen, kann nicht zuletzt oft auch für die eigene Trauer wichtig sein. Wer sich organisatorisch und emotional entlasten will, kann diese Aufgabe früh an eine vertraute Person delegieren.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Beauftragen Sie so früh wie möglich ein Bestattungsunternehmen – es übernimmt die Überführung, hygienische Versorgung und unterstützt Sie bei allen weiteren Formalitäten.
- In manchen Fällen entscheiden sich Menschen schon zu Lebzeiten für einen bestimmten Bestatter oder eine Bestatterin. Andernfalls liegt die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen beauftragt wird, bei den Hinterbliebenen. In der Regel fällt die Wahl auf ein örtliches Unternehmen.
Dann berät das Bestattungsunternehmen die engsten Hinterbliebenen zum weiteren Ablauf. Dieser hängt wesentlich davon ab, welche Bestattungsart gewünscht wird. Möglich sind in Deutschland eine Feuerbestattung, eine Erdbestattung oder – seit 2022 im Rahmen einer Pilotphase – eine Reerdigung.
Das Bestattungsunternehmen unterstützt Sie nicht nur organisatorisch, sondern nimmt Ihnen Wege ab – etwa bei Behördengängen.
Wenn der oder die Verstorbene eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag hinterlassen hat, finden Sie darin Angaben zur gewünschten Bestattung. Auch wenn die verstorbene Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte, können darüber Informationen vorliegen.
Wichtig: In jedem Fall sollten Sie die Sterbegeldversicherung gegebenenfalls schon kurz telefonisch über den Sterbefall informieren. Das ist auch wichtig, da diesbezüglich oft enge Fristen gelten. Gleiches betrifft gegebenenfalls Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, wenn die Person bei einem Unfall ums Leben gekommen sein sollte. Die tatsächlichen Fristen finden Sie in den jeweiligen Verträgen.
Die ersten Tage nach dem Todesfall: Behörden und Stellen informieren
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Am Tag nach dem Todesfall, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Tod, sollten Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Dafür brauchen Sie den vom Arzt oder der Ärztin ausgestellten Totenschein sowie Personalausweis und Geburtsurkunde der verstorbenen Person. In manchen Fällen sind weitere Unterlagen nötig. Wenn Sie möchten, kann auch das Bestattungsunternehmen den Antrag für die Beurkundung stellen.
Die Sterbeurkunde brauchen Sie beispielsweise, um den Erbschein zu erhalten, den Tod bei der Kranken- und Rentenkasse zu melden und gegebenenfalls Versicherungen des oder der Verstorbenen zu informieren, zum Beispiel die Risikolebensversicherung. Auch um andere Verträge der verstorbenen Person zu kündigen, brauchen Sie oft die Sterbeurkunde.
Testament beim Nachlassgericht vorlegen, eventuell Erbschein beantragen
Gibt es ein handschriftliches, nicht notarielles Testament, müssen Sie dieses im Original beim Nachlassgericht einreichen. Im Gesetz (BGB § 2259) steht, dass das „unverzüglich“ passieren muss, nachdem Sie vom Todesfall erfahren beziehungsweise das Testament bei der verstorbenen Person gefunden haben.
Das Nachlassgericht stellt auch den Erbschein aus. Achtung: Wenn Sie zu den Erbinnen und Erben gehören, müssen Sie vor dem Antrag des Erbscheins entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, ist eine Erbausschlagung in der Regel nicht mehr möglich.
Wer unsicher ist, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll, sollte vor einem Erbscheinsantrag rechtlichen Rat einholen.
Bestattung organisieren: Ablauf und wichtige Entscheidungen
Die Organisation der Bestattung übernimmt das Bestattungsunternehmen. Dabei haben Sie als Hinterbliebene zahlreiche Möglichkeiten, die Bestattung den Wünschen der verstorbenen Person oder eigenen Vorstellungen in der Familie anzupassen, um einen würdigen und individuellen Ablauf sicherzustellen.
Bei diversen Bestattungsunternehmen können Zugehörige auf Wunsch sämtliche Schritte einer Bestattung begleiten, bei der Totenversorgung wie waschen und ankleiden mithelfen, und auf diese Weise Abschied vom toten Körper nehmen. Das hilft manchen Menschen zu begreifen, dass der geliebte Mensch nicht mehr lebendig ist und macht den Tod weniger abstrakt. Gerade in einer akuten Ausnahmesituation kann es hilfreich sein, die Aufgaben zwischen mehreren Familienmitgliedern aufzuteilen.
Vor allem bei der Trauerfeier haben Sie viel Spielraum, an die Persönlichkeit des jeweiligen Menschen zu erinnern. Sie wählen außerdem – je nach Beisetzungsart – aus verschiedenen Möglichkeiten beim Grab aus. Bei einer Seebestattung –und meist bei einer Baumbestattung – entfallen Grabmal und Grabpflege. Das Bestattungsunternehmen berät Sie zu allen Entscheidungen, etwa auch zu Traueranzeigen, um Ihnen möglichst viel abzunehmen.
