Farbige kuenstlerische Bilder die Geld darstellen. Hintergrund rot, gelb, orange oder gruen. Darstellung von Münzrollen, Geldscheinen und Münzen

Das sind mögliche Vor- und Nachteile einer Gütertrennung

Ehe mit Ehevertrag
Nach einer Heirat gehört dem Ehepaar alles gemeinsam? Das stimmt in der Regel – selbst ohne Ehevertrag – nicht. Wer aber seine Besitztümer auch im Fall einer Scheidung getrennt lassen möchte, kann auf einen Ehevertrag setzen. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

Wie möchten Sie in der Ehe miteinander leben? Eine ziemlich persönliche Frage. Ein Aspekt, der dabei eine Rolle spielt, ist der sogenannte Güterstand. Die meisten Menschen in Deutschland übernehmen dabei den gesetzlichen Standard einer Zugewinngemeinschaft. Er gilt automatisch, wenn Sie keine andere Wahl treffen. Unter den Ehepaaren, die ihren Güterstand selbst auswählen, entscheiden sich die meisten für die Gütertrennung.


Das Wichtigste in Kürze:

Das bedeutet die Gütertrennung während und nach der Ehe

Wer heiratet und keine andere Regelung trifft, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das Vermögen gehört während der Ehe weiter der Person, die es verdient hat. Im Fall einer Trennung und Scheidung findet jedoch ein Zugewinnausgleich statt: Der Vermögenszuwachs von beiden Ehegatten oder -gattinnen während der Ehe wird berechnet. Der- oder diejenige mit dem höheren Zuwachs muss dem Partner oder der Partnerin die Hälfte des Überschusses abgeben. Das ist der sogenannte Zugewinnausgleich.

Wenn Sie heiraten wollen, aber mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nicht in einer Zugewinngemeinschaft leben möchten, haben Sie weitere Möglichkeiten: Eine davon ist die Gütertrennung. Während der Ehe behält dabei jede und jeder das eigene Vermögen. Auch im Falle einer Trennung und Scheidung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Es wird nur aufgeteilt, was Sie während der Ehe eindeutig gemeinsam gekauft haben – etwa eine gemeinsame Wohnung, bei der Sie beide im Grundbuch als Eigentümer oder Eigentümerinnen stehen. Verstirbt ein Ehepartner oder eine -partnerin vor dem anderen, fallen für den oder die Längerlebende höhere Steuern auf das Erbe an als bei einer Zugewinngemeinschaft.

Für eine Gütertrennung ist ein entsprechender Ehevertrag nötig. Diesen können Sie bei einem Notarbüro aufsetzen lassen. In einem Termin mit dem Notar oder der Notarin müssen die Ehegatten oder -gattinnen den Vertrag daraufhin unterschreiben, damit er gültig wird.

Das sind mögliche Gründe für eine Gütertrennung

Jedem Ehepaar ist es selbst überlassen zu entscheiden, in welchem Güterstand es zusammenleben möchte. Sie müssen das vor niemandem begründen. Wenn Sie selbst noch nicht sicher sind, welche Regelung die richtige für Sie ist, kann es jedoch hilfreich sein, einige mögliche Gründe für eine Gütertrennung kennenzulernen:

Das sind mögliche Gründe gegen eine Gütertrennung

Die Gütertrennung kann jedoch nicht nur Vorteile haben. Je nach Situation sind unter anderem folgende Nachteile möglich:

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel „Güterstand: Diese 3 Modelle sollten Sie kennen“ sowie unseren Ratgeber zum Standard-Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem kann es hilfreich sein, wenn Sie vor Ihrer Entscheidung für einen Güterstand rechtliche Beratung durch einen Familienrechtsanwalt oder eine -anwältin in Anspruch nehmen.

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