Eine Junge Frau sitzt auf dem Boden vor einem Sofa und an einem Couchtisch. Sie hat einen Laptop und viele Papiere vor sich und überlegt mit einem Stift am Mund.

Hilfe bei der Steuererklärung: Das sind die wichtigsten Punkte

Steuern sparen
Die meisten Steuerpflichtigen müssen bis zum 2. Oktober 2023 ihre Steuererklärung für 2022 abgeben. Themen wie Corona-Hilfe, Homeoffice und Kurzarbeitergeld machen sie auch in diesem Jahr etwas kniffliger. Wir geben Ihnen wichtige Tipps und erklären, auf welche Dinge Sie besonders achten sollten.

Corona, Krieg und Energiekrise: Das vergangene Jahr war geprägt von einer Reihe bewegender Ereignisse, die auch Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung 2022 haben. Diese ist zwar für die meisten erst Anfang Oktober 2023 fällig. Bis dahin sollten Sie aber wissen, was Sie neben der Arbeit im Homeoffice, Kurzarbeit und Energiepreispauschale noch alles geltend machen können.

Der folgende Ratgeber gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Punkte.

Wer ist betroffen, wer nicht?

Steuererklärungspflicht in Deutschland

Nicht alle Menschen in Deutschland sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Details hierzu sind in § 46 Einkommensteuergesetz geregelt. Grundsätzlich geht es darum, ob Sie Einkünfte hatten, für die Sie keine Einkommensteuer bezahlt haben, zum Beispiel aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.

Änderungen für das Steuerjahr 2022 von A wie Abschreibung bis V wie Verspätungen

Abschreibung

Aufgrund der Corona-Pandemie erlaubt der Gesetzgeber für Investitionen im Steuerjahr 2022 wie schon in den beiden Jahren zuvor neben der linearen Abschreibung (gleichbleibende jährliche Abschreibungsbeträge) die degressive Abschreibung für alle beweglichen Wirtschaftsgüter. Das heißt: höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren, sinkende Beträge im Laufe der Abschreibungsdauer.

Altersvorsorge

Die Summe der absetzbaren Altersvorsorgebeiträge steigt jährlich um 2 Prozent. Daher können Sie für das Steuerjahr 2022 mittlerweile 94 Prozent Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 25.639 Euro. Davon werden wiederum 94 Prozent berücksichtigt, also 24.101 Euro.

Sind Sie verheiratet? Dann können Sie den abziehbaren Höchstbetrag mit Ihrer zusammenveranlagten Ehefrau oder Ihrem zusammenveranlagten Ehemann auf 51.278 Euro verdoppeln. Auch davon sind mit 48.202 Euro insgesamt 94 Prozent absetzbar.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Im Rahmen des Ersten Entlastungspaketes der Bundesregierung stieg der Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 auf 1.200 Euro an. Von Corona-bedingten Einschränkungen betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige hatten bis Ende Juni 2022 Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Überbrückungs- und Neustarthilfen.

Corona-Sonderzahlung

Arbeitgeber konnten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie von März 2020 bis Ende März 2022 mit einer steuerfreien Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro unterstützen. Außerdem konnten Beschäftigte im Kranken- und Pflegebereich bis Ende 2022 einen steuerfreien Pflegebonus von maximal 4.500 Euro erhalten. Die Steuerfreiheit galt nicht nur für Boni, die nach Bundes- oder Landesregelungen gezahlt wurden, sondern auch für freiwillige Zahlungen ihres Arbeitgebers. Zu den Berechtigten gehören auch Azubis im Kranken- und Pflegebereich sowie Personen im Freiwilligendienst.