Der Zeitraum bis zur Bestattung kann je nach Bestattungsart und Bundesland unterschiedlich lang sein.
Beispielsweise finden Erdbestattungen in der Regel je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tage nach dem Tod statt.
Bei Feuerbestattungen muss vor der Einäscherung eine Wartezeit von 48 Stunden nach dem Tod eingehalten werden. Nach der Einäscherung kann dann die Beisetzung erfolgen.
Bei Reerdigungen dauert das Verfahren, bis der Körper zu Erde wird, in der Regel 40 Tage. Bis zur Beisetzung ist die Zeitspanne dabei also am längsten. In diesem Fall kann es notwendig sein, bereits die nachfolgenden Formalitäten (weiter unten in unserem Artikel) zu erledigen, um keine Fristen verstreichen zu lassen.
Info: Die Beerdigungskosten müssen normalerweise die Erbberechtigten tragen. Hat die verstorbene Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder erhält Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, müssen die Erbenden nur gegebenenfalls die Kosten übernehmen, die über die gezahlten Leistungen hinausgehen. Die Erbengemeinschaft bezahlt die Bestattung in der Regel aus dem Nachlass.
Nach der Beisetzung
In der Regel verschicken die Hinterbliebenen einige Wochen nach der Beisetzung Danksagungen an die Trauergäste, die bei der Trauerfeier anwesend waren, oder ihr Beileid auf andere Weise bekundet haben. Sie können gegebenenfalls das Grab jederzeit besuchen und in den folgenden Monaten noch letzte Entscheidungen, etwa bezüglich des Grabsteins, treffen.
Erbe und Nachlass: Das müssen Sie jetzt beachten
Als Erbe müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen – diese Entscheidung sollte vor dem Erbscheinsantrag getroffen werden. Gleichzeitig fallen weitere Aufgaben an: Konten und Verträge regeln, Bestattungskosten begleichen, Rentenansprüche prüfen und die letzte Steuererklärung einreichen. In unserem Ratgeber zur Erbengemeinschaft erfahren Sie mehr darüber.
Konto, Verträge und Finanzen des Verstorbenen regeln
Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus, einem notariellen Testament oder dem Erbschein, der Sie als Erbenden oder Erbende ausweist, können Sie auf das Konto des oder der Verstorbenen zugreifen und notwendige Zahlungen, etwa Bestattungskosten, veranlassen.
Hinweis: Informieren Sie die Sparkasse oder Bank möglichst früh über den Todesfall, damit Zugriffe wie etwa Verfügungsberechtigungen und Nachlassfragen sauber geklärt werden können. Eine Kontovollmacht kann die Abwicklung erleichtern; sie kann auch über den Tod hinaus gelten.
Verträge kündigen
Kündigen Sie laufende Verträge der verstorbenen Person so bald wie möglich. Einen Überblick über Abos, Daueraufträge und Lastschriften erhalten Sie über die Kontoauszüge. Prüfen Sie insbesondere regelmäßige Kosten wie Miete, Strom, Telefon, Versicherungen oder Kredite. Diese laufen sonst weiter.
- Banken und Sparkassen melden dem Finanzamt zudem im Todesfall bestimmte Vermögenswerte und Schließfächer. Für Angehörige ist deshalb wichtig, Unterlagen und Kontoverbindungen früh zu sammeln, damit Nachlassfragen geordnet geklärt werden können. So vermeiden Sie unnötige Zahlungen und erleichtern sich selbst sowie anderen Hinterbliebenen die Organisation.
Im Trauerfall mit einem verlässlichen Partner
Gesetzliche Rentenversicherung kontaktieren
Wenn Sie möglicherweise Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente oder eine ähnliche Leistung (Waisen- oder Hinterbliebenenrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, sollten Sie dort den Antrag so früh wie möglich, idealerweise innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall stellen. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, kann die Rente rückwirkend ab dem Monat des Todes gezahlt werden.
Letzte Steuererklärung machen
Häufig muss für eine verstorbene Person noch eine letzte Steuererklärung abgegeben werden. Diese müssen die Erbberechtigten beziehungsweise eine beauftragte Steuerberatung dann erledigen. Ist die Steuererklärung freiwillig, haben sie dafür jedoch vier Jahre lang Zeit.
Versicherungen im Todesfall: Meldepflichten und Fristen
Informieren Sie Versicherungen möglichst sofort über den Todesfall – bei einigen Policen gelten sehr kurze Fristen von wenigen Tagen.
