Wer keine Angehörigen mehr hat oder diese für den eigenen Todesfall entlasten möchte, kann eine Bestattungsvorsorge treffen. Das bedeutet: Sie können Ihre eigene Beerdigung planen und finanziell absichern. Nicht zuletzt kann Ihnen das die Sicherheit geben, dass Ihre Beisetzung später einmal ganz nach Ihren Vorstellungen ablaufen wird.
Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge können Sie festlegen, wie, wo und durch wen Sie – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – nach Ihrem Tod beigesetzt werden und dies finanziell absichern.
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie organisatorisch Einfluss nehmen, indem Sie Ihre Wünsche äußern.
Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie die Beerdigungskosten decken.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag beinhaltet in der Regel sowohl die genaue organisatorische Planung als auch deren finanzielle Absicherung, etwa über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
In einer Bestattungsverfügung können Sie gegenüber Ihren Angehörigen oder einem Bestattungsunternehmen Ihre persönlichen Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung äußern. Sie enthält unter anderem Anweisungen zur Bestattungsart, zum gewünschten Ort der Beisetzung und zu speziellen Zeremonien oder Ritualen. Außerdem sind in der Regel Personen oder ein Bestattungsunternehmen angegeben, die sich darum kümmern, dass die Wünsche erfüllt werden.
Die Verfügung dient dazu, die Angehörigen von Entscheidungen zu entlasten und sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen umgesetzt werden. Sie ist rechtlich bindend, wenn die Inhalte gesetzlich zulässig und klar formuliert sind. Außerdem dürfen die Erbenden nicht unzumutbar belastet werden. Eine Bestattungsverfügung ist ein Instrument der organisatorischen, nicht aber der finanziellen Bestattungsvorsorge. Sie deckt also nicht die Beerdigungskosten. Dazu kann in der Verfügung jedoch beispielsweise auf eine Sterbegeldversicherung verwiesen werden.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag zwischen einer Person und einem Bestattungsunternehmen. Der Vertrag regelt die Details und konkreten Kosten für die zukünftige Bestattung der jeweiligen Person durch den Bestatter oder die Bestatterin. Dadurch sichert er die Durchführung gemäß den persönlichen Wünschen und zu den im Voraus vereinbarten Preisen.
Er dient dazu, die organisatorischen Herausforderungen und die finanzielle Belastung für die Angehörigen im Todesfall zu minimieren. Denn in der Regel können Sie mit dem Vertrag die Bestattung direkt auch finanziell absichern, beispielsweise durch Einzahlungen auf ein Treuhandkonto oder in eine Sterbegeldversicherung.
Hinweis: Bezahlen Sie im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags das Geld nicht im Voraus direkt an den Bestatter oder die Bestatterin. Denn sollte das Bestattungsunternehmen Konkurs anmelden, wäre die vorausbezahlte Summe möglicherweise nicht gesichert. Ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung bieten eine sichere Alternative.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die zur finanziellen Absicherung einer Bestattung dient. Sie übernimmt bis zu einer festgelegten Summe die Beerdigungskosten. Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin zahlt dafür einmalig oder regelmäßig Prämien. Im Todesfall wird die festgelegte Summe an die Erbenden, eine andere festgelegte Person oder direkt an den beauftragten Bestatter oder die Bestatterin in Form eines Sterbegeldes ausgezahlt.
Diese Versicherung hilft, finanzielle Belastungen für die Familie des oder der Verstorbenen zu vermeiden und gewährleistet, dass die Bestattungskosten gedeckt sind. Weil eine Sterbegeldversicherung bei einer eindeutigen Zweckbindung zum Schonvermögen zählt, ist sie besonders sicher: Auch wer Sozialleistungen bezieht, muss sie in der Regel nicht angreifen. Sie können die Versicherung beispielsweise mit einer Bestattungsverfügung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag verbinden, um auch organisatorisch Einfluss auf Bestattung und Beisetzung zu nehmen.
3 häufig gewählte Möglichkeiten zur Vorsorge:
Bei der Bestattungsvorsorge gibt es einige wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten:
Ja, das ist etwa mit einer Sterbegeldversicherung oder über ein Treuhandkonto möglich.
Ein Testament ist dafür nicht geeignet, weil dieses in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet wird. Besser geeignet sind eine Bestattungsverfügung, ein Bestattungsvorsorgevertrag oder die Festlegungen im Rahmen des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung.
Meist brauchen die Hinterbliebenen nach einem Todesfall folgende Unterlagen: