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Scheidungsfolgenvereinbarung: Wann sie sinnvoll ist und was sie beinhaltet

Einvernehmliche Scheidung
Eine Scheidung ist meist für alle Beteiligten belastend. Wer einvernehmlich auseinandergehen will und kann, profitiert oft von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie kann – je nach Fall – sowohl Kosten sparen als auch die Scheidung deutlich beschleunigen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehepaare die rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Scheidung regeln.

  • Die Vereinbarung müssen beide Seiten gemeinsam schließen. Meist ist eine notarielle Beurkundung nötig.

  • Wenn sich beide Seiten einig sind, können Scheidungen dadurch schneller und unkomplizierter verlaufen. Lassen Sie sich vorab anwaltlich für Ihren individuellen Fall beraten.

Das ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidung kann mit viel Stress, Sorgen und Streit einhergehen. Muss sie aber nicht immer. In jedem Fall lohnt es sich zu prüfen, ob es auch einvernehmlich geht. Dabei kann zum Beispiel eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden. Das ist ein Vertrag zwischen 2 Ehepartnern oder Ehepartnerinnen. Darin regeln diese die rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Scheidung selbst. In den meisten Fällen ist es gesetzlich notwendig, dass sie dabei ein Notarbüro unterstützt. Oft prüft zudem pro Seite ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die Vereinbarung.

Inhaltlich umfasst eine Scheidungsfolgenvereinbarung zum Beispiel:

  • Unterhalt,
  • Vermögensaufteilung,
  • Ehewohnung,
  • Rentenansprüche beziehungsweise Versorgungsausgleich sowie
  • Fragen zum Sorgerecht und dem Umgang mit gemeinsamen Kindern.

Die Vereinbarung kann schon geschlossen werden, bevor die Ehepartner oder Ehepartnerinnen den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Sie kann aber auch während des laufenden Scheidungsverfahrens vereinbart werden. Manche Ehepaare entscheiden sich sogar erst kurz vor dem Scheidungstermin, alle Punkte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Der Vertrag kann die Scheidung deutlich beschleunigen. Normalerweise muss ihn ein Notar oder eine Notarin beurkunden, damit er rechtswirksam und vor Gericht bindend ist.

Wann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist

Wer möchte Trennung und Scheidung nicht einvernehmlich regeln? Wenn eine Einigung mit dem Expartner oder der Expartnerin möglich ist, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein:

  • Sie kann dazu beitragen, die Scheidung fair und mit möglichst wenigen Konflikten zu gestalten.
  • Sinnvoll ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung außerdem oft, wenn Sie Zeit und Kosten sparen möchten. Denn mit klaren Absprachen können langwierige Gerichtsverfahren vermieden oder deutlich verkürzt werden.

In der Vereinbarung können Sie unter anderem wichtige Fragen zu folgenden Themen festhalten:

  • Vermögen,
  • Unterhalt,
  • Rentenansprüche,
  • die gemeinsame Immobilie sowie
  • das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.

Gerade wenn es um Kinder oder größere Vermögenswerte geht, schafft das Klarheit und Sicherheit. So haben beide Seiten – wenn sie sich einigen können – im rechtlich zulässigen Rahmen die Möglichkeit, wichtige Folgen der Scheidung selbst zu regeln. Eine richterliche Entscheidung muss schließlich nicht zwangsläufig den Wünschen beider Beteiligter entsprechen.

Warum notarielle Beurkundung plus anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Damit die Vereinbarung rechtswirksam und später auch durchsetzbar ist, müssen Sie diese normalerweise notariell beurkunden lassen. Ein Notar sorgt nicht nur für die richtige Form, sondern klärt auch über die Tragweite der Regelungen auf. Er erklärt beiden Seiten ihre Rechte und Pflichten. Damit die Vereinbarung ausgewogen bleibt, sollten beide Seiten vollständige Informationen über Einkommen und Vermögen vorlegen. Ein Notar ist dabei gesetzlich zur Neutralität verpflichtet. Er vertritt also nicht die Interessen einer einzelnen Seite.

