Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale, sondern oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Plötzlich stehen Sie beispielsweise vor der Frage: Wie sorge ich für mich und meine Kinder? Die Unterhaltsregelungen im Familienrecht helfen, eine sichere Grundlage zu schaffen. Ob Kindes-, Trennungs- oder Betreuungsunterhalt – wir erklären, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie die Zahlungspflicht berechnen können.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Unterhalt
1Was ist mit Unterhalt gemeint?
Was ist mit Unterhalt gemeint?
Unterhaltszahlungen sind eine finanzielle Unterstützung, die eine Person einer anderen gewähren muss, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Das kann zwischen Eltern und Kindern, Ehepartnern nach einer Trennung oder Scheidung oder zwischen Alleinerziehenden und dem anderen Elternteil geschehen. Der Zweck ist es, dem Unterhaltsberechtigten eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.
2Wie viel Unterhalt fällt bei einem Verdienst von 2.000 Euro netto an?
Wie viel Unterhalt fällt bei einem Verdienst von 2.000 Euro netto an?
Die Höhe der Zahlungspflicht hängt von mehreren Faktoren ab, neben dem Einkommen zum Beispiel von der Anzahl der Kinder und deren Alter. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2025 beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro monatlich 582 Euro. Es wird jedoch noch das halbe Kindergeld abgezogen – Stand 2025 ist das die Hälfte von 255 Euro. Der tatsächliche Zahlbetrag wären also 426,5 Euro. Den genauen Betrag in Ihrem Fall können Sie mithilfe des Unterhaltsrechners ermitteln.
3Wem steht Unterhalt zu?
Wem steht Unterhalt zu?
Die Zahlung steht denen zu, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das sind vor allem minderjährige Kinder, volljährige Kinder in Ausbildung, und in manchen Fällen Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung – wenn sie nicht in der Lage, sich selbst angemessen zu unterhalten. Ausschlaggebend hierfür ist der Lebensstandard während der Ehe. Alleinerziehende, die ein kleines Kind betreuen, können Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben, wenn der betreuende Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann.
4Wann muss ich keinen Unterhalt zahlen?
Wann muss ich keinen Unterhalt zahlen?
Sie müssen keine Unterhaltszahlungen leisten, wenn Ihr Einkommen unterhalb des Selbstbehalts liegt (Stand 2025: Erwerbstätige: 1.450 Euro, bei Nicht-Erwerbstätigen: 1.200 Euro). Dieser Betrag stellt sicher, dass Ihnen genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt. Auch wenn das Kind volljährig ist und in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, entfällt die Unterhaltspflicht. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn schwerwiegende Gründe wie grobes Fehlverhalten des oder der Unterhaltsberechtigten vorliegen.
5Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehenden Elternteilen gewährt wird, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Das Jugendamt springt dann ein und zahlt an das Kind. Der Unterhaltsvorschuss muss vom säumigen Elternteil zurückgezahlt werden, sobald es wieder zahlungsfähig ist.