Einkommensteuertarif

Ab Januar 2022 wurde der Einkommensteuertarif erneut angepasst, um die Steuermehrbelastung durch die Preissteigerungsrate (auch kalte Progression genannt) auszugleichen: Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz beginnt, wurden jeweils um 1,17 Prozent angehoben. Demnach greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent 2022 nun bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Gerade für alleinerziehende Mütter und Väter bedeutete die Coronakrise außergewöhnliche Belastungen. Deshalb hob die Bundesregierung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich an. Seit Januar 2022 gilt dieser erhöhte Entlastungsbetrag nun unbefristet.

Fahrtkosten

Seit 2021 entlastet das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 Fernpendlerinnen und -pendler: Anfang Januar 2022 stieg die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 35 Cent pro vollem Kilometer auf 38 Cent. Diese Regelung gilt vorerst bis 2026.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich mit dem Steuerjahr 2022 um 603 Euro und liegt nun bei 10.347 Euro. Demnach gilt für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften der doppelte Grundfreibetrag von 20.684 Euro. Nur Einkünfte über dem Grundfreibetrag zählen zum zu versteuernden Einkommen.

Grundsteuerreform

2022 startete die Umsetzung der Grundsteuerreform. Grundstücke und Immobilien werden seitdem neu bewertet. Die neue Grundsteuer wird dann ab 2025 erhoben.

Homeoffice-Pauschale

Noch bis Ende des Steuerjahres 2022 gilt die Home-Office-Pauschale. Das heißt: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie zuhause gearbeitet haben (und nicht über ein Arbeitszimmer verfügen), können für jeden Tag im Home-Office pauschal 5 Euro als Werbungskosten geltend machen. Selbstständige können die Home-Office-Pauschale als Betriebsausgaben ansetzen. Maximal können Sie 120 Tage steuerlich geltend machen, also insgesamt 600 Euro.

Komprimierte Steuererklärung

Um den Aufwand zu verringern und die Digitalisierung voranzutreiben, haben die Finanzverwaltungen die komprimierte Steuererklärung abgeschafft. Das heißt, dass Sie Ihre Steuererklärung mit dem Steuerjahr 2022 nur noch vollelektronisch oder vollständig mit Papierformularen abgeben können.

Kurzarbeit

Die Corona-bedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit galten noch bis Ende Juni 2022. Hatten Sie also spätestens im März 2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, können Sie bis zu 28 Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Auch die gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gilt bis Ende Juni 2022. Minijobs (bis 450 Euro pro Monat) sowie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld während der Kurzarbeit bleiben ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 anrechnungsfrei.

Mehrwertsteuer (Gastronomie)

Bis Ende des Steuerjahres 2023 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen (nicht für Getränke) in der Gastronomie.

Minijob und Midijob

Die Bundesregierung hat zum 1. Oktober 2022 die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro monatlich angehoben. Die Verdienstgrenze für Midijobs beträgt seit dem 1. Oktober 2022 1.600 Euro (zuvor 1.300 Euro) monatlich.

Umzugskosten

Die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten bei beruflich bedingten Umzügen ist seit dem 1. April 2022 von 870 Euro auf 886 Euro für die Berechtigten gestiegen und von 580 Euro auf 590 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Unterhalt

Seit dem Jahr 2022 belaufen sich die absetzbaren Unterhaltsleistungen auf 10.347 Euro. Dazu gehört Unterhalt für bedürftige Angehörige wie Kinder, Ex-Ehegatten oder ein volljähriges Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht.

Verspätungen

Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Konkret bedeutet das: Geben Sie Ihre Steuererklärung für 2022 erst kurz nach der Frist ab, riskieren Sie womöglich eine Strafe. Kommt die Steuererklärung sehr spät, sind Verspätungszuschläge sicher. Die Höhe dieser Strafzahlungen ist gesetzlich geregelt. Mindestens 25 Euro pro Monat werden fällig. Je nach Auswirkung und Schwere der Verzögerung darf das Finanzamt aber bis zu 25.000 Euro Strafe verhängen. 

