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Junge lächelnde Frau mit blauen Haaren am Telefonieren mit Laptop vor sich.

Mit Förderungen schneller an die eigene Immobilie kommen

Zuschuss von Staat und Arbeitgeber
Wer in Deutschland ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss die Kosten nicht allein tragen. Bund und Länder – aber auch viele Arbeitgeber – bieten Fördermittel für Wohneigentum an. Die wichtigsten Förderprogramme rund um die eigenen vier Wände im Überblick.

Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Förderkredite: Mit dem passenden Zuschuss können Sie unter Umständen eine Menge Geld sparen. Welche Förderung möglich ist, hängt vor allem von der persönlichen Lebenssituation ab.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Zum Ansparen von Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie gibt es unter anderem die Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester.

  • Zum schnelleren Tilgen der Baufinanzierung kommen unter anderem Wohn-Riester und verschiedene Programme der KfW-Förderung infrage. Dazu kommt die Wohneigentumsförderung, die es seit dem 1. Juni 2023 gibt.

  • Viele Förderungen sind ausgerichtet auf Familien mit Kindern oder Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Doch es lohnt sich für alle, die Möglichkeit von staatlichen Förderungen zu überprüfen.

Vermögenswirksame Leistungen

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, braucht in der Regel neben einer Finanzierung einen bestimmten Anteil eigener Ersparnisse. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, gilt in der Regel als grober Richtwert ein Eigenkapitalanteil von 20 Prozent. So viel Geld müssen die meisten Menschen erst einmal über viele Jahre sparen, zum Beispiel mit einem Bausparvertrag. Hierbei unterstützen viele Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen. Bis zu 40 Euro pro Monat kann Ihr Unternehmen Ihnen in den Bausparvertrag einzahlen. Das ist über die Jahre eine satte Unterstützung. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Arbeitnehmersparzulage

Ihr Unternehmen zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen? Dann kann Sie der Staat unter Umständen zusätzlich fördern. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt im Jahr 2025 für Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich – also bis zu 43 Euro pro Person. Bei Verheirateten oder verpartnerten Paaren verdoppelt sich dieser Betrag auf bis zu 86 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Einzelveranlagung nicht über 40.000 Euro und bei Zusammenveranlagung nicht über 80.000 Euro liegt.

Wohnungsbauprämie

Für eigene Einzahlungen bis 700 Euro auf das Bausparkonto gibt es zudem die Wohnungsbauprämie, um den Eigenkapitalaufbau fürs Wohneigentum zu unterstützen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen: maximal 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Verheirateten. Wer mindestens 16 Jahre alt ist und mindestens 50 Euro jährlich einzahlt, kann 10 Prozent Wohnungsbauprämie auf seine Einzahlungen bekommen – maximal allerdings 70 Euro jährlich für Alleinstehende und 140 Euro für Paare.

Wohn-Riester

Weil ein Eigenheim auch eine wichtige Altersvorsorge sein kann, hilft der Staat mit Wohn-Riester beim Bau und Kauf einer Immobilie – aber auch dabei, diese abzubezahlen. Wer förderberechtigt ist, bekommt eine jährliche Grundzulage von maximal 175 Euro, die beispielsweise in einen Bausparvertrag eingezahlt wird. Haben Sie Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bekommen Sie zusätzlich 185 Euro für jedes Kind. Pro jüngeres Kind gibt es 300 Euro. Wer selbst noch unter 25 Jahre alt ist, kann unter Umständen einen einmaligen Starterbonus von 200 Euro bekommen. Zusätzlich gibt es steuerliche Vergünstigungen. Es gelten verschiedene Fördervoraussetzungen, wobei es keine Einkommensgrenzen gibt. Neben dem Ansparen von Eigenkapital können Sie mit Wohn-Riester auch die Baufinanzierung schneller tilgen.

Seit 2024 kann Wohn-Riester auch zur energetischen Modernisierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Die Mindestentnahmesumme beträgt: 3.000 Euro bei Kauf/Bau oder Tilgung eines Darlehens; bei energetischer Sanierung: 6.000 Euro bei Maßnahme innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung bzw. 20.000 Euro bei späterer Durchführung.

Wohneigentumsförderung

Neben dem KfW-Eigentumsprogramm (124) für  Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, gibt es seit Juni 2023 die neue Wohneigentumsförderung für Familien. Sie soll gerade Familien mit geringerem Einkommen den Weg ins Eigenheim erleichtern. Für 2024 wurde dieser Förderkredit ("Wohneigentum für Familien" 300)  mit stark vergünstigten Zinsen (ab 0,01 Prozent) sogar noch einmal nachgebessert: Das Brutto-Jahres­einkommen wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben und für jedes weitere Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht. Dafür gibt es zwei Förderstufen:

  1. „Klimafreundliches Wohngebäude“ KfW-40-Effizienzhaus, Höchstbetrag zwischen 170.000 und 220.000 Euro (je nach Anzahl der Kinder)
  2. „Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel" (QNG), Höchstbetrag zwischen 220.000 und 270.000 Euro (je nach Anzahl der Kinder)

Voraussetzung ist der Bau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie (egal, ob Eigentumswohnung oder Haus).