Darüber hinaus kann es beiden Seiten helfen, sich durch den gesamten Prozess von je einer Rechtsanwältin für Familienrecht beraten zu lassen. Denn anders als ein Notarbüro vertritt eine Anwaltskanzlei stets die Interessen des einzelnen Mandanten. Da bei einer Scheidung meist 2 unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, ist es sinnvoll, dass beide Seiten jeweils ein eigenes Anwaltsbüro hinzuziehen.

Mögliche Chancen und Risiken einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Chancen

  • Sie spart oft Zeit, weil weniger vor Gericht verhandelt wird.

  • Sie senkt häufig Kosten (durch ein kürzeres Scheidungsverfahren).

  • Sie kann beiden Seiten klare Regeln und Sicherheit geben.

  • Sie ermöglicht individuelle, flexible Lösungen.

  • Sie kann unter Umständen dabei helfen, Streit und Belastung für Kinder zu vermeiden.

Risiken

  • Es fallen Notar- und Anwaltskosten an. Die Höhe ist abhängig vom Vermögen (mehr dazu unten im Artikel).

  • Eine Seite könnte sich benachteiligt fühlen.

  • Ungünstige Regelungen lassen sich später nur schwer ändern. Eine Änderung kann beispielsweise möglich sein, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern oder die Vereinbarung von Anfang an sittenwidrig war.

  • Ohne faire Verhandlungen kann es zu Druck oder Ungleichgewicht kommen.

  • Eine Einigung ist nicht immer möglich.

Das kann der Vertrag beinhalten

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann je nach Bedarf unterschiedliche Punkte abdecken. Typischerweise gehören dazu:

  1. Unterhalt

    Das beinhaltet Vereinbarungen über Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt im Sinn von nachehelichem Unterhalt und gegebenenfalls Kindesunterhalt. Wichtig: Beim Trennungsunterhalt sind gegebenenfalls nur Absprachen über die Höhe und die Modalitäten möglich. Auf künftige Ansprüche auf Trennungsunterhalt zu verzichten, wäre unwirksam.

  2. Vermögensaufteilung

    Regeln Sie dazu beispielsweise, wie Geldvermögen, Immobilien, Wertpapiere oder wertvolle Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden sollen.

  3. Zugewinnausgleich

    Sie können gemeinsam festlegen, ob und in welcher Höhe ein Zugewinnausgleich gezahlt wird. Abhängig ist dies allerdings auch vom Güterstand Ihrer Ehe. Standard ist in Deutschland der Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Dieser gilt, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nichts anderes geregelt haben, etwa durch einen Ehevertrag. Bei einer Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt.

  4. Versorgungsausgleich

    Absprachen zu Renten- und Pensionsansprüchen vergleichen oft nicht nur die gesetzliche Rente bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch Ansprüche bei privaten Rentenversicherungen. Der Versorgungsausgleich kann teilweise angepasst oder ausgeschlossen werden, wenn die Ansprüche ausgewogen sind. Bei sehr kurzer Ehedauer kann verzichtet werden. Vereinbarungen in Bezug auf den Versorgungsausgleich werden im Scheidungsverfahren noch einmal vom Familiengericht überprüft.

  5. Wohnung und Hausrat

    Fragen, die Sie hierzu beantworten sollten: Wer bleibt in der gemeinsamen Immobilie? Wer übernimmt den Mietvertrag oder das Eigentum? Eventuell: Wie wird der Hausrat verteilt?

  6. Kinder

    Im Vertrag können Sie unter anderem das Sorge- und Umgangsrecht regeln.

  7. Steuern

    Treffen Sie etwa Vereinbarungen zur Steuererklärung im Trennungsjahr sowie zur Aufteilung von Nachzahlungen oder Erstattungen.

  8. Fristen und Sicherheiten

    Es kann je nach Situation Sicherheit geben, Zahlungsfristen, Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung oder Grundbucheintragungen zur Absicherung festzulegen.

Ablauf: Typische Schritte zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Da eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein sehr individueller Vertrag ist, kann der Ablauf abweichen. Häufig nimmt es die meiste Zeit in Anspruch, sich mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin zu einigen. Das setzt voraus, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen – weshalb die Einigung normalerweise parallel zu Gesprächen mit den beiden Anwälten oder Anwältinnen stattfindet. Hilfreich kann es sein, strukturiert vorzugehen. Wir geben im Folgenden einen allgemeinen Überblick:

Ziele und Rahmen klären

Definieren Sie gemeinsam, was die Vereinbarung leisten soll, etwa Fairness, Planungssicherheit oder schnelle Umsetzung. Legen Sie Stichtage wie den Trennungstag fest. Entscheiden Sie, ob Sie mit einer Mediation arbeiten möchten.