Gut zu wissen: Ist Ihnen eine fristgerechte Einreichung zum Termin der Abgabe nicht möglich, etwa aufgrund fehlender Unterlagen, Krankheit oder einem längeren Auslandsaufenthalt, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen beantragen.    

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5 Tipps für die Abgabe der Steuererklärung

Wägen Sie gründlich ab, ob Sie die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters benötigen.

Besonders für Selbstständige, aber auch für Privatpersonen mit unterschiedlichen Einkommensarten, kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilfreich sein. Diese helfen, wenn Sie sich selbst nicht gut mit dem Thema Steuern auskennen oder sich nicht damit auseinandersetzen möchten. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater weiß, welche Beträge Sie beim Finanzamt geltend machen können und prüft Ihre Belege entsprechend. So sparen Sie Zeit. Außerdem haften die Berater für ihre Leistungen.

Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten

Eine Steuerberatung ist Ihnen zu teuer? Sie wünschen sich aber trotzdem eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner? Dann suchen Sie sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Der ist günstiger als eine Steuerberatung und bietet trotzdem feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um offene Fragen zu klären. Aber: Selbstständige und Unternehmen erhalten beim Lohnsteuerhilfeverein generell keine Unterstützung. Auch wenn Sie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen von mehr als 18.000 Euro bei Einzel- oder 36.000 Euro pro Jahr bei Zusammenveranlagung haben, dürfen Sie nicht auf die Unterstützung des Vereins zählen.  Info: Einen Lohnsteuerhilfeverein  finden Sie in Ihrer Nähe.    

Registrieren Sie sich bei der Finanzverwaltung für das papierlose Steuerprogramm „Mein ELSTER“

Das elektronische Steuerprogramm ist eine kostenlose Möglichkeit, Steuerangelegenheiten online an das Finanzamt zu übermitteln. Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben und sich so Papierkram einfach sparen. Außerdem können Sie so verschiedene Anträge und Mitteilungen digital an Ihr Finanzamt senden – von Fristverlängerungen bis hin zu Einsprüchen.

Nehmen Sie das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Anspruch

Die vorausgefüllte Steuererklärung  (kurz: VaSt) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Das Angebot ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Daten, die den Finanzämtern und Sozialversicherungen vorliegen, automatisch in die eigene Steuererklärung zu integrieren. Dazu gehören Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie zu Riester- und Rürup-Renten. Nach Abruf müssen Sie die Daten nur noch auf Richtigkeit kontrollieren und mit einer elektronischen Unterschrift bestätigen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen sich zuerst über „Mein ELSTER“ registrieren.      

Holen Sie frühzeitig die Steuerbescheinigung von Ihrer Sparkasse ein

Sie möchten eine jährliche Steuerbescheinigung Ihrer Sparkasse, die beispielsweise die Erträge aus Sparverträgen, Festgeldkonten, Bausparen, Aktien und Co. enthält? Diese können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse online beantragen. Bei Fragen sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

Häufige Fragen und Antworten zur Steuererklärung

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Bis wann kann ich eine Steuererklärung abgeben?

Sie sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, aber Sie reichen freiwillig eine ein? Dann sind Sie nicht an die allgemeinen Fristen gebunden. Stattdessen haben Sie bis zu vier Jahre Zeit, die Erklärung nachzureichen.

Die meisten Steuerpflichtigen müssen bis zum 2. Oktober 2023 ihre Steuererklärung für 2022 abgeben.

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betrifft in der Regel folgende Personen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkünften,
  • Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, freiberuflich tätige Menschen und Gewerbetreibende,
  • Personen mit Kapitaleinkünften, wie etwa Zinserträge oder Dividenden,
  • Vermieterinnen und Vermieter von Immobilien,
  • Personen, die bestimmte Steuerermäßigungen oder -gutschriften beantragen möchten sowie
  • Steuerpflichtige mit Einkünften über einem bestimmten Schwellenwert

Sie benötigen für die Steuererklärung Ihre Steuer-Identifikationsnummer, Ihre Bankverbindung und Ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Optional sind Bescheinigungen und Belege für Arbeitsmittel, Gesundheit und Versicherungen sowie Spenden, Mitgliedsbeiträge und Nebenkostenabrechnungen, wenn Sie zur Miete wohnen. Auch die Bescheinigung Ihrer Sparkasse oder Bank für die Anlage KAP (zur Erfassung von Kapitalerträgen) ist notwendig.

