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Zwei Männer und eine Frau verschiedenen Alters sitzen zusammen in einer Wohnung und studieren ernst Unterlagen.

Bankvollmacht: Wann sie sinnvoll ist und wie sie funktioniert

Für den Ernstfall vorbereitet
Was passiert mit Ihren Bankgeschäften, wenn Sie plötzlich nicht mehr selbst handeln können? Mit einer Bankvollmacht stellen Sie sicher, dass eine Vertrauensperson im Ernstfall sofort einspringen kann. Erfahren Sie, welche Varianten es gibt, worauf Sie achten sollten und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit einer Bankvollmacht ermöglichen Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen Zugang zu Ihren Bankgeschäften.

  • Die Vollmacht kann je nach gewählter Form nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall gelten.

  • Bei Ihrer Sparkasse können Sie ein Formular zum Ausfüllen erhalten. Nutzen Sie gemeinsam mit der Vertrauensperson die Beratung zur Bankvollmacht, um Missverständnissen vorzubeugen.

Was ist eine Bankvollmacht?

Eine Bankvollmacht ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der Sie einer oder mehreren Personen das Recht einräumen, Ihre Bankgeschäfte für Sie zu erledigen. Dazu gehören zum Beispiel Überweisungen tätigen, Kontostände einsehen oder Geld abheben. Die Vollmacht gilt grundsätzlich nur im Rahmen der vereinbarten Befugnisse. Sie können diese außerdem jederzeit widerrufen. Oft wollen Kontoinhabende damit sicherstellen, dass wichtige finanzielle Angelegenheiten auch dann geregelt werden, wenn sie nicht selbst handeln können.

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Begriffe klären
Bankvollmacht, Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht?

Eine Vollmacht können Sie für alle Ihre Bankgeschäfte bei einem Institut (Bankvollmacht) oder nur für ein bestimmtes Konto (Kontovollmacht) erteilen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe jedoch oft gleichbedeutend verwendet. Auch wir verwenden sie daher in diesem Artikel synonym.

Zu unterscheiden ist die Bank- beziehungsweise Kontovollmacht von der Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht auf die Bankgeschäfte begrenzt, sondern umfasst zahlreiche Interessensbereiche der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers. Dazu können zum Beispiel die Vertretung gegenüber Behörden, Arztgespräche oder Wohnangelegenheiten gehören. Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich auch die finanzielle Vertretung durch die bevollmächtigte Person abdecken. Trotzdem kommt es damit in der Praxis gelegentlich zu Schwierigkeiten bei Kreditinstituten. Eine Sparkasse oder Bank kann nicht überprüfen, ob der „Vorsorgefall“ beim Vollmachtgeber oder der Vollmachtgeberin eingetreten ist. Für bestimmte Fälle kann sich daher eine zusätzliche Bank- oder Kontovollmacht lohnen.

Grenzen der Kontovollmacht: Was sie NICHT regelt

  • Eigentumsverhältnisse am Konto:

    Das Guthaben gehört weiterhin ausschließlich dem Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin.

  • Erbrechtliche Ansprüche:

    Sie ersetzt kein Testament und bestimmt nicht, wer im Todesfall erbt. Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, können Sie separat eigene Nachlassregelungen treffen.

  • Verfügungen über den Tod hinaus:

    Die Vollmacht umfasst nicht automatisch das Recht auf Verfügungen über den Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin hinaus.
    Ausnahme: Sie haben ausdrücklich eine transmortale oder postmortale Vollmacht erteilt (mehr dazu siehe unten).

  • Aufnahme von Krediten:

    Der oder die Bevollmächtigte kann typischerweise keine neuen Kredite für den Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin aufnehmen. Vom Dispositionskredit – also der eingeräumten Kontoüberziehung – darf er oder sie jedoch je nach Regelung Gebrauch machen. Prüfen Sie dazu gegebenenfalls die entsprechenden Regelungen in Ihrem Vollmachtsformular.

