Wie möchten Sie in der Ehe
miteinander leben? Eine ziemlich persönliche Frage. Ein Aspekt, der dabei eine
Rolle spielt, ist der sogenannte Güterstand. Die meisten Menschen in Deutschland übernehmen
dabei den gesetzlichen Standard einer Zugewinngemeinschaft.
Er gilt automatisch, wenn Sie keine andere Wahl treffen. Unter den Ehepaaren,
die ihren Güterstand selbst auswählen, entscheiden sich die meisten für die
Gütertrennung.
Das bedeutet
die Gütertrennung während und nach der Ehe
Wer heiratet und keine andere
Regelung trifft, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand einer
Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das Vermögen gehört während der Ehe weiter
der Person, die es verdient hat. Im Fall einer Trennung und Scheidung findet
jedoch ein Zugewinnausgleich statt: Der Vermögenszuwachs von beiden Ehegatten
oder -gattinnen während der Ehe wird berechnet. Der- oder diejenige mit dem
höheren Zuwachs muss dem Partner oder der Partnerin die Hälfte des Überschusses
abgeben. Das ist der sogenannte Zugewinnausgleich.
Wenn Sie heiraten wollen, aber
mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nicht in einer Zugewinngemeinschaft
leben möchten, haben Sie weitere Möglichkeiten: Eine davon ist die
Gütertrennung. Während der Ehe behält dabei jede und jeder das eigene Vermögen.
Auch im Falle einer Trennung und Scheidung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Es
wird nur aufgeteilt, was Sie während der Ehe eindeutig gemeinsam gekauft haben
– etwa eine gemeinsame Wohnung, bei der Sie beide im Grundbuch als Eigentümer
oder Eigentümerinnen stehen. Verstirbt ein Ehepartner oder eine -partnerin vor
dem anderen, fallen für den oder die Längerlebende höhere Steuern auf das Erbe
an als bei einer Zugewinngemeinschaft.
Für eine Gütertrennung ist ein entsprechender
Ehevertrag nötig. Diesen können Sie bei einem Notarbüro aufsetzen lassen. In
einem Termin mit dem Notar oder der Notarin müssen die Ehegatten oder
-gattinnen den Vertrag daraufhin unterschreiben, damit er gültig wird.
Das sind
mögliche Gründe für eine Gütertrennung
Jedem Ehepaar ist es selbst
überlassen zu entscheiden, in welchem Güterstand es zusammenleben möchte. Sie
müssen das vor niemandem begründen. Wenn Sie selbst noch nicht sicher sind,
welche Regelung die richtige für Sie ist, kann es jedoch hilfreich sein, einige
mögliche Gründe für eine Gütertrennung kennenzulernen:
- Finanzielle Unabhängigkeit vom Partner oder der
Partnerin behalten: Das Paar kann
voneinander unabhängige finanzielle Entscheidungen treffen, ohne sich bei
großen Summen absprechen oder einigen zu müssen.
- Einem anderen Familienbild nachkommen: Der Zugewinnausgleich der Zugewinngemeinschaft
wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um den oder die finanziell Schwächere zu
schützen – vor dem Hintergrund eines Familienbilds, in dem sich ein Partner
oder eine Partnerin oft um ein gemeinsames Kind gekümmert hat, während der oder
die andere die berufliche Tätigkeit allein fortsetzen konnte. Diese
Ausgangssituation trifft bei Weitem nicht auf jedes Paar zu. Beispielsweise
könnten Paare ohne Kinder, bei denen beide berufstätig und finanziell
voneinander unabhängig sind, hierfür möglicherweise keine Notwendigkeit sehen –
oder sich dadurch sogar unter Druck gesetzt fühlen, genau gleich viel verdienen
zu müssen, um es „gerecht“ zu machen. Mit einer Gütertrennung kann dieser Druck
gegebenenfalls wegfallen.
- Ungleiches Profitieren im Fall einer Scheidung
ausschließen: Wenn die
Partner oder Partnerinnen finanziell stark unterschiedlich aufgestellt sind, können
auch im Fall einer Scheidung getrennte Vermögen verhindern, dass die Person mit
weniger Vermögen übermäßig profitiert.
