2022 fand in Deutschland die erste Reerdigung statt. Schleswig-Holstein hat diese im Rahmen einer Pilotphase ermöglicht. Mittlerweile erlauben insgesamt 25 Friedhöfe (Stand: März 2024) in Deutschland die Beisetzung von aus Reerdigungen stammender Erde. Über 200 Bestattungsinstitute begleiten die Trauernden.
Nach dem Tod eines Menschen gibt es in Deutschland aktuell drei Möglichkeiten: Erdbestattung, Feuerbestattung und – neu – die Reerdigung.
Bei einer Reerdigung wird der Körper des oder der Verstorbenen innerhalb von 40 Tagen durch natürliche Mikroorganismen in fruchtbare Erde verwandelt.
Die Erde kann anschließend auf bestimmten Friedhöfen beigesetzt und bepflanzt werden.
Die Bestattungsart ist noch neu und die Beisetzung bisher nur auf wenigen Friedhöfen zugelassen.
Menschen sind Teil des natürlichen Kreislaufs. Stirbt ein Lebewesen, wird es in der Natur wieder zu Erde. Die Reerdigung versucht, diesen Prozess auf besonders nachhaltige Art und Weise zu ermöglichen. Dafür wird die verstorbene Person vom Bestatter oder der Bestatterin in einem sogenannten Kokon auf eine hohe Schicht aus Stroh, Heu, Blumen und etwas Pflanzenkohle gelegt. Der Kokon ist ein spezieller Reerdigungssarg. Die Trauernden können der verstorbenen Person zusätzlich Blumen beigeben.
Nach dem Abschied von dem oder der Verstorbenen geben die Angehörigen, der Bestatter oder die Bestatterin eine weitere dünne Schicht Stroh, Heu, Pflanzenkohle und Blumen über die Person. Der Kokon wird daraufhin verschlossen und in eine sogenannte Wabe gestellt. Die Wabe ist ein Gestell mit einer Wiegevorrichtung, das den Kokon nach einigen Tagen regelmäßig sacht hin- und herwiegt. Das sorgt dafür, dass entstehende Feuchtigkeit gleichmäßig verteilt wird. Die natürlichen Mikroorganismen, die im menschlichen Körper und den beigegebenen Pflanzen stets enthalten sind, zersetzen den Körper im Kokon innerhalb von 40 Tagen zu feiner Erde.
Wie bei Feuerbestattungen (Einäscherung) bleiben auch beim Reerdigungsprozess die Knochen zurück. Diese werden gemahlen und der entstandenen Erde beigegeben. Die neue Erde ist besonders fruchtbar. In einem Tuch aus Naturfasern eingeschlagen, wird sie zum jeweiligen Friedhof gebracht und dort an der entsprechenden Grabstelle in einem Aushub zur Bodenerde gegeben. Sie wird dann mit Friedhofserde bedeckt. Die Hinterbliebenen können das Grab direkt bepflanzen. Aus der Erde kann neues Leben wachsen. So schließt sich der natürliche Kreislauf.
Reerdigungen sind eine neue Bestattungsart. Derzeit sind sie nur im Rahmen eines Pilotprojekts in Schleswig-Holstein möglich. (Stand: März 2024). Die durch die Reerdigung entstandene Erde kann jedoch auf verschiedenen Friedhöfen in Deutschland beigesetzt werden. Eine aktuelle Liste der Friedhöfe finden Sie auf der Website des Anbieters MEINE ERDE .
Bundesweit begleiten aktuell über 200 Bestattungsinstitute die Trauernden. Diese organisieren etwa auch die Überführung nach Schleswig-Holstein. Weitere Bundesländer diskutieren derzeit die Zulassung. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich dagegen entschieden.
Wie sich jemand bestatten lassen möchte, ist eine sehr persönliche Frage. Weil Reerdigungen bisher nur im Rahmen eines Pilotprojekts zugelassen sind, wird aktuell viel darüber diskutiert. Befürwortende der neuen Bestattungsart schätzen, dass der Prozess friedlich und sehr natürlich abläuft. Es werde außerdem weniger Energie als etwa bei einer Feuerbestattung verbraucht. Anders als bei Erdbestattungen im Sarg kann es auch nicht zur Entstehung von sogenannten Wachsleichen (unvollständige Verwesung) auf dem Friedhof kommen.