  • Steuerliche oder rechtliche Vertretung außerhalb der Bankgeschäfte:

    Dafür sind separate Vollmachten nötig. Eine Bank- oder Kontovollmacht umfasst nur Bankgeschäfte. Sie ist keine allgemeine Vorsorgevollmacht.

Für wen eine Bankvollmacht sinnvoll sein kann

Eine Bankvollmacht ist vor allem für Situationen sinnvoll, in denen jemand seine Bankgeschäfte nicht selbst erledigen kann oder möchte. Insbesondere für folgende 5 Fälle ist sie typisch:

  1. Ältere Menschen, die Unterstützung bei ihren finanziellen Angelegenheiten benötigen

  2. Paare, die sich gegenseitig im Alltag oder für den Notfall Zugriff auf ihre Konten ermöglichen wollen

  3. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst finanziell handeln können

  4. Für alle, die sich für Notfälle absichern wollen, etwa bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall; damit wichtige Zahlungen weiterhin erfolgen können

  5. Beruflich stark eingespannte Menschen, die Aufgaben wie Überweisungen delegieren möchten.

3 Situationen: Wozu eine Bankvollmacht besonders wichtig sein kann

Bankvollmacht im Todesfall: Zahlungsfähigkeit sicherstellen

Mit einer transmortalen oder postmortalen Bankvollmacht stellen Sie sicher, dass eine oder mehrere Vertrauenspersonen in Ihrem Todesfall weiterhin Ihre Zahlungen erledigen können. Denn dann kann es passieren, dass Konten vorübergehend eingeschränkt sind, bis die Erbregelungen geklärt sind. Eine entsprechende Vollmacht kann dann zum Beispiel relevant sein, um die Beerdigungskosten zu begleichen. So vermeiden Sie Verzögerungen und sichern die finanzielle Handlungsfähigkeit Ihrer Angehörigen.

Bankvollmacht bei mehreren Konten: Übersicht behalten und Aufwand reduzieren

Mit einer Bankvollmacht ermöglichen Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen, Ihre Bankgeschäfte bei einem Kreditinstitut zu regeln. Die Vollmacht kann mehrere Konten umfassen. Haben Sie Konten bei verschiedenen Sparkassen oder Banken, müssen Sie jedoch separate Bankvollmachten erteilen, um den Zugriff zu ermöglichen. Im Ernstfall spart dies Zeit, reduziert Abstimmungsaufwand und kann dafür sorgen, dass nichts übersehen wird.

Bankvollmacht bei mehreren Erbenden: Abläufe vereinfachen und Konflikte vermeiden

Mit einer Bankvollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die notwendige Bankgeschäfte übernehmen und dringende Zahlungen veranlassen. Denn gibt es mehrere Erben oder Erbinnen, müssen Entscheidungen häufig gemeinsam getroffen werden. Das kann Zeit kosten und zu Unstimmigkeiten führen. Eine entsprechende Bankvollmacht kann die Abwicklung bestimmter Zahlungen erleichtern und helfen, Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden.

Welche Art der Bankvollmacht passt zu Ihrer Situation?

Welche Variante der Bankvollmacht geeignet ist, hängt davon ab, wann eine oder mehrere Personen auf Ihre Bankgeschäfte zugreifen dürfen sollen. Überlegen Sie sich daher zunächst, ob die Vollmacht nur zu Ihren Lebzeiten gelten soll oder auch den Todesfall abdecken muss. In der Praxis haben sich drei Varianten etabliert:

  • Transmortale Vollmacht – Bankvollmacht über den Tod hinaus:

    Diese Form gilt sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus.

    Wann diese Vollmacht zu Ihrer Situation passen kann:

    • Möchten Sie, dass die Vertrauensperson in Ihrem Alltag auf Ihre Bankgeschäfte zugreifen kann?
    • Soll gleichzeitig sichergestellt sein, dass nach Ihrem Tod wichtige Zahlungen oder organisatorische Dinge nahtlos weiterlaufen?