Bestandsaufnahme erstellen

Listen Sie Vermögen, Schulden, Einkommen, Versicherungen und Rentenanwartschaften vollständig auf. Halten Sie besondere Positionen fest (Immobilien, Unternehmen, Erbschaften, Schenkungen, Privatkredite).

Unterlagen sammeln

Je nach Situation brauchen Sie etwa Kontostände, Depotauszüge, Grundbuchauszüge, Darlehensverträge, Versicherungs- und Rentenverläufe, Steuerbescheide, Arbeitsverträge beziehungsweise Gehaltsnachweise, den Mietvertrag oder eine Liste des Hausrats.

Kinderbelange strukturieren

Notieren Sie Vorschläge zu Sorgerecht und Umgang (Alltag, Ferien, Feiertage), zum Betreuungsmodell, zu Informationspflichten, zu Kindesunterhalt und zu Wegen zur Konfliktlösung (etwa über eine Beratung durch das Jugendamt, die Caritas oder eine andere Einrichtung).

Verhandlungsoptionen entwickeln

Erarbeiten Sie mehrere vergleichbare Pakete (zum Beispiel „mehr Vermögen gegen weniger Unterhalt“, Ratenzahlung oder Einmalbetrag, Wohnrecht oder Ausgleich). Achten Sie darauf, dass die Vorschläge ausgewogen und realisierbar sind.

Eckpunkte protokollieren

Sprechen Sie miteinander. Halten Sie die Ergebnisse, über die Sie sich einig sind, schriftlich fest. Notieren Sie Punkte, die gegebenenfalls noch abweichen, separat.

Entwurf erstellen lassen

Lassen Sie auf Basis der Eckpunkte einen Entwurf durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ausarbeiten. Alternativ können Sie sich damit direkt an einen Notar oder eine Notarin wenden. Üblich ist auch die Prüfung durch den Anwalt oder die Anwältin, nachdem das Notarbüro den Entwurf aufgesetzt hat.

Gegenprüfung und Feinschliff

Prüfen Sie alle Angaben. Achten Sie darauf, dass Anpassungen bei einer veränderten Situation (etwa Einkommensveränderungen) möglich sein sollten, ohne dass die gesamte Vereinbarung neu aufgesetzt werden muss. Dazu können Anpassungsklauseln ergänzt werden. Der Anwalt oder die Anwältin – oder alternativ das Notarbüro – beraten Sie.

Steuer- und Sozialfolgen prüfen

Je nach Fall kann vor Abschluss eine steuerliche Beratung sinnvoll sein. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie die steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr, die Verteilung von Erstattungen oder Nachzahlungen, die Auswirkungen auf Krankenkasse oder Kindergeld regeln.

Beurkundung

Vereinbaren Sie einen Notartermin zur notariellen Beurkundung. Dies ist der übliche und rechtssichere Schritt. Alternativ können Sie Ihre Einigung im Scheidungstermin vom Gericht protokollieren lassen.

Checkliste Scheidungsfolgenvereinbarung – 6 Tipps, um typische Fehler zu vermeiden

  1. Unterschreiben Sie nicht, bevor alle Auskünfte vollständig vorliegen.

  2. Achten Sie darauf, dass keine einseitigen, grob nachteiligen Regelungen enthalten sein dürfen.

  3. Vergessen Sie nicht, Fristen und gegebenenfalls Sicherheiten zu regeln.

  4. Regelungen in Bezug auf Kinder sollten sowohl konkret als auch flexibel sein, um im Alltag zu funktionieren. Beispiel: Das Kind ist immer am Donnerstag und Freitag beim Vater. Das ist praktisch, weil nur dieser das Kind jeden Donnerstag zum Tennistraining fahren kann. Problem: Wird im Folgejahr das Tennistraining auf einen Dienstag verlegt, muss die Regelung womöglich angepasst werden. Regeln Sie besser so, dass trotz bindender Vereinbarung beiden Seiten klar ist, dass Anpassungen möglich sein müssen.