3.    Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297, 298) unterstützt weiterhin den Bau oder Erstkauf energieeffizienter, nachhaltiger Immobilien, die den Effizienzhausstandard 40 erfüllen und auf erneuerbare Energien setzen.

Wollen Sie eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Berücksichtigen Sie diese Vorlaufzeit unbedingt  bei Ihrer Planung.

Stellen Sie den Antrag für die Wohneigentumsförderung, müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen und dürfen in der Vergangenheit nicht vom Baukindergeld Gebrauch gemacht haben.

KfW-Programme 2024
Aktuelle Förderhinweise zu Wohneigentum

Nachhaltig und günstiger soll es werden: Die staatliche Förderbank KfW  will mehr Menschen helfen, bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu bekommen. Für 2025 gelten unter anderem folgende Neuerungen:

  • Jung kauf Alt (308) Mit diesem Förderprogramm sollen Familien mit  Kindern angesprochen werden, renovierungsbedürftige Bestandsgebäude zu erwerben. Die Anforderung an den energetischen Standard bei Bestandsimmobilien von „Effizienzhaus 85 EE“ auf „Effizienzhaus 70 EE herabgesetzt – bei einem Jahreszins ab 0,01 Prozent.
  • Wohneigentum für Familien (300): Hier werden Familien und Alleinerziehende  bei Neubau und Ersterwerb von umweltfreundlichen Immobilien unterstützt. Die Zinsbindung ab 0,1 Prozent kann bis zu 20 Jahren statt der zuvor üblichen 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge deutlich angehoben – Familien mit 1 oder 2 Kindern können nun bis zu 170.000 Euro (statt 140.000 Euro), mit 3 oder 4 Kindern bis zu 200.000 Euro (statt 165.000 Euro) und ab 5 Kindern bis zu 220.000 Euro (statt 190.000 Euro) erhalten.

Seit Oktober 2025 werden diese KfW-Darlehen zinsvergünstigt mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 20 Jahren (bisher 10 Jahre) Zinsbindung vergeben.

Daneben bleibt diese Förderung:

  • Das Wohneigentumsprogramm (124) für den Kauf oder Bau eines von selbstgenutztem Wohneigentum mit bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag, wenn die Antragstellenden selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnen.

Welche Förderung passt zu uns?

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter und beraten Sie auch zu den Fördermöglichkeiten. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zur staatlichen Bauförderung

  1. Wichtige Förderungen sind:

    • zum Ansparen von Eigenkapital: Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester
    • zum Abbezahlen der Baufinanzierung: Wohn-Riester, KfW-Förderung
  2. Egal ob Eigentumswohnung oder Haus:

    • Bei einer selbst bewohnten Immobilie gibt es bereits KfW-Wohneigentumsprogramme wie die Förderung 124   oder 300.
    • Hinzugekommen ist das Förderprogramm "Jung kauft Alt" zum Erwerb von Bestandsimmobilien, um sie energieeffizient zu sanieren.
  3. Die Höhe des möglichen Zuschusses hängt von der persönlichen Situation ab. Beispielsweise fördert der Staat besonders Personen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen und Menschen mit Kindern. Außerdem spielt der Ort, an dem gebaut werden soll, eine Rolle, da die Bundesländer unterschiedliche Förderprogramme anbieten. Auch der Neubau selbst kann Einfluss haben, so gibt es ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für besonders energieeffiziente Häuser. Relevant ist auch, ob Sie den Neubau selbst bewohnen werden oder vermieten möchten.

    Je nach Anzahl der Kinder und Förderstufe sind Höchstbeträge bis zu 170.000 beziehungsweise 270.000 Euro möglich.

    Wer langfristig plant, kann unter Umständen über viele Jahre von regelmäßigen Zuschüssen profitieren, bevor der Bau ansteht. Wir beraten Sie gern persönlich, welche Zuschüsse Sie für Ihren Neubau bekommen können.

  4. Je nach Förderung gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Für die Arbeitnehmersparzulage muss beispielsweise das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer liegen. Für die Wohnungsbauprämie darf es 35.000 Euro nicht überschreiten – bei Verheirateten oder Verpartnerten 70.000 Euro. Für Wohn-Riester gelten keine Einkommensgrenzen. Beim Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ gilt etwa das Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind.

Stand: 12.11.2025

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