Kritikerinnen und Kritiker beanstanden hingegen, dass zu dem neuen Verfahren noch keine größer angelegten wissenschaftlichen Studien vorhanden sind, etwa zu möglichen Gesundheitsgefahren oder zum tatsächlichen Gehalt an wertvollem Humus in der entstehenden Erde. Eine erste Studie der Universität Leipzig kam zwar zu dem Ergebnis, dass die Methode unbedenklich sei. Die entstehende Erde weise die Eigenschaften von Humus auf. Die Studie ist jedoch aufgrund der geringen Anzahl an bisher untersuchten Fällen noch wenig aussagekräftig. Einige Menschen empfinden auch, dass die regelmäßige Wiegebewegung in der Wabe die Totenruhe störe. Die spätere Beisetzung der Erde ohne Sarg oder Urne könne die Würde des oder der Verstorbenen verletzen sowie die Wahrnehmung der persönlichen Identität der Person im Tod nicht gewährleisten.
Für eine Reerdigung fallen üblicherweise Kosten von etwa 2.900 Euro an. Dazu kommen üblicherweise folgende Bestattungskosten:
Aktuell werden Reerdigungen in Deutschland ausschließlich über das Unternehmen MEINE ERDE angeboten. In Kooperation mit der Hamburger Sparkasse (Haspa)[RR1] [SS2] [RR3] gibt es die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge, um die Angehörigen zu entlasten und Reerdigungen nach eigenen Wünschen zu planen. Die Haspa bietet diesen Nachlassschutz als finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen in Kooperation mit dem Versicherer neue leben an. Mehr Informationen finden Sie auf den Websiten von Haspa und MEINE ERDE .
Hinweis: Eine Sterbegeldversicherung sorgt für die Kosten im Rahmen von Beerdigungen vor. Sollen Angehörige darüber hinaus abgesichert werden, kann eine Lebensversicherung sinnvoll sein.
Eine Reerdigung kostet etwa 2.900 Euro. Hinzu
kommen übliche Bestattungskosten, etwa für das Bestattungsinstitut,
Friedhofsgebühren, Grabstein, Steinmetz, Blumen und Dekorationen sowie
Trauerfeier.
Grundsätzlich übernehmen die Erbinnen und Erben die Bestattungskosten. In unserem Themenratgeber zu den Bestattungskosten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt. Lesen Sie bei Bedarf auch unsere Artikel zur Nachlassregelung und Erbausschlagung.
Die Reerdigung gilt als besonders ökologische
Form der Bestattung. Für den Prozess wird weniger Energie verbraucht als etwa
bei einer Einäscherung in einem Krematorium. Am Grab werden weder Sarg noch
Urne verwendet. Die entstandene Erde ist lediglich in ein helles Tuch aus
Naturfasern eingeschlagen.
Aktuell sind Reerdigungen im Rahmen eines Pilotprojekts in Schleswig-Holstein möglich. Die aus einer Reerdigung gewonnene Erde kann derzeit auf 25 Friedhöfen in Deutschland beigesetzt werden (Stand: März 2024). Bundesweit begleiten über 200 Bestattungsinstitute die Trauernden und übernehmen die Organisation.
Die Erde muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Derzeit (Stand: März 2024) erlauben 25 Friedhöfe in Deutschland die Beisetzung.
Wie bei Feuerbestattungen (Einäscherung) bleiben auch bei Reerdigungen die Knochen nach der vierzigtägigen Zersetzung zurück. Diese werden gemahlen und dann der neu entstandenen Erde beigegeben.
Bei einer Reerdigung wird der Körper einer verstorbenen Person stattdessen in einem sogenannten Kokon zusammen mit Heu, Stroh, Blumen und Pflanzenkohle durch die im Körper stets enthaltenen natürlichen Mikroorganismen zersetzt. Im Anschluss wird die entstandene Erde der Erde beigesetzt.
Bei einer traditionellen Erdbestattung wird der Leichnam einer verstorbenen Person bekleidet in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Er zersetzt sich in der Regel im Sarg unter der Erde.
Bei einer Reerdigung wird der Leichnam einer verstorbenen Person stattdessen zunächst im Kokon innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Die entstehende Erde wird ohne Sarg beigesetzt.