  5. Gängige Muster für Scheidungsfolgenvereinbarungen im Internet sind oft weder rechtssicher noch auf die individuelle Situation zugeschnitten. Lassen Sie sich unbedingt individuell für Ihren Fall beraten. Dabei kann Ihnen sowohl der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin als auch das Notarbüro zur Seite stehen.

  6. Ein Anwaltsbüro vertritt stets den Mandanten oder die Mandantin. Um eine Benachteiligung der Gegenseite auszuschließen, ist es meist hilfreich, dass sich beide Seiten unabhängig voneinander anwaltlich beraten lassen.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, also nach dem Vermögen und Einkommen der Ehepartner oder Ehepartnerinnen. Notare oder Notarinnen berechnen ihre Gebühren nach festen gesetzlichen Tabellen, sodass die Kosten je nach Umfang sehr unterschiedlich ausfallen können.

In einfachen Fällen bewegen sie sich häufig zwischen 500 und 2.000 Euro. Kommt umfangreiches Vermögen, Immobilien oder eine Vielzahl an Regelungspunkten hinzu, kann es deutlich teurer werden.

Zusätzlich können Anwaltskosten entstehen, wenn beide Seiten ihre Vereinbarung unabhängig prüfen lassen möchten. Auch wenn dies zunächst nach einem größeren Aufwand klingt: Eine klare und verbindliche Regelung kann hohe Gerichts- und Streitkosten im Nachhinein vermeiden. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Scheidungskosten.

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Hinweis

Unsere Redaktion verfasst die Ratgeber auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen. Diese ersetzen jedoch keine anwaltliche Beratung. Bitte wenden Sie sich zu allen Fragen rund um Trennung und Scheidung an Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht.

Häufige Fragen zur Scheidungsfolgenvereinbarung

  1. Scheidungsfolgen sind alle rechtlichen und finanziellen Fragen, die nach einer Scheidung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Vermögensaufteilung
    • Unterhalt und
    • Sorgerecht für Kinder.

    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt diese Punkte verbindlich. Die Ehepartner oder Ehepartnerinnen legen darin beispielsweise fest, wer welches Vermögen bekommt. Sie einigen sich über das Umgangsrecht und die Sorge für gemeinsame Kinder. Mit der Vereinbarung vermeiden sie oft lange Gerichtsverfahren und schaffen klare Regeln für die Zukunft.

  2. Die Kosten hängen vom Vermögen und Einkommen des Paares ab. Meist liegen sie zwischen etwa 500 und 2.000 Euro.

  3. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet sich an, wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich regeln möchten und können. Sie ist besonders sinnvoll bei gemeinsamen Kindern, bei Immobilien oder größerem Vermögen sowie, wenn Sie Zeit und Gerichtskosten sparen wollen.

  4. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird in der Regel notariell beurkundet.

  5. Ja, eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann in bestimmten Fällen trotz notarieller Beurkundung angefochten werden. Das gilt zum Beispiel bei Täuschung, Drohung oder wenn sie grob unfair ist. Ob die Anfechtung erfolgreich ist, entscheidet das Familiengericht.

  6. Einen Ehevertrag schließen Eheleute meist vor oder während der Ehe. Er regelt nur unter anderem die Vermögens- und Unterhaltsfragen für den Fall einer Trennung.

    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließt das Paar erst bei der Trennung oder Scheidung. Es klärt konkret die Folgen der Scheidung. Der Ehevertrag wirkt vorsorgend, die Scheidungsfolgenvereinbarung reagiert auf eine aktuelle Trennungssituation.

  7. Ja, eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss in der Regel notariell beurkundet werden. Das ist wichtig, weil sie weitreichende finanzielle und rechtliche Folgen hat. So schreibt das Gesetz für viele Scheidungsfolgesachen eine notarielle Beurkundung vor. Der Notar oder die Notarin prüft die Form, klärt über Inhalte auf und stellt sicher, dass die Ehegatten oder Ehegattinnen die Vereinbarung informiert unterschreiben. So ist sie rechtswirksam geregelt und später vor Gericht gültig.

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