    Wenn Sie beides mit „Ja“ beantworten, kann möglicherweise eine transmortale Bankvollmacht für Sie geeignet sein.

  • Prämortale Vollmacht – Bankvollmacht zu Lebzeiten:

    Diese Vollmacht gilt nur zu Lebzeiten und endet automatisch mit dem Tod.

    Wann diese Vollmacht zu Ihrer Situation passen kann:

    • Möchten Sie, dass die Vertrauensperson in Ihrem Alltag auf Ihre Bankgeschäfte zugreifen kann?
    • Möchten Sie vermeiden, dass diese auch nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihr Konto hat, etwa um Konflikte unter mehreren Erbenden zu vermeiden?

    Wenn Sie beides mit „Ja“ beantworten, kann möglicherweise eine prämortale Bankvollmacht für Sie geeignet sein.

  • Postmortale Vollmacht – Bankvollmacht nach dem Tod:

    Diese Form tritt erst nach dem Todesfall in Kraft. Zu Lebzeiten behalten Sie die alleinige Kontrolle.

    Wann diese Vollmacht zu Ihrer Situation passen kann:

    • Möchten Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten zu Lebzeiten vollständig selbst regeln?
    • Wollen Sie gleichzeitig vorsorgen, damit Ihre Vertrauenspersonen in Ihrem Todesfall schnell handlungsfähig sind – häufig ohne auf einen Erbschein warten zu müssen?

    Wenn Sie beides mit „Ja“ beantworten, kann möglicherweise eine postmortale Bankvollmacht für Sie geeignet sein.

  • Unabhängig von der gewählten Vollmacht gilt:

    Das Erbrecht wird dadurch nicht verändert. Die Vollmacht regelt nur, wer entsprechend handeln darf – nicht, wem das Geld gehört. Die Details können Sie dabei gemeinsam mit der Vertrauensperson grundsätzlich frei definieren. So können Sie die Vollmacht entweder auf bestimmte Konten (Girokonto, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto), Wertpapierdepots beziehungsweise Transaktionen begrenzen, oder als Generalvollmacht für sämtliche Bankgeschäfte bei einem Kreditinstitut festlegen.

Wann Sie keine Kontovollmacht brauchen
Gemeinschaftskonto: Alternative zur Kontovollmacht für Paare

Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner dürfen im Ernstfall nicht automatisch auf das Konto des Partners oder der Partnerin zugreifen. Neben einer Vollmacht kann für diese je nach Fall alternativ auch ein Gemeinschaftskonto sinnvoll sein. Dabei haben beide Kontoinhabende automatisch gleichberechtigten Zugriff.

Was Sie über die Rechte einer Bankvollmacht wissen sollten

  • Wer haftet bei Missbrauch?

    Bei Missbrauch des Guthabens kann die Kontoinhaberin beziehungsweise der Kontoinhaber selbst finanziell betroffen sein. Grundsätzlich sollten Sie daher nur Personen bevollmächtigen, zu denen Sie ein großes Vertrauen haben. Missbrauch kann für die Betrügenden strafrechtliche Konsequenzen haben. Dafür muss dieser jedoch zur Anzeige gebracht werden. Gerade im Vorsorgefall kann es schwierig für die Betroffenen sein, Missbrauch selbst zu erkennen oder dagegen vorzugehen.

    Tipp: Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie keine Vollmacht erteilen. In bestimmten Fällen kann es bei Bedarf aber auch hilfreich sein, zwei Personen zu bevollmächtigen. Eine gegenseitige Kontrolle kann Risiken unter Umständen reduzieren. Lassen Sie sich konkret für Ihren Fall bei Ihrer Sparkasse beraten.

  • Wann können Sie die Bankvollmacht ändern oder widerrufen?

    Sie als Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber können die Kontovollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Aus Beweisgründen sollten Sie das möglichst schriftlich vornehmen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Sparkasse. Sie müssen keine Gründe angeben.

