
KfW-Förderung
Staatliche Förderung
Für Neubauten
Für bestehende Immobilien
Lassen Sie sich bei Ihren Investitionen unterstützen
Ob Bauen oder Kaufen, energetische Sanierung oder altersgerechter Umbau: Der Staat unterstützt vielfältige Vorhaben rund um Ihr Zuhause. Über die bundeseigene Förderbank KfW werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen vergeben – so lassen sich gemeinsam mit Ihrer Finanzierung bei Ihrer Sparkasse Wohnträume verwirklichen.
Sprechen Sie am besten mit dem Berater oder der Beraterin Ihrer Sparkasse, welche bestehenden oder neuen Förderprogramme für Sie infrage kommen.
Im Folgenden informieren wir Sie zudem über die wichtigsten KfW-Programme. Möchten Sie schnell herausfinden, welche Förderungen zu Ihrem Vorhaben passen, nutzen Sie unseren Fördermittel-Check.
Vorteile der KfW-Förderung
Investitionszuschüsse oder Förderdarlehen zu niedrigen Zinssätzen
Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre
Für den Kauf, Neubau oder die Sanierung von selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum
Ihr Zuhause: Fit für die Zukunft
Klimafreundliches Bauen zahlt sich aus – besonders durch die Unterstützung bewährter und neuer KfW-Förderprogramme. Denn energieeffizientes Sanieren senkt den Energieverbrauch und schont die Umwelt. Die KfW unterstützt Eigentümer und Investoren dabei mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Hier erfahren Sie, wie Sie davon profitieren können.
Mit den Fördermaßnahmen der KfW energetisch sanieren und sparen
Fördermittel-Check
Neue Heizung, neue Fenster oder ein neues Dach: Für viele Modernisierungsmaßnahmen können Sie sich günstige Kredite oder Zuschüsse vom Staat sichern. Mit ein paar Klicks erfahren Sie, ob und welche Fördermittel Sie bekommen. Los geht’s.
Das lohnt sich besonders: klimafreundlich investieren
Die bundeseigene Förderbank unterstützt insbesondere, wenn Sie klimafreundlich bauen, energieeffizient kaufen oder umbauen. Dazu müssen Sie mit Ihrem Vorhaben den Standard „Effizienzhaus“ erfüllen. Diese beiden Kriterien sind von besonderer Bedeutung:
- Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie?
- Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?
Generell gilt: Je niedriger der Energieverbrauch im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, desto höher ist die Förderung. Unterschieden wird hierbei zwischen verschiedenen Effizienzhaus-Stufen. Für Neubauten sind vor allem die Standards Effizienzhaus 40 sowie (seit 16. Dezember 2025 zeitlich befristet) Effizienzhaus 55 relevant. Die Effizienzhaus-Stufen 70 und 85 kommen heute in der Regel nur noch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden zum Einsatz. Diese Zahlen beziehen sich auf den prozentualen Energiebedarf (im Vergleich zu dem Referenzgebäude).
Der maximale Kreditbetrag für Privatpersonen liegt bei vielen Programmen (je nach Vorhaben) bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die konkrete Höhe hängt jedoch vom Förderprodukt ab (z. B. Neubau vs. Sanierung) und kann sich ändern. Außerdem können Sie je nach Programm einen Tilgungszuschuss erhalten. Bei der energetischen Sanierung über die BEG (z. B. KfW 261) liegt der Tilgungszuschuss laut KfW je nach Effizienzhaus-Stufe im Rahmen der Förderbedingungen typischerweise zwischen 5 und 45 Prozent.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, werden Sie mit einem Annuitätendarlehen oder einem endfälligen Darlehen gefördert.
Energetische Sanierung
Modernisierungsrechner
Ermitteln Sie mit dem Modernisierungsrechner, was Sie durch eine Modernisierung sparen können. Wählen Sie die passenden Modernisierungs-Maßnahmen für Ihr Einfamilien- oder Zweifamilien-Haus aus. Erhalten Sie einen Modernisierungs-Plan mit:
dem aktuellen Energiebedarf Ihrer Immobilie
empfohlenen Modernisierungs-Maßnahmen
Ihren Einsparungen bei Kosten und CO₂
einem Überblick zu Kosten und möglichen Förderungen
Gegebenenfalls wird Ihre Sparkasse Sie im Nachgang per E-Mail kontaktieren.