Mit der elektronischen Steuererklärung der Sparkassen WISO-Steuer sparen Sie Zeit und Arbeit. Ihre Steuererklärung wird direkt aus Ihrem Online Banking erstellt, ohne dass Sie nach Daten suchen müssen.      

Sie können Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Es gibt jedoch Einschränkungen. Die Papierform dürfen nur noch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Senioren und Seniorinnen nutzen, wenn sie keine weiteren Einkünfte als Selbstständige, Gewerbetreibende oder aus Land- und Forstwirtschaft haben. Für Selbstständige, freiberuflich tätige Personen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen ist die elektronische Abgabe verpflichtend.

Eine Steuerbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Ihnen Ihre Sparkasse oder Bank ausstellt. Sie stellt bestimmte Informationen über die steuerlichen Aspekte von Kapitalerträgen und anderen Finanztransaktionen von steuerpflichtigen Personen bereit. Auf diesem Dokument sehen Sie, wofür und in welcher Höhe Ihr Kreditinstitut Kapitalertragsteuer abgeführt hat. Die Steuerbescheinigung hilft Ihnen außerdem beim Ausfüllen der Anlage KAP-INV (für Investmentanträge) und Anlage KAP-BET (für Kapitalerträge) Ihrer Steuererklärung, die dann zum zuständigen Finanzamt geht.

Ihre jährliche Steuerbescheinigung für die KAP Anlagen können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse oder Bank online beantragen. Bei Fragen zur Bescheinigung sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

Bei der Steuererklärung können Sie auf verschiedene Weise Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu gehören: Steuerberatungsbüros, Lohnsteuerhilfevereine sowie Steuer-Software, um Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Bei einfachen steuerlichen Angelegenheiten ist in der Regel auch das Finanzamt bei der Ausfüllung der Steuererklärung behilflich. Außerdem gibt es Online-Plattformen, die Unterstützung bei steuerlichen Fragen anbieten und mit denen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen können.    

Die Kosten für die Erstellung einer Steuererklärung variieren je nach Art der Dienstleistung und der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation beträchtlich.      

Grundsätzlich können Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erledigen. Viele Steuerpflichtige reichen ihre Steuererklärung eigenständig beim Finanzamt ein. Bevor Sie sich aber entscheiden, das selbst zu tun, sollten Sie sicherstellen, dass Sie ausreichend über die steuerlichen Vorschriften und Ihre persönliche steuerlichen Situation informiert sind. Die deutschen Steuergesetze sind komplex, und es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Angaben korrekt machen, um mögliche Fehler zu vermeiden.    

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Deutschland grundsätzlich dann eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt sie dazu auffordert. Die häufigsten Gründe für eine verpflichtende Abgabe der Steuererklärung sind unter anderem Nebeneinkünfte, Kapitalerträge, Vermietungen von Immobilien sowie mehrere Arbeitsverhältnisse.    

Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen Sie vor allem folgende Unterlagen und Informationen:-Lohnsteuerbescheinigung(en),-Renten- oder Pensionsbescheinigungen,-Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge,-Belege über Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen sowie über Vermietung und / oder Verpachtung,-Kinderbetreuungskosten,-          Steuer-ID (diese Nummer finden Sie auf Ihrem Lohnsteuerbescheid oder anderen steuerlichen Dokumenten) sowie eine Bankverbindung, damit mögliche Steuererstattungen direkt überwiesen werden können.    

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