4 typische Fehler bei der Kontovollmacht – und wie Sie sie vermeiden

  1. Unklare oder zu weit gefasste Befugnisse

    Wird der Umfang der Vollmacht nicht genau definiert, kann es zu Missverständnissen kommen. Legen Sie daher möglichst konkret fest, welche Bankgeschäfte berechtigt sind und welche nicht. Bei Ihrer Sparkasse können Sie ein Vollmachtsformular erhalten. Prüfen Sie in Ruhe, ob Sie mit allen Regelungen einverstanden sind. Nutzen Sie die Beratung, um keine Möglichkeiten zu übersehen.

  2. Falsche Wahl der bevollmächtigten Person

    Eine Bankvollmacht erfordert ein hohes Maß an Vertrauen. Eine Wahl der falschen Person kann im schlimmsten Fall zu Missbrauch führen. Bevollmächtigen Sie deshalb nur Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Haben Sie Zweifel, sollten Sie keine Vollmacht erteilen. An einer erteilten Vollmacht können Sie für die Zukunft jederzeit Änderungen vornehmen.

  3. Formfehler und fehlende Abstimmung mit der Sparkasse oder Bank

    Unterschriften fehlen, Formulare sind unvollständig oder entsprechen nicht den Vorgaben: Das kann dazu führen, dass die Vollmacht im Ernstfall nicht akzeptiert wird. Nutzen Sie nach Möglichkeit und bei inhaltlichem Einverständnis die Formulare Ihres Kreditinstituts. Klären Sie offene Fragen frühzeitig. Wichtig: Beim Erteilen der Vollmacht in der Sparkasse oder Bank muss auch die Vertrauensperson anwesend sein und sich ausweisen.

  4. Keine regelmäßige Überprüfung

    Lebenssituationen ändern sich – etwa durch Trennung, Streit oder neue Vertrauenspersonen. Wird die Vollmacht nicht angepasst, kann sie im Ernstfall nicht mehr zu Ihrer aktuellen Situation passen. Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihre Regelungen noch sinnvoll sind.

Checkliste: Was Sie vor dem Erteilen einer Bankvollmacht beachten sollten

  • Grundsätzlich sollten Sie eine Vollmacht nur Personen erteilen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen.

  • Aus Beweisgründen sollte die Vollmacht schriftlich festgehalten werden. Ein entsprechendes Formular können Sie bei Ihrer Sparkasse erhalten. Prüfen Sie in Ruhe, ob alles Ihren Vorstellungen entspricht. Eigene Formulierungen sollten so präzise wie möglich ausfallen.

  • Fragen Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bank nach, ob Betragslimits für Vollmachten möglich sind. Legen Sie gegebenenfalls den Betrag genau fest.

  • Sie können die Bank- oder Kontovollmacht direkt in Ihrer Filiale erteilen. Beide Parteien müssen dafür ein gültiges Ausweisdokument vorweisen.

  • Die Vollmacht ist normalerweise nur gültig, wenn die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber und die bevollmächtigte Person gemeinsam unterschreiben.

  • Geben Sie an, für welchen Zeitraum die Vollmacht gelten soll (vergleiche 3 Varianten oben).

  • Bewahren Sie das Dokument gut auf.

In 3 Schritten: So erteilen Sie eine Bankvollmacht bei der Sparkasse

  1. Details festlegen

    Entscheiden Sie sich, wem Sie eine Vollmacht erteilen möchten und welche Art der Vollmacht Sie wünschen. Informationen dazu finden Sie oben im Artikel.

  2. Beratung nutzen

    Nutzen Sie gemeinsam mit der oder den zu bevollmächtigenden Personen ein Beratungsgespräch bei Ihrer Sparkasse. Sie können dort auch ein Formular für Ihre Vollmacht erhalten. Eine notarielle Beglaubigung ist gesetzlich nicht nötig. Sie kann aber je nach Fall sinnvoll sein.

