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Ein Mann und ein Kind sind draußen in der Natur und posieren lachend für ein Portrait

Wer zahlt was? Was Ihnen oder Ihren Kindern zusteht

Ratgeber Unterhalt
Unterhaltszahlungen sichern finanzielle Stabilität in besonderen Lebenslagen. Abhängig von Ihrer familiären Situation können verschiedene Unterhaltsarten für Sie relevant sein. Welche Ansprüche wann bestehen, und wie diese berechnet werden.

Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale, sondern oft auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Plötzlich stehen Sie beispielsweise vor der Frage: Wie sorge ich für mich und meine Kinder? Die Unterhaltsregelungen im Familienrecht helfen, eine sichere Grundlage zu schaffen. Ob Kindes-, Trennungs- oder Betreuungsunterhalt – wir erklären, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie die Zahlungspflicht berechnen können.

Business Frau diskutiert mit zwei Personen, die ihr gegenübersitzen
Trennung und Scheidung bedeuten oft große Umbrüche im Leben und erfordern eine finanzielle Neuausrichtung. In vielen Fällen kann eine Seite Unterhalt fordern – für Kinder sowie für den Partner.
Ein Kind hält ein Bündel mit mehreren Geldscheinen in der Hand. Sie trägt ein helles T-Shirt und eine Pflanze ist im Hintergrund erkennbar.
Eltern und Kinder
Bei Trennung oder Scheidung suchen Eltern Klarheit über Unterhaltszahlungen für ihre Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle bietet erste Orientierung. Wir zeigen, wie sie funktioniert.
Ein Kind wird zuhause von einer Frau an der Geige unterrichtet. Sie zeigt dem Kind die Noten, während es spielt. Beide schauen konzentriert.
Eltern und Kinder
Wenn sich Paare mit Kindern trennen, gibt es viele Probleme zu lösen. Das wohl wichtigste: Wer kommt für den Unterhalt der Kinder auf? Wir geben einen ersten Überblick.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Unterhalt

Unterhaltszahlungen sind eine finanzielle Unterstützung, die eine Person einer anderen gewähren muss, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Das kann zwischen Eltern und Kindern, Ehepartnern nach einer Trennung oder Scheidung oder zwischen Alleinerziehenden und dem anderen Elternteil geschehen. Der Zweck ist es, dem Unterhaltsberechtigten eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.

Die Höhe der Zahlungspflicht hängt von mehreren Faktoren ab, neben dem Einkommen zum Beispiel von der Anzahl der Kinder und deren Alter. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2025 beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro monatlich 582 Euro. Es wird jedoch noch das halbe Kindergeld abgezogen – Stand 2025 ist das die Hälfte von 255 Euro. Der tatsächliche Zahlbetrag wären also 426,5 Euro. Den genauen Betrag in Ihrem Fall können Sie mithilfe des Unterhaltsrechners ermitteln.

Die Zahlung steht denen zu, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das sind vor allem minderjährige Kinder, volljährige Kinder in Ausbildung, und in manchen Fällen Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung – wenn sie nicht in der Lage, sich selbst angemessen zu unterhalten. Ausschlaggebend hierfür ist der Lebensstandard während der Ehe. Alleinerziehende, die ein kleines Kind betreuen, können Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben, wenn der betreuende Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann.

Sie müssen keine Unterhaltszahlungen leisten, wenn Ihr Einkommen unterhalb des Selbstbehalts liegt (Stand 2025: Erwerbstätige: 1.450 Euro, bei Nicht-Erwerbstätigen: 1.200 Euro). Dieser Betrag stellt sicher, dass Ihnen genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt. Auch wenn das Kind volljährig ist und in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, entfällt die Unterhaltspflicht. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn schwerwiegende Gründe wie grobes Fehlverhalten des oder der Unterhaltsberechtigten vorliegen.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehenden Elternteilen gewährt wird, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Das Jugendamt springt dann ein und zahlt an das Kind. Der Unterhaltsvorschuss muss vom säumigen Elternteil zurückgezahlt werden, sobald es wieder zahlungsfähig ist.