
Die Bundesregierung will den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum ankurbeln.
14 Maßnahmen hatte sie auf Ihrem Bau- und Wohngipfel im Jahr 2023 verkündet. Unter anderem sollen mehr Familien an zinsgünstige KfW-Darlehen kommen.
Im Oktober 2025 wurden die Konditionen für die Programme „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ noch einmal nachgebessert.
Die Bundesregierung will, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Um den aktuellen Mangel an Wohnraum zu beseitigen, hat sie bei einem Bau- und Wohngipfel am 25. September 2023 verschiedene Maßnahmen verkündet, die das Bauen erleichtern und auch Familien beim Immobilienkauf unterstützen sollen.
Wegen gestiegener Baukosten und teurer Baustoffe ist der ist der Neubau stark zurückgegangen, außerdem ist wegen der gestiegenen Zinsen auch die Nachfrage nach Bestandsimmobilien gesunken. Daher soll es nun mehr vergünstigte Kredite für eine größere Zielgruppe geben, indem die Einkommensgrenzen angehoben werden. Zugleich werden Vorschriften gelockert, die das Bauen verteuern und die Genehmigungsverfahren dazu langwierig gestalten.
Auf folgende Punkte hat sich die Regierung geeinigt:
Der Wohnungsbau soll in den Bilanzen anders verbucht werden können. Durch die sogenannte degressive Abschreibung refinanzieren sich getätigte Investitionen schneller. Wohnungsbaugesellschaften sollen somit schneller neue Bauprojekte starten können.
Die Energiestandards werden nicht weiter verschärft. Seit 1. Januar 2023 gilt der Standard EH55 für Neubauten. Die ursprünglich geplante Verschärfung auf Effizienzhaus 40 (EH40) wurde in dieser Legislaturperiode ausgesetzt. Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (auch Heizungsgesetz genannt), die vorschreibt, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, wird klimafreundliches Heizen im Neubau bereits weitgehend sichergestellt, auch ohne eine zusätzliche Verschärfung der Energiestandards.
Der Bau von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten soll beschleunigt und vereinfacht werden.
Programmmittel in Höhe von 18,15 Milliarden Euro werden für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 bereitgestellt.
Die KfW-Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF) werden ausgeweitet. Die Kredithöchstbeträge beim WEF werden um 30.000 Euro angehoben. Bislang galt lag der maximale Kreditbetrag in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ beispielsweise bei 2 Kindern bei 140.000 Euro. Zudem können künftig Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 pro Jahr (bei einem Kind) die zinsvergünstigten Darlehen beantragen (alte Einkommensgrenze: 60.000 Euro). Je Kind kommen bis zu 10.000 Euro hinzu.
Ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt" für den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude ist eingeführt worden. Seit Oktober 2025 muss die geforderte Sanierung innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) mindestens auf das Niveau Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE erfolgen.
Wer Gewerbeimmobilien zu Wohnungen umbaut, kann KfW-Fördermittel beantragen. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung könnten durch die Umwandlung 235.000 Wohneinheiten entstehen.
Bauen soll einfacher werden, weshalb künftig einige Standards, insbesondere für den sogenannten „Gebäudetyp E“, gelockert werden – sodass nur noch die Vorgaben für Umweltschutz, Standsicherheit und Brandschutz zwingend gelten.
Bundeseigene Grundstücke sollen mit noch stärkerem Rabatt als bisher verkauft werden, wenn darauf sozialer Wohnungsbau erfolgt.
Die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe werden angehoben.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Anlagen beträgt weiterhin 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Er gilt bis 2028 und sinkt ab 2029 schrittweise um jeweils drei Prozentpunkte.
Die Bundesregierung will den Ländern mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer verschaffen. So könnten dann beispielsweise Freibeträge eingeführt werden. Was davon wie umgesetzt wird, ist allerdings Sache der einzelnen Bundesländer.
Die Bürokratie soll verringert werden. Unter anderem soll ein einmal genehmigter Bautyp im seriellen und modularen Bauen von allen Ländern gegenseitig anerkannt werden.
Mit einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ soll ein neues Marktsegment für dauerhafte Sozialbindung im Neu- und Bestandsbau geschaffen werden.
Die KfW-Darlehen werden zinsvergünstigt mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 20 Jahren (bisher 10 Jahre) Zinsbindung vergeben. Neue Konditionen gelten seit 23. Oktober 2025. Die Kredite werden über die Hausbank beantragt.
Hinweis: Die Kreditvergabe erfolgt bonitätsabhängig. Die Bank prüft Ihre Bonität, Sicherheiten werden mit dem Finanzierungspartner vereinbart.
Beispielhafte Förderungen für Familien
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300):
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro (statt 140.000)
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro (statt 165.000)
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro (statt 190.000)
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, KfW 300 – QNG):
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
Kredithöchstbeträge für das Programm "Jung kauft Alt" (KfW 308 – Wohneigentumsförderung für sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien):
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 150.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 170.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 190.000 Euro
Erste Maßnahmen, um das Wohneigentum von Familien zu fördern, griffen zum 1. Juni 2023 Die Fördergrenzen lagen jedoch so niedrig, dass nur wenige Hundert Anträge eingingen. Daher wurden diese nun angehoben und die Wohneigentumsförderungen ausgeweitet.
Das Ziel der Bundesregierung, dass jedes Jahr mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, wurde bislang deutlich verfehlt: 2023 wurden etwa 294.400 Wohnungen fertiggestellt. Für 2024 meldete das Statistisches Bundesamt sogar nur 252.500 Wohnungen.
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Geschrieben von
Matthias Hiller
Stand: 12.11.2025