Effizienzhaus: kaufen, bauen oder energetisch sanieren
Wer eine Immobilie kauft, baut oder modernisiert, stößt schnell auf den Begriff Effizienzhaus. Er beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich festgelegten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes.
- Kauf: Der energetische Zustand zählt
Wer ein bereits saniertes oder neu gebautes Effizienzhaus kauft, kann ebenfalls von KfW-Förderungen profitieren – sofern das Gebäude die jeweils geforderten Effizienzstandards erfüllt. Entscheidend ist dabei nicht das Baujahr, sondern der nachgewiesene energetische Zustand der Immobilie. Auch hier gelten die aktuellen Förderbedingungen und Programmanforderungen der KfW.
- Neubau: Hohe Standards sind im Fokus
Beim Neubau setzt die KfW heute auf besonders hohe energetische Anforderungen. Im Mittelpunkt steht das Effizienzhaus 40, häufig in Verbindung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Damit sollen Neubauten gefördert werden, die nicht nur wenig Energie verbrauchen, sondern auch nachhaltig geplant und gebaut sind. Der Standard Effizienzhaus 55 spielte im Neubau lange keine Rolle mehr und ist seit dem 16. Dezember 2025 nur zeitlich befristet und unter zusätzlichen Klimakriterien wieder förderfähig. Ziel dieser befristeten Öffnung ist es, genehmigte Bauvorhaben zügig umzusetzen, ohne die Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
- Energetische Sanierung: Schritt für Schritt fördern
Bei bestehenden Immobilien liegt der Fokus auf der Verbesserung des energetischen Zustands. Anders als im Neubau sind hier auch Effizienzhaus-Stufen wie 70 oder 85 relevant. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Gebäude durch eine umfassende Sanierung deutlich effizienter wird, auch wenn der höchste Standard nicht erreicht wird. Die KfW fördert dabei sowohl komplette Effizienzhaus-Sanierungen als auch einzelne Maßnahmen, etwa an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik. Ziel ist es, den Energieverbrauch spürbar zu senken und langfristig Kosten sowie CO₂-Emissionen zu reduzieren.
- Wichtig für alle Vorhaben
Die Förderungen der KfW sind an bestimmte Effizienzhaus-Standards gebunden. Seit der Neuordnung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2023 arbeitet die KfW nicht mehr mit festen, programmunabhängigen Fördersätzen. Förderhöhe, Kreditbetrag und mögliche Tilgungszuschüsse ergeben sich seither immer aus dem konkreten Förderprogramm, der Effizienzhaus-Stufe, dem Gebäudetyp (Neubau oder Bestand) sowie gegebenenfalls zusätzlichen Anforderungen wie Nachhaltigkeitszertifizierung oder Einkommensgrenzen. Maßgeblich sind stets die aktuellen KfW-Merkblätter zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Aktuell verfügbare Förderprogramme in der Übersicht
Zahlreiche KfW-Förderprogramme wurden im Oktober 2025 aktualisiert. Zinskonditionen, Kreditbeträge und Fördervoraussetzungen orientieren sich seitdem stärker am Kapitalmarkt und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind stets die tagesaktuellen Angaben der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Förderkredite für Ihren Neubau
Kredit Nr. 124 – KfW-Wohneigentumsprogramm:
- Förderkredit bis zu 100.000 Euro
- um ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen
- geeignet für alle, die selbst darin wohnen wollen
- kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Kredit Nr. 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude:
- Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Neubau und Erstkauf
- Laufzeit bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre
Hinweis: Ursprünglich förderte der „Klimafreundliche Neubau“ nur Effizienzhaus 40 (mit/ohne QNG). Seit 2024/2025 erlaubt die KfW auch die Förderung von Effizienzhaus-55-Neubauten, wenn sie zusätzliche Klimakriterien erfüllen. Diese Öffnung ist jedoch zeitlich begrenzt.
