Ob Last-Minute oder Frühbucher: Beide Reisetypen haben Vor- und Nachteile.
Früher sorgten Last-Minute-Angebote für eine große Ersparnis in der Urlaubskasse. Das sieht inzwischen jedoch etwas anders aus.
Denken Sie, ganz egal, wie Sie Ihren Urlaub gern buchen, auch den passenden Versicherungsschutz mit.
Frühbucher
Frühbucher und Frühbucherinnen können von Rabatten von bis zu 40 Prozent profitieren. Reiseveranstalter bieten diese Rabatte an, damit sie eine höhere Planungssicherheit für die Sommermonate haben. Die frühe Planung und die Rabatte eignen sich vor allem für Leute, die auf die Ferienzeit angewiesen sind. Von den Vorteilen für den Sommerurlaub können Sie bei den meisten Anbietern bis zum 31. März profitieren. Für den Winterurlaub gilt der 30. September als Stichtag.
Sie profitieren von einer großen Auswahl.
Passende Flugverbindungen sind noch verfügbar.
Familienrabatte reduzieren die Gesamtkosten zusätzlich.
Sie haben ausreichend Zeit für die Planung – auch für Aktivitäten vor Ort.
Nachträgliche Preiserhöhungen bis 20 Tage vor Abreise sind möglich.
Es wird in der Regel eine Anzahlung von 20 bis 30 Prozent fällig. (Höhere Anzahlungsanteile werden vom Verbraucherschutz als unseriös eingestuft.)
Bei Krankheit, Jobverlust oder anderen unvorhergesehen Ereignissen können Sie unter Umständen die Reise nicht antreten und verlieren viel Geld.
Rabatte werden teils durch hohe Verpflegungs- und Stornierungskosten ausgeglichen. Prüfen Sie im Vorfeld deswegen das Angebot ganz genau.
Welche Urlaubsplanung lohnt sich?
„Schnäppchen und Last-Minute-Angebote gibt es immer.“ Das stimmt nicht immer. Bereits 2022 waren die Kapazitäten knapp. Deswegen waren die Angebote teils sogar teurer statt günstiger. Auch im Jahr 2023 bleibt die Lage angespannt. Kurzfristig geplante Reisen sind nicht unbedingt günstiger. Laut Kerstin Heinen, Pressesprecherin vom Deutschen Reiseverband, sparen vor allem Frühbucherinnen und Frühbucher.
Last Minute
Der Deutsche Reiseverband (DRV) bezeichnet eine Reise dann als Last-minute-Angebot, wenn der Reiseantritt maximal 14 Tage nach der Buchung liegt. Die Auswahl an Hotels, Flügen und Reisezielen allgemein ist dann begrenzt, die Rabatte hingegen hoch. Teils waren bis vor Kurzem Ersparnisse von bis zu 70 Prozent möglich. Spontane Personen, die nicht auf die Hauptsaison angewiesen sind, können so sparen.
Das sollten Sie vor dem Buchen einer Last-minute-Reise prüfen
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie mit Ihren Vorgesetzten klären, ob Sie in diesem Zeitraum Urlaub nehmen können. Zudem müssen Ihre Ausweisdokumente gültig sein. Eine kurzfristige Neubeantragung ist in der Regel nicht möglich.
Es sind hohe Preisnachlasse möglich.
In der Regel können Sie sich das Geld für eine Reiserücktrittsversicherung sparen.
Die Wetterverhältnisse sind absehbarer.
Die Sicherheitsverhältnisse vor Ort sind absehbarer.
Die Auswahl bei Reiseziel, Zimmerkategorie, Lage und Flugzeiten ist begrenzt.
Es bleibt weniger Zeit für die Vorbereitung der Reise.
Länder mit speziellen Visaregelungen oder Impfvorschriften eignen sich weniger für Spontanurlaube.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich besonders für Frühbucher und Frühbucherinnen und Familien mit Kindern. Die Versicherung springt dann ein, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einem Unfall die Reise nicht wie geplant antreten können. Den Schutz können Sie hier teilweise individuell gestalten. Erwarten Sie politische oder wirtschaftliche Unruhen im Urlaubsland oder ist eine Naturkatastrophe absehbar beziehungsweise hat sich bereits ereignet, haben Sie zudem nicht automatisch das Recht, von Ihrer Buchung zurückzutreten.
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie in Notfällen vor hohen Arzt- und Behandlungskosten. Sie gilt im europäischen wie auch im außereuropäischen Ausland. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben mit einigen EU-Ländern ein Abrechnungsabkommen abgeschlossen. Doch in der Praxis ist es nicht immer möglich, nach der deutschen Gebührenordnung abzurechnen. Ein Auslandskrankenschutz greift genau an dieser Stelle, wenn Behandlungskosten nicht in Ihren finanziellen Rahmen passen.
Stand: 16.06.2023