- Existenzgrundlage bei Selbstständigkeit sichern: Ist einer der Ehepartner oder -partnerinnen
selbstständig, muss beim gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft im
Fall einer Scheidung ein Zugewinnausgleich auch über das Unternehmen
stattfinden. Das gilt auch, wenn einer der Partner oder Partnerinnen das
Unternehmen während der Ehe allein aufgebaut und geführt hat. Der
Zugewinnausgleich kann je nach Fall möglicherweise die Existenz und
Berufstätigkeit der selbstständigen Person gefährden. Mit einer Gütertrennung
lässt sich das vermeiden.
- Bestimmte Risiken reduzieren: Wenn ein Ehegatte oder eine Ehegattin Schulden
hat oder riskante finanzielle Entscheidungen trifft, kann die Gütertrennung – im
Vergleich zu einer Gütergemeinschaft
– den oder die andere davor schützen, für die Schulden haftbar gemacht zu
werden. Aber Achtung: Auch im Standard-Güterstand einer Zugewinngemeinschaft haftet
der Partner oder die Partnerin nicht für die Schulden des oder der anderen,
wenn dies nicht eindeutig so festgelegt wurde. Die Gütergemeinschaft ist ein
Wahlgüterstand bei dem alles, was in die Ehe eingebracht und während der Ehe
hinzuverdient wird, beiden gehört, wenn nichts anderes festgelegt wird –
inklusive Schulden. Mittlerweile wählen Paare diesen Güterstand in Deutschland
nur noch selten.
- Trennung und Scheidung gegebenenfalls
vereinfachen: Statistisch
betrachtet sind Scheidungen keine Seltenheit. Im Fall der Fälle kann die
Gütertrennung die Vermögensaufteilung vereinfachen, da jedes Vermögen klar
einem der Partner oder Partnerinnen zugeordnet ist. Klare Regelungen vorab
können möglicherweise später Streit vermeiden.
Das sind
mögliche Gründe gegen eine Gütertrennung
Die Gütertrennung kann jedoch
nicht nur Vorteile haben. Je nach Situation sind unter anderem folgende
Nachteile möglich:
- Romantische Aspekte berücksichtigen: Eine Heirat gehört für viele Menschen zu den
romantischsten Angelegenheiten überhaupt. Wenn Paare sich dafür entscheiden,
fortan gemeinsam durchs Leben zu gehen und stets füreinander da zu sein,
möchten sie das oft ganzheitlich auffassen – und dabei auch finanzielle Aspekte
nicht ausklammern. Die Trennung der Güter samt Ausschluss eines
Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall können dem entgegenstehen und je nach
damit verbundener Auffassung die romantischen Überzeugungen möglicherweise
teilweise untergraben.
- Vermögen gemeinschaftlich bilden: Manche Paare möchten ihr Vermögen gemeinsam
aufbauen und verwalten. Das kann das Gefühl der Partnerschaft und des
gemeinsamen Ziels stärken.
- Die finanziell schwächere Person absichern: In einer Zugewinngemeinschaft ist der Ehepartner
oder die -partnerin mit dem geringeren Einkommen im Scheidungsfall finanziell
oft besser geschützt – etwa in Hinblick auf den Zugewinnausgleich. Auch bei
einer Gütertrennung haben Sie jedoch im Ehevertrag Möglichkeiten dazu, den
finanziell schwächeren Partner oder die Partnerin über bestimmte Vereinbarungen
abzusichern.
- Komplexe Vereinbarungen vermeiden: Die wenigsten Menschen befassen sich wohl gern
mit Eheverträgen. Die Einrichtung einer Gütertrennung kann rechtlich komplex
sein und Paare damit vor Herausforderungen stellen.
- Steuerliche Gründe: In einigen Fällen kann die Gütertrennung
steuerliche Nachteile mit sich bringen, etwa bei der Erbschaftssteuer.
- Kosten sparen: Für einen entsprechenden Ehevertrag fallen Kosten für
Rechtsberatung und Notarbüro an.
Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel „Güterstand:
Diese 3 Modelle sollten Sie kennen“ sowie unseren Ratgeber zum Standard-Güterstand
der Zugewinngemeinschaft. Außerdem kann es hilfreich sein, wenn Sie vor
Ihrer Entscheidung für einen Güterstand rechtliche Beratung durch einen
Familienrechtsanwalt oder eine -anwältin in Anspruch nehmen.
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