  3. Vollmacht erteilen

    Prüfen Sie, ob Sie mit dem Formular einverstanden sind und füllen Sie dieses gegebenenfalls in Ruhe aus. Wenn Sie so weit sind, können Sie die Vollmacht gemeinsam mit der oder den zu bevollmächtigenden Personen in Ihrer Sparkassen-Filiale erteilen. Dazu müssen sowohl Sie als auch Ihre Vertrauenspersonen ein Ausweisdokument vorlegen und unterschreiben.

Bankvollmacht widerrufen oder ändern – so gehen Sie vor

  1. Widerruf oder Änderungen aufschreiben

    Formulieren Sie den Widerruf oder die Änderungen aus Beweisgründen am besten schriftlich. Sie müssen keine Gründe für Ihre Entscheidung angeben; die gewünschte Anpassung genügt.

  2. Widerruf oder Änderungen abgeben

    Reichen Sie Ihren Widerruf oder die gewünschten Änderungen bei Ihrer Sparkasse ein.

Tipp: Mit einem Zugang zum Online-Banking können Sie Ihre Vollmachten noch einfacher verwalten oder löschen. Navigieren Sie dazu einfach im Online-Banking zur Vollmachten-Übersicht. Hier können Sie alle angelegten Vollmachten einsehen und unter anderem direkt löschen.

Zusammenfassung:

Eine Bankvollmacht sorgt dafür, dass eine oder mehrere Vertrauenspersonen Ihre Bankgeschäfte übernehmen können, wenn Sie selbst nicht handeln können. Dabei gibt es Vollmachten, die nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst im Todesfall gelten. Auch die Befugnisse, die die Vertrauenspersonen erhalten, unterscheiden sich. Achten Sie in jedem Fall darauf, die Vollmacht sorgfältig zu planen, nur vertrauenswürdige Personen auszuwählen und die Regelungen regelmäßig zu überprüfen.

Lassen Sie sich zur Bankvollmacht beraten

Ihre Sparkasse informiert Sie gern zur Bank- und Kontovollmacht und hilft Ihnen auf Wunsch beim Einrichten.
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Häufige Fragen zur Bankvollmacht

  1. Ja, auch für ein Gemeinschaftskonto können Sie eine Bankvollmacht erteilen. Dafür müssen alle Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber zustimmen, da das Konto gemeinsam geführt wird. Für Vollmachten für Gemeinschaftskonten gibt es meist separate Formulare. Auch ein formloses Dokument ist unter Umständen möglich, wenn dieses den Vorschriften entspricht.

  2. Durch einen Umzug ändert sich an einer Bankvollmacht in Deutschland grundsätzlich nichts. Denken Sie daran, Ihrer Sparkasse oder Bank rechtzeitig den neuen Wohnsitz und gegebenenfalls Ihre Steuerpflicht im Ausland mitzuteilen.


  3. Eine erteilte Bankvollmacht kann nicht rückwirkend widerrufen, jedoch jederzeit für die Zukunft geändert oder gelöscht werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre Sparkasse oder Bank.

    Kommt es zu Missbrauch, können bereits erfolgte Handlungen unter Umständen rechtlich angefochten oder Rückforderungen geltend gemacht werden. Zusätzlich können strafrechtliche Schritte möglich sein, etwa eine Anzeige bei der Polizei.

  4. Normalerweise gilt eine Bankvollmacht nur bei der Sparkasse oder Bank, bei der sie erteilt wurde. Wenn Sie Konten bei mehreren Instituten haben, müssen Sie in der Praxis für jede Sparkasse oder Bank eine eigene Vollmacht erteilen. Eine notariell geschlossene allgemeine Vorsorgevollmacht oder eine notarielle Generalvollmacht kann hingegen von Sparkassen und Banken deutschlandweit akzeptiert werden. In der Praxis ist es jedoch oft hilfreich, beim jeweiligen Kreditinstitut eine eigene Bankvollmacht mit klar definierten Rechten zu erteilen.


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