Sicher haben Sie kurz nach dem Todesfall anderes im Kopf. Doch manche Versicherungen sollten Sie so schnell wie möglich über den Sterbefall informieren. Das gilt insbesondere gegebenenfalls für Sterbegeldversicherungen, Unfall- und Lebensversicherungen, die Todesfallleistungen auszahlen. Bei einigen Versicherungen gelten oft enge Zeiträume, oft etwa von nur zwei Tagen nach dem Sterbefall. Daher haben wir Ihnen bereits eingangs die telefonische Kontaktaufnahme empfohlen. Versäumen Sie keine Fristen, sonst kann es Probleme bei der Auszahlung geben.
Um dort den Todesfall offiziell und schriftlich zu melden, brauchen Sie jedoch in der Regel die Sterbeurkunde. Beantragen Sie diese daher möglichst rasch, wenn entsprechende Versicherungen vorliegen. Welche Zeiträume gelten, können Sie den jeweiligen Versicherungsverträgen entnehmen. Informieren Sie die Versicherungen am besten schriftlich per Einschreiben-Rückschein, um sicherzugehen, dass der Brief ordnungsgemäß ankommt.
Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob über Beiträge, Leistungsansprüche oder Bezugsberechtigungen noch Nachfragen offen sind.
Vorausschauend handeln: So entlasten Sie Ihre Familie für den Ernstfall
Mit einer Sterbegeldversicherung, Bestattungsverfügung und Kontovollmacht können Sie Ihre Angehörigen im Ernstfall erheblich entlasten. Laut Gesetz sind es die Erbinnen und Erben, die die Bestattungskosten – in der Regel aus dem Nachlass – übernehmen. Dabei haben Sie zu Lebzeiten die Möglichkeit, Ihre Angehörigen zu entlasten. Alle relevanten Dokumente sollten an einem bekannten und zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit Hinterbliebene im Ernstfall schnell handeln können.
Es gibt einige Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten klare Regelungen für den Ernstfall zu treffen. So können Sie Ihre Bestattung festlegen und wichtige finanzielle Fragen frühzeitig klären: Indem Sie zum Beispiel Ihre Beerdigungskosten über eine Sterbegeldversicherung absichern. In diesem Rahmen planen Sie Ihre Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen.
Wer Angehörige entlasten möchte, kann außerdem Kontovollmachten, Vollmachten für den Todesfall, Bestattungsverfügungen sowie Unterlagen zu Versicherungen geordnet hinterlegen. Sinnvoll ist es, diese Dokumente an einem bekannten und zugänglichen Ort zu bündeln, damit Hinterbliebene im Ernstfall schnell handeln können. So ersparen Sie Ihrer Familie im Ernstfall viele schwierige Entscheidungen.
Tipp: In unseren Ratgebern zu Nachlassregelung und Vorsorge erfahren Sie mehr zu den Formalitäten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Vorsorge für den eigenen Tod.
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Häufige Fragen bei Todesfällen
Meist melden Hinterbliebene den Sterbefall rasch, um Zugriff auf die Konten der verstorbenen Person zu erhalten. Dieser ist etwa notwendig, um für die Bestattungskosten aufzukommen. Nach Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG § 33) muss der Tod in der Regel innerhalb eines Monats gemeldet werden. Der Monat zählt ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Person vom Todesfall erfahren hat.
Zunächst müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin anrufen, die den Tod offiziell feststellt und einen Totenschein ausstellt. Dabei kann es sich um die Hausarztpraxis des oder der Gestorbenen handeln oder um den ärztlichen Notdienst. Diesen Anruf müssen Sie sofort erledigen, wenn Sie die verstorbene Person gefunden haben.
Die nächsten Angehörigen organisieren in der Regel die Bestattung gemeinsam mit einem Bestattungsunternehmen. Für die Kosten kommen im Normalfall die Erbenden auf.
Nach einem Todesfall sollten Erben die Erbschaft sorgfältig prüfen und alle Angelegenheiten rechtzeitig regeln. Dazu gehört, wichtige Urkunden wie Testament oder Erbschein griffbereit zu halten. Oft sind Erben zudem verpflichtet, laufende Verträge, zum Beispiel den Mietvertrag, zu kündigen oder zu übernehmen, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.
Um in dieser emotional schwierigen Zeit handlungsfähig zu bleiben, lohnt es sich, frühzeitig zu klären, wer welche Aufgaben übernimmt – ob eine Person alles koordiniert oder die Schritte auf mehrere Verwandte verteilt werden, hängt von der Situation, der Stimmungslage und den Fähigkeiten der Beteiligten ab. Neben den grundlegenden Aufgaben ist es wichtig, dass Hinterbliebene alle relevanten Urkunden wie Testament, Erbschein oder Heiratsurkunde griffbereit halten. Auch die Todesursache sollte dokumentiert werden, falls dies für Versicherungen oder Behörden relevant ist. Besprechen Sie frühzeitig mit anderen Verwandten, wer welche Aufgaben übernimmt, damit nichts vergessen wird und die Organisation reibungslos verläuft.