Kredit Nr. 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment:
- Förderkredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
- für Neubau und Erstkauf
- Laufzeit bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre
Kredit Nr. 300 – Wohneigentum für Familien:
- Förderkredit für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
- Kredithöchstbeträge von 140.000 Euro (Regelstaffel) bis 270.000 Euro (abhängig von Kinderzahl, Einkommen und Effizienzstandard)
- seit März 2024 auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar
Kredit Nr. 270 – Erneuerbare Energien – Standard:
- Förderkredit für Strom und Wärme
- für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und weitere erneuerbare Energien
- für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, einschließlich Netze und Speicher
Förderkredite und Zuschüsse für Bestandsimmobilien
Kredit Nr. 124 – KfW-Wohneigentumsprogramm:
- bis zu 100.000 Euro
- um ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen
- Kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Kredit Nr. 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens:
- bis zu 100.000 Euro
- für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
Kredit Nr. 261 – Wohngebäude – Kredit:
- bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für energieeffiziente Sanierung oder Kauf
- Tilgungszuschuss zwischen 5 Prozent und 45 Prozent
- zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung
Kredit Nr. 358, 359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
- bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
- ergänzend zur Zuschussförderung
- zusätzlicher Zinsvorteil bei Einkommen bis 90.000 Euro jährlich
Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude:
- Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten
- für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
- Heizungen über KfW; viele andere Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle/Anlagentechnik außer Heizung/Heizungsoptimierung/Gebäudenetze) über BAFA
Kredit Nr. 270 – Erneuerbare Energien – Standard:
- für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, etwa Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas
- für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Kredit Nr. 159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit:
- bis zu 50.000 Euro
- für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Kredit Nr. 308 – Wohneigentum für Familien – Jung kauft Alt:
- einkommensabhängig bis zu 150.000 Euro
- für den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die nach dem Erwerb energieeffizient saniert wird
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
Zuschuss Nr. 455-B – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung:
- bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen
- bis zu 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus
- unabhängig vom Alter
Hinweis: Der Zuschuss ist aktuell nicht beantragbar. Die Anträge hierfür können voraussichtlich ab Frühjahr 2026 gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Update 2026: Die KfW baut Förderungen aus
Mehr als 45 Milliarden Euro (Bund und Länder zusammen) sollen bis 2027 in den öffentlich geförderten Wohnungsbau fließen. Nachhaltig und günstiger soll es werden: Die staatliche Förderbank baut ihr Angebot daher weiter aus. Mehr Menschen sollen bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum bekommen. Diese KfW-Programme sind geplant:
- Jung kauft Alt: Mit diesem Förderprogramm werden Familien mit Kindern angesprochen, die daran interessiert sind, renovierungsbedürftige Bestandsgebäude zu erwerben – etwa leerstehende Wohnungen und Häuser außerhalb von Ballungsräumen. Hierfür werden 350 Millionen Euro bereitgestellt. Neu seit 23.10.2025: Die Konditionen wurden verbessert und Sanierungsvorgaben vereinfacht (u. a. genügt eine Sanierung auf Effizienzhaus-Standard 85 EE innerhalb von viereinhalb Jahren).
- Gewerbe zu Wohnen: Gegen den Leerstand von Gewerbeimmobilien, wie Büros und Räumen des Einzelhandels, soll etwas getan werden: eine Umwandlung in Wohnräume. Hier geht es um Großprojekte, die von der Bau- und Immobilienbranche verantwortet werden. 120 Millionen Euro wurden dafür schon für das Jahr 2024 angesetzt. Das Förderkonzept ist jedoch noch weiterhin in Arbeit. Start wird nach aktueller Planung für Sommer 2026 erwartet – vorgesehen sind zinsverbilligte KfW-Darlehen.
- Befristete Förderung für Effizienzhaus 55 im Neubau: Im Rahmen der Programme KfW 297/298 („Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“) wurde am 16. Dezember 2025 zeitlich befristet wieder eine Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard geöffnet. Voraussetzung ist unter anderem eine klimafreundliche Wärmeversorgung.
KfW-Fördermittel können in unregelmäßigen Abständen aufgebessert, gestrichen oder neu sortiert werden. Mit dem Newsletter der KfW bleiben Sie auf dem Laufenden.
Sie möchten Fördermittel für Ihr Eigenheim nutzen?
So beantragen Sie eine KfW-Förderung
- Fachleute konsultieren
Bei Förderprogrammen mit energetischen Anforderungen ist die Einbindung von Energieeffizienz-Experten erforderlich, die bei Planung und Fördervoraussetzungen beraten. KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Sparkasse.
- Zuschuss beantragen
Bei Tilgungszuschüssen leiten Sie die Bestätigung der Sparkasse oder eines anderen durchführenden Finanzinstitutes an die KfW weiter. Bei Direktzuschüssen übermitteln Sie die Bestätigung über das Zuschussportal direkt an die KfW.
- Förderzusage abwarten
Erst nach der Förderzusage können Sie mit den Maßnahmen beginnen. Sonst verlieren Sie die Förderberechtigung.
- Maßnahmen durchführen
Sobald die Förderung bewilligt wurde, können Sie loslegen. Nach Durchführung der Maßnahme begutachtet die Expertin oder der Experte das Ergebnis und bestätigt die Durchführung. Diese übermitteln Sie erneut an die KfW.
- Direktzuschuss oder Tilgungszuschuss auszahlen lassen
Direktzuschüsse erhalten Sie auf Ihr Konto ausgezahlt. Bei Tilgungszuschüssen zieht die KfW den bewilligten Betrag direkt von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens ab.
Ihr Weg zur KfW
KfW-Niederlassungen gibt es in Berlin und Bonn – die Förderbank betreibt aber keine eigenen Filialen. Der Weg zur KfW führt über die jeweilige Hausbank. Ihre Sparkasse hilft Ihnen weiter – von der ersten Information über die Antragsstellung bis zur Auszahlung. Unser Film zeigt, wie einfach es ist.
KfW-Förderkredit beantragen
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen können – je nach Förderprodukt – Kredite und (bei Effizienzmaßnahmen) auch Tilgungszuschüsse beantragen. Welche Summen und Zuschussquoten möglich sind, hängt stark vom konkreten Programm (z. B. BEG) ab.
Sie möchten gerne mehr über die Möglichkeiten der KfW-Förderungen erfahren?
Häufige Fragen zur KfW-Förderung
Die Abkürzung steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Sie ist eine staatliche Förderbank in Deutschland, die zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für verschiedene Projekte im Bereich Immobilien, Energieeffizienz und altersgerechtes Umbauen anbietet.
KfW-Förderungen unterstützen mit zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen den Kauf, Bau oder Umbau, die Sanierung von Immobilien, aber auch einzelne Maßnahmen.
Sie fördert den Bau und Kauf von Eigenheimen, energetische Sanierungen, altersgerechte Umbauten, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Errichtung von Effizienzhäusern.
Die Förderung variiert je nach Programm: Je nach Förderprodukt und Vorhaben sind Kredite bis 150.000 Euro je Wohneinheit möglich. Bei Sanierungen und Einzelmaßnahmen gelten teils abweichende Höchstbeträge. Maßgeblich sind die jeweiligen Programmbedingungen.
Es gibt keinen Unterschied; beide Begriffe beschreiben zinsgünstige Finanzierungen von der KfW.
Die Zinsen variieren je nach Programm und Marktlage, sind jedoch in der Regel niedriger als die Zinssätze für vergleichbare Bankkredite.
Das hängt von der individuellen finanziellen Situation und dem Vorhaben ab. Kredite müssen zurückgezahlt werden, Zuschüsse nicht.
Sie können das Darlehen direkt über Ihre Sparkasse beantragen, die die Kreditvergabe für Sie mit der KfW abwickelt.
Wird der Antrag bewilligt, kann das Geld ausgezahlt werden – mitunter je nach Baufortschritt oder nach Abschluss der Maßnahme auch gestaffelt.
Vor Beginn des Bau- oder Sanierungsprojekts oder vor dem Immobilienkauf. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da ein Vorhabensbeginn vor Zusage in der Regel zum Verlust der Förderung führt.
KfW-Kredite bieten oft niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, flexible Tilgungsmöglichkeiten und zusätzliche Zuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen, was Sie finanziell entlasten und langfristige Vorteile bieten kann.
Stand: 30. Dezember 2025







